Protokoll der Sitzung vom 17.12.2014

Die andere Hälfte – das wiederhole ich gerne an dieser Stelle noch mal – gibt das Land den Kommunen eins zu eins weiter; mehr noch: Es packt noch 91 Millionen € zusätzlich obendrauf; das ist insbesondere ein Ergebnis aus dem Flüchtlingsgipfel. Darin sind alleine 40 Millionen € enthalten, womit die Pauschale im FlüAG erhöht und sie damit dynamisch wachsen wird, wenn sich die Zuwanderungssituation nach Nordrhein-Westfalen und nach Deutschland ähnlich gestalten wird.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Die Landesregierung entlastet ihre Kommunen spürbar; denn wir müssen diese Herausforderungen gemeinsam stemmen. Wir nehmen unsere Verantwortung wahr, und zwar anders als der Bund – um es deutlich zu sagen –, der seine Unterstützung lediglich für die Jahre 2015 und 2016 zugesagt hat.

Diese strukturelle Entlastung spiegelt sich auch in diesem Flüchtlingsaufnahmegesetz wider. Wir erfüllen dabei übrigens auch den großen Wunsch der kommunalen Spitzenverbände, einen Härtefallfonds für Krankheitskosten einzurichten. Dabei haben wir die Grenze von 70.000 € gewählt; alles oberhalb davon übernehmen wir. Wir werden diesen Fonds evaluieren und schauen, ob das Geld reicht, ob der

Fonds ausgeschöpft wird. Dann werden wir möglicherweise zu Anpassungen kommen.

Aber, um es noch einmal deutlich zu sagen, denn das gehört auch zur Wahrheit: Wäre das Asylbewerberleistungsgesetz weggefallen, so wie wir es gemeinsam gefordert haben – dass es nicht dazu kam, lag an der Blockadehaltung der CDU –, dann bräuchten wir derartige Härtefonds überhaupt nicht; wir bräuchten hier noch nicht einmal darüber zu diskutieren.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, insgesamt ist das FlüAG ein Gesetz, das unseren Kommunen deutlich mehr Spielraum bietet, um menschenwürdige Versorgung und Betreuung zu gewährleisten. Trotzdem heißt das nicht, um es deutlich zu sagen, dass sich der Bund auf alle Zeit von den Pflichten entlasten darf. Flüchtlingsaufnahme wird die Aufgabe des kommenden Jahrzehnts sein. Es kann nicht sein, dass Länder und Gemeinden das alleine stemmen müssen. Der Bund steht in der gesamtstaatlichen Verantwortung, seinen Teil aus dem eigenen Haushalt dynamisch beizutragen, um diese Herausforderung auf alle Schultern zu verteilen.

Lieber Herr Herrmann, ich will ganz kurz auf Ihre Forderung nach einem Wintererlass – es ist immer nur wenig Zeit – eingehen. Ich halte sehr viel davon, redlich miteinander zu sprechen: Was nutzt ein vorübergehender Wintererlass?

(Frank Herrmann [PIRATEN]: Schützt vor Kälte!)

Da es eine Aufgabenerfüllung nach Weisung des Bundes durch die Kommunen ist – Herr Herrmann, das wissen Sie –, können wir einen solchen Erlass nur einmalig, vorübergehend und zeitlich befristet aussprechen.

(Frank Herrmann [PIRATEN]: Kann man!)

Danach ist ein solcher Erlass nie wieder möglich. Das wissen Sie, Herr Hermann. Deshalb haben wir uns in Nordrhein-Westfalen für den richtigeren Weg entschieden.

(Frank Herrmann [PIRATEN]: Warum ma- chen das andere Bundesländer? Dann müs- sen wir die Gesetze ändern!)

Wir geben den kommunalen Ausländerbehörden in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich vor, dass, wenn eine solche Rückkehr erforderlich ist, im Einzelfall die familiären, sozialen und gesundheitlichen Umstände zu prüfen sind – und zwar immer, nicht nur im Winter, sondern das ganze Jahr über, Herr Herrmann.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Frank Herrmann [PIRATEN]: Wie häufig wird das gemacht?)

Sie, Herr Herrmann, haben uns letztes Jahr persönlich dafür gelobt, dass wir über die Erlasslage in Nordrhein-Westfalen das gesetzlich ausschöpfen, was gerade bei Rückführungen im Rahmen von Landeskompetenz möglich ist. Das tun wir weiterhin konsequent.

(Frank Herrmann [PIRATEN]: Wir werden nachfragen, wie häufig das genutzt wird!)

Deshalb, Herr Herrmann, kündige ich jetzt an, dass dieser Sensibilisierungserlass, der im letzten Jahr für den Kosovo galt, auf ganz Südosteuropa – dort, wo es entsprechende Zuwanderungszahlen gibt – angewandt wird. Dieser Weg ist richtiger, als nur Symbolpolitik zu betreiben. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wir sind daher am Schluss der Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung, erstens über den Änderungsantrag der Fraktion der Piraten Drucksache 16/7620. Wer dem seine Zustimmung geben kann, bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 16/7620 mit den Stimmen von SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der Piraten bei Enthaltung der FDP-Fraktion abgelehnt.

Wir kommen zweitens zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU Drucksache 16/7626. Wer dem seine Zustimmung geben kann, bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der CDU Drucksache 16/7626 mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der Piraten gegen die Stimmen der CDU bei Enthaltung der FDP-Fraktion abgelehnt.

Wir kommen drittens zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 16/6689. Der Innenausschuss empfiehlt in Drucksache 16/7552, den Gesetzentwurf Drucksache 16/6689 in der Fassung seiner Beschlüsse anzunehmen. Wir kommen somit zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung Drucksache 16/7552. Wer dem seine Zustimmung geben kann, bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist die Beschlussempfehlung Drucksache 16/7552 mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der CDU, der FDP und der Fraktion der Piraten angenommen.

Wir kommen viertens zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 16/7542. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 16/7542 an den Ausschuss für

Kommunalpolitik – federführend – sowie den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend. Die abschließende Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer dem seine Zustimmung geben kann, bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist die Überweisungsempfehlung mit den Stimmen aller Fraktionen angenommen.

Wir kommen zur fünften und letzten Abstimmung über den Antrag der Fraktion der Piraten Drucksache 16/7543. Die antragstellende Fraktion der Piraten hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 16/7543. Wer dem seine Zustimmung geben kann, bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Antrag der Fraktion der Piraten Drucksache 16/7543 mit den Stimmen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP bei Zustimmung der Piraten abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt

3 Elftes Gesetz zur Änderung des Schulgeset

zes für das Land Nordrhein-Westfalen

(11. Schulrechtsänderungsgesetz)

Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/7544

erste Lesung

Ich erteile für die SPD-Fraktion dem Fraktionsvorsitzenden Norbert Römer das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute zum ersten Mal über den Entwurf eines Schulrechtsänderungsgesetzes, das sich mit der Zukunft der Bekenntnisschulen befasst. Das ist ein Gesetzentwurf, der mit wenigen Regelungen auskommt, aber damit Grundlagen schaffen wird, die Eltern, Kindern sowie Lehrerinnen und Lehrern neue Perspektiven und Chancen eröffnen.

Wir haben im Vorfeld vor der Einbringung des Gesetzentwurfs sehr viele Gespräche mit den Vertreterinnen und Vertretern sowohl der katholischen als auch der evangelischen Kirche geführt. Wir haben – ich war selbst mit dabei – über den notwendigen Veränderungsbedarf offen und intensiv gesprochen, weil wir eine einvernehmliche Regelung, eine einvernehmliche Vorgehensweise erreichen wollten.

Das ist gelungen.

Wir haben vor allem darüber diskutiert, was das Beste für unsere Kinder und deren schulische Bil

dung, auch in Bekenntnisschulen, sein kann. Die Gespräche, meine Damen und Herren, waren davon geprägt, eine für Kinder und Eltern bestmögliche Lösung zu finden, die auch der besonderen staatskirchenrechtlichen Stellung der evangelischen und katholischen Kirchen Rechnung trägt. Weil wir einen Konsens erzielen konnten, haben wir jetzt den Gesetzentwurf eingebracht.

In diesem Zusammenhang bedanke ich mich ganz ausdrücklich bei den Vertreterinnen und Vertretern der katholischen wie der evangelischen Kirche. Denn für uns war völlig klar: In diesem sensiblen Bereich macht eine Gesetzesänderung nur dann Sinn, wenn sie im großen Konsens mit den beiden Kirchen zustande kommt. Das ist gelungen, meine Damen und Herren.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

36,8 % der Kinder gehören dem katholischen Glauben an, 24,6 % dem evangelischen und immer mehr keinem christlichen Bekenntnis. In der Grundschule sind es aktuell 17 % der Schülerinnen und Schüler. Das ist die drittgrößte Gruppe knapp vor den Kindern mit islamischem Glauben mit 16,2 %. In Nordrhein-Westfalen gibt es derzeit 2.891 Grundschulen, davon sind 876 katholische Bekenntnisschulen, hingegen nur 73 evangelische Bekenntnisschulen, und 1.942 sind Gemeinschaftsschulen.

Bei den Hauptschulen sieht die Relation deutlich anders aus. Von den 486 Gemeinschaftsschulen sind nur 41 katholische Hauptschulen. In 81 Kommunen, meine Damen und Herren, gibt es nur Bekenntnisgrundschulen.

Mit dem 11. Schulrechtsänderungsgesetz soll nun die Umwandlung von Bekenntnisschulen in Gemeinschaftsschulen ohne konfessionelle Bindung erleichtert werden. Mit der deutlichen Absenkung des derzeit geltenden Quorums von zwei Dritteln der Elternschaft auf eine qualifizierte einfache Mehrheit wird dieser Umwandlungsprozess vor Ort erheblich erleichtert. Und zur Sicherung der Unterrichtsversorgung müssen die stellvertretende Schulleitung, Lehrerinnen und Lehrer nicht mehr dem Bekenntnis des kirchlichen Schulträgers angehören.

Neu und wichtig für uns ist auch, dass der Schulträger das Initiativrecht erhält, einen Elternentscheid im Rahmen der Schulentwicklungsplanung anzustoßen. Dies ist aus unserer Sicht insbesondere dort geboten, wo es bisher nur Bekenntnisschulen vor Ort gibt und damit keine Wahlmöglichkeit besteht, eine weltanschauungsungebundene Schule besuchen zu können.

Ja, Sie merken, meine Damen und Herren, mit diesem Gesetzentwurf greifen wir tiefgreifende Veränderungen in unserer Gesellschaft auf. Meine herzliche Bitte vor allem an die Oppositionsfraktionen: Ich würde mich sehr freuen, wenn sich auch die anderen Fraktionen im Landtag unserem Gesetzentwurf anschließen würden. Denn so könnte der Landtag

gemeinsam in großer Geschlossenheit den Landeskirchen die Anerkennung und den Respekt für eine wichtige schulpolitische Reform aussprechen, die ohne deren Mitwirkung überhaupt nicht möglich wäre. – Vielen Dank für Ihr Zuhören.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Römer. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Frau Kollegin Beer.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Kollege Römer hat gerade schon die Details des Gesetzentwurfs erläutert, die uns auch sehr wichtig sind.

Ich will gerne die Gelegenheit ergreifen und zu Beginn die Evangelische Landeskirche, die sich bei dem Bekanntwerden in der Öffentlichkeit, dass wir diesen Gesetzentwurf einbringen, geäußert hat, zitieren: