nomie der Hochschulen zielten, erbracht wurden, bekommen die Beteiligten an den Hochschulen nur den Tritt und werden mit Misstrauen, das sich durch den gesamten Gesetzentwurf zieht, überschüttet.
Der Referentenentwurf wurde wie auch der Gesetzentwurf von der gesamten Wissenschaftscommunity – Rektoraten, Personalvertretungen, Studierende, Professoren – massiv kritisiert und abgelehnt. In den Sachverständigenanhörungen wurde das deutlich. Die Ignoranz und Fragen der Gesichtswahrung verhinderten aber wohl die Annahme der Kritik.
Gerade die Ankündigung der Grünen, kein Gesetz verlasse das Parlament, wie es hineinkomme, klingt wie Hohn angesichts der im Beratungsverfahren tatsächlich von SPD und Grünen vorgenommenen Änderungen.
Deswegen, liebe Kolleginnen und Kollegen, wäre es besser, wenn dieses Hochschulbevormundungsgesetz dieses Parlament niemals verließe.
Lassen Sie mich das am Beispiel erläutern. Frau Kollegin Dr. Seidl hat gerade schon die Rahmenvorgaben angeführt und sich im „Kölner StadtAnzeiger“ derart eingelassen – ich zitiere sie –:
„Die Befürchtung einer Detailsteuerung durch den Erlass von Rahmenvorgaben haben wir aus dem Weg geräumt“
Die Beteiligung des Landtags an der Aufstellung von Planungsgrundsätzen sei der große Wurf. Fakt ist aber: Bis 2017 werden die Planungsgrundsätze von einer parlamentarischen Mehrheit bestimmt, die jetzt schon mit diesem Gesetzentwurf sehr deutlich macht, welchem Geist und Regulierungswahn sie anhängt.
Bei den konkreten Rechtsverordnungen im Benehmen mit dem Parlament werden wir staunen und erschrecken, wie das Ministerium rot-grüne
Grundsätze auslegen wird. Massive Detailsteuerung ist auch nach Ihren Änderungen nach wie vor möglich.
Erschreckend sind auch die Regelungen zu den „Verträgen“ zu Zielen und Leistungen. Wenn nicht das drinsteht, was das Ministerium will, wird es den Inhalt einfach vorgeben. Augenhöhe sieht anders aus. Das ist kein Vertrag, sondern Diktat. Was der Verbraucherschutz letztlich wohl zu solchen Knebelverträgen sagen wird, bleibt abzuwarten.
Gleiches gilt im Übrigen auch für die Hochschulentwicklungspläne. Passen dem Ministerium die Pläne der Hochschulen – übrigens demokratisch in den Hochschulen entwickelt – nicht, plant die Ministerialbürokratie einfach kurzerhand über.
Meine Damen und Herren, die Liste handwerklicher Fehler und der kritisierten Punkte ist lang. Wir haben die wesentlichen noch einmal in einem Entschließungsantrag – liebe Frau Kollegin, es ist kein Änderungsantrag – zusammengefasst. Aus zeitlichen Gründen will ich nur zwei Punkte herausgreifen.
Erstens nenne ich die rot-grüne Zivilklausel, die Sie nun auch noch um die Verpflichtung zur demokratischen Erziehung erweitert haben. Wenn Sie betonen, es handele sich nur um eine nicht bindende Absichtserklärung, frage ich mich aber: Was soll das? Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei in Treue zur und damit auch in den Schranken unserer Verfassung. Punkt. Mehr braucht es nicht. Dann gibt es auch noch die Sache mit den Anwesenheitslisten. Das wollen wir an dieser Stelle aber gar nicht vertiefen.
Als zweiten Punkte nenne ich „Kodex Gute Arbeit“. Die FDP will gute Arbeit und damit auch gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen in Nordrhein-Westfalen, denn sonst können wir gar nicht erfolgreich sein. Sie haben aber einen Sanktionismus bei etwaiger Nichtbefolgung der Rahmenvorgaben durch ungehorsame Hochschulleitungen vorgesehen, nämlich den unterjährigen Mitteleinbehalt, der letztlich gerade die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Mittelbaus betreffen wird.
Ihre Ideen zur Allgemeinverbindlichkeit tragen den spezifischen Unterscheidungen zwischen Fachhochschulen und Unis nicht Rechnung. Was bedeuten die Verhandlungen zwischen Kanzler und Personalvertretung angesichts der neuen Weisungsrechte gegenüber dem Kanzler? „Gute Arbeit“, meine Damen und Herren, erreicht man nicht mit Absichtserklärungen, sondern mit der Beseitigung der Ursachen für schlechte Arbeit, zum Beispiel mit einer Erhöhung der Grundfinanzierung.
Dieser Gesetzentwurf ist ein Schlag in das Gesicht der Studierenden, der Beschäftigten, der gesamten Hochschulen, der Kunsthochschulen und der Studentenwerke. Über Stilfragen haben wir aber bereits im Zusammenhang mit dem Datenleck Anfang des Jahres diskutiert. Jetzt wird im Übrigen der Verrat personenbezogener vertraulicher Daten nachträglich quasi legitimiert. – Sie zeigen schon, wer die Hosen anhat.
Meine Damen und Herren, wir hören Rufe, Hochschulen zu Schulen der Demokratie machen zu wollen. Studierende von heute sind die Verantwortungseliten von morgen. Was bewirkt es aber, wenn in der Hochschule demokratisch getroffene Entscheidungen von einer ministeriellen Bürokratie verworfen werden, wenn die heutigen und zukünftigen Verantwortungseliten nicht die Verantwortung als Geschenk der Freiheit erfahren, sondern statt
Meine Damen und Herren, die FDP-Fraktion lehnt die Beseitigung der Hochschulfreiheit und damit diesen Gesetzentwurf ab. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer hier im Raum und zu Hause! Herr Dr. Berger, den Begriff „intellektuelle Defensive“ aus Ihrem Mund zu hören, das war das Sahnehäubchen für meinen Tag.
Das nur einmal am Rand. – Es gibt aber auch keinen Grund, hier jetzt groß zu feiern. Insofern muss ich Herrn Berger in dem einen Punkt recht geben; denn dieses Gesetz wird heute beschlossen werden.
Wir haben genau dieselbe Kritik. Es fängt damit an, dass der Begriff „Hochschulzukunftsgesetz“ sich selbst nicht gerecht wird, weil er mit Zukunft und Vision nicht das Geringste zu tun hat. Es ist die Chance vertan worden, falsche Steuerungen von Hochschulen durch das Hochschulfreiheitsgesetz zu beenden. Man ist vor den Interessen einer zugegeben starken Deregulationslobby eingeknickt, die immer noch einer bestimmten Doktrin, nämlich „Privat vor Staat“, hinterherrennt.
Ich möchte einmal etwas Grundsätzliches sagen. Die Debatte zum Thema „Hochschule“, die hier geführt worden ist, wurde auf der Hintergrundfolie eines ganz bestimmten Verständnisses vom Verhältnis von Privat und Staat geführt. Dieses Verständnis stammt aus der Industriegesellschaft. Das wird in der Informations- und Wissensgesellschaft nicht mehr funktionieren.
Es gibt in Ihrem Hochschulfreiheitsgesetz gute Elemente. Da gab es auf der einen Seite das Entlassen in Körperschaften, auf der anderen Seite aber – ohne jede demokratische Kontrolle – die Regulierung der Prozesse in Hochschulen durch Externe. Außerdem haben wir jetzt wieder Eingriffe in die Studierendenwerke. Das alles ist wirklich nicht so prickelig.
Vor allem muss man sagen: Die Erfolge der Hochschulen sind nicht die Erfolge der Hochschulleitungen, als die sie hier immer wieder von allen Seiten verkauft werden. Die Leitungen sind gar nicht dafür verantwortlich. Es sind die Lehrenden, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Studierenden
selbst. Dabei geht es natürlich um sämtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der Hochschule, die diese Leistung vollbracht haben. Das, Frau Ministerpräsidentin, redet hier auch niemand schlecht. Das wird von der Politik bzw. von Landes- und Bundesparlament unterstützt, welche die finanziellen Ressourcen – das ist auch eine Menge Geld – bereitstellen. Dafür können wir uns alle loben. Was dann aber nachher daraus wird im Rahmen des Hochschulzukunftsgesetzes, ist mehr als fraglich.
Aus der Souveränität der Rolle des Gesetzgebers haben die regierungstragenden Fraktionen nichts gemacht. Der hier vorliegende Entwurf ist nicht innovativ und zukunftsweisend. Es ist ausschließlich – so kommt uns das vor – wie so oft eine Abrechnung mit der schwarz-gelben Regierungszeit. Wenn man damit aber abrechnet, kann man das auch gründlich tun.
Eine Bemerkung möchte ich an den Kollegen Abel richten, der hier in schöner „There is no business like showbusiness“-Manier versucht hat, unseren eigenen eingebrachten Gesetzentwurf zu diskreditieren. Er hat uns nämlich vorgeworfen, dass wir 45 % unseres Entwurfes aus dem Hochschulgesetzentwurf abgeschrieben haben. Das ist offensichtlich richtig. Beleuchtet man aber das Hochschulzukunftsgesetz im Vergleich zu dem Hochschulfreiheitsgesetz, muss man feststellen: Sie haben 60 % abgeschrieben, und das sind auch noch die schlechten 60 %.
Sie halten – das haben wir immer wieder gesagt; das ist vor der Hintergrundfolie des Verhältnisses von Privat und Staat zu sehen – an der Rolle der Hochschulräte fest. Das ist – man kann es wirklich nicht oft genug sagen – ein Schlag ins Gesicht der Lehrenden, der Professorinnen und Professoren, an den Hochschulen.
Herr Berger wird wahrscheinlich wieder aufschreien und sagen, dass 80 % der Mitglieder der Hochschulräte Professoren sind. Die Denkweise der Hochschulräte in der Anhörung zum Hochschulzukunftsgesetz hat aber deutlich gezeigt, dass die Konstruktion insgesamt wirklich demokratiefeindlich ist. Das ist für uns noch einmal belegt worden. Die Hochschulräte verhalten sich eher elitär und partikularinteressengesteuert.
„Der Senat ist, wenn Sie so wollen, der ‚Gesetzgeber der Hochschule‘. Er hat dort alle Kompetenzen. Das Rektorat ist, wenn man so will, die ‚Regierung‘, ist der operativ Verantwortliche der Hochschule. Der Hochschulrat ist derjenige, der für die wirtschaftliche Entwicklung, nämlich für den Wirtschaftsplan, für die Kontrolle des Rektorats und für die strategische Beratung verantwortlich ist.“
An der Stelle muss man sagen: Die Hochschulräte haben, was die demokratische Gewaltenteilung angeht, im Politikunterricht offensichtlich geschlafen.
Bleiben wir in diesem Bild, dann ist der Hochschulsenat so etwas wie das Parlament hier. Dann werden die klassischen Parlamentsrechte wie Gesetzgebung, Grundordnung, Satzung usw. tatsächlich vom Senat ausgeführt, die Kontrolle der Regierung, also des Rektorats, aber nicht vom Parlament, sondern mindestens zur Hälfte oder gänzlich von Externen. Das hat mit Demokratie überhaupt nichts zu tun.
Hinzu kommt, dass das Königsrecht eines Parlaments – wenn man in diesem Bild bleibt –, des Senats in dem Fall, der Haushaltsplan, in diesem Fall der Wirtschaftsplan, auch nicht im Senat beschlossen wird, sondern ebenfalls in einem demokratisch nicht legitimiertem Gremium. Das war ein klassisches Eigentor der Hochschulräte, das sie sich in der Anhörung geleistet haben.
Ich mache jetzt mal Schluss. Den Rest habe ich gestern schon erzählt, und es ist alles schon x-mal erzählt worden. Ich rate meiner Fraktion: Alles, was nicht von uns kommt, ablehnen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! In der Anhörung des Parlaments zum Hochschulzukunftsgesetz im Juni ist ein ganz bemerkenswerter Satz gefallen, der die Debatte – wie ich finde – in den letzten Monaten sehr gut zusammenfasst.
Deswegen möchte ich heute noch einmal Herrn Prof. Stelzer-Rothe vom Hochschullehrerbund zitieren. Der sagte in dieser Anhörung: