Protokoll der Sitzung vom 03.12.2014

Die Mittel pro Studierendem sind so gering, dass Nordrhein-Westfalen bundesweit den letzten bzw. den vorletzten Platz einnimmt. Inhaltlich haben Sie mit Ihrer Wissenschaftspolitik in den letzten vier Jahren nur verbrannte Erde hinterlassen.

(Minister Guntram Schneider: Mein Gott!)

Irgendwelche Initiativen, die geeignet wären, den Forschungsstandort klar nach vorn zu bringen? – Völlige Fehlanzeige!

Deswegen lehnen wir diese Politik und diesen Haushalt ab. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Dr. Berger. – Für die SPD-Fraktion hat jetzt Herr Kollege Schultheis das Wort.

Verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Dr. Berger, ich weiß nicht, in welchem Land Sie unterwegs sind.

(Heiterkeit von Ministerin Svenja Schulze – Minister Guntram Schneider: Absurdistan! – Zurufe von der SPD: Nicht in NRW!)

Wie gesagt: Sie lesen nicht nur schlechte Krimis und Comics – darauf habe ich im Ausschuss hingewiesen, weil Sie immer darauf rekurrieren –, sondern Sie sehen auch viele schlechte Filme. Denn alles, was Sie vortragen, stimmt mit der Realität nicht überein, obwohl das Fiction für Sie sein mag.

(Lothar Hegemann [CDU]: Zur Sache!)

Zur Sache hätte Herr Dr. Berger sicherlich etwas beitragen können, hat er aber nicht.

(Nadja Lüders [SPD]: Kann er ja auch nicht!)

Ich will mit meiner Heimatshochschule anfangen, weil Sie diese angesprochen haben. Ich habe nicht den Eindruck, dass die RWTH Aachen nicht an Geldmangel leidet; ich habe regelmäßigen Kontakt mit den Persönlichkeiten, die diese Hochschule führen. Ganz im Gegenteil: Ich glaube, die Debatte über Geld und darüber, was die öffentliche Hand dafür aufbringen muss, also immerhin rund 8 Milliarden € in diesem Jahr für 2015, führt auch dazu, dass alle gemeinsam überlegen müssen – sie tun das auch –, ob wir mit diesem Geld richtig umgehen und ob wir es überall gezielt und richtig einsetzen. Das ist eine gute Reflexion, die gerade wissenschaftlichen Einrichtungen gut zu Gesicht steht, meine Damen und Herren.

Zu den Fakten, die hier angesprochen worden sind: In der Tat ist der jetzige Haushalt genau auf der Linie der letzten Haushalte, die durch die Landesregierung eingebracht worden sind und von den Fraktionen von SPD und Grünen getragen werden. Auch dieser Haushalt zeigt, wenn man eine Bereinigung der Hochschulpaktmittel vornimmt, eine Steigerungsrate von rund 2 % – ich glaube, das sind am Ende 1,9 % –,

(Ministerin Svenja Schulze: Ja!)

sodass es in der Tat bei der Entwicklung der Hochschulhaushalte eine weitere Steigerung in diesem Jahr gibt.

Weiterhin ist festzustellen, dass sich die Ausgaben in den Jahren 2010 bis 2015 so entwickeln, dass sich die Haushalte letztlich um 33 % erhöht haben. Die Zahl der Studierenden – auch dabei orientieren wir uns an der Prognose der Kultusministerkonferenz – stieg um rund 25 %, sodass in der Tat auch bei der Grundfinanzierung unserer Hochschulen ein

Anstieg zu verzeichnen ist. Immerhin gehen 5,7 Milliarden € im Jahr 2015 an die Hochschulhaushalte – inklusive der Medizin, der Forschung und der Lehre an den medizinischen Einrichtungen und den Universitätskliniken. Auch diesen Rekordwert gilt es zu würdigen.

Im vorliegenden Haushalt stecken Perspektive und Solidität sowie Planungssicherheit für unsere Hochschulen.

(Lutz Lienenkämper [CDU]: Wo haben Sie die denn?)

Das ist eine wichtige Grundlage für die nächsten Jahre.

Hinzu kommt, dass Forschung und Entwicklung auch einen Schwerpunkt dieses Haushaltes bilden – auch im Kontext mit den Haushalten anderer Ministerien dieser Landesregierung, die dafür sorgen, dass die Wirtschaftskraft in unserem Land gestärkt wird und dass gerade auch die Möglichkeiten unserer Hochschulen und Forschungseinrichtungen gestärkt werden, die Programme der Europäischen Union zu nutzen: sowohl diejenigen zur Strukturförderung als auch diejenigen des Innovations- und Forschungsprogramms Horizont 2020, das gerade in Richtung kleiner und mittlerer Unternehmen wichtige Impulse setzt.

Also: Das ist eine gute Grundlage, um im Jahr 2015 zu arbeiten und die Hochschulen weiterhin erfolgreich arbeiten zu lassen. Denn alle Befürchtungen, die Sie formuliert haben, und alle Ängste, die sie erzeugen wollten, sind nicht eingetreten. Der doppelte Abiturjahrgang hat nicht zum Chaos und auch nicht zum Zusammenbruch des Systems unserer Hochschulen geführt. Im Gegenteil: Gemeinsam haben Landesregierung, Landtag und Hochschulen die anstehenden Herausforderungen gepackt.

Wir gehen jetzt in die Zukunft. Dazu dient auch das neue Hochschulgesetz. Denn die Landeshochschulentwicklungsplanung, die dieses Gesetz ermöglicht, wird dazu führen, dass wir die Ressourcen, die für Forschung, Lehre und Entwicklung zur Verfügung stehen, sinnvoll eingesetzt werden und dass wir einen regionalen Ausgleich bei der Fächerstruktur sicherstellen. Damit kann auch die Qualität der Studienangebote gefestigt werden. Das ist Aufgabe dieses Landeshochschulentwicklungsplans, den das neue Gesetz ermöglicht.

(Beifall von Martin-Sebastian Abel [GRÜNE])

Darüber hinaus ist für den Bereich Forschung und Entwicklung das Gesetz die Grundlage dafür, neue Wege bei der Kooperation von Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen zu gehen. Auch hier gehen wir neue Wege, die sicherlich auch einen entsprechenden Mehrwert versprechen werden, meine Damen und Herren.

Wir gehen davon aus, dass in der Tat die Hochschulgesetzgebung und die damit verbundenen

Programme – der Hochschulpakt III steht an – nichts sind, was zu schwarz-gelber Zeit beschlossen worden ist, wobei ich Ihnen, Herr Dr. Berger, sagen muss: Die schwarz-gelbe Landesregierung hat viel beschlossen; das stimmt. Aber wenn Sie sich dann die Haushaltspläne, was die mittelfristige und langfristige finanzielle Sicherheit bezüglich dieser Beschlüsse angeht, angeschaut haben, werden Sie festgestellt haben, dass es da Riesenlücken gab, die die jetzige Landesregierung und die jetzige Mehrheit hier im Landtag haben füllen müssen. Versprechen und Einhalten sind zweierlei Paar Schuhe. Und die Beschlüsse, auch die Versprechen von Schwarz-Gelb, haben wir – SPD und Grüne – realisieren und einhalten müssen.

Schauen Sie sich das einmal genau an! Das gilt für all die Bauprogramme, die Ausbauprogramme und natürlich auch für die Hochschulpakte, die nachhaltig finanziert sein müssen.

Der Hochschulpakt III steht an. Der Hochschulpakt III ist auch ein wesentliches Ergebnis der Verhandlungen von Frau Ministerin Schulze, weil sie es uns durch ihr Verhandlungsgeschick ermöglicht hat, hier nicht nur Studienanfängerplätze zu bedienen, sondern auch die Schaffung von Masterstudienplätzen,

(Lutz Lienenkämper [CDU]: Das glaubt nicht mal meine Oma!)

die zwar manche fordern, die wir aber auch als Schwerpunkt unserer Arbeit sehen, mit neuen Möglichkeiten auszustatten. Ich hoffe, dass die Ministerpräsidentinnen- und Ministerpräsidentenkonferenz nächste Woche diesen Hochschulpakt III so beschließen wird, wie ihn die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz beschlossen hat. Hier ist also eine solide Basis gegeben, meine Damen und Herren.

Wir gehen davon aus, dass dieser Einzelplan 06 – ich höre auch nichts Negatives aus den Hochschulen – eine erfolgreiche Grundlage bieten wird. Wir werden noch zwei Änderungsanträge einbringen, die mein Kollege Maelzer gleich noch begründen wird. Also auch hier wird es einige Ergänzungen zu dem geben, was auf dem Tisch liegt. Wir werden dem Einzelplan 06 zustimmen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Schultheis. – Für die FDP-Fraktion hat Frau Kollegin Freimuth das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Haushaltsentwurf einer Landesregierung wird üblicherweise unterschiedlich bewertet. Zumindest was die Tatsachen angeht, sollte aber eine gewisse Klarheit herrschen.

Die Kollegen von SPD und Grünen behaupten gerne, dass man seit 2010 für Wissenschaft und For

schung angeblich einen Rekordetat nach dem anderen aufstellt. Doch, meine Damen und Herren, manchmal trügt der Schein.

Frau Ministerin Schulze hat in ihrer Einbringung im Wissenschaftsausschuss formuliert: Obwohl wir aufgrund der gemeinsamen Finanzplanung von Bund und Ländern 326 Millionen € weniger aus dem Hochschulpakt II zur Verfügung haben, ist es uns gelungen, diesen Rückgang abzufedern und den Verlust für den Einzelplan auf 195 Millionen € zu begrenzen. – So die Ministerin. Zumindest ist schon einmal ein Verlust von 195 Millionen € von der Landesregierung selber zugestanden worden.

Schauen wir uns mal die 326 Millionen € weniger aus dem Hochschulpakt an: Der Bund steuert kommendes Jahr planmäßig rund 111 Millionen € weniger Hochschulpaktmittel bei. Wie wir alle wissen, sind die Hochschulpaktmittel zur Hälfte vom Land kozufinanzieren. Nordrhein-Westfalen wäre damit ebenfalls nicht weiter verpflichtet, einen Betrag von 111 Millionen € aus eigenem Etat zur Verfügung zu stellen.

Erklärbar wäre somit eine Absenkung der Hochschulpaktmittel um rund 223 Millionen €. Wieso also 326 Millionen €? Einen Rechenfehler von 103 Millionen € können wir uns alle aufgrund des Sachverstandes in den Ministerien nicht vorstellen. Wenn man nachschaut, finden sich diese 103 Millionen € bei den Zuschüssen zur Finanzierung der Fachhochschulen. Die fehlen damit für eine Zuweisung der Hochschulpaktmittel an die Hochschulen.

Trotz dieser 103 Millionen €, die sozusagen aus dem Hochschulpakt umgebucht werden, wird aber der Ansatz Titelgruppe 73 beim Ausbau der Fachhochschulen um 12 Millionen € abgesenkt. Danach käme ich auf ein Minus von rund 116 Millionen €. Selbst wenn ich aber alle anderen hochschulbezogenen Kapitel zusammenrechne, fehlen nach der Verrechnung der zurückgegangenen Hochschulpaktmittel immer noch knapp 30 Millionen € von 2014 zu 2015. Ein Umstand, den Frau Ministerin bislang verschweigt.

In diesem Etat sind zudem wesentlich mehr Bundesmittel als in den Jahren 2005 bis 2010. Selbst soweit es sich also um Mehrausgaben – in Anführungszeichen – handelt, sind sie zu einem guten Teil fremde Federn, weil sich eben der Bund in den vergangenen Jahren stärker engagiert hat.

Meine Damen und Herren, ja, gute Bildung, gute Lehre und Forschung an unseren Hochschulen sind unser, wie ich unterstelle, gemeinsames Ziel. Es geht um bessere Bedingungen für unsere Studierenden, für die Lehrenden und die Beschäftigten an den Hochschulen in Nordrhein-Westfalen.

Ich will hier keine Zahlenschlachten führen um imaginäre Prozentzahlen und, falls vorhanden, Milliardenbeträge. Ich möchte Ihnen aber einmal ganz konkret aufzeigen, wie groß die Kluft zwischen Ihren

Behauptungen und der Realität an unseren Hochschulen ist.

Wollen wir wirklich einmal bewerten, wie sehr dieser Wissenschaftsetat den Studierenden und Lehrenden zugutekommt, wollen wir uns eine Kennzahl anschauen, die auch etwas über die Lehr- und Forschungsbedingungen in Nordrhein-Westfalen signifikant aussagt: „Grundmittel je Studierende/r“.

Das ist zwar nicht der einzig relevante Wert – das sei durchaus zugestanden –, aber er spiegelt die Studienbedingungen in Nordrhein-Westfalen am besten wider und ist auch leider Sinnbild für die schlechte rot-grüne Hochschulpolitik.

(Beifall von der FDP)

Frau Ministerin, für 2012 hat das Statistische Bundesamt gerade die frischen Zahlen mitgeteilt. Schauen Sie ruhig noch einmal rein! Bei diesem Wert „Grundmittel je Studierenden“ schneidet Nordrhein-Westfalen bundesweit unterdurchschnittlich ab. Wir rangieren irgendwo auf dem letzten, vorletzten oder vorvorletzten Rang, je nachdem, was man einbezieht. Wir sind von Ihnen zielstrebig auf die letzten Ränge geführt worden. So einfach ist die Sache. Nirgendwo in Deutschland wird so wenig Geld je Studierenden zur Verfügung gestellt wie in Nordrhein-Westfalen. Das ist Ihr hochschulpolitisches Armutszeugnis.

(Beifall von der FDP)