Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Machen wir es kurz: Wir hatten gemeinsam einen Gesetzentwurf auf die Reise geschickt, der es unmöglich machen soll, sehr nahe Angehörige als Mitarbeiter von Abgeordneten zu beschäftigen und aus der Mitarbeiterpauschale zu bezahlen. Die antragstellenden Fraktionen haben das auf die Verwandten bis zum dritten Grad bezogen.
Mit dem Gesetzentwurf, der heute zur Schlussabstimmung vorliegt, gehen wir einen Weg, der die Finanzierungsverbote deutlich ausweitet. Ich denke, das ist angesichts der Debatten, die insbesondere aus Bayern zu uns herübergeschwappt sind, notwendig, aber in der vorliegenden Form auch ausreichend.
Durch einen gemeinsamen Änderungsantrag aller Fraktionen haben wir noch zwei technische Details geregelt, die diejenigen unter uns betreffen, die entweder eine anderweitige Krankenversicherung bzw. einen Beamtenstatus hier im Hause haben und in ihren vorher ausgeübten Beruf zurückkehren.
Ich bedanke mich ganz herzlich dafür, dass wir diese kleineren technischen Änderungen im Schlussverfahren im Hauptausschuss noch vornehmen konnten und empfehle Ihnen die Zustimmung zu dieser Änderung des Abgeordnetengesetzes. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Herter hat die Inhalte des Gesetzentwurfes zutreffend geschildert. Ich ergänze noch, dass es gelungen ist, gemeinschaftlich die Regelung für Beamte, die wäh
rend der Zeit als Abgeordnete natürlich nicht im Beamtenverhältnis sind, und danach entweder wieder in dieses zurückkehren oder vielleicht auch nicht wieder zurückkehren, der in diesem Zusammenhang neu ergangenen Rechtsprechung anzupassen. Auch das sind Bestandteile unserer Änderungen, die wir heute miteinander beschließen.
Im Ergebnis handelt es sich in dem heute zu beschließenden Komplex um etwas, das in Anbetracht der Debatten in Bayern notwendig war. Wir haben es maßvoll geregelt, indem wir den vierten Grad richtigerweise nicht betrachtet haben. Das wäre nicht lebenspraktisch gewesen. Wir haben bei den Überkreuzbeschäftigungen, glaube ich, klug und lebensnah agiert, die engen Verwandtschaftsverhältnisse aber richtigerweise ausgeschlossen.
Insofern ist der Gesetzentwurf aus unserer Sicht im Ergebnis notwendig, ausreichend und zustimmungsfähig. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu dem Abgeordnetengesetz ist inhaltlich schon ausgeführt worden. Wir haben damit die Aufgaben abgeschlossen, die wir uns zu den Transparenzregeln und auch zu den Regeln, was die Mitarbeiterschaft angeht, gemeinsam vorgenommen hatten. Es ist ein gutes Signal, dass wir mit dem abgeschlossenen Vorhaben direkt in das neue Jahr starten können. – Ich danke für all die gemeinsamen Beratungen und bitte, entsprechend zu beschließen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will es an dieser Stelle auch für die FDP-Fraktion kurz und knapp halten, weil die Kollegen in der Tat schon einiges ausgeführt haben.
Ich werbe noch einmal sehr um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf, den ich für angemessen halte. Das will ich gerade in Richtung der Kollegen von den Piraten adressieren. Denn bei der Frage von Tätigkeitsverboten nehmen wir eine Grundrechtsabwägung vor, und indem wir den dritten Verwandtschaftsgrad einbeziehen, treffen wir eine angemessene Regelung. Wenn man noch weitere Verwandtschaftsverhältnisse aufnehmen würde, dann käme
man mit Blick auf Art. 12 in eine grundrechtliche Problematik. Insofern halte ich die von uns vorgeschlagene Regelung für sachangemessen und bitte um Zustimmung. – Vielen Dank.
Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren auf der Tribüne und zu Hause! Worum es geht, haben die anderen Fraktionen wieder einmal vorweggenommen: den Umgang mit öffentlichen Fördermitteln für persönliche Mitarbeiter, die Möglichkeit, Budgets auch zeitversetzt zu nutzen, und das Verbot der Beschäftigung von Verwandten dritten Grades. – Ich möchte jetzt nicht die ganze Historie wiederholen. Wen das interessiert, der kann sich gerne auf unserer Webseite versorgen oder im entsprechenden Plenarprotokoll vom 10. Juli 2013 nachlesen. Ein wenig Kritik muss ich trotzdem anbringen.
Erste Kritik: Es gibt einen Entschließungsantrag der vier anderen Fraktionen vom 3. Juli 2013, den wir im Plenum beschlossen haben. Da steht auf der zweiten Seite, dass die Änderungen des Abgeordnetengesetzes in den Punkten „Transparenz von Nebentätigkeiten“ und „Verbot der Bezahlung Familienangehöriger aus der Pauschale für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“ aus einem Guss entwickelt werden sollen. Inzwischen haben wir das 9., das 10., das 11. Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes verabschiedet – zuletzt ging es um die Verhaltensregeln –, und jetzt sind wir beim 12. Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes, meine Damen und Herren. Aus einem Guss sieht anders aus.
Frau Kollegin Beer, ich habe es schon einmal in der Plenarrede zu unserem Nebentätigkeitenantrag gesagt und wiederhole es gerne: Wer sagt, es sei gute Praxis, gemeinsam an Änderungen des Abgeordnetengesetzes zu arbeiten, der muss sich fragen lassen, warum auf Ihrem Entwurf nur vier Fraktionen stehen und die Piraten weder gefragt noch eingebunden wurden.
Zweite Kritik: Auf der zweiten Seite des Entschließungsantrags steht „aus einem Guss“. Ich habe es schon gesagt: Die getrennten, nacheinander folgenden Gesetzentwürfe sind nicht aus einem Guss.
Die dritte Kritik: Statt bis zum vierten Grad – es wurde gerade schon angesprochen – wird hier wieder nur bis zum dritten Grad eine Beschäftigung ausgeschlossen. Realistisch gesehen sind das übrigens die eigenen Urenkel, Tanten und Onkel,
Nichten und Neffen. Wenn Sie schon eine Idee kopieren – wir finden es ja gut, dass Sie das gemacht haben –, dann bitte richtig. Denn wer den Menschen da draußen erzählen möchte, dass er Vetternwirtschaft unterbinden will, der muss auch Cousins – altdeutsch: Vettern – und Cousinen von der Beschäftigung ausschließen.
Wir hätten gerne noch ein paar Änderungsanträge geschrieben, es juckte mir echt in den Fingern. Aber ich habe es dann gelassen; denn das Gesetz soll ja hier nicht diskutiert werden. Der Wille ist überhaupt nicht zu erkennen.
Wenn Sie das hier als Diskussion zum Gesetzentwurf ansehen, dann weiß ich auch, warum wir weder in der Entstehungsphase angesprochen wurden noch in irgendeiner Form auf uns zugegangen wurde. – Aber danke für die Klarstellung.
Ich weiß, Sie denken, dass der Spuk bald vorbei ist. Sie machen jetzt die letzte Änderung, und dann haben Sie es geschafft.
(Sigrid Beer [GRÜNE]: Wie lange ist das jetzt im Verfahren, Herr Marsching? Haben Sie da geschlafen, oder was?)
Aber glauben Sie mir: Mit der Beschäftigung von Verwandten anderer Mitglieder des Landtags als persönliche Mitarbeiter, als Mitarbeiter in Fraktionen, mit der Bestimmung über die Verwendung der Pauschalen, mit Regelungen zur Offenlegung der Verwendung und vielem mehr werden wir Sie noch weiter beschäftigen. Denn die Menschen – das weiß ich mit Sicherheit – haben die Piraten in den Landtag gewählt, damit wir genau diese Fragen stellen, um möglichen Mief sichtbar zu machen, um weitere Patches für ein #KrankesSystem zu finden. Der Spuk, meine Damen und Herren, ist noch lange nicht vorbei. – Vielen Dank.
Dann kommen wir zur Abstimmung. Der Hauptausschuss empfiehlt in Drucksache 16/7555, den Gesetzentwurf Drucksache 16/6125 in der so geänderten Fassung anzunehmen. Wer stimmt dem so zu? – SPD, Grüne, CDU und FDP. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Piratenfraktion enthält sich. Damit ist die Beschlussempfehlung Drucksache 16/7555 bei Enthaltung der Piratenfraktion einstimmig angenommen und der Gesetzentwurf in zweiter Lesung verabschiedet.