Ja, wenn Sie auch dazu kommen, will ich doch noch einmal sagen: Sie unterscheiden nicht einmal bei den Fragen: Was ist planungsrechtlich ein Landwirt? Was ist sozialversicherungspflichtig ein Landwirt? Was ist steuerrechtlich ein Landwirt? Was sagt uns das in Bezug auf die Frage der Siebenjahresfrist? Das alles wird doch von Ihnen negiert; und dann kommen Sie hier an und erklären uns, was Sie alles noch evaluieren müssen.
Ich mache Ihnen einmal einen Vorschlag: Rufen Sie beispielsweise in Baden-Württemberg an. Da regiert Rot-Grün, nein – Entschuldigung –, Grün-Rot, damit Sie es präzise wissen. Da ist die Frist dauerhaft ausgesetzt.
Sie können auch in Bayern anrufen. Das mögen Sie nicht so besonders, aber auch da ist die Frist dauerhaft ausgesetzt.
Wenn Sie die Parallele zu Nordrhein-Westfalen haben wollen, nehmen Sie Niedersachsen! In Niedersachsen unter Rot-Grün ist die Sieben-Jahres-Frist auch dauerhaft ausgesetzt. Nur in NordrheinWestfalen muss das alles anders laufen.
Gehen wir doch mal in die Historie unseres Antrags! Wir haben ihn im Juni eingebracht. Sie hatten Zeit genug, darüber zu beraten. Ich hätte Ihnen im Übrigen empfohlen, die Vorlage 16/2031 dieser Landesregierung Ende Juni zu lesen. Ich zitiere die Landesregierung – das sind quasi die Worte von Minister Groschek –:
Das war in diesem Sommer, Ende Juni 2014. Sie hatten Zeit genug. Die erste Lesung war auch nicht von tiefgreifenden Erkenntnissen bei Rot und Grün geprägt. In der Anhörung – ich sage es ganz schlicht – sind Sie von den Gutachtern ein bisschen klug gemacht worden. Im „Landwirtschaftlichen Wochenblatt“ war dann zu lesen: Alle hatten offensichtlich erkannt, dass die Frist keinen Sinn mehr macht. Das äußerte Bauerntochter Annette WatermannKrass. Ich glaube, die ist nicht bei uns, sondern woanders politisch zu Hause.
Dann kommt das große Chaos am 11. Dezember im Ausschuss. Rot-Grün lehnt unseren Gesetzentwurf nur aus parteipolitischen Gründen ab, lässt die Landwirtschaft im Stich,
Investitionen in Wohnen und Gewerbe voranzubringen, und lässt natürlich auch den Bauminister im Stich. Denn der Bauminister hatte vorher diese andere Vorgabe gemacht.
Abschließend: Wir haben eine sehr gute Regelung gemacht, und das Verschlimmbessern, was Sie jetzt machen, hilft uns nicht weiter. – Schönen Dank.
Danke schön, Herr Kollege Schemmer. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Frau Kollegin Schneckenburger.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich muss gestehen, dass ich die Aufregung
bei den Kollegen der CDU nicht ganz nachvollziehen kann. Die Dinge entwickeln sich doch in Ihrem Sinne.
Sie wollten, dass die Siebenjahresfrist ausgesetzt wird. Es liegt Ihnen ein rot-grüner Änderungsantrag zu Ihrem Gesetz vor, der, wie ich finde, eine kluge Linie vorschlägt. Denn es wurden auch Bedenken geäußert, dass man bei einer kompletten Abschaffung der Sieben-Jahres-Frist jedenfalls zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschätzen kann, welche Folgen das für die räumliche Entwicklung in ländlichen Räumen hat.
Schneckenburger, Entschuldigung. Herr Kollege Hovenjürgen möchte Ihnen jetzt schon eine Zwischenfrage stellen. – Es ist Ihre Entscheidung.
Wir können vielleicht noch warten, bis ich am Ende meines Beitrags bin. Dann würde ich die Frage des Kollegen Hovenjürgen gerne zulassen. Zunächst darf ich zumindest ein paar Sätze sagen, bevor Kollege Hovenjürgen sich äußert.
Der Antrag schlägt eine kluge Linie vor. Denn man muss sich doch klarmachen: Wir haben als Flächenland Nordrhein-Westfalen ein gemeinsames Interesse daran, Innenentwicklung vor Außenentwicklung zu stärken – auch weil wir in NordrheinWestfalen Kommunen mit schwerwiegenden finanziellen Problemen haben. Schon allein deswegen macht es Sinn, darauf zu gucken, welche Infrastrukturaufgaben Kommunen angesichts des demografischen Wandels künftig noch bewältigen müssen. Welche Dimension hat der demografische Wandel insgesamt? Und wie können sich Kommunen angesichts des Schrumpfens ihrer eigenen Bevölkerung mit ihren Infrastrukturaufgaben künftig auseinandersetzen?
Daher schlagen wir Ihnen zweierlei vor: Wir schlagen Ihnen nicht nur vor, jetzt wiederum bis 2018 auszusetzen. Eigentlich müssten Sie jetzt Hurra rufen. Dass Sie es nicht tun, verstehe ich nicht. Es ist ein Sachverhalt, den man relativ schnell überblicken kann,
sodass ich die Klage, man habe ihn nicht genügend prüfen können, nicht verstehe. Gleichzeitig schlagen wir Ihnen vor, sorgfältig zu evaluieren.
Herzlichen Dank, Frau Schneckenburger, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Ist es für Sie nicht nachvollziehbar – Sie haben ja auch an der Ausschusssitzung teilgenommen und müssten die Begründung der Sozialdemokraten, aber auch Ihre eigene zur Ablehnung unseres
Gesetzentwurfs noch in Erinnerung haben –, dass es im parlamentarischen Umgang relativ ungewöhnlich ist, eine Stunde vor dieser Debatte mit dem Änderungsantrag daherzukommen und zumindest halbwegs zu akzeptieren, die Frist letztendlich auszusetzen, obwohl Sie vorher im Ausschuss den Gesetzentwurf abgelehnt haben, nicht zu einem geordneten Verfahren und nicht zu einer fairen parlamentarischen Debatte zu kommen,
sondern sich jetzt nur für einen halbherzigen Schritt zu entscheiden? Dass das bei denen, die den Antrag gestellt haben, auf Unverständnis stoßen muss, müsste auch für Sie nachvollziehbar sein.
In der Sache sind wir relativ dicht beieinander. Der CDU-Wunsch nach einer kompletten Abschaffung wird jetzt nicht erfüllt, sondern wir sagen: Lasst uns einen anderen, differenzierteren Weg gehen, der auch in der Abwägung der Rückmeldungen zu § 35 Baugesetzbuch, wie ich finde, eine richtige Linie vorschlägt. Sie müssten eigentlich sagen: Okay, da sind wir sehr dicht beieinander. Das ist gut so. Wir freuen uns als CDU.
Was das Verfahren anbelangt, glaube ich, dass Parlamentarier, die hauptberuflich tätig sind, durchaus in der Lage sind, die Änderungsanträge, die uns auch ansonsten in dieser Plenarsitzung auf den Tisch gekommen sind, rechtzeitig zu überblicken, insbesondere wenn sie einen Sachverhalt betreffen, den man intensiv miteinander diskutiert hat.
Wir haben uns darum bemüht, Herr Hovenjürgen, einen rechtssicheren Änderungsantrag einzubringen zu einem Gesetzentwurf der CDU, und haben das sehr sorgfältig und genau geprüft, weil wir nicht in eine Situation kommen wollten, im Verfahren jetzt noch Schwierigkeiten zu haben, denn die Frist läuft bekanntlich aus. Ich finde, dagegen kann man auch nichts haben, dass man rechtssicher miteinander prüft. Insofern verstehe ich die Klagen nicht.
Ich habe den Eindruck, die CDU hoffte, mit ihrem eigenen Gesetzesantrag auf Zustimmung zu stoßen. Das kann ich natürlich immer verstehen, wenn
es eine gewisse Enttäuschung darüber gibt, dass die inhaltlichen Argumente nicht tragen. Aber ich meine, das muss man dann auch miteinander aushalten können, dass das so ist.
Im Übrigen: Sie haben auch Ihre eigenen Widersprüche. Sie wollten mal keine Berichtspflicht. Jedenfalls Ihr damaliger Bauminister wollte keine Berichtspflicht. Jetzt haben Sie die doch ins Gesetz hineingeschrieben. Sei‘s drum! Das war 2009 noch alles anders. Aber ich finde, man kann ja miteinander lernen. Insofern kommt man auch als Parlament gemeinsam weiter.
Wir schlagen Ihnen jedenfalls diese Änderung vor. Sie ist in der Sache begründet. Wir wollen auch die Evaluation. Ich meine, das ist wichtig, sich noch einmal miteinander den Prozess anzugucken, was sich da eigentlich in den vergangenen Jahren getan hat. Vielleicht kommt man am Ende dann wirklich zu einer einvernehmlichen Lösung.
Aber was spricht eigentlich dagegen, sich sachlich und fachlich gemeinsam da auch noch miteinander zu verständigen? Das kann im Ergebnis doch nur hilfreich sein. – Vielen Dank.