Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Menschen im Stream und auf der Tribüne! Wenn man als Letzter zu einem Gesetzentwurf redet, dem eigentlich alle zustimmen, ist fast schon immer alles gesagt worden. Ich möchte auch nicht alles wiederholen.
Wir stimmen dem Gesetzentwurf natürlich zu, vor allem weil wir auch die Spitzabrechnung sehr begrüßen. Wir können es auch nicht richtig erklären, warum sich die Kommunen die ganze Zeit immer dagegen gewehrt haben. Zumindest in der Anhörung haben Sie nichts mehr dagegen gesagt. Sie sind jetzt auch für die Spitzabrechnung. Also, was sollen wir dagegen sein?
Vielen Dank, Herr Kollege Wegner. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Kutschaty in Vertretung für Herrn Minister Schneider.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Entscheidend ist, dass die Hilfe dort bedarfsgerecht ankommt, wo sie auch benötigt wird. Der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf schafft dafür die nötigen Voraussetzungen. Bei so viel Einstimmigkeit und Einmütigkeit bleibt mir eigentlich als Gast in diesem Hause nur noch zu danken für die gute und zügige Beratung im Ausschuss. Ich bitte um Zustimmung.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales empfiehlt in Drucksache 16/7557 – Neudruck –, den Gesetzentwurf Drucksache 16/6636 in der Fassung seiner Änderungen anzunehmen. Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung Drucksache
16/7557 – Neudruck. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist die Beschlussempfehlung Drucksache 16/7557 – Neudruck – mit den Stimmen aller Fraktionen angenommen und der Gesetzentwurf Drucksache 16/6636 in zweiter Lesung verabschiedet.
Schulkosten für die Ausbildung von Altenpflegerinnen und Altenpflegern und über die Berufsausübung der Gesundheitsfachberufe
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales Drucksache 16/7558
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der demografische Wandel stellt erhebliche Herausforderungen für die Gesundheits- und Altenpolitik in Nordrhein-Westfalen und darüber hinaus dar. Wir alle kennen die Statistiken, dass 2025 über 40 % der Menschen in Nordrhein-Westfalen über 65 Jahre alt sein werden. In dieser älter werdenden Gesellschaft steigt der Bedarf nach pflegerischen Kräften. Bereits heute lesen und hören wir überall vom Fachkräftemangel und Pflegenotstand; das ist in aller Munde. Die Anforderungen an die soziale Infrastruktur Nordrhein-Westfalens und Deutschlands bedürfen daher zukunftsorientierter Lösungen.
Mit der Einführung der Altenpflegeumlage 2012 hat das Land Nordrhein-Westfalen wichtige und erfolgreiche Impulse zur Steigerung der Altenpflegeausbildung gesetzt. Seitdem ist die Anzahl der Ausbildungsplätze um 45 % gestiegen. Im Dezember 2014 stehen in Nordrhein-Westfalen fast 17.000 Ausbildungsplätze im Pflegebereich, die wir jährlich mit 60 Millionen € unterstützen, zur Verfügung. Die rot-grüne Landesregierung hat seit 2010 also eine Verdoppelung der Ausbildungsplätze in der Altenpflege erreicht.
Bei dieser positiven Entwicklung dürfen wir nicht stehen bleiben und dürfen uns nicht ausruhen, sondern wir müssen weiterhin die richtigen Rahmenbedingungen für Ausbildungsplätze im Pflegebereich schaffen. Der vorliegende Gesetzentwurf zur finanziellen Beteiligung an den Schulkosten für die Ausbildung von Altenpflegerinnen und Altenpflegern und über die Berufsausübung der Gesundheitsfachberufe wird an die Entwicklung seit 2010 anknüpfen.
Ziel des Gesetzes ist es, die bisher freiwillige finanzielle Beteiligung des Landes an den anfallenden Schulkosten für den theoretischen Teil der Pflegeausbildung gesetzlich festzuschreiben.
Durch das Umlageverfahren werden den ausbildenden Pflegeeinrichtungen und ambulanten Diensten die tatsächlich geleisteten Ausbildungsvergütungen erstattet. Die gezahlten Umlagebeiträge können bei den von ihnen versorgten Pflegebedürftigen refinanziert werden. Angesichts der steigenden Ausbildungszahlen ist eine finanzielle Ausgleichsmasse allerdings erforderlich, um die finanzielle Belastung nicht direkt an die Pflegebedürftigen weiterzugeben.
Durch das Altenpflegeausbildungsgesetz wird die Finanzierung der Pflegeausbildung gesichert. Die Zahl der pflegebedürftigen Menschen nimmt seit Jahren zu. Daher wurde bereits 1988 das Schulgeld im Bereich der Pflegeausbildung abgeschafft und die Finanzierung durch das Land NordrheinWestfalen bereitgestellt, um die Attraktivität der Ausbildungen auch weiterhin zu garantieren.
Ich möchte kurz auf den Änderungsantrag der Piratenfraktion eingehen. Herr Wegner, Ihre Forderung nach einer Erhöhung der aktuellen Schulkostenpauschale ist zu begrüßen. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass Sie keine Haushaltsanträge gestellt haben.
Der Finanzminister hat das heute schon gesagt: Wir haben eine Zweiteilung. Auf der einen Seite erheben Sie den Vorwurf, wir würden nicht genügend sparen, und auf der anderen Seite stellen Sie Anträge, die den Haushalt um mehrere Millionen im zweistelligen Bereich belasten würden. Sie müssen sich schon entscheiden, was Sie wollen.
Aus der Anhörung wissen wir auch, dass im Übrigen die schwarz-gelbe Vorgängerregierung den Betrag von 317 € auf 280 € gekürzt hatte.
Nordrhein-Westfalen zeigt durch den vorliegenden Gesetzentwurf die Priorität der Pflegeausbildungen und setzt klare Anreize, um eine hochwertige Ausbildung auch in Zukunft zu gewährleisten. Dies ist Ergebnis der Anhörung im Gesundheitsausschuss. Die Anpassung der Fördersätze wird durch den rotgrünen Antrag durch sachgerechte Prüfung und die Einführung verbindlicher Qualitätsstandards für die Altenpflegeausbildung gesichert. Eine Erhöhung des Betrages in Zukunft ist nicht ausgeschlossen.
Ebenso schreiben wir im vorliegenden Gesetz eine Prüfung der Sprachkenntnisse vor, um die notwendige Kommunikation im Pflegebereich sicherzustellen. Patienten und Angehörige brauchen direkte Ansprechpartner wie versorgende Mediziner, Krankenhäuser etc. fachkundige Pfleger.
Langfristig versuchen wir, die berufliche Pflegeausbildung zu einer generalisierten Berufsausbildung zu entwickeln, das heißt, die Alten- und Krankenpflegeausbildung zusammenzuführen. Die früheren Grenzen zwischen den Pflegeberufen und bereichen verschwimmen immer mehr. Daher bedarf es langfristiger Anstrengungen, das System und die Struktur der Pflegeausbildung und des Pflegeberufs den gegenwärtigen und zukünftigen Anforderungen anzupassen.
Der vorliegende Gesetzentwurf und der rot-grüne Entschließungsantrag sind daher zu begrüßen, um auch weiterhin eine menschenwürdige Pflege und Betreuung zu gewährleisten. Rot-Grün ist weiterhin auf einem guten Weg.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Ausbildung der Altenpfleger ist ein Dauerbrennerthema. Wir benötigen Kräfte in der Altenpflege. Das ist notwendig. Aber wir haben ein Problem, die Seminarplätze aufrechtzuerhalten. Herr Yüksel, es ist richtig, wie Sie gerade gesagt haben, dass 2007 die Summe von 317 € auf 280 € verringert wurde. Aber gleichzeitig ist das 1.000Plätze-Programm aufgelegt worden, das zum damaligen Zeitpunkt auch von Ihnen nicht kritisiert wurde. Das waren nämlich die Altenpflegehelfer, die aus der Differenz finanziert werden konnten. Das Programm war und ist erfolgreich.
Wir haben gleichzeitig damals gesagt, dass wir in den nächsten Jahren 29.000 zusätzliche Altenpfleger ausbilden wollen. Allerdings konnten wir damals nicht die Pflegeumlage starten, nachzulesen im Protokoll vom 25.01.2007.
(Günter Garbrecht [SPD]: Das haben Sie be- hauptet! – Inge Howe [SPD]: Stimmt gar nicht! Und natürlich haben wir widerspro- chen!)
Lesen Sie es doch nach! Sie haben dem damals nicht widersprochen, nachzulesen im Protokoll vom 25.01.2007.
„Das heißt, hier muss dringend etwas getan werden im Bereich der Pflegeausbildung. Sie sagen selber ja auch, dass in diesem Bereich in den nächsten vier Jahren 29.000 neue Jobs entstehen könnten. Aber sie müssen finanziert werden, und zwar auch mit Landesmitteln.
Das führt dazu, dass die Defizite in der Ausbildung nicht mehr zu kompensieren sind und dass die Fachseminare immer weiter abgebaut werden.“
Ich finde Ihren Entschließungsantrag hochinteressant. Ich habe mir erst die Augen gerieben, als ich ihn gelesen habe. Sie schreiben da: Es muss geprüft werden, ob mögliche Spielräume im Haushalt 2016...