Wir sind jedoch noch einen Schritt weiter gegangen und haben gesagt: Die Definitionen von unterschiedlichen Straftaten in dieser Statistik müssen wir auch deshalb dringend überarbeiten, weil sich die Gesellschaft rasant verändert und damit auch die Kriminalität rasant verändert. Bestimmte Aspekte, die im Zusammenhang mit Straftaten stehen und heute existieren, waren vor 20 Jahren unbekannt und werden somit nicht mehr ordentlich abgebildet – Stichworte „Cybercrime“ und „Kinderpornografie“.
Meine Damen und Herren, ich glaube, das ist eine vernünftige und sehr richtige Positionierung des Parlaments in dieser Frage. Ich nehme das gerne für die weiteren Beratungen der Innenministerkonfe
Vielen Dank, Herr Minister Jäger. – Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Somit schließe ich die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellenden Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Piraten haben direkte Abstimmung beantragt, zu der wir somit kommen. Es wird abgestimmt über den Inhalt des Antrags Drucksache 16/6122 – Neudruck. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den darf ich um sein Handzeichen bitten. – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Piraten. Wer stimmt gegen diesen Antrag? – Niemand. Wer enthält sich der Stimme? – Das sind die Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion. Damit stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 16/6122 – Neudruck – mit großer Mehrheit angenommen worden ist.
Meine Damen und Herren, bevor ich Tagesordnungspunkt 3 aufrufe, darf ich darauf hinweisen, dass Herr Kollege Dr. Paul nach § 31 unserer Geschäftsordnung darum gebeten hat, dass ihm das Wort für eine Erklärung außerhalb der Tagesordnung erteilt wird. – Sie kennen die zeitliche Vorgabe für eine solche Erklärung, Herr Kollege. Sie darf bis zu drei Minuten dauern. Damit erteile ich Ihnen, wie gewünscht, für bis zu drei Minuten das Wort. Bitte sehr.
Vielen Dank. – Verehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, liebe Zuschauer! Ich möchte, um alle Missverständnisse zu vermeiden, im Vorfeld sagen: Ich stehe nicht hier, weil ich irgendwelche Entscheidungen des Präsidiums gestern aus der Sitzungsleitung kritisieren möchte.
Ich stehe hier, um auf einen Punkt aufmerksam zu machen, der uns sehr wichtig ist. Die Ereignisse von gestern, in einem Satz zusammengefasst, lassen sich etwa so ausdrücken: Die Piratenfraktion hat gestern, passend zu einem Tagesordnungspunkt, nicht ganz kollektiv – denn Herr Bayer hatte Schriftführerdienst, und Herr Düngel und Herr Marsching waren nicht im Raum – ein bildhaftes Signal ausgesendet.
Frau Präsidentin hat heute Morgen noch einmal gesagt: Die politische Debatte im Plenum ist per Rede und Gegenrede zu führen. Wir sind der Ansicht, dass an dieser Stelle tatsächlich einmal gemeinsam und konstruktiv – wir Piraten bieten uns da an mitzumachen – über unsere Geschäftsordnung nachgedacht werden muss.
Während der Plenarsitzung diese Woche hat Frau Kraft, unsere verehrte Frau Ministerpräsidentin, auch ein bildhaftes Signal durch das Hochhalten einer Tortengrafik ausgesendet.
Und ich habe das vor einem Jahr, als es um einen schwarz-gelben Antrag zur rot-grünen Steuererhöhungsorgie ging, auch gemacht, indem ich die Vermögensdezile hochgehalten habe. Für den einen Fall gibt es eine Rüge, der andere Fall ist zumindest grenzwertig.
Ich möchte darum bitten, dass wir gemeinsam noch einmal über unsere Geschäftsordnung konstruktiv nachdenken. Ich wünsche Ihnen eine kreative und erholsame Sommerpause. – Vielen Dank.
Herr Kollege Dr. Paul, Ihre Erklärung sieht nach unserer Geschäftsordnung jetzt keine weitere Vertiefung durch eine Debatte vor. Ich will allerdings darauf hinweisen, dass Frau Präsidentin heute Morgen ja auch noch einmal sehr deutlich ihre Entscheidung von gestern begründet und dargelegt hat, dass sie es für nötig hält, daraus im weiteren Verlauf der Debatte über das Abgeordnetengesetz des Landtags Nordrhein
Ich denke, dann wird noch ausreichend Gelegenheit sein, nicht nur Ihr Verhalten von gestern, das Verhalten Ihrer Fraktion zu würdigen, sondern gegebenenfalls auch noch die Argumente, die Sie jetzt angeführt haben. Dabei wollen wir es zu dieser Erklärung an dieser Stelle belassen.
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk Drucksache 16/6152
Ich eröffne die Aussprache und erteile zunächst für die SPD-Fraktion Herrn Kollegen Schmeltzer das Wort. Bitte, Herr Kollege.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich fühle mich in das Jahr 2005 zurückversetzt. Damals hat eine
schwarz-gelbe Landesregierung gegen die guten Sitten dieses Hauses insofern verstoßen, als dass eine Evaluierung zu einem Gesetz vorlag, man die Evaluierung aber nicht gewürdigt hat und das damalige Tariftreuegesetz mit einem Handstreich wieder zurückgenommen hat.
Es gibt gar nicht so wahnsinnig viel zu diesem Gesetzentwurf zu sagen. Das wäre auch der Länge dieses Gesetzes nicht angemessen. In der Anhörung sind die Punkte der Mehrkosten auf Nachfragen von uns widerlegt worden, weil es keine Mehrkosten definitiv zu benennen gibt. Es sind Schätzungen. Es liegen keine Daten vor. Es gibt beim ÖPNV lediglich wenige Anwendungsfälle. Somit ist es ein Problem.
Wir machen das, was in diesem Tariftreue- und Vergabegesetz steht. Wir evaluieren das Gesetz. Der Minister hat angekündigt, dass er die Evaluation vorziehen wird. Wir werden diese Evaluation auswerten. Wenn nötig, werden wir das Gesetz anpassen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, nie war es so leicht, in diesem Haus einen Gesetzentwurf abzulehnen wie heute. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Heute beraten wir abschließend den Gesetzentwurf der FDP zur Abschaffung des Tariftreue- und Vergabegesetzes. Die beiden Fraktionen von SPD und Grünen begründeten ihre Ablehnung des Gesetzentwurfes in den Ausschüssen ebenso wie mein Vorredner gerade auch damit,
rung nach einer Abschaffung nicht faktenbasiert quasi möglich sei. Diese Argumentation finde ich, mit Verlaub, abenteuerlich.
Der Landtag hat im März schon die dritte Anhörung zu diesem Gesetz durchgeführt. In allen drei Anhörungen war die Kritik daran schlichtweg vernichtend.
Bestenfalls konnte man dort von den Leuten noch hören, die aus der Praxis kommen und nicht ideologiegesteuert agieren: gut gemeint, aber schlecht gemacht und praxisfern.
Mit Erlaubnis des Präsidenten – Sie haben gewechselt, ich habe mich umgedreht, bevor ich jetzt den Präsidenten oder die Präsidentin verwechsele – nur einige Zitate aus dieser vergangenen Anhörung. Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände – Zitat – äußert sich wie folgt: Nicht nur mittelständische Unternehmen, sondern auch kommunale öffentliche Auftraggeber sind überfordert.
Der Städte- und Gemeindebund sagt: Befürchtungen, dass durch das Gesetz ein massiver bürokratischer Aufwand sowohl aufseiten der öffentlichen Auftraggeber als auch aufseiten der Auftragnehmer entstehen wird, sind leider eingetreten.
Der Verband der kommunalen Unternehmen sagt: Das Gesetz hat zu einer Zunahme an Bürokratie, einer relevanten Kostensteigerung, einem verringerten Bieterinteresse und außerdem zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit geführt.
Die IHK NRW sagen: Das TVgG wird auch in Zukunft nicht einem dem Aufwand angemessenen Zielbeitrag erreichen.
Unternehmer NRW: Eine politische Symbolik mit negativen Folgen. Das Gesetz umfasst inklusive Begründung 54 Seiten, die Rechtsverordnung mit Begründungen und Anlagen insgesamt 64 Seiten, die im Vergabeportal des Landes NRW veröffentliche FAQ-Liste umfasst, ausgedruckt, 21 Seiten.