Die Abstimmung über den Entschließungsantrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen entfällt, da der Entschließungsantrag Drucksache 16/5876 mit der Unterrichtung Drucksache 16/6936 zurückgezogen wurde.
Auch zu dem Entschließungsantrag von CDU und FDP entfällt die Abstimmung, da der Entschließungsantrag Drucksache 16/5882 mit der Unterrichtung Drucksache 16/6942 zurückgezogen wurde.
Herr Kollege Herter, einen Moment bitte! – Ich bitte um Ihre Aufmerksamkeit, verehrte Kolleginnen und Kollegen. Bitte setzen Sie sich wieder hin, um dem Redner zu folgen, oder verlassen Sie den Plenarsaal geräuschlos. – Herr Abgeordneter Herter, Sie haben das Wort.
Okay. Ich glaube das kriegen wir jetzt hin. – Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir stehen hier heute vor der Beschlussfassung einer Neuregelung des Nebentätigkeitsrechts der Abgeordneten im nordrheinwestfälischen Landtag, insbesondere zur Transparenz der Einkünfte aus Nebentätigkeiten.
Wir schaffen transparente Regeln für das, was nebenbei verdient wird. Eine übersichtliche Darlegung ist nach dem, was hier heute vorliegt, ab dem Jahr 2015 möglich.
Wir sind damit als Landtag Nordrhein-Westfalen ein weiteres Mal Vorreiter auf diesem Gebiet – Vorreiter, weil insbesondere Einkünfte aus außerordentlichen Tätigkeiten wie Referentenhonorare, Honorare aus Aufsichtsratstätigkeiten und aus Beraterverträgen in Zukunft kurzfristig auf Euro und Cent offen
gelegt werden müssen, ein langfristiges berufliches Engagement jedoch nur in enggefassten Stufen. Das schafft Vertrauen für die Tätigkeit, die wir hier haben, Vertrauen übrigens auch für uns als Person.
Mir ist wichtig, das Ziel der Neufassung hier noch mal hervorzuheben, nämlich die Unabhängigkeit des Mandats, der Entscheidungen im Mandat zu gewährleisten. Die Transparenz soll dabei die Unabhängigkeit im Mandat gewährleisten. Die Berufstätigkeit, die fortgeführt wird, kann die Unabhängigkeit vom Mandat gewährleisten. Deshalb haben wir uns an dieser Stelle entschieden, keine Regelung vorzulegen, die die Berufstätigkeit grundsätzlich abwürgen würde, die es den Kolleginnen und Kollegen unmöglich machen würde, neben dem Mandat einer Berufstätigkeit nachzugehen.
Über unsere Glaubwürdigkeit habe ich schon gesprochen. Ich will hier einen zweiten Punkt benennen, nämlich den Schutz des Abgeordneten.
Die Veröffentlichung der entsprechenden Einkünfte dient auch dem Schutz des Abgeordneten vor unberechtigten Verdächtigungen, davor, in einem Beziehungsgeflecht zu stehen, das seine Unabhängigkeit im Mandat gefährden würde.
Es ist im öffentlichen Interesse und im Interesse der Bürgerinnen und Bürger, zu wissen, welchen Tätigkeiten wir als Abgeordnete nachgehen. Es ist im Interesse der Bürgerinnen und Bürger, im Interesse von glaubwürdigen Entscheidungen hier im Hause, dass wir bei unseren Entscheidungen über jeden Verdacht erhaben sind, dass wir sie aus anderem Grunde treffen würden, als das allgemeine Wohl der Bevölkerung dabei im Blick zu haben. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Erneut beraten wir heute über das Abgeordnetengesetz für NordrheinWestfalen. Unsere Richtschnur in den Debatten als CDU-Fraktion war und ist klar: Wir wollen die Unabhängigkeit der Abgeordneten genauso stärken, wie wir auch das Parlament selbst stärken wollen.
Nur ein Parlament, das allen Berufsgruppen gleichermaßen offensteht, ist ein Parlament für alle Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen.
Im Vordergrund steht das freie Mandat der Abgeordneten. Somit steht für uns außer Frage, dass ein Abgeordneter neben dem eigentlichen Mandat auch andere Tätigkeiten ausüben darf.
len würde, der schadete der parlamentarischen Demokratie insgesamt – ganz unabhängig davon, dass das verfassungsrechtlich auch gar nicht zulässig wäre.
Nebentätigkeiten können positive Wirkungen für das Mandat haben, sie erleichtern den späteren Wiedereinstieg in den Beruf, und sie reduzieren auch die Abhängigkeit von der eigenen Partei und von der eigenen Fraktion.
Prof. Gärditz hat in seiner Stellungnahme für die Expertenanhörung völlig zu Recht erklärt, ich zitiere:
„Ein Abgeordneter, der auf sein Mandat nicht angewiesen ist, weil er bei Mandatsverlust jederzeit wieder in seinem früheren bzw. erlernten Beruf ein Auskommen findet, ist der Idealtypus des unabhängigen Abgeordneten.“
Wir wollten von Anfang an Regelungen, die die Berufstätigkeit weder direkt noch indirekt unmöglich machen oder unverhältnismäßig erschweren, und haben uns entschieden, konstruktiv an einer auf die besonderen Umstände Nordrhein-Westfalens eigens zugeschnittenen Regelung mitzuwirken.
Wählerinnen und Wähler müssen allerdings erkennen können, ob es bei Abgeordneten vor allem in Angelegenheiten, über die hier entschieden wird, Abhängigkeiten gibt, die für das freie Mandat schädlich und geeignet sind, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in freie, unabhängige Entscheidungen ihrer Abgeordneten zu beeinträchtigen.
Ob zur Herstellung dieser Transparenz die Höhe der Nebeneinkünfte wirklich das allergeeignetste Mittel ist, darüber kann man trefflich diskutieren. Das ist im Verfahren ja auch geschehen. Aber jedes Verfahren ist ein Prozess der Abwägung vieler Gesichtspunkte. Wir sind der Auffassung, dass es uns jedenfalls im Ergebnis gelungen ist, Transparenzvorschriften zu schaffen, die diesen Anforderungen standhalten.
Die Interessen Dritter sind geschützt. Ehepartner, Geschäftspartner und Kunden sind in ihren Interessen, soweit sie berechtigt sind, geschützt. Wir differenzieren für unterschiedliche Nebentätigkeiten zwischen Anzeige und Veröffentlichungspflichten. Wir berücksichtigen, dass für viele Einnahmen gerade bei Selbstständigen vorher erhebliche Investitionen und Aufwendungen getätigt werden müssen, um diese Einnahmen überhaupt zu erzielen. Deshalb ist der Gesetzentwurf im Ergebnis aus unserer Sicht eine Abwägung, die tragbar ist.
Wir kommen zum Ergebnis, dass der gemeinsam vorgelegte Gesetzentwurf den Anforderungen an das freie Mandat noch Rechnung trägt und werden ihm deswegen zustimmen.
Vielen Dank, Herr Kollege Lienenkämper. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Frau Kollegin Beer.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich zu Beginn Herrn Prof. Gusy zitieren, der in der Anhörung hier die Dinge für mich noch mal auf den Punkt gebracht hat. Er hat einen Beitrag zugesandt und darin zur Kenntnis gegeben:
„Eine Verpflichtung zur Offenlegung von Tätigkeiten neben der Mandatsausübung stellt eine zulässige Konkretisierung des freien Mandats dar und greift in diese nicht ein. Sie ist in diesem Sinne eine verfassungsrechtlich zulässige, wenn nicht gar gebotene Konkretisierung des Demokratieprinzips.“
In diesem Sinne sage ich: Es ist ein gutes Gesetz. Es ist ein gutes Gesetz für dieses Parlament; es tut auch den Abgeordneten gut, weil sie offensiv damit umgehen können. Und es ist genau das, was Bürger und Bürgerinnen von uns erwarten; ihre Transparenzerwartungen werden mit diesem Gesetz eingelöst.
Und ich bin sehr froh, dass wir hier einen Schritt weiter gegangen sind als der Bundestag: Wir sind sehr viel präziser in den Stufenregelungen. Und es gibt bei uns keinen nach oben offenen Bereich, sondern Sie als Bürgerinnen und Bürger können – ab einer gewissen Grenze sogar in 30.000erSchritten nach oben unbegrenzt – die Nebentätigkeiten selbst sehr genau beurteilen und auch, welche Einkünfte dem gegenüberstehen.
(Beifall von den GRÜNEN – Michele Mar- sching [PIRATEN]: 30.000 €, das ist mehr, als ein Hartz-IV-Empfänger in einem Jahr verdient!)
Das wird auch sehr deutlich machen, wo in diesem Hause interessengeleitete Konflikte sein könnten. Das ist uns sehr wichtig; das gehört dazu.
Ich sage aber auch: Der Prozess hat sich gelohnt. Ich habe das schon bei der Einbringung des Gesetzentwurfes gesagt: Ja, es hat durchaus ein bisschen unsere Geduld miteinander strapaziert. Aber die Gesprächsrunden haben sich gelohnt, weil es ein breit getragenes Gesetz ist.
Das ist auch ein guter Ausweis für dieses Parlament nach außen. Wir haben es nämlich nicht so gemacht wie im Bundestag, wo zwei Fraktionen entschieden haben und der Rest mitmachen musste, sondern alle waren eingeladen. In der letzten Runde haben wir von den Piraten leider nichts mehr dazu gehört. Auch unseren Änderungsantrag tragen sie offensichtlich nicht mit; es gibt kein Verhalten dazu. Wir hätten uns aber gewünscht, gerade nach der Anhörung, dass auch die Piraten das noch mal offensiv aufnehmen würden; denn in der Anhörung ist
deutlich geworden, dass der begleitende Gesetzentwurf offensichtlich nicht tauglich ist und auf verfassungsrechtliche Bedenken stößt.
Frau Kollegin Beer, vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Sie haben gerade gesagt, es sei ein breit getragener Kompromiss, und alle Fraktionen seien eingeladen gewesen. Ich brauche das gleich in meiner Rede gar nicht mehr zu sagen: Vielleicht haben Sie eine falsche E-Mail-Adresse von mir. Ich persönlich als derjenige, der das bei uns betreut, bin nicht eingeladen worden. Von daher stelle ich die Frage: An welche E-Mail-Adresse haben Sie das geschickt? Haben Sie wirklich alle eingeladen? Ich weiß davon nämlich nichts.
Natürlich. Wir haben uns gerade vergewissert – dem Kollegen Herter ist das genauso bewusst wie mir –, dass das an die Fraktion der Piraten gegangen ist. Wir haben es hier gesagt – auch in der Einbringung –, dass wir uns wünschen, dass das breit getragen wird.
Wir haben das in der anschließenden Anhörung auch noch einmal gesagt. Ja, sind Sie denn nicht in der Lage, auf der Grundlage eines Anschreibens selbstständig auf uns zuzukommen?