Vielen Dank, Herr Kollege Schick. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Herr Kollege Keymis.
Wir lassen die Diskussion einmal ein bisschen laufen, denn wir sind ein sehr redefreudiges Parlament. Sind jetzt alle fertig? – Gut.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Schick, ich muss noch einmal etwas sagen, was ich auch schon im Ausschuss ausgeführt habe. So, wie Sie sich an der Frage und an der Diskussion um den § 100 aufhängen und das hochspielen, werde ich den Verdacht nicht los, dass es womöglich Ihnen um eine Personalienfrage geht.
Wir haben versucht, zu begründen, warum es sachlich Sinn machen könnte – aufgrund der Verantwortungsübertragung, Stichwort: Telemedienrecht –, dieser Landesmedienanstalt in der Zukunft eine juristische Spitze zu geben.
Herr Witzel, Sie müssen ein bisschen vorsichtig sein. Gerade Sie müssten sich, denke ich, über das Theater noch einige Gedanken machen.
Ich finde es bemerkenswert, dass das für Sie eine so enorme Rolle spielt. Ich halte das bei den vorgenommenen Änderungen nicht für den entscheidenden Punkt. Es kommt darauf an, sich das Gesetz in seiner Gesamtheit anzusehen und nicht, wie Sie das tun, nur auf verschiedene Änderungspunkte zu schielen und zu zielen, um darüber irgendwie einen
Skandal zu entfachen, nur – das sei Ihnen unbenommen – weil Sie damit bestimmte Kreise publizistisch immer wieder interessieren können. Es fällt schon auf, dass bestimmte Leute über gewisse Themen immer wieder im gleichen Tenor schreiben, wie Sie ihn hier verbreiten. Das ist aber nicht das Entscheidende.
Für uns kommt es darauf an, dass wir mit dem Landesmediengesetz das Neuland, von dem andere schon gesprochen haben, endlich vernünftig bearbeiten und beackern. Das können wir mit diesen Änderungen tun.
Es geht mir wie dem Kollegen Vogt: Fünf Änderungsvorschläge finde ich relativ gesehen zum Gesamtkonvolut eher marginal. Insofern haben wir uns damit gar nicht intensiv auseinandergesetzt, um es ehrlich zu sagen,
weil wir den Eindruck hatten: Selbst wenn wir das alles gut gefunden hätten, bringt uns das auch nicht mehr wesentlich weiter.
Aber noch dazu fanden wir alle fünf Vorschläge nicht nachvollziehbar. Deshalb bleibt es bei unserem geplanten Abstimmungsverhalten. Das ist das eine.
Zum anderen möchte ich noch etwas zum Sechzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag sagen. Er umfasst eine leichte Senkung des sogenannten Rundfunkbeitrags pro Person und pro Jahr um 5,76 €. Das ist keine horrende Summe und bleibt unter dem Vorschlag der KEF, den Rundfunkbeitrag um 0,73 € zu senken. Wir haben das aus guten und wohlerwogenen Gründen schon zu einer Entscheidung bringen können, die uns etwas mehr Beitragssicherheit gewährleistet. Insofern bin ich den Ministerpräsidenten und den Ministerpräsidentinnen
Ich mache keinen Hehl daraus, dass ich persönlich eine Senkung nicht für notwendig erachtet habe; ich erachte sie auch künftig nicht für notwendig. Ich glaube, dass es entscheidend darauf ankommt, dass die Menschen mehr Qualität vom öffentlichrechtlichen Rundfunk bekommen. Das wird auf Dauer nicht mit weniger Geld gehen, sondern vermutlich nur mit einem mindestens stabilen oder möglicherweise auch angepassten Beitrag. Denken Sie an so wichtige Themen wie Werbefreiheit im öffentlich-rechtlichen Rundfunk, Preissteigerungen
Also: Ein Rundfunkbeitrag, der, wie ich zu Recht finde, schon einmal als „Demokratieabgabe“ bezeichnet wurde, sichert uns freie und unabhängige Medien sowie Vielfalt bei den Öffentlich
Wir werden gemeinsam, unsere Fraktion und die SPD-Fraktion, natürlich den von uns vorgeschlagenen Änderungen zustimmen. – Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es war nicht verwunderlich, dass die Vorzüge des Landesmediengesetzes mit einer gewissen Redseligkeit noch einmal vorgebetet worden sind.
Aber wer glaubt, mit der Stiftung wirklich die massiven Probleme wie Redaktionsschließungen und die Probleme für viele Journalisten in den Griff zu bekommen, der glaubt an Märchen. Der glaubt wahrscheinlich auch, dass Printen Kekse aus dem 3-DDrucker sind.
Ich glaube, es ist Ihnen peinlich, dass wir uns heute noch einmal mit dem Landesmediengesetz beschäftigen dürfen, weil Sie im Sommer, wenige Stunden vor der letzten Lesung, in einer Nacht-und-NebelAktion hinter verschlossenen Türen erhebliche Änderungen, Hinterlistigkeiten, ausgekungelt haben.
Wenn ich Herrn Keymis heute lausche, habe ich das Gefühl, dass das vielleicht doch nicht so ganz Last Minute, sondern von langer Hand geplant war. Nur sollte niemand davon erfahren, es sollte nicht diskutiert werden.
Wenn Sie es ehrlich mit der Transparenz und Partizipation gemeint hätten, wäre Zeit gewesen, darüber zu reden, weil das Landesmediengesetz die Vorlaufzeit eines langsam Gas gebenden Elefanten hatte. So war das Verfahren eine Farce.
Und es war eine Ohrfeige für dieses Parlament und den Ausschuss. Die Hoffnung der Landesregierung war es eigentlich, den selbstverschuldeten erheblichen Reparaturbedarf des Gesetzes ein bisschen im Windschatten des Rundfunkstaatsvertrages über die Bühne bringen zu können. Nun ist es, glaube ich, umgekehrt: Jetzt segelt eher der Rundfunkstaatsvertrag im Schatten eines unzulänglichen Reparaturversuchs.
Heute sollen wir also den rot-grünen Kitt beschließen, mit dem das Landesmediengesetz ein bisschen gerettet werden soll. Das Problem ist nur: Der Kitt ist wässrig, und er wird nicht halten. Die gröbsten Fehler im Gesetz wollen Sie gar nicht korrigieren.
Ich nenne die bedenkliche Pressestiftung, für die Sie jetzt Rundfunkbeiträge zweckentfremden wollen. Politische Wünsche sollen über Gebührenmittel finanziert werden.
Ich nenne den Regulierungswahn. Ein Punkt war das halbvatikanische Wahlverfahren. Es gab zwar keinen weißen oder schwarzen Rauch, aber den Stimmauszählern rauchte der Kopf. Für eine Person waren fünf Stunden Wahlzeit nötig; das ist schon ein bisschen unpraktisch.
Vor allem aber nenne ich, auch wenn es Sie stört, den Anti-Brautmeier-Paragrafen in Ihrem Gesetz, mit dem Sie einen anerkannten und ausgewiesenen Medienexperten loswerden wollen und
mit dem Sie gleich das Ansehen früherer Direktoren wie Norbert Schneider aus Ihren Reihen beschädigen. Das ist beschämend.
Es ist aber auch tatsächlich erstaunlich, dass die Behörde, die für die Aufsicht über den Rundfunk zuständig ist, jetzt von einem Juristen geführt werden muss, während die Behörde, die die Rechtsaufsicht über jene ausübt, keinen Juristen an der Spitze hat. Wenn die rot-grüne Regierung konsequent wäre, würden Sie, Herr Staatssekretär und Frau Medienministerin, sich jetzt vielleicht bei der Fernuni Hagen für ein Jurastudium einschreiben.