Wir haben drei Kinder, davon zwei Jungs. Vor zwei bzw. drei Jahren stand damals der Boys‘Day auf der Tagesordnung. Dieser Boys‘Day sorgte zunächst unter den Jungs in der Klasse für große Aufregung und Irritationen: Was mache ich denn da? Wo gehe ich da hin? Aber ich kann Ihnen berichten: Alle Jungs – das war in der Klasse übergreifend – haben aus dem Boys‘Day – meine Kinder waren in einer Kindertagesstätte bzw. in einer Senioreneinrichtung – sehr positive Erfahrungen mitgenommen und gesagt: An diese Berufsfelder habe ich vorher noch nicht gedacht. Es könnte durchaus etwas sein, dem weiter nachzugehen.
Ich finde, meine Damen und Herren, das ist genau der richtige Ansatz, den jungen Menschen über die klassischen Berufsrollen und -bilder hinaus Anreize zu geben. Ich bin sehr dankbar, dass das hier einvernehmlich gestützt wird.
Berufe verdienen unsere allseitige Anerkennung und Aufwertung, aber nicht deshalb, weil sich neuerdings Jungs dafür begeistern sollen.
Das ist etwas, was generell gültig sein muss, weil in diesen Bereichen, egal ob von Frauen oder Männern, schwerste und wichtige Arbeit gemacht wird, die in dieser Gesellschaft hoch wertgeschätzt werden muss.
Meine Damen und Herren, in diesem Sinne freue ich mich über diesen großen Konsens. Ich bitte allseits um Zustimmung. Natürlich wünsche auch ich Ihnen fröhliche Weihnachten.
Vielen Dank, Herr Minister Kutschaty, insbesondere für Ihre sehr persönliche Rede. Ich glaube, das darf ich im Namen des Hohen Hauses so feststellen.
Alle im Landtag vertretenen Fraktionen haben die direkte Abstimmung über diesen Antrag beantragt. Dazu kommen wir jetzt. Möchte jemand gegen den Inhalt des Antrags Drucksache 16/7493 stimmen? – Das ist nicht der Fall. Möchte sich jemand enthalten? – Das ist auch nicht der Fall. Dann stelle ich fest, dass wir einstimmig den Antrag Drucksache 16/7493 beschlossen haben. Ich bedanke mich ganz herzlich und wünsche weiter guten Umgang mit den Inhalten des Antrags.
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr Drucksache 16/7561
Ich eröffne die Aussprache. Als erste Rednerin hat Frau Kollegin Philipp von der SPD-Fraktion das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Die Aussetzung der Sieben-JahresFrist bei ehemals landwirtschaftlich genutzten Gebäuden ist und bleibt hier in diesem Hohen Hause ein politischer Dauerbrenner. CDU und FDP fordern hier heute die endgültige Aussetzung dieser Frist.
Grundsätzlich sehen wir zurzeit auch keine Notwendigkeit für diese Sieben-Jahres-Frist. Gleichwohl ist es aus unserer Sicht trotzdem wichtig, dass wir eventuelle Folgen dieser Aussetzung nicht aus den Augen verlieren. Wir möchten deswegen, dass die Landesregierung nach vier Jahren die Auswirkungen auf den ländlichen Raum genau evaluiert und diese Folgen darstellt. Daher können wir heute diesem CDU/FDP-Gesetzentwurf so nicht zustimmen und werben in dieser Debatte heute für unseren Änderungsantrag.
Um es ganz klar zu sagen: Unsere Entscheidung, die wir in dem Änderungsantrag vorschlagen, tut niemandem weh, und in der Praxis wird erst einmal alles so weiterlaufen wie bisher.
Für eine seriöse Politik gilt es, alle Umstände und Wirkungen abzuwägen und nicht hinterher andere eventuell auf den Folgen einer Entscheidung sitzen zu lassen.
Ich rede gerade hier vorne, kann aber gerne weitermachen. – Wir betrachten das Allgemeinwohl und lassen uns nicht für klientelpolitische Interessen vor den Karren spannen. Da hilft die Empörung jetzt auch nicht weiter. Sie haben sich im Ausschuss schon ausgiebig dazu ausgelassen. Aber, wie gesagt, es tut heute keinem weh, und in der Praxis ist das auf jeden Fall zu tragen.
Meine Fraktion besinnt sich lieber auf eine differenzierte Auseinandersetzung und beleuchtet dann eben auch die verschiedenen Perspektiven, die mit dieser Aussetzung der Frist zu tun haben. Ich gestehe Ihnen gerne zu: Wir liegen da in der Sache gar nicht so weit auseinander; aber hier ist eben Sorgfalt vor Eile geboten.
ten, ursprünglich landwirtschaftlich genutzten Gebäude umgewandelt werden können – sei es in Wohnungen, Gewerbe- oder verschiedene andere Dienstleistungsnutzungen –, stehen sie nicht leer und verkommen somit nicht zu Bauruinen. So weit, so gut. Insofern sind wir uns in der Frage erst einmal einig.
Dennoch sind auch in der Anhörung und im Ausschuss einige Aspekte offen geblieben, die unseres Erachtens langfristig beobachtet werden müssen und die wir daher nach einem Zeitraum von vier Jahren noch einmal evaluiert haben möchten.
Der erste Punkt betrifft die Fragen, die auch von Prof. Dr. Kötter vom Institut für Geodäsie und Geoinformation der Uni Bonn angestoßen wurden: Inwiefern müsste mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen zum Beispiel im ländlichen Raum gerechnet werden? Was passiert, wenn dort plötzlich anstatt zwei vier Wohneinheiten entstehen? Wie viele Pkw pro Kopf müssen dann kalkuliert werden?
Zweitens ging es um die offene Frage der Einbindung des öffentlichen Personennahverkehrs in diesen Außenbereichen. Das konnte auch nicht abschließend erklärt werden. Wir haben uns mit der Frage auseinandergesetzt, was dies in Bezug auf den demografischen Wandel für Familien mit Kindern und Jugendlichen bedeutet. Also, was passiert dort in diesem Bereich? Es gibt – auch das ist in der Anhörung deutlich geworden – keine klaren Regelungen für die Standards von Versorgung und Entsorgung.
Zu guter Letzt konnte ebenfalls nicht geklärt werden, wie Kommunen fortan mit den Hofstellen im Außenbereich katastermäßig umgehen sollen, wie das Ganze erfasst werden soll.
Das ist in der Anhörung alles genannt worden. Sie können das im Protokoll nachlesen. – In Anbetracht all dieser Aspekte steht für uns heute fest, dass der von uns ins Plenum eingebrachte Vorschlag vollkommen ausreicht. Wir wollen hier heute keinen Persilschein ausstellen, wie es mit dem Gesetzentwurf passieren würde, sondern wir wollen eine solide Lösung, die dann vor allem auch rechtssicher ist.
Die Aussetzung der Sieben-Jahres-Frist muss aus unserer Sicht nach vier Jahren noch einmal ausgewertet werden, um rechtzeitig auf unabsehbare und ungewollte Konsequenzen eventuell reagieren zu können. Das hat etwas mit Gründlichkeit und auch mit langfristiger Umsicht zu tun.
Deswegen können wir heute Ihrem Gesetzentwurf nicht zustimmen, können diesen nicht unterstützen. Am Ende werbe ich noch einmal für unseren gerade eingebrachten Änderungsantrag. – Recht herzlichen Dank für die teilweise geteilte Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Präsidentin! Frau Philipp hat nach halbjähriger Beratung immer noch nicht erkannt, dass die Regelungen für Versorgung und Entsorgung bei ungenutzten Gebäuden die gleichen sind wie bei allen anderen Gebäuden,
dass es überhaupt keinen Unterschied gibt, ob die Gebäude fünf oder sieben Jahre oder wie lange auch immer nicht genutzt waren. Dass sie das alles evaluieren will, zeigt doch, dass sie gar nicht im Stoff steht.
Ich kann es auch andersrum sagen: Wir haben die Diskussion darüber seit 1999 geführt. 2004 geschah das ganz extrem. Auch 2009 wurde darüber diskutiert. Da haben wir alles abgehandelt, was es abzuhandeln gibt. Im Übrigen ist die Umnutzung an sieben Regeln angebunden, die im Baugesetzbuch beschrieben sind. Dabei geht es um all das, was abgecheckt werden muss.
Hier wird ja so getan, als wenn wir neues Recht schaffen wollten. Nein, wir wollen kein neues Recht schaffen, sondern nur denen helfen, die das Problem haben, umzunutzende Gebäude zu besitzen. Damit beschäftigen wir uns.