Günther Bergmann

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem gemeinsamen Antrag von CDU und FDP möchten die beiden Fraktionen die gesellschaftliche und wirtschaftliche Bedeutung der freien Berufe in Nordrhein-Westfalen unterstreichen und würdigen. Die freien Berufe sind Dienstleister im öffentlichen Interesse und ein starkes Stück Mittelstand. Gerade für den ländlichen Raum, aus dem ich selber komme, sind sie ein unverzichtbarer Teil der Infrastruktur.
Und NRW braucht das; denn bekanntlich wächst die Wirtschaft hierzulande seit Jahren unterdurchschnittlich. Lag das Wirtschaftswachstum in unserem Bundesland zwischen den Jahren 2005 und 2010 noch 13,7 % über dem Bundesdurchschnitt, lag es zwischen 2010 und 2015 um 39 % unter diesem. 2015 landete Nordrhein-Westfalen – ich glaube, das ist erstmals in der Geschichte des Landes der Fall gewesen – beim Wachstum mit 0 % sogar auf dem letzten Platz.
Die unterdurchschnittliche Entwicklung der NRWWirtschaft hat dementsprechend auch gravierende Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt. Während seit Juli 2010 die Arbeitslosigkeit im übrigen Bundesgebiet um 20,4 % sank, ging sie in Nordrhein-Westfalen nur um 7,8 % zurück. Hätte sich die Arbeitslosigkeit bei uns an Rhein und Ruhr genauso entwickelt wie im Rest der Republik, wären hier heute gut 97.000 Menschen mehr in Arbeit.
Dass die Entwicklung der vergangenen Jahre nicht noch schlimmer ausfiel, ist allein der guten Entwicklung des Dienstleistungssektors zu verdanken; denn der industrielle Kern ist ja auch in Nordrhein-Westfalen leider geschrumpft. Einen erheblichen Anteil an dieser Entwicklung hatten die Erbringer freiberuflicher Dienstleistungen. So stieg beispielsweise die Zahl der selbständigen Freiberufler in NordrheinWestfalen seit 2006 um 153 %, die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten bei Freiberuflern immerhin um 15,5 %. Auch die Zahl der Auszubildenden entwickelt sich seit Jahren gegen den Gesamttrend positiv. Heute ist jeder zehnte Erwerbstätige in Nordrhein-Westfalen entweder selber freiberuflich oder bei einem Freiberufler beschäftigt.
Man mag jetzt reflexartig einwenden, dass freie Berufe doch sehr auf regionale Märkte beschränkt sind. Das stimmt. Aber wie bei jedem anderen Unternehmen auch erwachsen aus der Globalisierung, die wir haben, auch rapide Ansprüche in Bezug auf den digitalen Wandel. Das macht es notwendig, Antworten und Strategien zu finden, um wirtschaftlichen Erfolg und Wachstum – und damit Arbeits- und Ausbildungsplätze – zu sichern.
Trotz der hohen Bedeutung für die wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes liegen zu weiten Bereichen des freiberuflichen Wirtschaftens keine umfassenden Daten vor, Frau Müller-Witt. Sie wurden auch nicht durch den Minister in der von Ihnen zitierten Ausschusssitzung geliefert. Es fehlt daher zum Beispiel an gezielten Programmen zur Förderung und Unterstützung der freien Berufe. Das bringt uns zu den vier im Antrag formulierten Forderungen.
Erstens. Gemeinsam mit dem Verband Freier Berufe soll ein Konzept zur Schaffung eines interdisziplinären Institutes zur Erforschung der freien Berufe entwickelt und dieses dann analog zu dem bewährten, mit jährlicher Landesförderung versehenen Deutschen Handwerksinstitut ausgestattet werden.
Dessen Aufgabe soll unter anderem sein, die Entwicklung der freien Berufe unter besonderer Berücksichtigung der Digitalisierung zu beschreiben.
Zweitens. Dem Landtag ist jährlich ein Statusbericht zur Lage der freien Berufe vorzulegen. Dieser soll auch die Maßnahmen der Landesregierung in Bezug auf die gezielte Förderung freiberuflicher Tätigkeiten
in Nordrhein-Westfalen etc. auflisten und deren Wirksamkeit evaluieren.
Drittens. Auf Basis der Forschungsergebnisse des Instituts sowie des Statusberichtes sind dann gemeinsam mit dem Verband Freier Berufe und der NRW.BANK Programme zur Förderung der freien Berufe aufzulegen, damit wir angesichts des vonstattengehenden Wandels und der Notwendigkeit der Fachkräftesicherung Unterstützung gewähren können.
Viertens. Last but not least ist es unserer Überzeugung nach richtig, auch ein entsprechendes Referat im Ministerium einzurichten.
Die Auswertung des Sachverständigengespräches bestärkt uns eigentlich, diese vier Forderungen zu stellen. So merkte das Institut für Mittelstandsforschung – IfM – an, dass eine Erforschung aufgrund fehlender Abgrenzungskriterien zu anderen Branchen sehr schwierig sei. Die Forschung zu freien Berufen mache 10 % bis 25 % der Arbeit des IfM aus, wobei europarechtliche Fragestellungen nicht Gegenstand seien. Auch seien freie Berufe nicht im IfMForschungsbeirat vertreten.
Der Verband Freier Berufe hält die Schaffung eines interdisziplinären Institutes für dringend erforderlich. Schließlich stünden ja auch seit Jahren Kritiken und Bedenken seitens der EU-Kommission und der OECD auf der Agenda. Diese würden – das wird immer wieder kritisiert – auf teils fragwürdige volkswirtschaftliche Gutachten fußen, denen Deutschland aufgrund fehlender eigener Forschung nichts entgegenzusetzen habe. Zwar gebe es einzelne Studien, aber kein konzeptionell aufeinander abgestimmtes Vorgehen. – Also sollte aus unserer Sicht das Deutsche Handwerksinstitut Vorbild eines solchen interdisziplinären Instituts sein, das ja ein Dachinstitut ist. Dort könnten soziologische, ökonomische und juristische Forschung verbunden werden.
Meine Damen und Herren, ich bitte um Unterstützung unseres Antrags und danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Jetzt kommt das Kontrastprogramm, das wird Sie nicht überraschen. In dieser Legislaturperiode hatten wir hier im Landtag schon häufiger die Möglichkeit, zum Tariftreue- und Vergabegesetz zu sprechen; die unzähligen Debatten im Ausschuss und in Anhörungen zähle ich gar nicht mehr mit.
Man kann mit Fug und Recht sagen, dass wir unsere verschiedenen Positionen deutlich gemacht haben, und sie sind auch an diesem Punkt heute noch einmal herauszustellen.
Das gilt im Übrigen auch für die Positionen der kommunalen Spitzenverbände und der Wirtschaft, deren Kritik in dem ganzen Prozess für dieses Vorhaben schlichtweg vernichtend war.
Sie sprechen sich auch nach der Evaluierung und Novellierung für die Abschaffung des Gesetzes aus. Viel Nebel mit Worten – das haben wir gerade von meinem Vorredner gehört – um nichts finden sie nicht witzig.
Wir lehnen dieses Gesetz auch ab. Das liegt natürlich daran, dass sich seit Beginn der Legislaturperiode hier – das Jahr 2012 ist ja schon als Anfang des Vorhabens genannt worden – die Situation in Bezug auf den Mindestlohn völlig geändert hat. Inzwischen hat sich in der Bundesrepublik Deutschland – Herr Hübner, das ist das, was sich um Nordrhein-Westfalen herum erstreckt, zumindest westlich; dazu gehören wir auch – ein bundesweit gültiger Mindestlohn etabliert, wodurch Länderlösungen einfach obsolet sind.
Der vergabespezifische Mindestlohn, den Rot-Grün ab dem 1. April von unglaublichen 8,85 € auf 8,84 € senken möchte und so an den gesetzlichen anpasst, ist damit auch für NRW bindend – auch ohne das Gesetz, über das wir gerade sprechen.
Neben wirklich marginalen redaktionellen Anpassungen, die Sie jetzt vorgenommen haben, gibt es nur einen einzigen Punkt, den Sie nach der Evaluierung aufgreifen: Das ist die Frist zum Nachweis und für Erklärungen der Bestbieter. Das wird jetzt flexibilisiert. Das vorher von der Landesregierung vorgesehene Verfristen innerhalb von drei Tagen, das von den Kommunen und der Wirtschaft massiv kritisiert wurde, wird jetzt auf drei bis maximal fünf Tage ausgeweitet.
Diese von Ihnen gefeierte Flexibilisierung der Abgabefrist beim Bestbieterprinzip – drei Tage plus noch
zwei Tage im Anschluss – bleibt weit hinter den Forderungen der Sachverständigen und der Menschen aus der Praxis zurück. Erinnern Sie sich bei diesem Punkt an den von Ihnen bestellten Sachverständigen der Stadt Dortmund, der das bestätigte. – Das ist wiederum sehr bezeichnend für Rot-Grün.
Auch die Auswertung der schriftlichen und mündlichen Stellungnahmen zu den letzten Anhörungen offenbart weiterhin die Schwächen im Vergabebereich des Gesetzes. Das belegt die Kritik an dem Mehr an Bürokratie und zeigt, warum die Verbände weiterhin die Abschaffung fordern.
Ich möchte in diesem Zusammenhang stellvertretend für alle anderen nur auf die Stellungnahme des Verbands GaLaBau NRW in der Anhörung eingehen. Denn sie eröffnet eine für Rot-Grün ganz interessante, aber vielleicht auch unmögliche Sichtweise. Darin heißt es – Zitat –:
„Warum machen wir mit dem Gesetz weiter, wenn keine Wirkung eintritt? Lassen wir das Gesetz doch jetzt auslaufen, und evaluieren wir in vier Jahren noch einmal durch Kienbaum, um zu sehen, was ohne das Gesetz herausgekommen ist.“
Das wäre doch mal eine Sache.
Sich als Regierung jetzt selbst dafür zu feiern, dass man angeblich eine Entlastung für unternehmerisch Tätige erreicht hat, ist schon ein bisschen grotesk.
Erst legen Sie den Unternehmen ganz viele dicke Steine in den Rucksack. Dann nehmen Sie nach vielen Protesten – der Minister hat unter diesen auch gelitten – einen Stein oder zwei Steine aus dem Rucksack heraus und sagen: Freut euch über die Erleichterung. – Die vielen anderen Steine, die Sie drinlassen, bleiben dabei unerwähnt. Das ist unredlich und unnötig.
Wir müssen dringend bessere Rahmenbedingungen setzen. Die brauchen wir in Nordrhein-Westfalen, damit die wirtschaftliche Entwicklung in unserem Land endlich so vonstattengeht, dass wir beim Länderranking von den unteren Tabellenplätzen dahin kommen, wohin Nordrhein-Westfalen als stolzes und tolles Land gehört, nämlich weit nach oben.
Die CDU-Landtagsfraktion – das will ich an der Stelle ganz deutlich machen, damit es besonders erwähnt ist – teilt ausdrücklich die sozial- und umweltpolitischen Ziele des Gesetzes. Stichworte sind etwa: Arbeits- und Umweltstandards, Kinderschutz, Frauenförderung und natürlich auch ordentliche Entlohnung,
für die sich bei uns nicht nur die CDA schon seit Langem starkmacht.
Dieses Gesetz ist aber der falsche Weg, um die Ziele zu erreichen. Es hat den Effekt eines politischen Placebos. Schaffen Sie es deshalb einfach ab!
Meine Damen und Herren, die CDU-Fraktion lehnt den Gesetzentwurf der Landesregierung und dementsprechend auch den Änderungsantrag von RotGrün ab. Ich bitte um Unterstützung für unseren eigenen Antrag. – Ich danke Ihnen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Ich will diesem konstruktiven Begleitprozess gerne noch ein weiteres Kapitel hinzufügen, Herr Lersch-Mense. Ich möchte an einigen Stellen auf das, was die regierungstragenden Fraktionen – primär diese – im Vorfeld ausgeführt haben, eingehen.
Herr Thiel, ohne Wirtschaft kein Geld für die wichtigen Politikfelder, die drum herum liegen. Ich glaube, darauf können wir uns verständigen.
Ob das starre Konstrukt eines LEP in diesen sich rasant ändernden Zeiten aber noch das richtige Instrument ist, darüber müsste man einmal nachdenken, zumindest mit Blick auf die Laufzeit. Ich glaube, die Zeiten sind vorbei, in denen man eine Konstruktion für 15 oder 20 Jahre wählt und sich daran festklammert, nach 22 Jahren sogar immer noch behauptet, darin seien gute Elemente, und die auf die nächsten 20 Jahre überträgt. Das gilt dann im Grunde genommen über zwei Generationen hinweg. Das kann nicht zielführend und zukunftsfähig sein.
In Bezug auf die 3.800 ha will ich Ihnen noch sagen: Die sind in Summe nicht ersetzt worden. Es waren
zwar 4.000 ha vorhanden, aber 3.800 ha sind nachher in Summe weg.
Herr Thiel, dieser Punkt ist aber eigentlich nur die Überleitung zu dem, was ich in Verbindung mit Herrn Ellerbrocks Vortrag noch einmal sagen möchte. Den Dreiklang „Wirtschaft, Umwelt und Soziales“ in einen Gleichklang umzuformulieren, ist ein sehr hehres und sehr hohes Ziel, das mit Sicherheit nie in Gänze funktionieren wird. Aber wir haben hier verpasst, den LEP so strukturiert vorzulegen, dass er eine Signalwirkung in ausreichendem Maße in Richtung Wirtschaft aussendet. Um bei der Unterschiedlichkeit der Sichtweisen zu bleiben: Er gibt starke Signale in die Bereiche Umwelt und Soziales, aber aus meiner Sicht zu schwache Signale in den Bereich Wirtschaft.
Ich will das auch unterlegen. Ich bin völlig bei Ihnen, dass wir die Flexibilität zum Beispiel im Hinblick auf Flächenpoollösungen usw. brauchen. Ich komme aus einem Kreis, der einen solchen Flächenpool hat. Ich weiß, welche Beschränkungen durch eine Kombination von LEP und Regionalplänen in der Umsetzung trotzdem bestehen. In Gemeinden, die 70 % bis 80 % Beschränkungen haben, nützt das nichts, was Sie gerade gesagt haben, sondern dort ist dann keine Entwicklungsmöglichkeit mehr gegeben – auch in Ihrem Regionalratsbereich, Herr Thiel.
Ich sage noch eines: Wenn man in diesen ländlichen Bereichen eine 3,5-ha-Erweiterung eines Gebietes – also eine sehr kleine Erweiterung – vornimmt und dafür netto nur 1,9 ha rausbekommt, werden nachher noch die 1,6 ha, die Sie als Ausgleichsfläche eingebracht haben, als Entzug landwirtschaftlicher Nutzflächen gerechnet. Da frage ich mich, ob der Ausgleich, der Dreiklang, überhaupt zu einem Gleichklang werden kann. Wenn Sie von 3,5 ha nur 1,9 ha nutzen können und 1,6 ha in den Ausgleich gehen, der der Landwirtschaft entzogen wird, aber in einer Renaturierungsmaßnahme endet, also nicht versiegelt wird, hat das mit den Realitäten vor Ort nichts mehr zu tun.
Bei allem Respekt, Herr Goldmann – Sie wissen, dass ich Sie schätze –, Sie brauchen einem Christdemokraten nicht die Bedeutung von Flächen und die Bedeutung landwirtschaftlicher Nutzfläche als Teil der Schöpfung erklären. Das erleben wir viel häufiger als Menschen, die hier darüber mitbestimmen und aus Großstädten kommen. Ich weiß, was es bedeutet, wenn über Generationen landwirtschaftliche Nutzbetriebe weitergegeben werden sollen. Dass sie wichtig sind, braucht sich ein Christdemokrat an dieser Stelle nicht erklären zu lassen.
Ich möchte auch noch mal das Ziel 8.1-6 erwähnen, den Blick auf die Flughäfen lenken. Deutliche Kritik an der Zweiklasseneinteilung in Regional- und Landesbedeutsamkeit, die Sie vornehmen, obgleich es das im deutschen Luftrecht überhaupt nicht gibt, ist
auch bei den Anhörungen geübt worden. Insbesondere, dass jetzt im Einklang mit den landesbedeutsamen Flughäfen entwickelt werden muss, klingt so, als müsse demnächst Ariel bei Persil nachfragen, ob sie ein neues Waschmittel auf den Markt bringen dürfen. Das finde ich einfach schade.
Deshalb möchte ich das Augenmerk noch einmal auf die ungenutzt schlummernden Potenziale bei den vier kleinen Flughäfen Münster/Osnabrück, Paderborn/Lippstadt, Dortmund und Weeze lenken.
Das sind Potenziale, die im Landesinteresse gehoben werden müssen. Diese Flughäfen sind Motoren regional wirtschaftlich wichtiger Entwicklung.
Das muss sich auch im LEP widerspiegeln. Dieser darf keine planungsrechtlichen Hürden schaffen, sondern er muss gerecht sein und Chancengleichheit schaffen. Das sehen Sie letztendlich durch den SPD-Landesparteitagsbeschlusses bestätigt.
Ich glaube, dass wir im LEP viel mehr machen müssten. Sie müssten diesen Beschluss Ihres Landesparteitages eigentlich durch einen Beschluss im LEP umsetzen. Deswegen fordern wir die Aufhebung dieser Unterscheidung. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Wir befassen uns jetzt mit einem wichtigen Teilaspekt des Landesentwicklungsplans. Dieser Aspekt ist nicht nur aus wirtschaftspolitischer, strukturpolitischer und verkehrspolitischer Sicht wichtig, sondern seine Behandlung sagt auch viel über die Denke und die Atmosphäre in Nordrhein-Westfalen aus.
Wir sprechen über das Ziel 8.1-6 des LEP, also die Flughäfen. Das gerade vom Institut der deutschen Wirtschaft vorgelegte Gutachten zur wirtschaftlichen Situation in NRW zeigt, dass unser Land in vielen Bereichen aufholen muss. Unser Appell: Nutzen Sie auch die Flughäfen als Motoren der wirtschaftlichen Stärkung in gleich sechs Regionen, und lassen Sie Entwicklung durch Anpassungen im LEP zu!
Laut Bundesverkehrsminister ist für den Zeitraum 2010 bis 2030 mit 65 % Wachstum im Luftverkehr zu rechnen. Für dessen Abwicklung werden alle Kapazitäten in unserem Land benötigt. Die Frage ist: Wie möchte NRW die richtigen Rahmenbedingungen hierfür schaffen? Die Antwort kann aus unserer Sicht nicht darin bestehen, Flugbewegungen allein auf die beiden großen Flughäfen Düsseldorf und Köln zu konzentrieren und alles andere schon planungsrechtlich unmöglich zu machen.
Ich möchte Ihr Augenmerk daher erneut auf die ungenutzt schlummernden Potenziale der vier kleineren Flughäfen – Münster/Osnabrück, Paderborn/Lippstadt, Dortmund und Weeze – lenken. Diese gilt es im Landesinteresse zu heben. Real müssen die vier Kleinen in NRW zwangsläufig alle eine landesweit wichtige Funktion übernehmen, da die beiden Großen das Passagierwachstum schlichtweg nicht alleine werden bewältigen können. Jetzt haben Sie die Chance, das im wieder lange gültigen LEP zu spiegeln.
Die Landesregierung hat die Pflicht, hier aktiv zu werden; denn es geht um den Flughafenstandort NRW als Ganzes und die Menschen in vielen Regionen unseres Landes. Wir müssen die großen Flughäfen weiter stärken und dürfen die kleinen nicht in ihrer Entwicklung hemmen. Das Land muss dafür die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen anpassen, vor allem gerecht sein und Chancengleichheit schaffen.
Was tun Sie stattdessen? Sie unterscheiden im LEP zwischen landes- und regionalbedeutsam, was es im deutschen Luftrecht eigentlich nicht gibt.
Wir kritisieren das Verhalten von Rot-Grün beim Thema „Flughäfen“ schon lange, wobei – ich wiederhole das ganz bewusst – die zentrale Rolle der beiden großen Flughäfen Düsseldorf und Köln/Bonn unumstritten ist. Dass aber der LEP die Flughäfen Weeze, Dortmund und Paderborn/Lippstadt unmittelbar benachteiligt und deren Entwicklung von einer Zustimmung der Landesregierung oder gar der Wettbewerber abhängig machen will, ist absurd.
Die CDU spricht sich daher dafür aus, den LEPEntwurf einer entsprechenden Prüfung zu unterziehen. Die vorgesehenen Regelungen sind unseres Erachtens aus verfassungs- und kartellrechtlicher Sicht, aber auch aus entwicklungspolitischer Perspektive fragwürdig. Das hat im Übrigen auch die Anhörung verdeutlicht. Die Kritiker verwiesen dort darauf, dass die vorgenommene Einteilung anhand objektiver Kriterien, wie zum Beispiel Fluggastaufkommen, Umsatz und Gewinn, nicht nachvollziehbar seien.
Argument für die Einteilung ist das völlig veraltete nordrhein-westfälische Luftverkehrskonzept, dessen Aktualisierung seit Jahren von Rot-Grün nicht angegangen wird. Wohl gemerkt, hier und heute geht es
um planungsrechtliche Leitplanken, nicht um Inhalte eines Luftverkehrskonzeptes. Diese Diskussion wird ja erst geführt, wenn die Regierung endlich geliefert hat.
Dass Sie von der SPD die unnötige Einteilung eigentlich auch so sehen, wurde auf Ihrem Parteitag im September deutlich. Dort beschlossen Sie, in einem künftigen neuen Luftverkehrskonzept – wann immer Sie das endlich anfangen, Herr Groschek –, auf eine Einteilung der nordrhein-westfälischen Flughäfen mit internationalen Zielen in landes- und regionalbedeutsam zu verzichten. Damit soll dann allen Flughäfen die Chance gegeben werden, Entwicklungen in der Region bedarfsgerecht zu realisieren. Schön, dass diese von uns gebetsmühlenartig seit Langem vorgetragene Forderung endlich auch bei Ihnen auf Unterstützung stößt.
Für uns stellt sich aber die Frage: Warum tun Sie das nicht auch jetzt im übergeordneten und damit bindenden LEP, der bekanntlich das veraltete Konzept beinhalten soll? Wollen Sie den LEP dann wieder ändern, wenn endlich ein Landeskonzept für den Flugverkehr vorliegt? Lassen Sie doch Ihren Worten Taten folgen und setzen Sie Ihren eigenen Parteitagsbeschluss zum Luftverkehrskonzept auch im Landesentwicklungsplan um. Alles andere wäre schlicht unlogisch.
Sie sollten Ihre eigenen Beschlüsse ernst nehmen und umsetzen. Das hat auch viel mit Glaubwürdigkeit in der Politik zu tun. In diesem Zusammenhang kann ich mir ein Zitat von Johannes Rau nicht verkneifen. Er sagte in seiner Berliner Rede am 12. Mai 2004 – ich zitiere –:
„Das ist der einfachste Weg, um Glaubwürdigkeit zu gewinnen – und der ist schwer genug: Sagen, was man tut, und tun, was man sagt.“
Ganz in diesem Sinne fordert die CDU, auf die im Ziel 8.1-6 vorgesehene Einteilung in landes- und regionalbedeutsame Flughäfen zu verzichten und dem Landtag einen entsprechend angepassten Entwurf des LEP vorzulegen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, die Bundesministerin Barbara Hendricks war von Oktober 2007 bis Dezember 2013 in der Funktion, die auch Herr Kollege Paul vorhin schon dargestellt hat, sprich: als SPD-Bundesschatzmeisterin auch Generaltreuhänderin der SPD und Gesellschafterin der ddvg, zu der auch der „Vorwärts“ und der NWMD gehört. Hat die Ministerpräsidentin denn niemals mit der einzigen SPD-Bundesministerin, also der Frau Hendricks, über das Modell der „Vorwärts“-Gespräche gesprochen?
Vielen Dank. Herr Präsident. – Herr Minister, ich möchte gerne noch einmal an das anknüpfen, was Herr Nettekoven vorhin schon gefragt hatte. Hatte die Ministerpräsidentin als Mitglied des Treuhand-Aufsichtsrates Kenntnis von der Umwandlung des Formats „Kamingespräche“ in die sogenannten „Vorwärts-Gesprächen“, die die SPD im Zuge der Debatte um das Sponsoring in Nordrhein-Westfalen 2010 durchführte?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Der Einzelplan 02 umfasst auch die Landesplanung, deren zentrale Aktivität derzeit die Erarbeitung eines neuen Landesentwicklungsplans ist.
Das geschieht in für unser Land schwierigen Zeiten. Die Wirtschaft in NRW leidet seit dem rot-grünen Regierungswechsel 2010 unter einer anhaltenden Wachstumsschwäche. So lag das Wirtschaftswachstum in unserem Bundesland zwischen 2005 und 2010 noch um 13,7 % über dem Bundesdurchschnitt, zwischen 2010 und Ende 2015 um 39 % unter dem Bundesdurchschnitt. 2015 landete NRW mit 0 % Wachstum erstmalig in seiner 70-jährigen Geschichte auf Platz 16 im Bundesländervergleich. Die Schwächeperiode hält zudem weiter an. Auch im ersten Halbjahr 2016 lag das Wirtschaftswachstum in unserem Land um knapp 10 % unter dem Bundesdurchschnitt.
Die unterdurchschnittliche Entwicklung der nordrhein-westfälischen Wirtschaft hat auch gravierende Folgen auf dem Arbeitsmarkt. Wäre eine Entwicklung der Arbeitslosenzahlen seit Juli 2010 nur im Durchschnitt der übrigen Bundesländer erfolgt, wären in NRW heute genau 103.041 Menschen weniger arbeitslos.
Die Bürger in unserem Land haben einen Anspruch darauf, dass wir mit ihren Steuergeldern eine Politik gestalten, die sich an Wohlstand und Beschäftigung orientiert. Diesem Anspruch wird der Einzelplan 02, insbesondere für den Bereich der Landesplanung, nicht gerecht. Statt einen Landesentwicklungsplan vorzulegen, der Wachstum ermöglicht, legen Sie einen Plan vor, der eine Entwicklung an vielen Stellen einfach verhindert.
Nur zwei Beispiele: Das Ziel 2-3 im LEP-Entwurf verhindert notwendige Betriebserweiterungen im Außenbereich. Ein anderes Beispiel ist Kapitel 6. Ihr LEP-Entwurf verhindert die bedarfsgerechte Ausweisung neuer Industrie- und Gewerbeflächen. Statt neue Flächen bereitzustellen, schrumpft die Fläche für unsere Wirtschaft täglich um 1 ha.
Laut amtlicher Statistik von IT.NRW sind in Nordrhein-Westfalen zwischen 2010 und 2015 genau 3.789 ha Industrie- und Gewerbefläche ersatzlos verlorengegangen. Das entspricht der aufaddierten Fläche der drei CHEMPARKS in Leverkusen, Dormagen, Krefeld, des ThyssenKrupp-Stahlwerks in Duisburg, des Evonik Chemieparks in Marl, der Shell Rheinland Raffinerie in Wesseling und Godorf, dem Hüttenwerk Krupp Mannesmann in Duisburg, des Chemieparks Knapsack in Hürth sowie der FordWerke in Köln mit über 93.000 Arbeitsplätzen.
Für meine Heimatregion, den Niederrhein, mit den Kreisen Kleve, Wesel, Viersen sowie den Städten Neuss, Krefeld und Mönchengladbach bedeutet das den Verlust von mehr als 720 ha GIB-Flächen in fünf Jahren. Das entspricht der Größe der Häfen Neuss, Düsseldorf und Köln zusammen. Wir meinen weiterhin: Wachstum braucht Fläche.
Das muss der im Einzelplan 02 erfasste LEP spiegeln.
Nehmen Sie Ihre Verantwortung für die Menschen in unserem Land ernst und machen Sie aus dem Landesverhinderungsplan endlich doch noch einen wirklichen Landesentwicklungsplan. Dann wären auch die Ansätze im Einzelplan 02 für Landesplanung gerechtfertigt. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Das vorgelegte Wasserstraßen-, Hafen- und Logistikkonzept beschreibt – das hat mein Kollege Klaus Voussem ja bereits ausgeführt – die Ausgangslage und die Notwendigkeiten für diesen Themenbereich in NRW. Wir freuen uns, dass Sie das endlich geliefert haben, auch wenn es natürlich ein bisschen länger gedauert hat als angekündigt. Was hätte man in dieser Zeit nicht alles schon in die Wege leiten können und umsetzen können, Herr Groschek?
Ich möchte den Blick auf jene Dinge lenken, die seitens des Landes zu erbringen sind bzw. hätten schon erbracht werden können. Lassen Sie uns also über die Rahmenbedingungen sprechen, die Sie von RotGrün zu verantworten haben und unter denen all das im Konzept Beschriebene stattfinden muss. Herr Ott, ich könnte mit Blick auf Ihre Rede vorhin fast sagen: Konzept trifft rot-grüne Realität.
Welches Steuerungsinstrument haben Sie denn dafür? Natürlich den LEP. In Ihrem Konzept – deswegen bin ich auch sehr dankbar, dass Sie das vorhin ja selber erwähnt haben, Herr Groschek – steht viel Richtiges drin; ohne Zweifel; gar keine Frage. Da sind wir uns auch völlig einig. Leider finden wir davon allerdings sehr wenig im aktuellen Entwurf des Landesentwicklungsplans wieder.
Wir sind uns einig, dass gerade die Logistikbranche, die die Verkehrsinfrastruktur sowohl auf dem Land als auch auf dem Wasser, auf der Schiene und in der Luft stark nutzt, von großer Bedeutung für NordrheinWestfalen und für die Wirtschaftskraft unseres Landes ist. Das sollten Sie dann allerdings auch dementsprechend im LEP und in der Tagespolitik spiegeln.
Wenn Logistik eine zentrale Querschnittsfunktion in der arbeitsteiligen Wirtschaft unseres Landes innehat und wenn Logistik mit ihren über 300.000 Mitarbeitern in der Branche großes Potenzial aufweist, dann müssen Sie den Dienstleistern auch die Bedingungen bieten, die ein Wachstum zum Wohle des gesamten Landes ermöglichen.
Gucken Sie da nicht immer reflexartig auf andere, von denen etwas zu erwarten sei, sondern gehen Sie
doch einmal mit gutem Beispiel voran. Das hätte ich jetzt fast auch noch einmal für das Luftverkehrskonzept angemahnt. Passen Sie Ihre Schritte den Notwendigkeiten der Abläufe des 21. Jahrhunderts an. Legen Sie den Unternehmen nicht immer mehr Steine in den Rucksack, die etwas erwirtschaften wollen und die es ständig erschwert bekommen, hier erfolgreich zu sein, sondern schaffen Sie endlich die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Expansion, Wachstum und Jobs.
Wir stehen erst relativ am Anfang von Industrie 4.0. Wir kommen also gerade von der Automatisierung langsam zur autarken Verzahnung der industriellen Produktion und Prozesse.
Bitte, Herr Ott.
Ich glaube, es gibt gerade viele gegenteilige Beispiele, dass Kommunen, Kreise usw. engagiert sind, um diese Häfen zu entwickeln, aber von Vorbehalten auf der nächsthöheren Ebene, also der Landesebene, abgehalten werden. Ich komme auch gleich gerne noch mit zwei, drei Beispielen um die Ecke, damit das etwas plastischer wird.
Ich möchte an der Stelle noch einmal anfangen: Wir stehen also erst relativ am Anfang von Industrie 4.0. Wir kommen gerade von der Automatisierung langsam zur autarken Verzahnung der industriellen Produktion und Prozesse. Das erfolgt mit moderner Informations- und Kommunikationstechnik zum Zweck
der Anwendung von Internettechnologien zur Kommunikation zwischen Menschen, Maschinen und Produkten – mit all den Auswirkungen, die das hat. Da wird sich rasant etwas tun – mit großen Folgen bis in den letzten Winkel unseres Landes NordrheinWestfalen.
Das muss der LEP eigentlich antizipieren. Wenn Sie im LEP beispielsweise nach der Vallée-Berechnung – sie gibt ja den Eindruck vom Quadratmeterverbrauch pro Mitarbeiter, sage ich einmal salopp – Vorgaben machen, wird das dieser wichtigen Zukunftsbranche in keiner Weise gerecht. Wir müssen Flächen vorhalten und nicht per se vorenthalten. Wohlgemerkt: Wir teilen die Forderung, den Flächenverbrauch zu reduzieren. Aber wir wissen auch, dass wirtschaftliche Entwicklung Fläche braucht.
Logistikdienstleister sind nicht mehr nur die Gabelstaplerfahrer und die Autos, die auf der Straße herumfahren. Das ist ja Quatsch. Das war vorgestern. Logistikdienstleister sind heute fester Bestandteil der Wertschöpfungsketten – und das mit teils großer eigener Wertschöpfungstiefe. Von den Produzenten bis hin zu deren Kunden sind sie verbindende Glieder, die Verantwortung übernehmen und sich sehr flexibel dem Tagesgeschäft ihrer Kunden – ganz egal, ob B-to-B oder B-to-C – anpassen müssen. Räumliche Nähe, also passende Flächen in räumlicher Nähe, spielt dabei eine ganz zentrale Rolle.
Lassen Sie also den wohlfeilen Worten des Konzeptes Taten folgen, und passen Sie Ihre Politik und den LEP dementsprechend an.
Ein Beispiel, Herr Ott: Warum darf zum Beispiel das in ’s-Heerenberg in den Niederlanden bis an die niederländisch-deutsche Grenze reichende Logistikzentrum 10 m weiter auf deutscher Seite in Emmerich am Rhein kein Pendant finden, obwohl genügend Interessenten vorhanden sind?
Ich nutze die Gelegenheit, um hiermit meine Kritik zu erneuern, dass Euregios und Entwicklungen entlang der nordrhein-westfälisch-niederländischen Grenze im LEP überhaupt nicht gespiegelt werden. Das Wort „Euregios“ kommt dort nicht vor, obwohl diese Regionen viele Chancen für Nordrhein-Westfalen eröffnen. Wann nehmen Sie diese Realität endlich wahr?
Warum werden Flächenvorbehalte für Expansionsbereiche nicht aufgelöst, um Entwicklungen zu ermöglichen? Das kann man gut sehen am im zweiten Entwurf des LEP ja Gott sei Dank dann doch noch landesbedeutsam gestellten Hafen im eben schon erwähnten Emmerich am Rhein.
Die Freude ist gemeinsam, Herr Groschek; die Herausforderung allerdings auch, die noch überbleibt. – Dieser stößt wegen seiner rasanten Entwicklung im wahrsten Sinne des Wortes an seine Gren
zen. Dabei hat er gleich nebenan genügend Flächenreserven – eigentlich. Diese stehen allerdings leider unter Vorbehalten, die das Land zu verantworten hat.
Wir alle werden nicht müde, stets stolz auf den industriellen Kern der Wirtschaft unseres Landes zu verweisen. Warum finden dann aber die von den beiden Global Players – Evonik und CURRENTA – genutzten Industriehäfen in Dormagen, Krefeld, Lülsdorf und Marl nicht einmal Erwähnung im LEP? – Das hat mit den Kommunen nichts zu tun, Herr Ott.
Warum schaffen Sie es nicht, mehr bescheidungsfähige Planungen für die zu ertüchtigende Verkehrsinfrastruktur vorzulegen? Warum bedienen Sie sich nicht externer Kapazitäten, wenn Sie es intern nicht hinbekommen?
Das bringt mich dann auch zum nächsten Thema: Was findet sich denn rechts und links der Flüsse? Deiche natürlich. Erst Anfang dieses Jahres mussten wir wieder hören, dass es bei Ihrem 2015 endlich vorgelegten Fahrplan zum Thema „Technischer Hochwasserschutz durch Deichsanierungen“ erneut zu zeitlichen Verzögerungen kommen wird. Dies gefährdet privates sowie öffentliches Eigentum und schreckt womöglich auch Logistikdienstleister ab, wenn es darum geht, mit Investitionen in NordrheinWestfalen aktiv zu werden.
Was nützt eine vertiefte Fahrrinne und was nützen tolle Häfen, wenn die güterzuführende Infrastruktur unzureichend bis marode ist? Wir beklagen, dass Sie erst nach Jahren ein rein beschreibendes Konzept über multimodale Wichtigkeiten vorlegen und ebenso seit Jahren zu wenig für die Verkehrsertüchtigung in Nordrhein-Westfalen tun.
Lassen Sie uns gemeinsam den Standort NordrheinWestfalen stärken. Lassen Sie uns aktiv jene Dinge anpacken, die in der Verantwortung des Landes stehen. Zeigen Sie nicht immer nur mit dem Finger auf andere, um von sich abzulenken, sondern werden Sie selber aktiv. Lassen Sie uns das Potenzial der Häfen und Wasserwege sowie der vielen Logistikdienstleiter heben – für unser Nordrhein-Westfalen. – Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen, meine Herren! Vorab habe ich zwei, drei Anmerkungen. Herr Groschek, ich darf das als Kreisvorsitzender der CDU Kleve sagen: Dass Sie Ronald Pofalla loben, finde ich schon bemerkenswert; dass Sie aber auch den CSUMinister Dobrindt so loben, finde ich noch bemerkenswerter.
Ich würde gerne kurz auf Herrn Bayer eingehen – da vorne sitzt er –: In Weeze sind im Zusammenhang mit dem Flughafen über 1.000 Arbeitsplätze geschaffen worden. Also: erst informieren, dann behaupten!
Ein weiterer Punkt, und zwar mit Blick auf Herrn Klocke. Herr Klocke, viele Leute aus dem Kreis Kleve können Sie zum Thema „Flughafen Weeze“ nicht angerufen haben. Sie wissen selber: Im Rahmen der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen 2009 sind seitens der Landesregierung 13 Lärmbelästigte in Weeze identifiziert worden.
Insofern ist das genauso falsch wie Ihre Behauptung, dass Weeze defizitär sei. Weeze weist ein Plus aus, und das schon im zweiten Jahr. Auch hier gilt: erst lesen, dann behaupten!
Ich möchte die Diskussion über den Luftverkehrsstandort Nordrhein-Westfalen um einen Aspekt erweitern, nämlich um die aus meiner Sicht notwendige Dialogoffensive zum Flugverkehr in NRW. Wir alle wissen nicht erst seit dem Nein der Grünen zur Erweiterung des Flughafens Düsseldorf in der letzten Woche, dass der Flughafen unserer Landeshauptstadt an Grenzen stößt und sich zudem in einer Umstrukturierungsphase befindet.
So spielen plötzlich neben den gewünschten Business- und Interkontinentalverbindungen auch LowCost-Carrier dort eine bedeutende Rolle. Laut Bundesverkehrsminister ist aber für den Zeitraum 2010 bis 2030 mit 65 % Wachstum im Luftverkehr zu rechnen. Für dessen Abwicklung werden alle Kapazitäten in unserem Land benötigt.
Wie möchte NRW denn jetzt die richtigen Rahmenbedingungen dafür setzen? Die Antwort kann doch nicht alleine darin bestehen, die Flugbewegungen weiter auf die beiden großen Flughäfen Düsseldorf und Köln/Bonn zu konzentrieren. Anlieger in den Gebieten dort und in den Nachbarbereichen leiden schon jetzt unter erheblicher Lärmbelästigung.
Es wird Sie nicht überraschen, dass ich als Abgeordneter aus dem Kreis Kleve zuerst auf das ungenutzt schlummernde Potenzial im nur 80 km von Düsseldorf entfernten Weeze verweise. Dies gilt es im Landesinteresse zu heben.
Ich erweitere diese Aussage aber ganz bewusst auch auf die anderen Regionalflughäfen in Nordrhein-Westfalen: auf Münster/Osnabrück, Paderborn und Dortmund, die bereitstehen, dem Land hier aus der Bredouille zu helfen.
Ein Lösungsansatz kann nämlich in der Auslagerung von Punkt-zu-Punkt-Verbindungen, also Urlaubsflieger und Low-Cost-Carrier, auf die vier Regionalflughäfen bestehen, um die dadurch frei werdenden Slots für die großen Airports in den Bereichen Business und Interkontinental zu nutzen. Auch kann sich Düsseldorf an Regionalflughäfen beteiligen oder mit ihnen Kooperationsvereinbarungen schließen, die vom Land moderiert werden.
Übrigens: Erst nach Festlegung dieser Parameter für die Luftverkehrspolitik kann man daher wirklich sinnvolle Formulierungen im Landesentwicklungsplan verankern. Eine Festlegung heute würde eher die zukunftsfeste Planung verbauen.
Es könnten Flugbewegungen entzerrt und Lärmbelästigungen im Rhein-Ruhr-Bereich deutlich gemindert werden. Hier hat die Landesregierung eigentlich die Pflicht, aktiv zu werden; denn es geht um den Flughafenstandort NRW als Ganzes und um die Menschen in vielen Regionen unseres Landes.
Wir alle wissen, dass es bei der Landesregierung immer wieder zu diesem – wir haben es vorhin schon gehört – Berlin-Reflex kommt, wonach man erst im Bund handeln müsse, bevor das Land folgen könne. Das ist aus meiner Sicht eine nur rhetorisch gut vorgetragene Form der Arbeitsverweigerung; denn Sie rennen offenen Auges in die Probleme, ohne aktiv zu werden.
Hier lässt NRW eine große Chance an sich vorbeiziehen, zumal doch klar ist, dass Berlin uns zwei aus Bundessicht mittelgroße Flughäfen attestieren wird, und sonst nichts. Da rächt es sich, dass Ihr Blick nicht grenzübergreifend ist.
Dann hätten Sie nämlich schon längst gesehen, dass die Niederländer es uns vorgemacht haben; Stich
wort: „Alderstafel“. Unter Leitung von Ex-Arbeitsminister Hans Alders von der Partij van de Arbeid – Herr Groschek, Sie sehen, es ist nichts Schlimmes – trafen sich die regionalen und lokalen Behörden, die lokalen Interessenvertreter, die Airlines, die Flughafenbetreiber, um einen Dialogprozess der Entwicklung der Flughäfen professionell und ergebnisorientiert voranzutreiben.
Warum? Die niederländische Regierung hatte erkannt, dass der Luftverkehr von und in die Niederlande so anwachsen wird, dass der Flughafen Schiphol dies nicht mehr verarbeiten kann. Alders führte das nach ihm benannte System der Alderstafel ein, um die Situation und die zukünftige Entwicklung von Schiphol und den Regionalflughäfen gleichermaßen zu begutachten und Vorschläge zu unterbreiten, wie der Luftverkehr unter Berücksichtigung der Interessen der Anwohner und auch der Umwelt weiterentwickelt werden kann.
Jetzt werden Sie vielleicht sagen: Tja, in den Niederlanden. – Lassen Sie mich darauf wie folgt antworten: Die Niederlande haben 17 Millionen Einwohner auf 41 Millionen m². Nordrhein-Westfalen hat 18 Millionen auf 34 Millionen m². Die Niederlande gehören mit etwa 400 Einwohnern je Quadratmeter zu den dicht besiedeltsten Ländern in der Welt. NordrheinWestfalen hat 528 Einwohner je Quadratmeter. Von den 17 Millionen Niederländern wohnt ungefähr die Hälfte in der Randstad. Das ist der Bereich um Amsterdam; das ist der sehr dicht besiedelte Westen des Landes. In Nordrhein-Westfalen trennt sich die Bevölkerung ganz grob gesprochen fifty-fifty in urbane und eher ländliche Bereiche.
Die Niederlande haben zwei internationale Flughäfen, Schiphol und Rotterdam. Schiphol ist der größte im Land und einer der größten Airports Europas. Das wissen Sie alle. Außerdem gibt es noch Eindhoven, Groningen, Maastricht, und Lelystad ist zurzeit für General Aviation zuständig.
Die Niederländer haben also insgesamt sechs internationale und regionale Airports und verfügen somit über die genau gleiche Anzahl wie Nordrhein-Westfalen. Sind das nicht genug der Parallelen, meine Damen und Herren?
Bei der Alderstafel sind also alle Akteure an einen Tisch gekommen und haben die landesweite Flughafensituation analysiert und gemeinsam für Lösungen gesorgt. Regionalflughäfen haben dabei wichtige Aufgaben übernommen – im Landesinteresse. Das erreichte Einvernehmen könnte Vorbild für Nordrhein-Westfalen sein.
Und Rot-Grün? – Nichts. Dass Sie davon nichts wissen, ist schon schlimm genug. Dass Sie sich aber nach mehrmaligem Hinweis hier in diesem Haus keine Infos einholen und nicht einmal versuchen, das Problem aktiv anzugehen, das spricht Bände. Hier
könnten Ihnen die Regionalflughäfen Münster/Osnabrück, Paderborn, Dortmund und auch Weeze helfen. Sie könnten aktiv Wirtschaftsförderung in gleich vier Regionen betreiben.
Real werden die vier Kleinen in Nordrhein-Westfalen zwangsläufig alle mindestens landesbedeutsam. In Weeze ist heute bei 40 % niederländischen Anteilen bei den Passagieren eine internationale Bedeutsamkeit schon vorhanden. Aber das Passagieraufkommen werden die beiden Großen in Nordrhein-Westfalen schlichtweg nicht alleine bewältigen können. Jetzt haben Sie die Chance, das im wieder lange gültigen LEP zu verankern, und Sie tun nichts daran. Sie ignorieren es sogar, statt zu agieren.
Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang zum Schluss noch auf etwas hinweisen. Wenn das ernst war, was die Grünen letzte Woche in Bezug auf den Flughafen Düsseldorf gesagt haben, dann müssen sie sich jetzt endlich bewegen. Sie können den vorgelegten Entwurf des Landesentwicklungsplans dann ja eigentlich auch nicht mehr unterstützen, da dieser genau den Status zementieren möchte, den sie ja gar nicht wollen.
Folge: Nutzen Sie die Steilvorlage aus den Niederlanden! Öffnen Sie Ihren Blick für die Regionalflughäfen in Nordrhein-Westfalen! Gehen Sie in die Dialogoffensive Flugverkehr Nordrhein-Westfalen! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! „Und wieder mal LEP“, hätte ich fast gesagt. Der zweite Entwurf ist kein großer Wurf, und das wird ja auch von allen Beteiligten so empfunden. Die Landesregierung hat es wieder nicht geschafft, aus dem ersten LEP-Entwurf doch noch einen Entwicklungsplan zu machen. Wir befürchten, es bleibt ein Verhinderungsplan. Schade!
Schade, dass Sie unnötigerweise viel Vertrauen in den Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen aufs Spiel setzen. Hinweise, wo nachgebessert werden muss, haben Sie zu Genüge von Kommunen, Ge
werkschaften, Unternehmen und Verbänden bekommen. Der gerne von Ihnen erhobene Vorwurf, dass Schwarz-Gelb es in fünf Jahren nicht geschafft habe, einen LEP auf den Weg zu bringen, trifft jetzt Sie selber doppelt so hart; denn Sie haben es selbst in sogar sechs Jahren nicht geschafft, etwas Ordentliches zu präsentieren.
Die Mängel im Entwurf sind bekannt; genannt sei hier nur noch einmal der Flächenverbrauch. Die Herunterstufung des 5-ha-Ziels zum Grundsatz ist nicht mehr als ein kleiner Schritt in die richtige Richtung. Er bleibt aber redaktionelle Kosmetik, wenn Sie nicht auch die weiteren Ziele in Kapitel 6-1 zu Grundsätzen herabstufen.
Wir sind weiterhin der Meinung, dass unser Land Entwicklung braucht. Und Entwicklung braucht Fläche. Sie schaffen starre Grundlagen, wo gerade jetzt schnelles und flexibles Handeln angesagt ist. Wir brauchen nicht dogmatische Sturheit.
Ihr Plan, dass Siedlungsraum künftig nur dann zulasten des Freiraums erweitert werden darf, wenn aufgrund der Bevölkerung und Wirtschaftsentwicklung ein Bedarf an zusätzlichen Bauflächen nachgewiesen wird, ist und bleibt aus unserer Sicht falsch; denn Sie blenden völlig aus, dass wirtschaftliche und demografische Entwicklungen nicht synchron verlaufen. Dafür gibt es genügend Beweise in unserem Bundesland.
Auch haben wir immer noch nichts von grenzüberschreitenden Entwicklungsprozessen gehört. Euregios und grenznahe Entwicklungen, etwa am Niederrhein, verstärkt durch jene in den östlichen Niederlanden, werden im LEP überhaupt nicht gespiegelt; das haben wir heute Morgen ja schon an anderer Stelle auch schon gehört. Das Wort „Euregio“ kommt gar nicht vor, obwohl diese Regionen viele Chancen für Nordrhein-Westfalen eröffnen, was die Landesregierung anscheinend nur in Sonntagsreden gerne betont. Wo sind denn die euroregionalen Aspekte im LEP?
Ein weiteres Defizit im LEP ist der Bereich Klimaschutz. Wir glauben weiterhin, dass ideologiebasierte Verknüpfung von Klimaschutz und Raumplanung, so wie es Rot-Grün vorsieht, für den Industriestandort Nordrhein-Westfalen sehr gefährlich ist.
Bei Vorlage des zweiten LEP-Entwurfs wurde ja noch laut getönt, den umstrittenen Klimaschutzplan hätte man im Interesse der Wirtschaft aus dem LEP ja nun gestrichen. Dabei vergisst man aber immer schön zu erwähnen, dass die Ziele nur auf die Regionalebenen weggedrückt wurden, also der Wirtschaft in jedem Fall weiterhin das Leben erschweren werden.
Herr Klocke, ja.
Natürlich ist das ein Punkt unter mehreren. Aber ich will Ihnen ganz deutlich sagen: Wenn Sie Flächen nicht zur Verfügung stellen, können Sie zum Beispiel Strukturwandel nicht realisieren – Beispiel Münsterland.
Wenn das Münsterland in den letzten zwei, drei Dekaden nicht die Flächen gehabt hätte, um den Wegbruch der Textilindustrie aufzufangen, wären wir dort nicht in der Lage, mit deutlichen Arbeitsplatzzuwächsen heute gute Strukturen vorzuweisen. Das ist ganz einfach der Punkt.
Ich gehe auf den Punkt indirekt auch noch ein, Herr Klocke, nämlich laut IT.NRW gingen seit Antritt Ihrer Regierung knapp 3.500 ha Industrie- und Gewerbeflächen ersatzlos verloren. Da macht sich die befürchtete, schleichende Deindustrialisierung bemerkbar.
Und das darf aus Sicht der CDU nie Ziel der Landespolitik von Nordrhein-Westfalen sein.
Meine Damen, meine Herren! Der Antrag der FDP legt nicht nur den Finger in die von Rot-Grün im Laufe von nunmehr sechs Jahren selbstgeschlagene Wunde, sondern bringt viele Probleme auf den Punkt. Auch wir sind dagegen, den wirtschaftlichen Akteuren in unserem Land immer mehr Steine in den Rucksack zu legen und so das Leben schwerer zu machen. Wir brauchen wirtschaftsfreundlichere Gesetze und Regelungen, damit in Nordrhein-Westfalen wieder Wachstum entsteht und nicht 0,0, was ja kein Wachstum ist.
Sofort. Lassen Sie mich den Satz noch sagen, Herr Thiel. – Der bereits nach Rheinland-Pfalz abgewanderten Firma Haribo werden sonst noch weitere folgen. – Jetzt Herr Thiel.
Herr Thiel, ich mache es mir jetzt einfach, ich suche, nachdem Sie mir jetzt einen Blumenstrauß an Fragen gestellt haben, die aus, die mir gerade gefällt – Spaß beiseite. Gerade die ASB-Flächen bei uns in den ländlichen Bereichen werden jetzt schon wieder reduziert, weil 50 % von nicht verfügbaren in den 2.000er- Gemeinden angerechnet werden, obwohl sie de facto nicht verfügbar sind. Das verhindert Entwicklung.
Da können Sie im Regionalrat machen, was Sie wollen. Das verhindert Entwicklungen, weil Sie genau wissen, dass Planungen, die auf der Landesebene vorhanden sind und auf der Bezirksebene umgesetzt werden, selbst wenn sie noch im Verfahren sind, schon die vorauseilenden Wirkungen haben. Und das erleben wir im ländlichen Bereich. Sie sind ja ein Stück weiter südlich beheimatet. Kommen Sie an den Unteren Niederrhein! Dann können Sie noch viel dazulernen.
Meine Damen und Herren, mit Blick auf den Antrag: Wir werden uns allerdings wegen der FDP-Position zum Thema „Fracking“ enthalten, da wir bei aller Richtigkeit vieler Antragspunkte weiterhin der Meinung sind, dass Chemie-Fracking in NordrheinWestfalen nichts zu suchen hat. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Wir sprechen heute in zweiter Lesung über die Gesetzentwürfe zur Änderung bzw. zur Neufassung des Landesplanungsgesetzes sowie über den im Wirtschaftsausschuss vorgelegten Änderungsantrag von Rot-Grün.
Natürlich möchte ich hier die Chance nutzen, den Gesetzentwurf meiner Fraktion vorzustellen und auch zu bewerben. Dieser Entwurf beschäftigt sich speziell mit dem Thema „Klimaschutz“. Grund dafür ist auch, dass die Landesregierung in ihrem zweiten LEP-Entwurf das ursprünglich vorgesehene Ziel 4-3 gestrichen hat, wonach Raumordnungspläne diejenigen Festlegungen des Klimaschutzplans umzusetzen haben, die für verbindlich erklärt worden sind, soweit sie durch Ziele und Grundsätze gesichert werden können.
Medial ist diese Streichung seinerzeit als großer Sieg von Minister Duin über Minister Remmel gefeiert worden, allerdings sorgen § 12 Abs. 6 und 7 dafür, dass die Festlegungen des Klimaschutzplans über die Regionalpläne umgesetzt werden müssen. Hier hat sich die Landesregierung also quasi eines Hütchenspielertricks bedient und die Regelungen aus dem LEP schnell mal eben in die Regionalpläne geschoben.
Faktisch hat sich hierdurch allerdings nichts geändert.
Wir fordern in unserem Gesetzentwurf daher eine Streichung der beiden Absätze und sehen uns etwa durch die kommunalen Spitzenverbände gestärkt. Diese begrüßen unseren Gesetzentwurf und teilen unsere Argumentation ausdrücklich.
So heißt es in der schriftlichen Stellungnahme unter anderem – ich darf zitieren –:
„Im Rahmen der Landesplanung können der Klimaschutz und die Klimaanpassung grundsätzlich nur ein Belang unter mehreren sein.“
Und weiter:
„Die Belange des Klimaschutzes und der Klimaanpassung müssen daher ebenso Gegenstand von planerischen Abwägungsprozessen sein wie andere Belange.“
Zitat Ende. – Die kommunalen Spitzenverbände fordern deshalb wie unternehmer.nrw und VKU gleichermaßen die Streichung von § 12 Abs. 6 und 7 LPIG.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung beschränkt sich überwiegend auf redaktionelle Anpassungen.
Inhaltlich ist allerdings die Neufassung von § 16 Abs. 3 Satz 3 problematisch: Ist zur Errichtung baulicher Anlagen des Bundes oder des Landes mit besonderer öffentlicher Zweckbestimmung im Sinne von Artikel 37 BauGB – das sind Bauvorhaben etwa in den Bereichen Forensik und Justizvollzug – ein Zielabweichungsverfahren bei Regionalplänen erforderlich, müsste die Bezirksregierung zukünftig mit dem Regionalrat und betroffenen Gemeinden nur noch das Benehmen, nicht mehr das Einvernehmen herstellen.
Das stößt nicht nur in der Wissenschaft auf Ablehnung. Auch die kommunalen Spitzen kritisieren die gewünschte Neuregelung des § 16 Abs. 3 Satz 3 scharf. In der schriftlichen Stellungnahme heißt es:
Mit dieser Vorgabe würde – ich zitiere – „in Abs. 3 Satz 3 ein neues eigenständiges Zielabweichungsverfahren für bauliche Anlagen des Bundes und des Landes mit besonderer öffentlicher Zweckbestimmung nach Artikel 37 BauGB geschaffen.“
Und weiter:
„Das bedeutet, dass die Regionalplanungsbehörde auch gegen den Willen des Regionalrates und der von der Zielabweichung betroffenen Gemeinde ein Vorhaben beziehungsweise einen Vorhabenträger von der Einhaltung der raumordnerischen Ziele, mit denen das Vorhaben nicht in Einklang steht, befreien kann. Dies lehnen wir ab.“
Zitat Ende. – Dieser Bewertung ist nichts hinzuzufügen. Es wird Sie daher nicht überraschen, dass wir unserem Gesetzentwurf zustimmen und den der Landesregierung ablehnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Das ist nett. Vielen Dank dafür. – Ich würde gern – ohne auf die Punkte, die Sie gerade genannt haben, einzugehen; bei dem ersten Entwurf war noch vieles anders, als Sie es jetzt für den zweiten Entwurf darstellen, womit Sie sich im Grunde ein Stück weit widersprechen – auf die Frage kaprizieren: Ist Ihnen bekannt, dass in den Niederlanden – die Niederlande sind gleich groß und
ähnlich strukturiert wie Nordrhein-Westfalen, dicht besiedelt, 18 Millionen Einwohner usw. – ganz bewusst ein anderer Weg gewählt worden ist, nämlich der Weg der Kooperation der landesbedeutsamen, also der für ganz Niederlande bedeutsamen Flughäfen – Schipol zum Beispiel –, mit den Regionalflughäfen, um dort planerisch Vorgaben zu machen, Entlastungen und Entzerrungen vornehmen zu können? Es ruft in Nordrhein-Westfalen in Anbetracht der Tatsache, dass es zumindest in Düsseldorf doch eine Ballung des Verkehrs mit vielen Belastungen für die Bürger im Umland gibt, im Grunde genommen danach.
Frau Präsidentin! Meine Damen, meine Herren! Wie wir vorhin schon gemerkt haben, klingelten Rot-Grün letzte Woche die Ohren. Der aktuelle Bericht zur Armutsentwicklung in Deutschland offenbart mit entlarvender Härte das Regierungsversagen in Nordrhein-Westfalen – auch auf dem Gebiet der Wirtschaftspolitik.
Der für den Bericht verantwortliche Paritätische Wohlfahrtsverband steht sicher nicht im Verdacht übergroßer Nähe zur Union. Daher muss Sie das als regierungstragende Kräfte besonders treffen. Denn die unmittelbare Wechselwirkung von hoher Arbeitslosigkeit und Kinderarmut auch und gerade in Nordrhein-Westfalen wird dort explizit nachgewiesen.
Trotz des seit sechs Jahren immer wieder vorgetragenen Postulats der Landesregierung „Kein Kind zurücklassen!“ hat Rot-Grün selbst in diesem eigens ausgewählten zentralen Politikfeld offensichtlich nichts bewirkt. Im Gegenteil: Die Kinderarmut hat in den letzten Jahren gegen den Bundestrend zugenommen. Laut einer aktuellen Studie der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung lebte 2014 jedes vierte Kind – das sind 23,6 % gegenüber bundesweit 19 % – in einem Haushalt, der von Einkommensarmut betroffen ist; das waren 2,7 Prozentpunkte mehr als 2010.
Bei der Armutsquote liegt Nordrhein-Westfalen 2 % über dem Bundesdurchschnitt und hat in zehn Jahren um 3 Prozentpunkte auf jetzt 17,5 % zugelegt. So etwas nennt man wohl Versagen bei der angeblichen Kernkompetenz.
Die Landesregierung stellt als Reaktion die nötige Bekämpfung der Arbeitslosigkeit als Armutsursache Nummer eins heraus. Nur, das Handeln passt dann nicht zu dieser Aussage. Denn sie packt den Unternehmen immer mehr Steine in den Rucksack und wundert sich nicht einmal, dass die Wirtschaft nicht so in Fahrt kommt wie in anderen Bundesländern.
Die Zeit des Schönredens ist damit also vorbei. Handeln ist endlich angesagt. Also tun Sie endlich etwas, das von der Wirtschaft und den vielen Akteuren überhaupt erst einmal als handfestes und positives Signal wahrgenommen wird.
Dabei haben viele Experten Defizite aufgezeigt und Lösungswege vorgeschlagen. Sie nehmen das leider nur immer wieder nicht an, und das, obgleich viele Wissenschaftler und Experten Alarm schlagen. Bereits 2014 diagnostizierte das Institut der deutschen
Wirtschaft Köln eine über Jahre verfestigte Wachstumsschwäche Nordrhein-Westfalens. Demnach
wächst die Wirtschaft hier seit 1991 im Vergleich zu den westdeutschen Bundesländern unterdurchschnittlich.
Seit 1991 hat sich das Wachstumsdefizit gegenüber den westdeutschen Ländern laut IT.NRW auf über 10 % summiert. Daten der Hauptverwaltung NRW der Deutschen Bundesbank sowie wiederum von IT.NRW zeigen zudem, dass sich allein von 2010 bis zum zweiten Halbjahr 2015 eine kumulierte Wachstumslücke von 4 Prozentpunkten im Vergleich zum deutschen Durchschnitt aufgetürmt hat. Diese Lücke kostet Land und Kommunen heute jährlich 3 Milliarden € Steuern. Außerdem gäbe es im Arbeitsmarkt von Nordrhein-Westfalen heute dann 300.000 sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter mehr und dementsprechend weniger Arbeitslose.
Zuletzt hat der Arbeitgeberverband der Metall- und Elektroindustrie in Nordrhein-Westfalen auf die sehr ernste Situation der Produktionsbedingungen in unserem Land hingewiesen. So steigt die Verlagerung von Produktionsaktivitäten ins Ausland in dieser Branche – und die macht rund 50 % der industriellen Arbeitsplätze und 50 % der Umsätze im verarbeitenden Gewerbe in Nordrhein-Westfalen aus – rapide an.
Analog verhält es sich mit den Investitionen in Produktionsaktivitäten. Sie fließen im Bereich der Metall- und Elektroindustrie bereits jetzt zu 40 % ins Ausland. In fünf Jahren sollen es nach den Berechnungen schon 50 % sein. Meine Damen und Herren, das ist Deindustrialisierung durch Desinvestitionen,
und das führt in Nordrhein-Westfalen seit 2010 dazu, dass laut IT.NRW fast 3.500 ha Industrie- und Gewerbefläche ersatzlos verloren gingen.
Die Folgen der wirtschaftlichen Defizite in NordrheinWestfalen sind nicht zuletzt geringere Zukunftschancen und mangelnde Perspektiven für die Menschen unseres Landes. Deshalb benötigt das Land Impulse für Investitionen sowie für den Erhalt und den Ausbau von Produktion und Wertschöpfung. Dafür sind eine Entlastungs- und eine Zukunftsoffensive notwendig, die den Standort Nordrhein-Westfalen für etablierte kleinere, mittlere und große Unternehmen gleichermaßen wieder attraktiver machen, neue Betriebe und Investitionen anziehen und das Entstehen erfolgreicher Start-ups befördern.
Daher unser Appell: Lösen Sie die ideologischen Bremsen, und geben Sie endlich Vollgas. Die Entlastungsoffensive für Unternehmen muss ein ganzes Bündel an Maßnahmen umfassen. Vorschläge en masse dazu finden Sie in unserem Antrag.
Dazu gehört natürlich auch wieder, bevor wir irgendwelchen Erwartungshaltungen nicht entsprechen, unsere Forderung nach sofortiger Abschaffung des verfehlten Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen, da nicht nur, aber auch die inzwischen bundesweit gültigen Regelungen dieses Bürokratiemonster obsolet gemacht haben.
Wir benötigen darüber hinaus eine Zukunftsoffensive, insbesondere einen digitalen Strukturwandel mit flächendeckendem Breitbandausbau. Nutzen Sie doch die 300 Millionen € frei werdende Steinkohlesubventionen in den nächsten drei Jahren dafür. – Herr Duin, das Geld muss zu Ihnen fließen und nicht wieder zu Herrn Remmel.
Dass unser Bundesland bei Erhebungen ständig auf den hinteren Tabellenplätzen landet, liegt nicht daran, dass Institute und Demoskopen uns etwas Böses wollen, sondern das ist das Ergebnis verfehlter Politik. Die heutige Bilanz hat nichts mit Schlechtreden, sondern mit schlecht gemacht zu tun. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Ende 2013 schlossen CDU, CSU und SPD in Berlin einen Koalitionsvertrag. Dieser Vertrag sieht auch Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, dem AÜG, vor, die von der zuständigen Ressortministerin, Frau Nahles, vorzubereiten sind.
Einen ersten Entwurf für Änderungen am AÜG legte die Frau Ministerin bereits im November 2015 vor. Leider bildete dieser – um es einmal vorsichtig zu formulieren – die getroffenen Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag nicht richtig ab. Die Bundeskanzle
rin gab ihr daher die Gelegenheit, den Entwurf nachzubessern. Diese Chance scheint Frau Nahles jedoch nicht konsequent genutzt zu haben. Folge: Auch der im Februar 2016 vorgelegte zweite Arbeitsentwurf des Ministeriums deckte sich leider nicht mit den Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag.
Deshalb hat sie von CDU/CSU und SPD jetzt noch einmal die Möglichkeit bekommen, den zweiten Arbeitsentwurf nachzubessern. Wir finden, wir sollten der ehemaligen SPD-Generalsekretärin diese Möglichkeit auch zugestehen und sie hier nicht vorführen, so wie Sie von Rot-Grün das heute mit einem Eilantrag oder wie die Piraten es mit ihrem Antrag versuchen.
Mir scheinen die Gesetzesarbeiten – darüber haben Sie, Herr Bischoff, ja auch gesprochen; ich sage dies, damit ich Ihrer Erwartungshaltung auch gerecht werde – respektive die Abstimmungsgespräche im Bund doch auf einem guten Weg zu sein, sodass ich hier gar nicht näher auf die Inhalte eingehen möchte; da sollten wir auch nichts zerstreuen. Wenn Sie da ein Problem mit den Inhalten haben, sollten Sie auf Ihre Parteifreundin Frau Nahles noch einmal zugehen. Ich glaube, das wäre der richtige Weg; denn wir im Land Nordrhein-Westfalen bzw. der Landtag haben diesbezüglich überhaupt keine Entscheidungskompetenz.
Und noch eines: Ihr Antrag ist handwerklich schlichtweg nicht zu Ende gedacht. Da will ich Ihnen nur ein Beispiel nennen: Sie kritisieren, dass jeder dritte Selbstständige in Nordrhein-Westfalen auf Basis von Werkverträgen tätig ist. Liebe Kollegen, ganz viele selbstständige Handwerksmeister arbeiten auf Basis von Werkverträgen. „Was lernt uns das“, wie wir das bei uns am Niederrhein sagen würden? Werkverträge sind per se kein Teufelszeug und schon gar nicht der Untergang der sozialen Marktwirtschaft, sondern oftmals eine Voraussetzung dafür, dass Selbstständige in unserem Land Aufträge er- und behalten, Arbeitsplätze schaffen und somit auch Wohlstand für viele, für sich selber und viele Mitarbeiter, sichern.
Wir dürfen und sollten hier auch überhaupt nicht den Eindruck vermitteln, dass selbständige Tätigkeit in Deutschland etwas Unmoralisches sei, das es zu verhindern gelte.
Ich möchte noch etwas zu dem Prosateil sagen, der sich nur teilweise irgendwie mit Ihrem Beschlussteil zusammenbringen lässt. Während Überschrift und Begründung neben Zeitarbeit auch Werkverträge in den Fokus rücken, findet im Beschlussteil, dem Abschnitt III Ihres Antrags, dazu überhaupt nichts statt. Das findet sich gar nicht mehr wieder. Der Antrag ist auch handwerklich nicht ganz in Ordnung. Deswegen wollen wir ihn an dieser Stelle nicht mittragen.
Ergo: Wir lehnen den Antrag ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Der Einzelplan 02 umfasst auch die Landesplanung. Dass ein zweiter Entwurf nicht unbedingt ein großer Wurf sein muss, beweist der zweite Entwurf des LEP.
Die vielen Einwände der Beteiligten wurden aus Sicht der CDU unzureichend gehört und berücksichtigt. Das, finde ich, ist noch nett formuliert, denn man könnte sagen: Sie wollen wohl die Leute in Teilen veräppeln. Da wird laut getönt, der umstrittene Klimaschutzplan sei im Interesse der Wirtschaft aus dem LEP gestrichen worden. Dabei wird aber vergessen zu erwähnen, dass die Ziele nur auf die Regionalebenen weggedrückt wurden, also der Wirtschaft in jedem Fall das Leben erschweren werden.
Auch der restriktive Ansatz bei der Fläche steht wegen der landeseinheitlichen Berechnungsmethode weiter in der Kritik. Die Herunterstufung des FünfHektar-Ziels zum Grundsatz bleibt also reine redaktionelle Kosmetik.
Sie schaffen starre Grundlagen, die nicht nur, aber auch angesichts der aktuellen Lage auf dem Wohnungsmarkt weder Kommunen noch Bezirken noch
dem Land helfen werden, da jetzt schnelles flexibles Handeln angesagt ist und nicht dogmatische Starre.
Und – Premiere –: Inzwischen hat auch die Unlogik in den zweiten LEP-Entwurf Einzug gehalten. Ein Beispiel dafür: Da streichen Sie die gerade zur Aktualisierung anstehende und von Herrn Minister Groschek zu bearbeitende und für die Erweiterungsplanung so wichtige Hafen- und Logistikkonzeption, während Sie das völlig veraltete Luftverkehrskonzept schön als Bezug im LEP belassen.
Dabei basiert das Konzept auf fast 20 Jahre alten Daten mit der Folge: Beim drittgrößten Passagierflughafen in Nordrhein-Westfalen – das ist der Flughafen Weeze/Laarbruch – handelt es sich bei Ihnen somit weiter um ein Konversionsprojekt. Der häufig im Ausschuss erfolgte Hinweis auf die Regionalbedeutsamkeit des Flughafens und dass sich daran nichts ändern werde, stimmt so nicht, da Weeze beim letzten LEP „nur“ Konversionsprojekt war und nun durch Einbau des veralteten Konzeptes auch bliebe. – Das ist völlig an den Fakten, den Realitäten und am Heute vorbei.
Ich erneuere überdies meine Kritik, dass Euregios und Entwicklungen entlang der nordrhein-westfälischen/niederländischen Grenze im LEP nicht gespiegelt werden. Das Wort „Euregio“ kommt gar nicht vor, obwohl diese Regionen viele Chancen für Nordrhein-Westfalen eröffnen.