Protokoll der Sitzung vom 04.07.2014

bei geht es in Wirklichkeit um wichtige Entscheidungen für den ländlichen Raum.

Wenn vorhandene, aber nicht mehr benötigte Bausubstanz umgenutzt wird und für Wohnungsbau, Dienstleistung oder Gewerbe verwendet wird, werden weniger andere Flächen im Freiraum in Anspruch genommen, als das sonst der Fall wäre. Genau diese geringere Inanspruchnahme von Ausweichflächen muss auch unser Ziel sein.

Es geht also um die Folgenutzung ehemals landwirtschaftlich genutzter Gebäude. Im § 35 des Baugesetzbuches sind sieben Voraussetzungen genannt, die dabei erfüllt sein müssen. Davon ist die Siebenjahresfrist zwar weniger wichtig. Die anderen Restriktionen sind aber schon erforderlich.

Während wir im Jahr 1990 in Nordrhein-Westfalen noch über 60.000 landwirtschaftliche Betriebe mit einer Nutzfläche von über 5 ha hatten, hat sich die Anzahl dieser Betriebe seitdem halbiert. Rund 30.000 Betriebe sind aufgrund des Strukturwandels aus der Produktion ausgeschieden. Dafür gibt es viele Gründe.

Mit der Umnutzungsmöglichkeit, die Anfang der 1990er-Jahre ins Baugesetzbuch hineingekommen ist, ist ein Verfall ehemals landwirtschaftlich genutzter Gebäude, wie wir es in anderen Ländern – im Süden Frankreichs, in vielen Teilen Südeuropas – sehen, verhindert worden.

Wir helfen der Landwirtschaft beim Strukturwandel. Dort, wo für den Betriebsleiter kein Hofnachfolger da ist, erleichtern wir den Ausstieg aus der Landwirtschaft. Dort, wo Produktionskapazitäten nicht mehr genutzt werden sollen, zum Beispiel beim Nebenerwerb, schaffen wir Möglichkeiten, dass das Ganze ordentlich genutzt wird. Alles das führt dazu, dass bei vielen landwirtschaftlichen Familien die leerstehenden Gebäude in einem wirtschaftlichen Tun umgenutzt werden.

Ich will auch noch einmal die Gründe ansprechen, die für die Aussetzung der Siebenjahresfrist sprechen.

Zum einen ist es ausreichend reglementiert. Aber wir schaffen zum anderen auch neue Möglichkeiten für Handwerk, Dienstleistung und Wohnen, für Einkommensquellen in der Landwirtschaft, indem wir einem fortlaufenden Verfall vorbeugen und damit einer Beeinträchtigung des Landschaftsbildes.

Wir sorgen für die Weiterverwendung erhaltenswerter Bausubstanz. Baustoffe werden nicht verschwendet. Wir reduzieren die Neuversiegelung. Wir schaffen neuen Wohnraum, auch Mietwohnraum. Und wir erhalten unsere Kulturlandschaft.

Noch eine Anmerkung: Bill Gates hat in einer Garage begonnen. Ich kenne viele Betriebe, die ihr erstes gewerbliches Tun in einem ehemaligen landwirtschaftlichen Betrieb aufgenommen haben.

(Beifall von der CDU – Zuruf von der SPD: Sie auch, Herr Schemmer!)

Die Aussetzung der Siebenjahresfrist hat in den Jahren 2003, 2004 und 2005 zu heftigen Diskussionen geführt. Die damalige rot-grüne Landesregierung war zerstritten. Bei der letztmaligen Aussetzung 2009 hatten wir einen gemeinsamen Beschluss von SPD, CDU und FDP; die Grünen haben das Gesetz damals abgelehnt.

Ich denke, unser jetziger Gesetzentwurf – dabei entfällt die Entfristung, da verbleibt nur eine Berichtspflicht für Ende 2019 – ist eine kluge und klare Entscheidung für die Zukunft. Wenn nunmehr die Landesregierung in ihrer Berichtspflicht gegenüber dem Landtag – Vorlage 16/2031 – zu dem Ergebnis kommt, die vorhandene Regelung zu verlängern, so ist auch sie auf einem guten Weg.

Hier geht es aber nicht nur darum, zu einer rechtzeitigen Entfristung zu kommen, vielmehr sollte die Entfristung dauerhaft erfolgen, wie das in vielen anderen Bundesländern auch der Fall ist. – Schönen Dank.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Schemmer. – Nun spricht für die FDPFraktion als zweite antragstellende Fraktion Herr Kollege Ellerbrock.

Wenn die Kollegin Philipp möchte, kann sie gerne zuerst sprechen.

Nach unseren Regeln ist es so, dass Sie, wenn Sie etwas gemeinsam einbringen, dies auch gemeinsam begründen. Danach reagieren die anderen.

Selbstverständlich, Herr Präsident, dem werden wir uns nicht nur beugen, sondern gerne folgen. – Meine Damen und Herren! Der Antrag der CDU-Fraktion ist gut, praxisgerecht, zukunftsorientiert und vernünftig. Wir werden ihm zustimmen.

Es zeigt sich an diesem Antrag: Der ländliche Raum ist ein eigenständiger Lebens-, Wirtschafts- und Entwicklungsraum. Der Entwicklungsraum ist deswegen auch im Zusammenhang mit dem Landesentwicklungsplan zu sehen. Unsere Bedenken bei dem 2000er-Erlass bezogen sich nicht darauf, wie er darin steht, sondern wie er angewandt wird.

Wir wollen einen lebendigen ländlichen Raum, und deswegen ist es gut, wenn die dortigen Gebäude nach Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzung flexibel auch für Gewerbe, Wohnen usw. – der Kollege hat das schon gesagt – genutzt werden können.

Das ist letztendlich auch ein Beitrag zum Erhalt des Erscheinungsbilds der Kulturlandschaft.

Damit können wir oftmals auch eine aktive Denkmalpflege betreiben. Wir müssen deswegen von dem engen Korsett der Siebenjahresfrist wegkommen, weil es hier zutiefst menschelt. Der Landwirt lebt vielleicht noch auf dem Hof, und wenn er seine Scheune, seinen Arbeitsraum umgenutzt haben möchte, dann kann sich das schwierig gestalten. Da ist immer auch die berufsständische Ehre betroffen.

Die nächste Generation, die den Hof entweder als Vollerwerb oder in Teilzeit bewirtschaftet, kann dadurch ein weiteres Standbein zur Existenzsicherung bekommen. Das ist eine ganz vernünftige Sache. Deshalb bedeutet es eine Chance gerade für die jungen Landwirte, hier auf dem Hof zu bleiben.

Wer sich gegen die Entleerung des ländlichen Raumes wendet, wird diesem Antrag seine Zustimmung nicht verweigern können. Jetzt könnte ich viele Positionen des Kollegen Schemmer aufgreifen. Er hat das aber in der ihm eigenen vollkommenen Darstellungsweise schon getan, das brauche ich daher nicht noch einmal zu wiederholen.

Ich fasse zusammen: Der Antrag ist praxisorientiert, er ist gut, er ist sinnvoll und entbürokratisierend – alles positive Eigenschaften. Unsere Zustimmung hat die CDU. Ich nehme an, weil der Antrag so überzeugend ist, wird er hier auf eine breite Mehrheit treffen. – Schönen Dank.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Schönen Dank, Herr Ellerbrock. – Nun spricht für die SPD-Fraktion Frau Kollegin Philipp.

Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Aussetzung der sogenannten Siebenjahresfrist bei der Umnutzung ursprünglich landwirtschaftlich genutzter Gebäude ist und bleibt ein politischer Dauerbrenner. Das ist nicht das erste Mal, dass wir heute im Landtag darüber sprechen.

Ich bin das erste Mal dabei, die Kollegen hatten dieses Thema schon öfter auf der Tagesordnung.

(Zuruf von Holger Ellerbrock [FDP])

Ja, einen Moment. – Die CDU weist in ihrem Antrag darauf hin, dass diesem baugesetzlichen Thema eine besondere Rolle zukommt, vor allem, wenn man den Strukturwandel betrachtet, der sich in der Landwirtschaft vollzieht und der sich auch in den nächsten Jahren weiterhin vollziehen wird.

Im konkreten Beispiel bedeutet die Aussetzung der Frist, dass ein Gebäude, das zuvor Bestandteil eines landwirtschaftlichen Betriebes war, auch dann beispielsweise zu einem Wohnhaus oder zu ge

werblichen Zwecken umgebaut werden kann, wenn die Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzung bereits länger als sieben Jahre zurück liegt; das haben wir vorhin schon gehört.

Diese Siebenjahresfrist bezieht sich dabei – das möchte ich ausdrücklich noch einmal betonen, weil das ein wichtiges Detail ist – ausschließlich auf Gebäude im Außenbereich. Wir sprechen hier also von Einzelhoflagen. Landwirtschaftliche Gebäude innerhalb von Ortschaften sind damit in diesem Zusammenhang gar nicht betroffen.

Es gibt durchaus gute Gründe, warum bereits vorhandene Gebäude umgenutzt werden können und umgenutzt werden sollten. Auf diese Weise lässt sich – das haben wir schon gehört –, Bausubstanz erhalten; das Landschaftsbild, das prägend ist, lässt sich erhalten. Außerdem müssen die Eigentümer das Gebäude nicht leer stehen lassen.

Dennoch: Ganz so einfach, wie es in dem Antrag formuliert ist, ist die Sachlage, wie wir finden, letztendlich doch nicht. Wenn man den Antrag liest, kann man den Eindruck gewinnen, dass es ursprünglich gar keine guten Gründe dafür gegeben hat, warum diese Frist damals eingeführt worden ist.

Man muss berücksichtigen, dass es in dieser Angelegenheit vielfältige Interessenlagen gibt, zwischen denen wir dann etwas detaillierter und etwas ausführlicher abwägen müssen.

Auf der einen Seite steht in der Regel der Eigentümer der Immobilie, der ein Interesse an der Neunutzung des Gebäudes hat, der den Verfall und den Leerstand natürlich vermeiden möchte.

Hier muss jedoch die Besonderheit des eben erwähnten Außenbereiches nochmals betont werden. Wir sprechen hier von Landschaften, in denen ursprünglich nur Gebäude mit einem land- oder forstwirtschaftlichen Bezug gebaut wurden. Einen Freifahrtschein, nun diese Gebäude beliebig umzubauen, sollten wir deshalb mit Vorsicht genießen.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Bei der Umnutzung dieser Gebäude spielen auf der anderen Seite der Naturschutz, die Landschaftspflege, der Boden- und auch der Denkmalschutz eine vorgelagerte Rolle. Die natürliche Eigenart der Landschaft darf nicht beeinträchtigt werden. Die Siedlungs-und Ortsstruktur muss auf jeden Fall erhalten bleiben. Das Orts- und Landschaftsbild darf eben nicht verunstaltet werden.

Im Abwägungsprozess stehen sich somit verschiedene Interessen gegenüber, auf die es wichtig ist, einzugehen. Mit einer argumentativen Vereinfachung der Thematik, in der man nur die Vorteile einer Aussetzung der Siebenjahresfrist hervorhebt, ist keinem geholfen. Sie fordern in Ihrem Antrag jedoch gleich die dauerhafte Aussetzung der Siebenjahresfrist. Welche Folgen dies für die bauliche Gestaltung

des ländlichen Raums haben könnte, wäre langfristig gar nicht abzuschätzen.

Sie wären wahrscheinlich die Ersten, die aufschreien würden, wenn die Umnutzung beispielsweise im Münsterland nachher überhandnähme und man die ursprüngliche Landschaft gar nicht wiedererkennen würde. Daher wird es diesen Persilschein zur dauerhaften Aussetzung der Siebenjahresfrist mit der SPD-Fraktion nicht geben.

Zum Schluss möchte ich noch ein paar Sätze zur Antragsbegründung sagen. Diese fanden wir etwas fragwürdig, da wir keinen Zusammenhang zwischen Förderthematik und Förderrichtlinien für den ländlichen Raum und der bauordnungsrechtlichen Fragestellung einer Aussetzung erkennen. Das hat sich uns nicht erschlossen. Sie werfen hier verschiedene Themen in einen Topf, die dann nichts miteinander zu tun haben, in der Hoffnung, dass es bei dem Antrag vielleicht keiner merkt. Das macht für uns aber deutlich, dass es in der Konsequenz doch etwas mit der heißen Nadel gestrickt wurde. Deswegen müssen wir uns das im Ausschuss noch etwas genauer anschauen.

Selbstverständlich stimmen wir der Überweisung zu, das ist gar keine Frage. Dann können wir in Ruhe prüfen, wie wir mit dem Entwurf umgehen. Haben wir derzeit eine vernünftige Regelung, die den Strukturwandel möglich macht? Das wollen wir natürlich unterstützen. Wie wird die Regelung allen Beteiligten gerecht? Wie kann sie den Beteiligten vor Ort nutzen? Wir freuen uns auf die politische Diskussion im Ausschuss und stimmen der Überweisung zu. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Frau Philipp. – Für die grüne Fraktion spricht nun Herr Rüße.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag von CDU und FDP zielt ja darauf ab, dass die Siebenjahresfrist weiterhin außer Kraft gesetzt werden soll. Es geht also um die Möglichkeit, landwirtschaftliche Gebäude auch dann noch umzunutzen, wenn sie bereits länger als sieben Jahre nicht mehr landwirtschaftlich genutzt worden sind.

Wir sollten meines Erachtens am Anfang noch einmal darüber reden, warum der Außenbereich im Baugesetzbuch doch relativ rigide behandelt wird. Herr Schemmer oder war es Herr Ellerbrock, Sie haben Südfrankreich angesprochen. Wenn ich im Ausland unterwegs bin, gerade in ländlichen Räumen, dann bin ich immer ganz froh, wie wir in Deutschland mit dem Außenbereich umgehen, zum Beispiel was das Aufstellen von Werbetafeln und Ähnlichem angeht.