Es muss hier noch einmal gesagt werden: Das Mehr an Bürokratie kostet Geld und ist konnexitätsrelevant. Das haben insbesondere Dr. Fogt vom Städtetag und Dr. Kuhn vom Landkreistag während der Sachverständigenanhörung erklärt.
Welche Auswirkungen das in der Praxis für unsere Städte und Gemeinden hat, konnte man am Beispiel der Äußerungen von Dr. Steinfort, der für die Stadt Mülheim an der Ruhr sprach, deutlich erkennen. Er sagte – und ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten –:
Wir lehnen Ihren Gesetzentwurf in aller Entschiedenheit ab. Es braucht die Wiedereinführung in sieben Bereichen absolut nicht. Angesichts der fortgeschrittenen Uhrzeit will ich es an dieser Stelle damit bewenden lassen. – Danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! SchwarzGelb hatte, wie der Vorredner ausführte, seinerzeit eine weitgehende Aussetzung des Widerspruchsverfahrens im Rahmen des Landesbeamtengesetzes und des Justizgesetzes beschlossen. Diese Regelungen sind zeitlich befristet; daher findet auch heute die Debatte statt.
Wir meinen, dass die Frage „Klage oder Widerspruch?“ keine ideologische Frage werden sollte, sondern man sollte pragmatisch damit umgehen. Das tut der Gesetzentwurf auch. Dort, wo es sich bewährt hat und wo positive Beschleunigungseffekte erzielt worden sind, möchten auch wir – das ist das Ziel – das jetzige Verfahren beibehalten. Aber dort, wo der Befriedungsfaktor – um den geht es nicht nur, aber auch – eher über Vorverfahren erreicht werden kann – wo es also Sinn macht –, kann man dies wieder einführen.
Ich möchte zwei Beispiele aus dem sozialen Bereich nennen. Dabei geht es einmal um Wohngeldbescheide. Auch darüber ist gesprochen worden, aber so etwas blenden CDU und FDP gerne aus, weil es sich dabei vielleicht um Betroffene handelt, die nicht zu ihrer Wählerklientel gehören.
Das sind Menschen, die bei einem ablehnenden Bescheid auf einen Wohngeldantrag – es geht dabei oftmals um sehr existentielle Dinge – die Dauer eines Klageverfahrens scheuen. Für sie sind auch die Kosten ein großes Problem. Auch ist die
Hemmschwelle, zum Gericht zu gehen, einfach höher. Wir sagen: Ja, hier macht solch ein Befriedungseffekt Sinn. Für diese Leute ist es niedrigschwelliger, und sie können dadurch auch zu ihrem Recht kommen.
Das andere gute Beispiel stammt aus dem Bereich des Kinder- und Jugendhilferechts. Auch hier ist die Hemmschwelle, zum Gericht zu gehen, sehr hoch. Auch hier scheint die Durchführung eines Vorverfahrens zur Erreichung einer niedrigschwelligen Konfliktlösung die bessere Lösung zu sein. Das trägt zum Rechtsfrieden bei.
Es ist für uns sozialpolitisch gesehen sehr wichtig, dass auch diese Menschen zu ihrem Recht kommen. Das ist möglich, wenn wir die Schwelle hier absenken. Deswegen plädiere ich nicht für eine ideologische Auseinandersetzung, sondern für ein pragmatisches Vorgehen im Sinne der Bürgerinnen und Bürger. Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Kollegin Düker, auch uns geht es nicht um Ideologie, sondern darum, dass hier sachgerechte Lösungen für die Bürgerinnen und Bürger zustande kommen. Die Anhörung hat eines genau gezeigt – das haben wir auch schon vorher gesagt –, nämlich dass die Qualität der Ausgangsbescheide deutlich besser geworden ist, weil die Kommune Angst haben muss, vor Gericht zu verlieren. Das ist doch für alle Bürgerinnen und Bürger ein wirklich guter Effekt.
Wenn Sie jetzt das Widerspruchsverfahren in Teilbereichen wieder einführen, dann prophezeie ich ihnen, dass die Qualität der Bescheide wieder viel schlechter wird. Wir werden in den Amtsstuben – nach dem Motto: „Wenn es dir nicht passt, kannst du in vier Wochen wiederkommen“ – Willkür finden. Das hatten wir abgestellt. Wir wollen keinen Willkürstaat sondern einen Rechtsstaat. Deswegen sind wir der Meinung, dass Sie mit ihrem Gesetzentwurf falsch liegen.
Herr Kollege Stotko, ich war sehr froh, dass Sie am Anfang auch einiges zugestanden haben. Das war schon einmal ein guter Weg. Nur hat Sie der Mut auf halber Strecke verlassen. Wenn Sie schon der Meinung sind, dass sich die Abschaffung bewährt hat, dann suchen Sie sich doch nicht einige Punkte heraus, damit Sie – nach dem Motto: „Wir haben es schon immer gesagt“ – Ihr Gesicht wahren können. Haben Sie doch den Mut, das zu machen, was rich
Deshalb werden wir heute Ihrem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Wir würden uns wünschen, dass Sie sich das Ganze noch einmal überlegen und es vielleicht in ein oder zwei Jahren Revue erneut passieren lassen. Dann reden wir noch einmal darüber. Dann können Sie die letzten Meter zu dem zurücklegen, was richtig ist. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu später Stunde lehnt die Piratenfraktion den Gesetzentwurf auch ab, allerdings aus einem etwas anderen Grund als die FDP. Wir hatten in der Anhörung, lieber Kollege Stotko – Kollege Körfges hatte eine entsprechende Frage gestellt –, in den regierungstragenden Fraktionen einen Gesprächsverlauf dahin gehend vernommen, dass man sich auch Gedanken über ein fakultatives Verfahren mache.
Nach Ihren Aussagen hier und heute, dass der Gesetzgeber sich über dieses Thema nun für längere Zeit nicht mehr den Kopf zerbrechen müsse und Sie damit ein Kapitel beenden – nämlich die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens in Verbindung mit dem enumerativen Katalog, wie er in dem Gesetzentwurf nunmehr vorgesehen ist –, heißt das mit anderen Worten: Die Frage des fakultativen Verfahrens steht überhaupt nicht mehr auf der Tagesordnung, jedenfalls nicht bei der SPD, wahrscheinlich dementsprechend auch nicht bei den Grünen.
Gleichwohl befürworten wir die Wiedereinführung des Widerspruchsverfahrens in den von Ihnen genannten Punkten. Allerdings reicht uns das, was hierzu von der Piratenfraktion kommt, nicht aus. Wir finden hier ein Sammelsurium von ausgesuchten Widerspruchssituationen, die möglicherweise dazu führen könnten, dass die Verwaltung in den Kommunen sehr wohl noch einmal zu einer Änderung ihrer Auffassung kommen möge. Das betrifft hauptsächlich Abgabenverfahren, das betrifft sozial befasste Verfahren – alles schön und gut. Uns geht es, wie gesagt, nicht weit genug.
Wir möchten zur Stärkung der Rechtsweggarantie für die Bürgerinnen und Bürger des Landes kommen und auch zu einer Klarstellung für den Bürger, unabhängig von der Frage der Rechtsbehelfsbelehrung, die dann auch noch teilweise unterschiedlich ausfallen muss, wenn wir an die Androhung von sofortiger Vollziehung etc. pp. Denken. Das führt doch zu sehr verwirrenden Situationen – nicht nur in den Bescheiden selber, sondern möglicherweise auch in den Köpfen.
Abgesehen davon hat die Anhörung auch gezeigt, dass durch die in vielen Kommunen durchgeführten sogenannten informellen Verfahren eine gewisse Rechtsunsicherheit – nämlich gerade im Hinblick auf die Notwendigkeit der Erhebung der Klage bei den Bürgerinnen und Bürgern – hervorgerufen wird. Auch das lässt sich nur durch zwei Dinge abschaffen: Entweder man belässt es beim alten Zustand, oder man hebt diesen alten Zustand komplett auf und begrenzt das Verfahren nicht nur auf eine kleinere Anzahl von Verwaltungsentscheidungen, sondern öffnet die Möglichkeit des Widerspruchsverfahrens insgesamt.
Die Änderungen, die uns jetzt noch kurzfristig vorgelegt worden sind, sind – das muss ich ehrlich sagen – handwerklich nicht so ganz gelungen. Wenn wir die drei Vorgaben – nämlich den Gesetzentwurf, die alte Gesetzeslage und die Änderungsvorschläge, die Rot-Grün jetzt hier vorgelegt haben – einmal nebeneinander legen, kommen wir zu teilweise sehr abstrusen Absatzverhältnissen und Klauselverhältnissen.
Das passt alles nicht so ganz zusammen. Weil das alles sehr verwirrend ist und darüber hinaus auch nicht in Einklang zu bringen ist mit dem, was der Gesetzgeber hier letztendlich intendiert haben will, müssen wir diesen Gesetzentwurf leider ablehnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dieser Gesetzentwurf hat im Kern ein Ziel: Er stärkt die Rechte unserer Bürgerinnen und Bürger vor allem dort, wo es notwendig ist, nämlich bei Verwaltungsentscheidungen, die sie unmittelbar betreffen.
Wir als Landesregierung und wir als Landesparlament wollen, dass unsere Bürgerinnen und Bürger ihr Recht nicht nur haben, sondern tatsächlich auch bekommen. Das Widerspruchsverfahren in bestimmten Bereichen aufzuheben, war richtig. Das erkennen wir klar an. Dagegen steht die Verunsicherung von vielen Bürgerinnen und Bürgern, abwägen zu müssen – insbesondere wenn es um Sozialbescheide geht –, ob man hier direkt Klage einreicht oder zukünftig auf das Widerspruchsverfahren zurückgreifen kann.
Vielen Dank, Herr Minister Jäger. – Vielen Dank, liebe Kolleginnen und Kollegen, für diesen entspannten Applaus. Es ist schon schade, dass wir jetzt fast am Ende der Sitzung sind,
wo es so fröhlich zugeht. Vom Theater her kenne ich eine alte Regel: Eigentlich könnten Sie sich noch einmal verbeugen kommen, Herr Minister. Aber lassen Sie das lieber!
Da wollen wir mal sehen, ob wir auch so schön abstimmen, wie wir jetzt miteinander fröhlich sein können.
Wir stimmen ab erstens über den Änderungsantrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 16/7476. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – SPD und Grüne. Wer stimmt dagegen? – CDU, FDP und Piratenfraktion. Gibt es Enthaltungen? – Erkenne ich auch ohne Brille nicht. Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 16/7476 angenommen
Dann stimmen wir zweitens ab über den Gesetzentwurf Drucksache 16/6089. Der Innenausschuss empfiehlt in Drucksache 16/7393, den Gesetzentwurf Drucksache 16/6089 unverändert anzunehmen. Wir kommen somit zur Abstimmung nicht über die Beschlussempfehlung, sondern über den Gesetzentwurf Drucksache 16/6089, selbst unter Berücksichtigung der soeben vorgenommenen Änderungen. Wer stimmt so zu? – SPD und Grüne. Wer stimmt dagegen? – Piraten, CDU und FDP. Gibt es Enthaltungen? – Das ist auch nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 16/6089 angenommen und in zweiter Lesung verabschiedet.