Entschuldigen Sie bitte, Herr Präsident. – Womit begründen Sie diesen Verdacht, dass Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren frei zugänglich nikotinhaltige Liquids bekommen und konsumieren können?
Emanzipation, Pflege und Alter: Im Gegensatz zu Alkohol und Zigaretten gibt es bei den E-Zigaretten keine Altersbegrenzung. Wir bekommen in Nordrhein-Westfalen von Schulen und über unsere Drogenberatungsstellen die Information, dass es mittlerweile keine Rarität mehr ist, dass die E-Zigarette und die E-Shisha auf Schulhöfen von Kindern benutzt werden, sondern dass das sehr häufig vorkommt. Kioske gegenüber von Schulen – da erreichen uns entsprechende Briefe von Eltern – vertreiben E-Zigaretten mit nikotinhaltigen Liquids an Kinder.
Es gibt keine gesetzliche Bestimmung, die es irgendeinem Kioskbesitzer verbietet, diese Teile inklusive der Liquids an Kinder zu verkaufen. Das gibt es nicht, und das ist das Problem. Hier haben wir einen deregulierten Markt, der unsere Kinder gefährdet. Es mag sein, dass Sie nur Händler kennen, die völlig verantwortungsbewusst sind und Kindern diese Teile nicht verkaufen. Rein rechtlich müssen sie es sogar. Das heißt, wir haben keine Regulierung in dem Bereich, und das halte ich für einen Skandal.
Frau Ministerin, vielen Dank für die Antworten. Wäre es dann nicht genau in Ihrem Sinne, sich dafür einzusetzen, dass die Liquids, die das eigentliche Problem sind, nach Verbraucherschutzkriterien behandelt werden und dass der Markt dementsprechend reguliert wird, statt das über ein Gesetz, durch das es verboten wird, zu regeln?
Zugänglichmachen für Kinder und Jugendliche wäre ein Schritt in die richtige Richtung und ein Schritt in Richtung Verbraucher- und Verbraucherinnen
schutz. Allerdings sind das Maßnahmen, die auf Landesebene nicht getroffen werden können. Der Bund scheint ja nach wie vor, sowohl die Vorgänger- als auch die jetzige Regierung, noch keinen Anpackpunkt zu haben, dieses zu lösen.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Weitere Zusatzfragen liegen mir nicht vor. Damit ist die Mündliche Anfrage 56 von der Landesregierung beantwortet.
Städtebauliches Desaster in der Stadt Essen – Wie bewertet die Landesregierung den von der Bezirksregierung Düsseldorf verhängten mehrjährigen Baustopp und die daraus für die Stadtentwicklung resultierenden Folgen aufgrund der angenommenen Problemlage einer mangelhaften Entwässerung?
Ein für die Ruhrregion eher ungewöhnliches Vorgehen der Bezirksregierung Düsseldorf sorgt derzeit in der Stadt Essen gleichermaßen für Entsetzen wie Empörung. In der letzten Sitzung des Ratsausschusses für Stadtplanung und Bauordnung hat die örtliche Fachverwaltung den Ausschussmitgliedern sowie der Öffentlichkeit am 20. November 2014 mitgeteilt, dass die Stadt Essen ab sofort in weiten Bereichen der südlichen Stadtteile Rüttenscheid, Bredeney und Stadtwald für die Dauer mehrerer Jahre keine
neuen Bauvorhaben mehr genehmigen darf, da die zuständige Düsseldorfer Bezirksregierung offenbar eine Ordnungsverfügung verhängt hat. Betroffen ist dadurch die weitere städtebauliche Entwicklung sogar auf einer Fläche von rund 600 Hektar in einem attraktiven Wohnumfeld.
„Denn die Bezirksregierung Düsseldorf hat Anstoß an der seit Jahrzehnten unzureichenden Entwässerung genommen und ein ‚Verschlechterungsverbot‘ erlassen. Das Verbot tritt demnach ab sofort in Kraft. Im Klartext: Es darf kein weiteres Gebäude an das Entwässerungssystem angeschlossen werden. (…) Hintergrund: Abwasser wird in den drei Stadtteilen in den Rellinghauser Mühlenbach geleitet, der in offener Bauweise durch das Walpurgistal bis ins Annental fließt. Bei starkem Regen könne die Brühe ungeklärt in die Ruhr gelangen.“
Tritt die Verfügung der Bezirksregierung wie geplant in Kraft, hat dies für die Stadt Essen als der leider am höchsten verschuldeten Großstadt Deutschlands dramatische Folgen. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels kämpft die Stadt seit Jahren entschlossen gegen den Einwohnerschwund an. Ihr Ziel ist es, die Einwohnerzahl zumindest dauerhaft zu halten. Dies könnte Essen realistisch schaffen, wenn es dort beispielsweise gelänge, die hohe Zahl an beruflich bedingten Einpendlern zu bewegen, mit ihren Familien in die Stadt Essen zu ziehen. Voraussetzung dafür wiederum ist jedoch die Ausweisung und Entwicklung von Flächen für neuen attraktiven wie bezahlbaren Wohnraum gerade auch in besseren Wohnlagen.
Betroffen sind nach Auffassung des namhaften Baurechtsexperten und zugleich Sprechers des Arbeitskreises Essen 2030 mindestens rund 600 Wohnungen in diesem Gebiet, die sich bereits in konkreter Planung befinden und für die schon Investoren vorhanden sind.
Dem Vernehmen nach ist die aktuelle Verfügung der Bezirksregierung Düsseldorf so rigide, dass schon der bloße Ausbau einer vorhandenen privaten Immobilie nicht mehr möglich ist, sofern in diesem Umbau eine sanitäre Anlage geplant ist, die es mehr Personen ermöglichen würde, in das Gebäude einzuziehen als bislang. Damit wären auch Maßnahmen wie der Ausbau eines Dachgeschosses mindestens für die nächsten vier Jahre unmöglich. Das Baurecht über einen Bebauungsplan ist in dem betroffenen Gebiet schon seit dem Jahr 2012 blockiert.
Bis Anfang des nächsten Jahres hat die Stadt Essen die Möglichkeit, der Bezirksregierung ihre kommunale Sicht zur Abwasserproblematik am
Fraglich ist für viele betroffene Essener Bürger, ob unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten diese aktuelle Verfügung der Bezirksregierung überhaupt vertretbar ist und wer die politische Verantwortung für die städtebaulich sowie für die weitere Stadtentwicklung schlimmen Folgen trägt.
Die Landesregierung sollte dem Landtag daher im Detail darlegen, warum aus ihrer Sicht ein Baustopp gleich für mehrere Essener Stadtteile notwendig erscheint und welche Konsequenzen sie dadurch bedingt annimmt.
Die Verunsicherung in der Essener Bevölkerung wie bei potenziellen Investoren ist groß. Insofern ist eine umfassende Beurteilung der neuen Lage seitens der Landesregierung dringend geboten.
Wie bewertet die Landesregierung den von der Bezirksregierung Düsseldorf verhängten mehrjährigen Baustopp und die daraus für die Stadtentwicklung resultierenden Folgen aufgrund der angenommenen Problemlage einer mangelhaften Entwässerung?
Für den entschuldigten zuständigen Minister Remmel wird, wenn ich recht informiert bin, Frau Ministerin Steffens die Frage beantworten. Bitte.
Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Es macht ja richtig Spaß, die FDPFragen zu beantworten. Jetzt kommen wir zur dritten Frage der FDP.
Den in der Anfrage angesprochenen von der Bezirksregierung Düsseldorf verhängten mehrjährigen Baustopp, Herr Witzel, gibt es nicht. Vielmehr wurde in den derzeit in der Anhörung befindlichen Entwürfen zu Ordnungsverfügungen für verschiedene Abwassereinleitungen, die sich auf dem Gebiet der Stadt Essen befinden, der Anschluss von weiteren Niederschlags- und Schmutzwassereinleitungen untersagt.
Es handelt sich hierbei um Einleitungen in den Rellinghauser Mühlenbach aus Regenüberläufen und Regenüberlaufbecken, die nicht den Regeln der Technik entsprechen. Hierbei handelt es sich um Verlängerungen von bereits 1976 erteilten Ordnungsverfügungen.
Ein weiteres Bauwerk, welches nicht den Anforderungen entspricht, ist der Abwassersammler St. Annental. Dieser Kanal dient derzeit als Entlastungssammler für den Rellinghauser Mühlenbach, der aufgrund der zahlreichen Abwassereinleitungen hydraulisch stark überlastet ist. Die Funktion des Stauraumkanals als Behandlungsanlage ist daher nicht gegeben.
Voraussetzung für eine geordnete abwassertechnische Erschließung ist der Errichtung eines neuen Qmax-Sammlers St. Annental. Erst zu diesem Zeitpunkt entspricht das Netz den Anforderungen von § 60 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz und § 57 Abs. 1 Landeswassergesetz, sodass das zusätzlich anfallende Abwasser aus dem Bebauungsplangebiet aufgenommen werden kann.
Der Baubeginn für die Erstellung des QmaxSammlers ist in 2015 geplant. Für die Bauzeit sind drei Jahre angesetzt. Vorbereitende Arbeiten haben bereits begonnen, zum Beispiel die Rodung vor Ort.
Um die städtebaulichen Entwicklungen im Bereich Rüttenscheid nicht zu blockieren, ist vereinbart worden, dass die Obere Wasserbehörde bei der Bezirksregierung Düsseldorf im Rahmen der Behördenbeteiligung während der B-Plan-Verfahren gemäß § 4 Baugesetzbuch den Vorbehalt äußert, dass eine Erschließung nur dann möglich ist, wenn die Kanalsanierung erfolgt ist.
Die Stadt muss sicherstellen, dass zum Zeitpunkt der Fertigstellung der Bebauung die abwassertechnischen Maßnahmen abgeschlossen sind. Somit ist die Stadt an der Weiterführung des B-PlanVerfahrens nicht gehindert. Die Bezirksregierung Düsseldorf muss sicherstellen, dass die Stadt Essen ihrer Abwasserbeseitigungspflicht nachkommt. Entsprechende Gespräche zwischen der Stadt Essen und der Bezirksregierung finden derzeit statt.
Vielen Dank, Frau Ministerin, für die ausführliche Antwort. – Gleichwohl gibt es weiteres Erkenntnisinteresse, zunächst seitens Herrn Kollegen Witzel. Bitte schön.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Vielen Dank, Frau Steffens, für Ihre erste Antwort. Sie haben gerade gesagt, es gibt de facto keinen Baustopp. Das sieht die komplette Essener Stadtverwaltung anders und berichtete seit vielen Tagen ausführlich in den Medien darüber. Es gibt zwar noch ein Memorandum bis zum Jahresbeginn 2015, wenn die Rückäußerungspflicht der Stadt Essen ausläuft. Aber dann kommt, in Konsequenz dessen, was Sie beschrieben haben, die Verfügung, die de facto Neu- und Ausbaumaßnahmen über Jahre hinweg unmöglich macht.
Deshalb frage ich Sie, weil das Land meines Erachtens eben nicht dogmatisch auf seiner jetzigen Position verharren darf: Zu genau welchen Änderungen zur Aufweichung der Baustoppverfügung, die ins Haus steht, ist das Land bis zum Jahresbeginn 2015 noch bereit? Wie sieht also Ihr neues Angebot an die Stadt Essen aus, um die fatalen Folgen, die drohen, noch abzumildern?
kann es nur wiederholen, Herr Witzel, es gibt keinen Baustopp und keine Baustoppverfügung. Auch wenn Sie es noch mal wiederholen, wird das nicht zur Realität. In der Form, wie Sie es beschreiben, gibt es dieses Problem nicht. Auch das, was Sie alles aus Essen hören, scheint etwas zu sein, was Sie hören, was aber das zuständige Ministerium so nicht hört. Die nächste Gesprächsrunde auf kommunaler Ebene findet am kommenden Montag statt. Das heißt, der Dialog läuft.
Ich habe gehört, ich hätte mich eben versprochen. Ich habe wohl 1976 gesagt. Es handelt sich aber um Verlängerungen von bereits 1986 erteilten Ordnungsverfügungen.
Von daher, Herr Witzel, das Problem, das Sie wahrnehmen, ist keines. Ich finde es gut, dass Sie so um Essen bemüht sind, aber da hören Sie Dinge, die, wie ich höre, nicht der Realität entsprechen.
Vielen Dank. – Frau Ministerin, die Sperre beruht auf Annahmen zur Kanalisation bei einem maximal denkbaren Schadensereignis bei Starkregen, was in der Praxis höchst unwahrscheinlich ist. Wie sehen Sie die Verhältnismäßigkeit eines Verbots, dessen Grundlage der Eintritt eines Naturereignisses ist, das für die Metropole Ruhr höchst unrealistisch ist?
Auch Ihnen kann ich nur noch mal sagen. Es ist schön, dass Sie wieder das Verbot vortragen, das es nicht gibt. Die Verhältnismäßigkeit ist natürlich gegeben. Wir wissen ja, welche Starkregenfälle wir in den letzten Jahren hatten und welche Veränderungen eingetreten sind. Natürlich müssen Kommunen darauf vorbereitet sein – auch die Kommune Essen. Aber das hat kein Verbot zur Folge, sondern ich habe schon mehrfach erklärt: Es gibt weder Verbot noch Baustopp; das brauchen Sie nicht noch mal vorzutragen.