Protokoll der Sitzung vom 17.12.2014

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! So haben wir in zwei Tagesordnungspunkten hintereinander das Thema „Vollzug“. In diesem Fall waren wir – wie alle anderen Länder übrigens auch –, nach Urteilen des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesgerichtshofs aus Juli 2014 gezwungen zu reagieren, denn der parallele Vollzug von Strafhaft und Abschiebehaft in einer Anstalt ist verboten. Das gilt bei uns in Nordrhein-Westfalen also für Büren.

Ich glaube, man kann grundsätzlich unterschiedlicher Auffassung über die Frage sein, ob man Abschiebehaft überhaupt erlauben möchte. Grundsätzlich, so glaube ich, kann es nicht im Sinne des Erfinders sein, dass Menschen in der Abschiebehaft über Monate warten, um dann endlich in ein Flugzeug gesteckt zu werden. Daher haben wir im Koalitionsvertrag die Abschiebehaft auch als Ultima Ratio

bezeichnet. Wir brauchen aber nun eine Lösung für diese Ultima Ratio und möchten in NordrheinWestfalen etwas Eigenes machen.

Wir waren allerdings der festen Auffassung, jetzt nichts sozusagen hopplahopp übers Knie zu brechen, sondern wir wollen in aller Ruhe gemeinsam mit den Flüchtlingsorganisationen und allen anderen ein Gesetz schaffen, mit dem wir die Abschiebehaft in Nordrhein-Westfalen ordnungsgemäß regeln. Dazu fordern wir einen transparenten und offenen Dialogprozess ein, der durch das Ministerium gestaltet werden soll.

Deshalb legen wir heute dem Parlament nur einen Gesetzentwurf vor, der mit Verweisungen arbeitet, und hoffen auf einen runden Tisch zu Beginn des Jahres, damit wir dann in einem zweiten Gesetzgebungsverfahren im Laufe des Jahres ein ordnungsgemäßes, umfangreiches und den Umständen entsprechendes Gesetz verabschieden können.

Deshalb ist dieser Gesetzentwurf, so wie wir ihn hier eingebracht haben, auch zum 31.12.2015 befristet. Wir freuen uns auf die Beratungen. – Besten Dank.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Stotko. – Ich rufe für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Kollegin Düker auf.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben gerade in zweiter Lesung ein neues Strafvollzugsgesetz mit einem hochambitionierten Anspruch an einen Behandlungsvollzug verabschiedet; morgen kommt die dritte Lesung. Da geht es um Menschen, die eine Strafe verbüßen, weil sie eine Straftat begangen haben. In der Abschiebehaft sitzen Menschen, die sich nichts haben zuschulden kommen lassen, außer dass angenommen werden kann, dass sie sich eventuell der Abschiebung entziehen könnten.

Auf dieser Grundlage werden Menschen in

Deutschland eingesperrt. Nach der Rechtsgrundlage auf Bundesebene kann das bis zu 18 Monate geschehen. Man muss sich vorstellen, was man für 18 Monate Strafhaft in diesem Land angestellt haben muss. Ich finde Abschiebehaft grundsätzlich eines Rechtsstaates unwürdig.

(Beifall von den GRÜNEN und den PIRATEN)

Nichtsdestotrotz: Solange wir diesen Paragrafen im Aufenthaltsgesetz haben, ein Richter Abschiebehaft anordnet, muss diese von den Ländern vollzogen werden. Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes und des Bundesgerichtshofs hat festgestellt, dass Büren, die Abschiebehaftanstalt in NRW, der Europäischen Rückführungsrichtlinie nicht entspricht. Deswegen planen wir eine neue Abschiebehafteinrichtung.

Diese neue Abschiebehafteinrichtung und dieses Urteil sollen in Nordrhein-Westfalen nach rot-grüner Verabredung auch als eine Chance genutzt werden, diese Abschiebehaft, wenn sie denn schon vollzogen werden muss, so humanitär wie möglich auszugestalten. Dafür wird jetzt ein Dialogprozess mit Verbänden, mit Initiativen eingeleitet, in Rücksprache mit Beschäftigten usw., damit wir zu einem guten Konzept kommen. Das braucht etwas Zeit.

Bis wir das vollendet haben, brauchen wir – Kollege Stotko hat es erläutert – eine Art Übergangsregelung. Was wir auf keinen Fall weiter machen sollten ist diese Hin- und Herfahrerei in andere Abschiebehaftanstalten nach Berlin oder Eisenhüttenstadt.

(Beifall von Hans-Willi Körfges [SPD])

Ich glaube, das ist das, was wir sofort und schnellstmöglich beenden sollten, weil es auch den Menschen nicht gerecht wird. Das heißt, wir brauchen jetzt eine Übergangsregelung, eine Art Platzhalter, damit wir vollziehen können, denn mit dem neuen Strafvollzugsgesetz fehlt uns hier eine Rechtsgrundlage, um dann bis zum Ende des Jahres ein neues Konzept als Chance für einen humanen Abschiebehaftvollzug zu erstellen. Sehr wichtig ist es für meine Fraktion, in diesem Abstimmungsprozess alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um Abschiebehaft weiter zu vermeiden, damit wir, was die Kapazitäten angeht, das so gering wie möglich halten können. Das ist unser Plan.

Deswegen hoffe ich, dass wir diese Übergangsregelung jetzt gemeinsam schnell auf den Weg bringen, damit wir die Menschen nicht mehr quer durch die Republik fahren müssen, denn das ist aus meiner Sicht im Moment ein unhaltbarer Zustand. Ich denke, wir werden das im Ausschuss sicher noch vertiefen können.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Düker. – Für die CDU-Fraktion spricht Herr Kollege Volker Jung.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Stotko, Sie haben gesagt: „nicht hoppla hopp, sondern in aller Ruhe“. Aber wenn man sich den vorliegenden Gesetzentwurf anschaut, dann stellt man fest, dass das Ganze doch eher nach dem Ihnen sicher bekannten Spruch „Weihnachten kommt immer so plötzlich“ gemacht worden ist; denn die höchstrichterliche Entscheidung des EuGH vom 17. Juli 2014 stellte die Landesregierung offensichtlich plötzlich vor große Probleme.

Der für den Bereich der Abschiebung verantwortliche Minister Jäger war offensichtlich von dieser Situation überrascht und nicht darauf vorbereitet. Andere Länder wie Berlin, Brandenburg, Niedersach

sen oder Rheinland-Pfalz haben nicht erst den Richterspruch abgewartet, sondern haben bereits frühzeitig die Weichen gestellt und auch einen Plan B erarbeitet. Herr Minister Jäger aber schlief und versagte auf ganzer Linie. Er traf keinerlei Vorbereitungen mit Blick auf das zu erwartende Urteil.

(Beifall von der CDU)

Das „Westfalen-Blatt“ titelte:

„Verträge mit privaten Dienstleistern ohne Kündigungsklausel geschlossen. NRW bezahlt Mitarbeiter, die nichts zu tun haben.“

Vorausschauende Planung – Fehlanzeige! Bis zum 31. Oktober 2014 sind für die Krankenpflege, die Bewachung und die Betreuung der Abschiebehäftlinge bereits 935.000 € fällig geworden. Bis zum Jahresende wird sich diese Summe auf etwa 1,2 Millionen € erhöhen – und das, ohne dass Leistungen erbracht werden mussten.

Hinzu kommen Kosten für die Verlegung der Häftlinge von Büren an andere Standorte, im Einzelfall bis zu über 1.000 km. Die „Neue Westfälische“ sprach hier von „Abschiebechaos“. Herr Minister Jäger, als Wahlkreisabgeordneter für Büren und als Beiratsmitglied der JVA sowie als Haushaltspolitiker sage ich Ihnen: Die Abschiebehäftlinge werden unwürdig hin und her geschoben. Die Mitarbeiter der JVA sind verunsichert. Die Kreis- und Stadtratsverwaltungen fühlen sich im Stich gelassen. Und die Steuerzahler sind fassungslos ob der vermeidbaren Kosten.

Herr Minister, das sind die traurigen Ergebnisse Ihres Organisationsversagens.

(Zuruf von der SPD: Oh!)

Den Schaden haben nun die Betroffenen vor Ort zu tragen.

(Beifall von der CDU)

Dabei hätten Sie es wissen müssen, Herr Minister, denn sowohl der Bundesgerichtshof als auch das Münchener Landgericht hatten in den vergangenen Jahren ähnlich entschieden.

(Zuruf von Minister Ralf Jäger)

So hat die Bayerische Staatsregierung die gemeinsame Unterbringung von Abschiebehäftlingen und Strafgefangenen bereits im Januar dieses Jahres beendet. Der Bundesgerichtshof hat bereits im August 2013 explizit darauf hingewiesen, dass für die Unterbringung von Abschiebehäftlingen das sogenannte Trennungsgebot gilt.

Herr Minister, wie waren Sie denn vorbereitet? Ich sage es Ihnen: gar nicht! Und heute? – Der Strafvollzug wird zum 31. Januar 2015 die Anstalt räumen, und die Beamten werden zum 1. Februar 2015 versetzt. Dann wird die Abschiebehaftanstalt dem Innenministerium unterstellt.

Das hat aber bisher noch kein Konzept; stattdessen gibt es nur offene Fragen: Wie sieht das mit der künftigen Organisation aus? Welche baulichen Veränderungen sind notwendig? Wer übernimmt die Bewachung? Was ist mit den auslaufenden Verträgen? – Herr Minister Jäger, wir haben heute schon den 17. Dezember 2014. Es eilt! Aber wo sind Ihre Antworten? Oder wollen Sie auch das verschlafen und die Betroffenen wieder alleine lassen? Anstatt aus den Fehlern zu lernen, rennen Sie wieder ohne Konzept vor die Wand.

Gut, dass sich Rot-Grün mit dem heutigen Gesetzentwurf zum Standort Büren bekennt. Der Entwurf kommt aber zu spät, und es ist wieder nur Stückwerk; denn eine endgültige Gesetzeslösung lässt weiter auf sich warten. Deshalb werden wir diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen.

Nach all den Pannen im Vorfeld schiebt das Innenministerium jetzt die Verantwortung für die Abschiebehaft noch weiter ab an die Bezirksregierung Detmold. Anstatt jetzt, nach dieser peinlichen Nummer, diese Dinge zur Chefsache zu machen, wird dann auch noch diese Verantwortung wegdelegiert. Herr Minister, ich fordere Sie auf: Übernehmen Sie endlich Verantwortung und handeln Sie! Die Abschiebehäftlinge, die Mitarbeiter und die Behörden warten darauf.

Man kann nur noch hoffen, dass Ihnen, Herr Minister, in der Weihnachtszeit die Erleuchtung kommt, und Sie das Problem endlich anpacken. Oder heißt es dann bei Ihnen: „Und wenn die fünfte Kerze brennt, dann hast du Weihnachten verpennt“? – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU – Zuruf: Das war ja ein rhetorisches Feuerwerk! Da hat ja die Silves- terrakete gezündet!)

Vielen Dank, Herr Kollege Jung. – Für die FDP-Fraktion spricht Herr Dr. Orth.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Minister hat es bis heute nicht geschafft, einen Gesetzentwurf der Landesregierung zur Abschiebehaft vorzulegen. Stattdessen musste Rot-Grün in die Bresche springen; aus dem Kreise der Abgeordneten musste ein Gesetz mit kümmerlichen fünf Paragrafen gezimmert werden. – Ich finde, das ist des Themas nicht würdig.

(Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU)

Ich hätte mir gewünscht, dass Sie sich spätestens mit Erlass des Urteils hingesetzt und nach einer vernünftigen Lösung gesucht hätten. Wenn Sie ein halbes Jahr brauchen für fünf kümmerliche Paragrafen, dann, kann ich Ihnen sagen, wird Ihnen die Be

fristung bis zum Jahresende 2015 nicht reichen. Dann werden Sie in den kommenden fünf Monaten auch kein komplettes Gesetzgebungsverfahren durchziehen können.

Und wollen Sie dann allen Ernstes wieder verlängern und wieder auf Basis dieser kümmerlichen fünf Paragrafen Abschiebehaft in Nordrhein-Westfalen vollziehen? Ich hätte erwartet, dass Sie sich auf wesentliche Punkte verständigen.

(Beifall von Dr. Joachim Stamp [FDP])

Im Übrigen sagen Sie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Büren im Prinzip: Geht nach Hause! – Wo ist denn die Konzeption? Wie soll es dort weitergehen? – Sie sagen nicht, wie Büren umgebaut wird, was es kosten soll. Alles das haben Sie bisher nicht entschieden.

Wir haben einen Haushalt verabschiedet für das Jahr 2015, aber solche Fragen haben Sie nicht geklärt. Ich bin der Meinung: Dieses kleine Minigesetz zeigt, wie Innenpolitik in Nordrhein-Westfalen gemacht wird. Es wird nur vor sich hingewurstelt, es wird nichts richtig entschieden. Die Leidtragenden sind die Menschen draußen – schade drum!

(Beifall von der FDP und der CDU)