Protokoll der Sitzung vom 04.07.2014

Die lassen Sie zu. Herr Kollege Rohwedder, bitte.

Sie erwähnten eben, es habe einen Atomausstieg gegeben. Können Sie mir dann erklären, warum hier noch weiter Atomkraftwerke und auch die Urananreicherungsanlage in Gronau laufen? – Danke.

Mit den Internetverbindungen ist es in diesem Plenarsaal anscheinend doch ganz schlecht. Sonst hätten Sie mitbekommen, dass es sogar schon zwei Atomausstiege gegeben hat,

(Heiterkeit und Beifall von der SPD)

einen von Rot-Grün, den wir übrigens in einem marktfähigen Verfahren organisiert haben, und einen, der über Nacht kam, weil in – glaube ich – Baden-Württemberg eine Landtagswahl stattfand. Wenn das alles an den Piraten vorbeigegangen ist, Herr Rohwedder, tut mir das leid. Ich habe, denke ich, sogar noch Zeitungsartikel, sodass ich Ihnen das in Papierform nachliefern kann, wenn Ihnen das an der Stelle weiterhilft.

(Beifall von der SPD, der CDU und den GRÜNEN)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist bekannt, seit 2005 gibt es einen Bescheid über die Endbaugenehmigung für die Urananreicherungsanlage in Gronau, für die Errichtung und den Betrieb des entsprechenden Lagers. Wir wissen, dass die Einrichtung 2014 abgeschlossen sein und dort dann der Betrieb erfolgen soll. Hierfür ist noch die Zustimmung der Atomaufsichtsbehörde – dieses Mal beim Land – notwendig. Gleichzeitig ist auch ausgeführt worden, dass es ein Standortwahlgesetz gibt, das wir auf Bundesebene sehr eng begleiten und wo wir darauf achten, dass pluralistisch die Interessen der Bundesländer in der Bund-Länder-Kommis

sion ihr Gewicht bekommen. Die sollen bis 2015 für das Endlager Vorschläge unterbreiten.

Meine Damen und Herren, es kann gar nicht sein, dass eine zeitliche Unbegrenztheit für ein Endlager über die Hintertür in Gronau geschaffen wird. Denn – das sagt das Atomgesetz an dieser Stelle sehr klar – die Genehmigungen können nicht unbegrenzt sein. Das steht in § 9a Abs. 1 des Atomgesetzes. Außerdem sind die Betreiber verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, die Reststoffe einerseits schadlos zu verwerten, aber andererseits die, die sie nicht verwerten können, geordnet in das bundeseigene Endlager zu überführen. Das finden Sie in § 9a Abs. 2.

Die Firma URENCO, die dieses Lager betreibt, kommt letztlich nur ihren Pflichten nach. Denn sie muss die radioaktiven Abfälle bis zur Errichtung eines bundesweiten Endlagers zwischenlagern und anschließend in das bundeseigene Endlager überführen. Der Betreiber, der letztendlich die radioaktiven Reststoffe verwertet, ist an der Stelle durchaus positiv zu sehen, da er ja die Menge reduziert. Dauerhaft ist es nicht infrage zu stellen, dass an der Kommission vorbei quasi ein Endlager aufgebaut wird, sondern es handelt sich um ein Zwischenlager. Wir wollen keine dauerhafte Zwischenlagerung von Uranoxid in Gronau herbeiführen. Das ist wohl niemandes Willen in diesem Haus.

Von daher gehen Sie mit diesem Thema nicht seriös um. Wer den Atomausstieg ernsthaft betreiben will, darf nicht Mikado spielen. Sie wollen, dass sich niemand mehr bewegt. Das aber ist falsch und widerspricht dem Atomgesetz, ist rechtswidrig. Vor diesem Hintergrund ist der Antrag abzulehnen, meine Damen und Herren.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege van den Berg. – Nächster Redner ist der Kollege Kufen für die CDU-Fraktion.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ein weiteres Mal beschäftigt sich der Landtag von Nordrhein-Westfalen mit einer Initiative von Herrn Rohwedder gegen die Urananreicherungsanlage URENCO in Gronau. Der eine oder andere unterstellt Ihnen, dort fast schon eine Art privaten Kreuzzug zu führen. Denn ziemlich genau vor einem Jahr, am 20. Juli 2013, haben wir uns hier mit einem ganz ähnlichen Anliegen von Ihnen beschäftigen müssen. Auch damals ging eine Antwort der Landesregierung auf Ihre Kleinen Anfragen voraus.

Offensichtlich aber schützt die Beantwortung der Kleinen Anfragen nicht vor Antragstellungen. Ich fürchte fast schon, dass die Antworten der Landesregierung nicht entsprechend gewürdigt und gelesen werden. Dieser Verdacht liegt zumindest nahe,

vor allen Dingen auch, weil Sie in Ihrem Antrag wieder einmal die Rollen von Herrn Duin und Herrn Remmel vertauschen. Sie schauen offensichtlich gar nicht darauf, wer Ihnen auf Ihre Kleinen Anfragen antwortet.

Trotzdem muss ich feststellen: Sie haben bei den Piraten eine gewisse Lernkurve hinter sich. Vor einem Jahr haben Sie noch die sofortige Schließung verlangt. Heute wollen Sie von uns nur, dass wir die weitere Inbetriebnahme verweigern. Das mag juristisch durchaus etwas anderes sein, führt aber im Ergebnis nicht weiter.

(Rainer Schmeltzer [SPD]: Dann freuen wir uns schon auf den Antrag in einem Jahr!)

Die Landesregierung ist ebenso an Recht und Gesetz gebunden wie Sie, Herr Rohwedder, und ich. Die Urananreicherungsanlage in Gronau erfüllt alle gesetzlichen Genehmigungsauflagen. Punkt, Ende, aus!

Wie Sie aus den Antworten auf Ihre diversen Anfragen, die Sie gestellt haben, wissen müssten, unterliegt die Atomaufsicht des Landes eigentlich dem Bund. Dort liegt der Schlüssel von Wohl und Wehe der Atomanlagen auch in Nordrhein-Westfalen, ganz konkret in Berlin und nicht in Düsseldorf.

Wenn sich das Land nicht an Recht und Gesetz hielte, würde das sicherlich immense Schadensersatzansprüche der Firma URENCO auslösen, die – ich wiederhole es – sich an alle Auflagen eins zu eins gehalten hat.

Ihr Antrag ist daher im Grunde überflüssig. Sie versuchen wieder einmal, einfach nur Stimmung zu machen und die Betroffenen vor Ort dafür zu instrumentalisieren. Ich finde das angesichts des Themas nicht richtig und auch ein bisschen schäbig, weil wir es vor einem Jahr an dieser Stelle genauso besprochen haben.

Die Tatsache, da ist ein Unternehmen, das Uranoxid anreichert und auf einem Firmengelände lagert – das mag einem gefallen oder nicht –, mit der Endlagersuche in Verbindung zu bringen, bei der es um hochradioaktive Abfallstoffe geht, ist – mit Verlaub – intellektuell völlig unredlich.

Übrigens ist Wirtschaftsminister Duin der Vertreter des Landes in der Kommission zur Lagerung hochradioaktiver Abfallstoffe. Insofern sind unsere Interessen dort vertreten. Die Verquickung der Themen ist völlig sachfremd.

Wir sind der Piratenfraktion zumindest dankbar, dass Sie nicht auf einer Überweisung in die Fachausschüsse bestanden, sondern direkte Abstimmung beantragt haben. Wir wollen Ihrem Antrag nicht zustimmen.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Kufen. – Für die grüne Landtagsfraktion spricht Kollege Markert.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor wenigen Jahren ist Deutschland in einem sehr breiten und parteiübergreifenden Konsens aus der atomaren elektrischen Energieerzeugung ausgestiegen, und das ist gut so.

(Beifall von Hans-Willi Körfges [SPD])

Dafür haben wir Grünen über 30 Jahre mit den Umweltverbänden, mit der Anti-Atom-Bewegung, irgendwann auch mit vielen Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten und sogar mit einigen Christdemokraten gekämpft. Wir haben allerdings immer gesagt – auch an dieser Stelle –: Wir streiten für die Beendigung der gesamten nuklearen Brennstoffkette.

Verehrter Kollege Rohwedder, es kann in der Tat nicht sein, dass Deutschland aus der nuklearen Elektrizitätserzeugung aussteigt und weiterhin in Nordrhein-Westfalen der Brennstoff für die nukleare Elektrizitätserzeugung in anderen Ländern erzeugt wird.

(Beifall von den PIRATEN)

Dafür muss man aber erneut das Atomgesetz ändern und in das Gesetz aufnehmen, dass man aus der gesamten nuklearen Brennstoffkette aussteigen will. Dafür streiten wir als Grüne, dafür streiten wir als Regierungskoalition, und dafür streitet auch unsere Landesregierung seit mehreren Jahren, das Atomgesetz so zu ändern.

Ich zitiere den Atomaufsichtsminister, der gleich noch zu uns sprechen wird, den geschätzten Kollegen Garrelt Duin, der hier im Juli 2013 Folgendes ausgeführt hat:

„Am Ziel eines umfassenden Atomausstiegs hält die Landesregierung konsequent fest. Aus dem Gutachten ergibt sich für uns ganz klar: Nun ist die Bundesregierung am Zug. Sie muss endlich handeln, damit der Atomausstieg vollendet und die Urananreicherung in Gronau beendet werden kann. Sie muss das Atomgesetz ändern, so wie es Nordrhein-Westfalen in seiner Bundesratsinitiative bereits vor zwei Jahren“

gemeint war 2011 –

„gefordert hat.“

Das ist ein klarer Beleg für die Position der Landesregierung und für das Ziel der die Landesregierung tragenden Fraktionen. Insofern, Herr Rohwedder, verehrte Kolleginnen und Kollegen von den Piraten, in der Zielsetzung stimmen wir durchaus überein.

Allerdings ist die Frage: Mit welchem Instrument kann man dieses Ziel erreichen? Da sage ich Ihnen:

Das Ziel zu erreichen, ist nur möglich, indem man das Atomgesetz des Bundes ändert. Das können wir im Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen nicht hinbekommen.

Es gibt eine zweite Möglichkeit – es ist manchmal von Vorteil, wenn man Jurist ist –, die ich selber in einem eigenen Gutachten durchgeprüft habe. Es gibt nach § 7 des Atomgesetzes für eine Atomaufsicht die Möglichkeit, tätig zu werden. Dann müssen die dort genannten Gründe, etwa gravierende Sicherheitsmängel, vorliegen. Das ist durchgeprüft worden. Die Atomaufsicht ist zu dem Ergebnis gekommen: Diese Voraussetzungen liegen nicht vor. – Insofern ist ihr ein eigenes landespolitisches Handeln nach § 7 Atomgesetz nicht möglich.

Ich frage Sie: Wie wollen Sie das Ziel dann erreichen? Das, was Sie als Instrument fordern – deshalb müssen wir Ihren Antrag trotz gemeinsamer Zielsetzung ablehnen –, ist, dass Sie eine Genehmigung nicht erteilen wollen, die allerdings bereits 2005, als Sie, ich und viele andere diesem Haus noch gar nicht angehört haben, erteilt worden ist. Dieser Genehmigung liegen sicherheitstechnische Anforderungen zugrunde, die die UAA augenscheinlich erbracht hat. Wenn Sie daran Zweifel haben, müssten Sie das substantiiert vorbringen. Sie sagen aber, die Landesregierung solle eine Genehmigung nicht erteilen. Die ist aber 2005 – ob uns das gefällt oder nicht; mir gefällt das nicht – bereits erteilt worden.

Insofern – gemeinsame Zielsetzung, falsches Instrument – kann man dem Antrag nicht zustimmen.

Für meine Faktion appelliere ich noch einmal an die Bundesregierung: Ändern Sie endlich das Atomgesetz, damit die UAA in Gronau wie die übrigen atomaren Anlagen geordnet stillgelegt werden kann! Sorgen Sie dafür, dass die gesamte nukleare Brennstoffkette in Deutschland endgültig unumkehrbar der Geschichte zugeführt und beendet wird! – Herzlichen Dank. Schöne Sommerpause! Alles Gute!

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Herzlichen Dank, Herr Kollege Markert. – Der nächste Redner ist Kollege Brockes für die FDP-Fraktion.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag der Piraten zielt wieder einmal auf nichts anderes ab, als darauf, den Betrieb der URENCO in Gronau baldmöglichst einzustellen. Er zielt auch darauf ab, bei den dort beschäftigten 650 Mitarbeitern und ihren Familien wieder einmal Existenzängste hervorzurufen. Nichts anderes bezwecken Sie mit Ihrer Forderung, die Zustimmung zur Inbetriebnahme des weiteren Uranoxidlagers so lange zu verweigern, bis die gerade gebildete Endlagerkommission Ergeb

nisse liefert. Denn wenn man sich anschaut, wie zäh sich bereits der Start der Kommission gestaltet, ist das leider überhaupt nicht abschätzbar.

Man muss sich aber auch fragen, was das fachlich überhaupt bringen soll. Minister Duin hat für die Atomaufsicht des Landes bereits klargestellt, es besteht keine Gefahr, dass durch ein weiteres Zwischenlager für URENCO ein Endlager durch die Hintertür geschaffen würde. Für abgebrannte Brennelemente oder Reaktorteile kann und wird das jetzt in Rede stehende Zwischenlager unter freiem Himmel – das dürfte auch jedermann klar sein, abgesehen von den Piraten – kein Ersatz für ein Endlager im Sinne von Gronau oder einem anderen Standort sein.

Dass die Frage der Endlagerung von abgereichertem Uranoxid noch nicht geklärt ist, hindert doch zudem nicht an der Zwischenlagerung in Gronau, denn es werden keine unumkehrbaren Sachverhalte geschaffen.

Meine Damen und Herren, es wurde hier im Plenum schon mehrfach klargestellt: Eine Schließungsverfügung für die URENCO nach geltendem Recht ist überhaupt nicht machbar.