Zweiter Punkt. Damals haben uns die Länder mit kleineren Förderbanken nicht besonders unterstützt, weil sie sich nicht betroffen gefühlt haben. Sie sind aber von der Bankenabgabe betroffen, die jetzt zuschlägt. Da kommt der nächste Punkt, bei dem wir jetzt gemeinsam vorgehen müssen. Als Erstes müssen wir dafür sorgen, dass die Förderbanken im deutschen Gesetz der KfW gleichgestellt werden.
Das Zweite ist aber, dass wir auf der europäischen Ebene die Feststellung getroffen haben, dass der delegierte Rechtsakt in seiner englischen Formulierung gar keine Einschränkung auf die KfW vorsieht. Der delegierte Rechtsakt beschreibt vielmehr die Gültigkeit für die originäre Förderbank eines Landes und andere Förderbanken. In der deutschen Übersetzung fehlt der Halbsatz „und andere Förderbanken“. Das finde ich hochinteressant, das ist uns in der letzten Woche vom zuständigen stellvertretenden Generaldirektor noch einmal bestätigt worden. Das ist im Netz nachlesbar, ist von der Kommission als Rechtsauffassung auch vertreten worden.
Das bedeutet, die Auffassung der Kommission war eindeutig die, dass die Förderbanken unabhängig davon, ob sie im nationalen Recht der originären Förderbank gleichgestellt sind oder nicht, nicht in die Bankenabgabe einbezogen werden sollen. Worauf wir jetzt gemeinsam hinwirken müssen, ist, dass bis zur Geltendwerdung des europäischen Zugriffs nicht vonseiten der BaFin, nicht auf der nationalen Ebene schon eine Praxis eingeleitet wird, die uns anschließend erschwert, wieder auf diese
Das heißt, wir können jetzt an mehreren Stellen etwas gemeinsam tun. Dass die gegenwärtige Rechtslage nicht zu Ungunsten der NRW.BANK ausgelegt wird, hat uns die Kommission eindeutig zugesagt. Es wird ein paar innere Strukturen der NRW.BANK betreffen. Der zweite Punkt ist, dass wir weiter am Ball bleiben, dass wir auch im Recht dafür sorgen, dass alle Förderbanken in diesem Punkt gleichgestellt werden.
Insofern tun wir viel. Es ist auch eine Menge erreicht, aber wir dürfen an dieser Stelle an keinem Punkt nachlassen. Es wird weitergehen müssen, und dafür ist es unglaublich gut, wenn wir die gemeinsame Unterstützung des Landtags Nordrhein-Westfalen dafür haben. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wir sind damit am Schluss der Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. Wir stimmen erstens über den Änderungsantrag der Piratenfraktion Drucksache 16/7489 ab. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer lehnt den Antrag ab? – Wer enthält sich? – Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 16/7489 mit den Stimmen von SPD, CDU, Grünen und der FDP gegen die Stimmen der Piraten abgelehnt.
Zweitens kommen wir zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Die antragstellenden Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen zur Abstimmung über den Inhalt dieses Antrags Drucksache 16/7398 – zweiter Neudruck. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht seine Zustimmung geben? – Wer enthält sich? – Damit ist der Antrag Drucksache 16/7398 angenommen mit den Stimmen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP bei Enthaltung der Piratenfraktion.
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales Drucksache 16/7417
Ich möchte folgenden Hinweis geben: Dieser Antrag wurde gemäß § 82 Abs. 2 Buchstabe b unserer Geschäftsordnung vom Plenum an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales überwiesen mit der Maßgabe, dass eine Aussprache und Abstimmung erst nach Vorlage einer Beschlussempfehlung erfolgt. Die Beschlussempfehlung und der Bericht des Ausschusses liegen als Drucksache 16/7417 vor.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Um es ganz klar von Anfang an zu sagen: Der Antrag der CDU, der hier zum Thema Arbeitsschutz vorliegt, ist aus meiner Sicht eine Farce. Ich möchte das begründen und versuche, mich kurzzufassen, und habe das auch schon im Ausschuss getan. Die Farce liegt einmal beim Antragsteller selbst. In Ihrer Regierungszeit haben Sie den Arbeitsschutz in diesem Lande völlig gegen die Wand gefahren. Sie haben Personalabbau in einem Ausmaß betrieben, dass es eigentlich gar keinen Arbeitsschutz mehr gab.
Der Arbeitsminister hat eine Situation vorgefunden, dass es überhaupt keine unangemeldeten Prüfungen mehr in den Betrieben gab, weil das Personal überhaupt nicht mehr vorhanden war.
Seit dem Jahr 2010 hat der Arbeitsminister des Landes alle möglichen Ressourcen und wir als Fraktionen alle möglichen Haushaltsberatungen versucht zu nutzen, um dem Arbeitsschutz wieder effizient und effektiv gestalten zu können, um Personal aufzubauen, was im Rahmen der Haushaltsberatungen nicht so ganz einfach ist. Jetzt kommen Sie als Fraktion her und überschreiben einen Antrag mit dem Titel „Arbeitsschutz effizient gestalten“. Das kann man wirklich nur als starkes Stück bezeichnen, Herr Preuß, das will ich Ihnen sagen. Das ist genauso als wenn der Einbrecher ruft: Haltet den Dieb! – Anders kann man das nicht bezeichnen.
Zweitens haben Sie bei diesem Antrag – das ist die zweite Farce – so gut wie überhaupt nicht recherchiert in meinen Augen. Sie übernehmen den Geist von einigen klagenden Unternehmen, denen der Arbeitsschutz zu stringent ist, denen er zu viel ist. Die wollen den Arbeitsschutz in dieser Form nicht, sie fühlen sich kontrolliert und überprüft. Ich will das jetzt gar nicht begründen, warum auch immer das bei einigen Unternehmen so sein mag, dass sie sich durch den Arbeitsschutz kontrolliert fühlen. Jedenfalls haben sie das Gefühl und reden von Strukturen, die ihnen zu stark sind.
Es gibt ja auch Autofahrer, denen es nicht passt, dass es Verkehrskontrollen gibt; die Klagen müssen
ja nicht immer objektiv begründet sein. Hätten Sie das aber bei den Recherchen zu Ihrem Antrag überprüft, nach dem Motto, wir schauen einmal, ob die Verkehrskontrollen gerechtfertigt sind, hätten Sie feststellen müssen, dass in den Gremien der gemeinsamen deutschen Arbeitsschutzstrategie die Arbeitgebervertreter, die Verbände der Arbeitgeber, konstruktiv und erfolgreich mitarbeiten und erklären, dass dies ein sehr guter Weg ist, der da gegangen wird. Sie hätten auch erfahren, wenn Sie recherchiert hätten, dass pro Betrieb durchschnittlich alle 22 Jahre der Arbeitsschutz erscheint und prüft. So war das in der Anhörung klar zu hören. Dann hätten Sie vielleicht besser auch die Unternehmen gefragt, die sich beklagen, so oft überprüft zu werden, ob denn 22 Jahre wirklich der Anlass für eine solche Klage sei. Alles das haben Sie aber nicht gemacht. Insofern ist es in der Tat eine Farce.
Ein Schelm, der sich was dabei denkt: Zunächst bauen Sie den Arbeitsschutz ab, dann stellen Sie plötzlich den Antrag „Arbeitsschutz effektiv gestalten“ – und das auf Grundlage der Gemengelage, die ich gerade geschildert habe.
Keine Farce war allerdings die Anhörung. Mit Ausnahme eines einzigen Experten, des Wissenschaftlers Meyer-Falcke, der sehr streitbar war, und bei dem ich auch den Eindruck hatte, dass er sich in der Rolle des Außenseiters mit seiner Streitbarkeit sehr wohl fühlte, sind Sie völlig gegen die Wand gefahren. Die Experten haben Ihnen erklärt, was ich gerade ungefähr ausgeführt habe. Kein anderer Experte hat Ihrem Antrag irgendetwas abgewinnen können. Der Arbeitgebervertreter, Herr Arenz von der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, hat Ihnen deutlich erklärt, dass aus Arbeitgebersicht überhaupt gar keine Bedenken bestehen, sondern, ganz im Gegenteil, dass sie da positiv mitarbeiten.
Mit etwas Courage hätten Sie den Antrag zurückziehen sollen – spätestens nach der Anhörung. Das hätte ich Ihnen sehr geraten. Nun beraten wir ihn noch einmal im Plenum.
Ich sage Ihnen – das wird Sie nach dem Redebeitrag nicht mehr überraschen –: Wir lehnen den Antrag ab. Wir wollen einen effektiven, wirksamen und effizienten Arbeitsschutz. Das wollen Sie mit Ihrem Antrag garantiert nicht.
verständlich wollen wir einen effizienten Arbeitsschutz. Wir sind im Übrigen gerade in dieser Minute dabei, gegen eine wichtige Arbeitsschutzvorschrift zu verstoßen. Herr Minister Schneider, Sie müssen einschreiten. Es handelt sich nämlich um die Arbeitszeiten, die das Arbeitsschutzgesetz bzw. das Arbeitszeitgesetz vorgibt. Das haben wir gestern im Übrigen auch schon getan.
(Beifall von Nicolaus Kern [PIRATEN] – Jo- chen Ott [SPD]: Die Rede von Herrn Witzel ist arbeitsschutzrechtlich zu beanstanden! – Weitere Zurufe)
Zur Sache: Meine Damen und Herren, zur Klarstellung auch dessen, was Herr Bischoff gerade von sich gegeben hat: Die Sicherheit am Arbeitsplatz muss in den Unternehmen eine hohe Priorität haben. Der Arbeitsschutz muss auch in der Politik eine hohe Priorität einnehmen. Selbstverständlich müssen sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer darauf verlassen können, dass ihr Arbeitsplatz so sicher wie irgendwie möglich ist. Es ist Aufgabe staatlichen Arbeitsschutzes, dies zu überwachen.
Nun zur Intention dieses Antrags: In NordrheinWestfalen liegen die Aufgaben des Arbeits- und technischen Gefahrenschutzes in der Hand der staatlichen Verwaltungsbehörden. Die Bezirksregierungen sind für die Durchführung der verschiedenen Regelungen zuständig, soweit für konkret benannte Aufgaben nicht andere Behörden für zuständig erklärt werden.
Ihre Überwachungszuständigkeiten erstrecken sich auf die Einhaltung der Pflichten nach dem Arbeitsschutzrecht sowie der autonomen berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschriften. Parallel dazu haben die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, also die Berufsgenossenschaften, auf dem Gebiet des betrieblichen Arbeitsschutzes eine Überwachungszuständigkeit. Ihre Zuständigkeit ist allerdings auf die Kontrolle der von ihnen autonom erlassenen Arbeitsschutzvorschriften beschränkt.
Wir haben also – das ist nicht wegzudiskutieren – beim Arbeitsschutz eine doppelte Struktur mit zwei verschiedenen Aufgabenträgern, die jeweils eigene Aufgaben in den Betrieben wahrzunehmen haben, die aber letztlich beide dem Arbeitsschutz dienen. Aus unserer Sicht lag und liegt es daher nahe, beim Arbeitsschutz strukturelle Verbesserungen zu überprüfen.
Unser Antrag ist ein Prüfungsantrag. Wir haben vorgeschlagen, die Aufgaben des Arbeitsschutzes auf einen privaten Rechtsträger oder auf eine Körperschaft des öffentlichen Rechts zu übertragen. Wir haben die Lösung also bewusst offengelassen. Es geht nicht um Privatisierung des Arbeitsschutzes, sondern es geht darum, darüber nachzudenken, wie wir ein bestehendes und funktionierendes System sinnvoll weiterentwickeln können und wie wir Synergien nutzen können.
Die Diskussion – Herr Bischoff hat eben darauf hingewiesen – hat in der Tat deutlich ergeben, dass Rot-Grün nicht bereit ist, sich mit dieser Strukturfrage auseinanderzusetzen. Ich kann nur noch einmal dafür plädieren, unserem Prüfungsantrag zuzustimmen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Preuß, das einzige, was uns heute Abend verbindet, ist die Einschätzung, dass eine Debatte über Arbeitsschutz nach einem bisherigen zehn- bis zwölfstündigen Arbeitstag sehr passend ist.
Nun zur Sache: Die CDU fordert in ihrem Antrag eine Überprüfung hinsichtlich der Übertragung des Arbeitsschutzes auf einen privaten Rechtsträger. Diese Idee schlägt gänzlich fehl, denn die Anhörung war zu eindeutig.
Gestern hat der FC Landtag getagt. Wenn man es auf den Fußball bezieht, hieße das Ergebnis: 11 für Rot-Grün und 0 für die CDU, naja, vielleicht auch 10:1, wenn man die Einlassungen von Herrn Prof. Dr. Meyer-Falcke wohlwollend der Meinung der CDU zuschlägt.
In der Anhörung wurde aber trotzdem deutlich, dass die Zusammenarbeit innerhalb der gemeinsamen deutschen Arbeitsschutzstrategie zwischen den staatlichen Überwachungsbehörden und der Unfallversicherung gut funktioniert. Es gibt klare Absprachen und eine klare Grenzziehung hinsichtlich der Überwachung. Doppelkontrollen werden weitgehend vermieden. Durch Verzahnung der Strukturen wird man bei bestimmten Themen schlagkräftiger.