Herr Stamp, Sie fordern ein Notfallkonzept. – Das erarbeiten wir, und zwar in enger Abstimmung mit den betroffenen Akteuren. Innerhalb der Landesregierung haben wir inzwischen ein Impfkonzept abgestimmt und uns darüber verständigt, dass alle Einrichtungen eindeutig verpflichtet sind, ein solches Impfangebot vorzuhalten. Ich gehe davon aus, dass dieses Konzept dazu beitragen wird, vor allem vorübergehende Schließungen von Landeseinrichtungen zu vermeiden. Die Krankheitsausbrüche vor sechs Wochen haben viele unserer Einrichtungen schlichtweg blockiert, und es ist dadurch zu weiteren Engpässen gekommen.
Herr Herrmann, wenn ich es richtig sehe, ist ein Antrag von Ihnen bereits in der parlamentarischen Beratung, nämlich hinsichtlich Ihrer Forderung nach dezentraler Unterbringung.
Ich will gern erneut darauf hinweisen: Da sind wir in der Tat etwas unterschiedlicher Meinung. Wir wollen den 396 Städten und Gemeinden nicht vorschreiben, wie ihre Unterbringungskonzeptionen auszusehen haben.
Damit würden wir die kommunale Selbstverwaltung aushebeln. Wir würden vor allem die örtlichen Gegebenheiten, die in vielen Regionen von Kommune zu Kommune völlig unterschiedlich sind, nicht berücksichtigen.
Meine Damen und Herren, zum Schluss möchte ich einen Bereich ansprechen, der bisher nur am Rande erwähnt wurde, nämlich die Unterstützung durch den Bund. Ich denke, dass wir uns hier einig sind: Auch der Bund muss seiner Verantwortung gerecht werden, damit eine moderne Flüchtlingspolitik überhaupt gelingen kann.
Im Rahmen der Sonderinnenministerkonferenz Ende Oktober haben wir uns mit dem Bundesinnenminister bereits auf zwei wesentliche Punkte geeinigt:
Zum einen erarbeitet der Bund eine gesetzliche Lösung, um Verfahren zu straffen, insbesondere für Flüchtlinge aus den Ländern wie Nordirak, wie Syrien, wo eine Anerkennungsquote von nahezu 100 % gegeben ist. Es macht keinen Sinn, diese Men
Zum anderen wird das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge personell verstärkt. Wir gehen von noch einmal 350 zusätzlichen Stellen aus, um genau den Missstand, der auch hier in der Plenardebatte beschrieben wurde, zu beseitigen, nämlich: In unseren Landeseinrichtungen müssen viele darauf warten, eine Registrierung durch das BAMF zu erhalten, damit das Asylverfahren überhaupt erst eingeleitet werden kann.
Beide Maßnahmen, die wir auf der Sonder-IMK besprochen haben, sind wichtige erste Schritte, aber es müssen weitere folgen. Zusätzlich brauchen sowohl die Länder – damit meine ich nicht nur Nordrhein-Westfalen – als auch die Kommunen bei der Unterbringung und der Versorgung der Flüchtlinge finanzielle Unterstützung. Es reicht nicht aus, dass nur wir die Kommunen unterstützen. Auch der Bund muss bis an seine Schmerzgrenze gehen, um Länder und Kommunen finanziell zu unterstützen.
Auf Bundesebene setzen wir uns für die vollständige Integration der Asylbewerber in die sozialen Sicherungssysteme ein, das heißt SGB II und SGB XII. – Herr Laschet, bei dieser Diskussion setze ich auf eine fraktionsübergreifende Unterstützung im Bundesrat; denn das würde unsere Kommunen finanziell erheblich entlasten.
Abschließend meine ich zu erkennen, dass über alle Fraktionen hinweg unser gemeinsames Ziel ist, eine humanitäre und menschwürdige Betreuung und Versorgung der Flüchtlinge zu gewährleisten, dass wir alle hier in Nordrhein-Westfalen dafür stehen und dass das ganze Land Nordrhein-Westfalen das auch umsetzen wird. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Minister, bleiben Sie bitte noch einen Moment hier. Es liegt eine Kurzintervention des Abgeordneten Dr. Stamp vor.
Deswegen möchte ich das gegenüber dem Haus in aller Deutlichkeit klarstellen: Erstens habe ich nicht, wie von Ihnen behauptet, diese Einrichtung in Bonn bereits besucht.
Zweitens haben Sie ausgeführt, es sei eine unbegehbare Baustelle und das sei auch meinem Büro mitgeteilt worden.
Ich kann Ihnen dazu nur sagen, dass nach Planung der Bezirksregierung diese unbegehbare Baustelle am vergangenen Wochenende von Flüchtlingen bezogen werden sollte und das Ganze nur auf Inter
vention des Deutschen Roten Kreuzes verschoben worden ist. Denn es gibt dort Löcher im Boden, die insbesondere für Kinder gefährlich sind, weil die Gefahr besteht, ein Stockwerk herunterzufallen.
Wie kann das sein? – Sie sagen, für mich sei das dort unbegehbar, für die Flüchtlinge solle es umgekehrt beziehbar sein. Sie kennen die Einrichtungen immer nur aus den Zuflüsterungen Ihres Hauses. Ich möchte Ihnen empfehlen, sich von den Einrichtungen in dieser Situation selbst ein Bild zu machen. – Vielen Dank.
Herr Dr. Stamp, das, was Sie gerade schildern, beweist ja umso mehr, dass erhebliche Umbauten in dieser Einrichtung erforderlich sind. Es ist überhaupt keine Absicht der Landesregierung – in dem Falle der zuständigen Bezirksregierung Köln –, Sie diese Einrichtung nicht besichtigen zu lassen. Im Gegenteil, Herr Steitz hat in Ihrem Büro die Mitteilung hinterlassen – so ist es mir mitgeteilt worden –, dass Sie, sobald diese Baustelle begehbar ist, selbstverständlich in diese Einrichtung eingeladen werden.
Nein, Herr Dr. Stamp. Die Flüchtlinge sind deshalb noch nicht dort eingezogen, weil es dort in der Tat erhebliche bauliche Mängel gibt, die erst zu beseitigen sind. Deshalb ist es heute eine Baustelle. Und sobald die Arbeiten abgeschlossen sind, Herr Dr. Stamp, werden Sie sich von den Fortschritten in dieser Einrichtung selbst überzeugen können.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sind uns alle darüber einig, dass die Aufnahme von Flüchtlingen, von Menschen, die politisch verfolgt sind, unsere oberste Pflicht ist.
Kollege Körfges hat es sehr richtig gesagt, er hat die Gemeinsamkeiten betont. Frau Düker, wenn Sie ausführen, wir hätten den Weg verlassen, Sie könnten uns nicht mehr sehen, ist für mich die einzige Erklärung dafür, dass Sie auf dem Weg dahin so weit zurückgefallen sind.
Wir haben das, was diese Menschen brauchen: Wir haben ein Dach über dem Kopf, wir haben Verpflegung.
Diese Menschen brauchen Ruhe, wenn sie nach einer langen Flucht, wenn sie nach Vertreibung hier bei uns ankommen. Und diese Ruhe müssen wir ihnen geben. Wir müssen ihnen eine angemessene Unterkunft bieten, eine gute Verpflegung. Das hat bisher nicht funktioniert.
Herr Minister Jäger, ich möchte Ihnen den Rat geben, die Menschen in den Mittelpunkt Ihres Handelns zu stellen. Ich meine damit tatsächlich, Sie sollen andere Menschen in den Mittelpunkt rücken und nicht sich selbst, wie Sie das in vielen Tagesordnungspunkten auch heute Morgen gemacht haben.
Versetzen Sie sich doch einmal in die Lage eines jungen Familienvaters, der nach Flucht und Vertreibung aus Kriegszuständen dankbar ist, hier sein zu dürfen, der froh ist, seine Familie in Sicherheit zu wissen, der fürsorgend auch hier seine Vaterrolle – oder, als Pendant, in die Lage einer Mutter, die ihre Mutterrolle – übernehmen will. Sie wollen wissen, wie es weitergeht.
Danke schön, Herr Kollege Kamieth. – Ich finde es richtig, dass Sie das Thema sehr empathisch angehen und von Fürsorge sprechen, die wir gemeinsam wahrnehmen sollen. Der Flüchtlingsgipfel hat gemeinsam mit der CDU stattgefunden, und es bestand Einvernehmen mit den Maßnahmen, die wir heute diskutieren.
Sie haben eben darauf hingewiesen, die Menschen sollen im Mittelpunkt stehen. Meine Frage ist: Warum haben wir heute hier zwei Anträge und können nicht gemeinsam beraten?
Herr Laschet, ich möchte gerne meine Frage zu Ende führen. Kollege Laschet, wenn es uns wirklich um die Menschen ginge, dann hätte doch die CDU den Hörer in die Hand nehmen können und sagen: Lasst und gemeinsam einen Antrag beraten. Wir hätten gerne …