Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen zu Hause! Was macht man, wenn man die Ehre hat, als letzter Redner zu diesem Tagesordnungspunkt zu sprechen?
Meistens kann man nicht mehr viel Neues sagen. Daher möchte ich etwas Neues versuchen und diesen Antrag in einem Satz zusammenfassen. Das geht in diesem Fall, glaube ich, ganz gut; denn dieser Satz ist ein sehr treffender Appell an die Ministerin. Er lautet: Machen Sie hinne! – Man könnte auch sagen: „Geben Sie Gummi!“ oder „Drücken Sie auf die Tube!“
Denn wenn man sich einmal die Feuer- und Rettungswachen im Land anschaut, sieht man, dass bei den Kolleginnen und Kollegen im Rettungsdienst große Verunsicherung herrscht: Wann kann ich die Aus- oder Fortbildung beginnen? Wo kann sie gemacht werden? Bin ich überhaupt betroffen?
Ständig kursieren neue Gerüchte und widersprüchliche Informationen. Statt verlässliche Informationen zu liefern, werden im Ministerium ständig neue und widersprüchliche Informationen veröffentlicht, ständig werden Fristen verlängert. Es herrscht eine allgegenwärtige Unsicherheit auf den Feuer- und Rettungswachen in NRW, wenn es um die Frage der Zukunft des eigenen Berufes geht.
Versetzen Sie sich doch einmal in die Lage der Menschen, die diesen Job ausüben. Insbesondere die Kolleginnen und Kollegen im Rettungsdienst sind in ihrem Berufsbild tagtäglich einer Unmenge an Unsicherheiten ausgeliefert. Das fängt schon damit an, dass man nicht weiß, wie der nächste Einsatz aussieht. Hat man die Lage richtig eingeschätzt und die richtigen Maßnahmen getroffen?
Das ist nur ein kleiner Teil der Fragen, die einem täglich begegnen. In diesem Beruf, in dem Zeitverträge dominieren, stehen fast täglich Existenzängste auf der Tagesordnung. Die Frage: „Habe ich nächstes Jahr noch einen Job?“ taucht fast täglich auf. Was mache ich, wenn mein Rücken von dem vielen Schleppen nach 20 Berufsjahren versagt? Stehe ich dann auf der Straße? – Man weiß es nicht.
Diese Menschen, die in ihrem Beruf fast täglich Extremsituationen ausgesetzt sind, die sie an den Rand der Gesellschaft bringen, brauchen in erster Linie Verlässlichkeit und Unterstützung. Daher unterstützen wir Piraten diesen Antrag und appellieren an die Ministerin, schnell für Klarheit zu sorgen, die geforderten Maßnahmen zu treffen und gegebenenfalls Informationen zu veröffentlichen, wieso es mit der Regelung der Notfallsanitäterausbildung so schleppend vorangeht.
Lassen Sie die Menschen in diesem Beruf nicht hängen und sorgen Sie für Planungssicherheit bei den Kreisen und auch bei den Ausbildungseinrichtungen! – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vorab muss man sagen, dass dieses Gesetz unter schwierigen Rahmenbedingungen erarbeitet wird. Erstens hat die EU die Frage der Bereichsausnahme nicht klar geregelt. Nicht nur in Nordrhein-Westfalen, sondern auch in anderen Bundesländern gab es lange Diskussionen darüber, für welche Bereiche die EU die Bereichsausnahme vollzieht.
Zweitens hat der Bund ein Gesetz gemacht, bei dem er die entscheidende Frage, nämlich die nach der Finanzierung, nicht beantwortet hat. Das ist ein Problem. Jetzt können Sie sich hierhin stellen und sagen: Nordrhein-Westfalen hängt hinten an. – Nein, das ist in fast allen Bundesländern ein Problem. Es gibt nur sehr wenige Länder, in denen bereits alle Fragen geklärt sind. Es gibt sehr viele Länder, in denen noch kein Gesetz verabschiedet wurde. Nordrhein-Westfalen hinkt da nicht hinterher.
Gerade mit den Formulierungen der Gesetzgebung sind wir relativ weit vorne. Deshalb ist das, was hierzu dargestellt wird, ein Zerrbild. Hätten wir andere Rahmenbedingungen im Bund gehabt, hätten wir eine klare Regelung vonseiten des Bundes gehabt, dann hätten wir viele dieser Probleme heute nicht.
Mit „hätte, hätte, hätte“ kommen wir aber nicht weiter. Deswegen haben wir in Nordrhein-Westfalen im Juli 2014 dem Landtag den Gesetzentwurf vorgelegt und gleichzeitig auch die Ausführungsbestimmungen zur Notfallsanitäterausbildung in NordrheinWestfalen, Teil I – Ergänzungsprüfungen und Ergänzungsausbildungen – auf den Weg gebracht.
In der heutigen Debatte geht sehr viel durcheinander. Zunächst kam vonseiten der FDP der Vorwurf, die Rettungssanitäterschulen könnten nicht anerkannt werden. Das sei ein großes Problem, wurde vonseiten der CDU geäußert.
Erstens können die Schulen natürlich als Schulen mit Bestandsschutz fortbestehen, zweitens könnten neue Schulen, wenn sie dies wollten, Anträge stellen. Schulen können also genehmigt werden. Das ist überhaupt keine Frage, das ist der derzeitige Stand.
Darüber hinaus können Schulen theoretisch schon mit Kursen beginnen. Das können sie unabhängig davon, ob die Veröffentlichungen der Ausführungsbestimmungen, Teil II – Vollausbildung – auf dem Tisch liegen, und auch unabhängig davon, ob die Anpassung der Zuständigkeitsverordnung vorliegt.
Was sie damit aber nicht haben, ist eine Klärung, ob diese Kurse, die sie beginnen, finanziert werden; denn die Frage der Finanzierung – und das ist das A und O der Vollausbildung – hängt davon ab, ob dieses Parlament das Gesetz verabschiedet.
Das liegt nicht in den Händen des Ministeriums. Wir haben klar gesagt – das haben wir auch im Ausschuss gesagt –, dass wir bei der Verabschiedung des Gesetzes die Ausführungsbestimmungen, Teil II – Vollausbildung –, vorlegen wollen und dass wir dann natürlich auch eine Anpassung der Zuständigkeitsverordnung Heilberufe vornehmen wollen.
Insofern verstehe ich Ihren Eilantrag an der Stelle nicht. Wir haben im Ausschuss gesagt, dass wir es auf den Weg bringen wollen. Unser Handeln hängt aber davon ab, ob das Parlament die Frage der Finanzierung mit dem Rettungsgesetz entscheidet. Daher kann ich Ihren Eilantrag, mit dem Sie mir als Ministerin etwas mit auf den Weg geben wollen, gar nicht verstehen; denn Sie als Parlament halten die Fäden in der Hand.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben als sitzungsleitendes Präsidium sehr viel Verständnis dafür, dass Sie, wenn Sie in den Plenarsaal kommen, eventuell nicht mitbekommen, dass hier vorne jemand redet. Allerdings sollten Sie, wenn Sie hereinkommen, schon darauf achten, ob jemand redet. Mit anderen Worten: Etwas mehr Ruhe wäre sehr angebracht.
Erstens. Diejenigen, die schon fünf Jahre im Beruf sind, können schon heute die Prüfung ablegen. Es gibt in Nordrhein-Westfalen schon zahlreiche Personen, die das machen.
Zweitens. Wir haben keinen Notstand; denn bis Ende letzten Jahres haben überwiegend an den Schulen Kurse mit neuen Auszubildenden im alten Ausbildungssystem begonnen. Diese Auszubildenden können ihre Ausbildung die nächsten zwei Jahre fortsetzen.
Drittens. Die Ausbildungsgänge, die in der Vollausbildung perspektivisch beginnen sollen, können beginnen, wenn das Parlament dieses Gesetz verabschiedet hat, damit die Finanzierungsfrage geklärt ist und die weiteren Schritte von uns veröffentlicht werden.
Wenn das Ministerium – das haben Sie eben gewünscht – schon heute die Ausführungsbestimmungen, Teil II, veröffentlichen würde – das könnten wir jederzeit machen, weil sie schon fertig sind –, würde es im Land zu Irritationen kommen; denn die Schulen könnten nicht ausbilden, weil die Finanzierungsfrage noch nicht geklärt ist. Die Schulen könnten lediglich auf eigenes Finanzierungsrisiko mit der Ausbildung beginnen. Dieser Weg steht ihnen aufgrund der gesetzlichen Bedingungen auch schon heute offen, aber sie tun es nicht.
Also, machen Sie den Menschen hier nichts vor! Diese Ausführungsbestimmungen, Teil II, ändern nichts an der Situation. Es wird nicht eine einzige Person mehr in diesem Land in der Vollausbildung ausgebildet.
Wir sind in Nordrhein-Westfalen so weit, dass wir die Rahmenbedingungen auf den Tisch gelegt haben und dass wir die Möglichkeit der Verabschiedung im Parlament haben. Das Parlament ist in der Pflicht, diese Umsetzung vorzunehmen. Wenn ich die Abgeordneten richtig verstanden habe, soll das Gesetz im März verabschiedet werden. Gleichzeitig werden die beiden Teile auf den Tisch gelegt. Insofern ist Ihr Eilantrag ein Appell an das Parlament, aber er zielt nicht in Richtung Ministerium; denn wir sind dafür der falsche Adressat.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir sind damit am Schluss der Aussprache angelangt.
Wir kommen zur Abstimmung über diesen Eilantrag. Über einen Eilantrag ist direkt abzustimmen. Wir stimmen deshalb über den Inhalt des Eilantrags ab; das ist die Drucksache 16/7815. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Eilantrag Drucksache 16/7815 mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der CDU-, der FDP-Fraktion und der Fraktion der Piraten abgelehnt.
Umsetzungsstand beim Public Corporate Governance Kodex des Landes – Welche Veränderungen hat der Finanzminister für eine bessere Aufsicht und Steuerung der zahlreichen Beteiligungsgesellschaften in den letzten zwei Jahren konkret erreicht bzw. stehen unverändert noch aus?
In sogenannten Corporate Governance Codices werden Anforderungen an die Besetzung von Überwachungsorganen formuliert, die beispielsweise dort regeln, wie viele kontrollierende Mandate eine Einzelperson insgesamt wahrnehmen darf. Auch werden sinnvolle Qualifikationsvoraussetzungen oder zeitliche Verfügbarkeiten seitens der Aufsichtsräte sowie die Unabhängigkeit der jeweiligen Personen definiert.
Es ist auch von der Opposition im Landtag verschiedentlich der Umstand ausdrücklich begrüßt worden, dass sich das Bundesland NordrheinWestfalen vor rund zwei Jahren auf den Weg zu mehr Anforderungsgerechtigkeit, Transparenz oder einer unabhängigen Wahrnehmung der Aufsichtsfunktion aufgemacht und einen PCGK verabschiedet hat, der bereits im Jahr 2013 von der Landesregierung im Landtag vorgestellt worden ist.
Der Finanzminister hat im Zusammenhang mit dem neuen PCGK des Landes Wert auf die Feststellung gelegt, dass zumindest teilweise die nordrhein-westfälischen Regelungen auch Anforderungen vorsehen, die über den Standard der
Bundesvorgaben hinausgehen. So wird zum Beispiel eine etwas strengere Handhabung für Abschlüsse von Beraterverträgen vorgesehen oder eine höhere Anforderung an die Aus- und Fortbildung von Organmitgliedern angestrebt. Seitens der Landesregierung wird dieses Vorgehen insbesondere mit dem Informationsanspruch der Öffentlichkeit begründet, der dabei eine angemessene Berücksichtigung finden soll (LT-DS