Danke, Herr Präsident. – Herr Minister, zum Themenbereich „Cloud“: Auch dieser Bereich wird als ungeregelter Bereich gesehen, wobei mir jetzt nicht so ganz klar ist, welchen Bereich Sie da im Detail regeln wollen, wie da der Eingriff gerade bei US-amerikanischen Providern von Clouds vonstattengehen soll.
wie aber auch Datenschutzregelungen. Halten Sie es für sinnvoll, auf Bundesebene solche Vorstöße zu machen, während gerade solche internationalen Handelsabkommen und EU-Datenschutzregeln
Das halte ich für sehr sinnvoll, weil wir erst einmal nationale Positionen finden müssen, um uns dann international positionieren zu können und überhaupt international verhandeln zu können.
Ich möchte Ihnen gerne einmal die Problematik im Zusammenhang mit der Cloud erläutern, die ich in dem Bereich sehe, und zwar mithilfe einer Fallkonstellation. Stellen Sie sich vor, der Betreiber einer Cloud geht in Insolvenz. Dann gibt es einen Insolvenzverwalter, und der sagt an irgendeiner Stelle plötzlich: Ich gebe jetzt nichts mehr heraus. – Sie haben kleine Unternehmen, vielleicht eine Anwaltskanzlei, die darauf angewiesen ist, an diese Daten heranzukommen, die dort zentral gespeichert sind.
Da stößt unser Bürgerliches Gesetzbuch, das im Jahre 1896 geschaffen wurde und 1900 in Kraft getreten ist, an deutlich rechtliche Grenzen. Denn Sie werden Schwierigkeiten haben, einen sachenrechtlichen Anspruch auf Herausgabe von Daten zu bekommen. Sie können vielleicht einen USB-Stick herausverlangen, aber die Daten als solche sind keine Sache. Sie haben Schwierigkeiten mit urheberrechtlichen Ansprüchen, weil das bloße Speichern von Daten erst einmal keine eigene schöpferische großartige Leistung ist.
Sie sehen, es gibt durchaus sehr spannende und für unsere Wirtschaft existenziell wichtige Rechtsfragen in diesem Zusammenhang zu klären. Deswegen halte ich es für nötig, dass wir uns auch mit diesem Thema beschäftigen. Ich freue mich im Übrigen sehr, dass ich dieses Thema beim nächsten Deutschen Juristentag, der in Nordrhein-Westfalen stattfinden wird, platzieren konnte, sodass man auch einmal im Zusammenhang mit Rechtswissenschaft, aber auch mit Praktikern sich über genau diese Fragestellungen unterhält.
Vielen Dank, Herr Minister. – Herr Schwerd, Sie hatten sich eben noch einmal eingedrückt als Fragesteller zu Ihrer dritten und damit letzten Frage. Dann schließen wir die Fragestunde entsprechend ab. Bitte schön, Herr Schwerd.
Herzlichen Dank. – Wir müssen uns auch die Frage stellen: Was bedeutet es denn für den IT-Standort Deutschland, wenn in Deutschland praktisch andere oder weiterreichende Rechte gelten, die international vielleicht gar nicht durchgesetzt werden können? Können Sie
abschätzen, was das für den IT-Standort Deutschland, insbesondere für kleine Unternehmen oder sogar für Einzelunternehmer, die unter diesen Suchmaschinenbegriff fallen werden, bedeuten wird? Haben Sie dazu gegebenenfalls Ausnahmeregelungen im Kopf?
Ich glaube, wir brauchen insgesamt vernünftige Regelungen in diesem Bereich, die idealerweise auch international abgestimmt sind. Meiner Meinung nach gilt es hier jedoch, einen Interessenausgleich zwischen den wirtschaftlichen Interessen und den Individualinteressen betroffener Personen zu erzielen, dem sich die Politik verschreiben muss. Das wird natürlich ein Gegenstand im Abwägungsprozess eines konkreten Gesetzgebungsverfahrens sein.
Ich eröffne die Aussprache und erteile für die CDUFraktion unserer Kollegin Freifrau von Boeselager das Wort. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Johannes Rau hat einmal gesagt – ich zitiere –:
„Nach meinem Eindruck gibt es zu wenig Aufmerksamkeit für die Entwicklungspolitik und zu wenig Aufmerksamkeit für die Länder, denen wir durch gezielte Unterstützung helfen wollen, damit sie sich selber helfen können.“
Hilfe zur Selbsthilfe ist auch das Thema von Rupert Neudeck, der bereits sein ganzes Leben lang auf diesem Gebiet aktiv ist. Besser kann man die Haltung gegenüber der Eine-Welt-Politik nicht beschreiben.
Das „Europäische Jahr der Entwicklung 2015“ ist gestartet. Das Motto lautet „Unsere Welt, unsere Würde, unsere Zukunft“. Wie wollen wir die Zukunft unserer Welt gestalten?
In Westafrika grassiert seit Monaten eine EbolaEpidemie. Mehr als 8.000 Menschen sind dem Virus zum Opfer gefallen, und mindestens 20.000 Menschen haben sich mit dem Virus infiziert. Die Dunkelziffer kennen wir nicht.
Der UN-Sicherheitsrat spricht von einer Bedrohung für den Weltfrieden und die internationale Sicherheit. Besonders von der Epidemie betroffen sind die Staaten Guinea, Sierra Leone, Nigeria und Liberia. Wir wissen auch: Unser Partnerland Ghana ist als Nachbarland der betroffenen Staaten verschont geblieben. In diesem Zusammenhang stelle ich die Frage: Ist Ghana noch unser Partnerland? Was hat die Landesregierung in dieser Situation getan? – Die Antwort lautet: einfach nichts.
So hat die Landesregierung in der Beantwortung meiner Kleinen Anfrage dazu, welche Hilfeleistung passiert ist, erklärt, sie habe bislang keine Hilfeleistung angeboten. Klare Ansage.
Angesichts dieser Untätigkeit frage ich mich: Wie wirkt diese Haltung auf all jene, die sich ehrenamtlich in der Eine-Welt-Arbeit engagieren? Es sind Tausende, die sich fragen müssen: Wie ernst meint es die Landesregierung, wenn sie sagt, dass ihr die Eine-Welt-Politik so am Herzen liegt?
Solche Unterlassungen führen dazu, dass politische Abkommen sang- und klanglos auslaufen, wie im Falle von Ghana und der südafrikanischen Provinz Mpumalanga.
Frau Ministerin hat uns bereits im Ausschuss vorgetragen, wo die Ursachen dafür liegen, nämlich in den Wahlen in Südafrika und Vakanzen in der ghanaischen Botschaft. Dass es nicht läuft, liegt also immer an der anderen Seite.
Die Wahrheit ist: Es liegt zu einem erheblichen Teil auch an der Landesregierung. Was soll eine Partnerschaft wert sein, wenn man als Ministerin in einer Krise wie der Ebolaepidemie nicht einmal zum Telefonhörer greift und seinen Partner fragt: Braucht ihr Hilfe? Was können wir für euch tun?
Man hätte auch die Gelegenheit des Staatsbesuches des ghanaischen Präsidenten ergreifen können, um seine Solidarität zu erklären. Auch diese Gelegenheit ist verpasst worden.
Jetzt werden manche einwenden: Ebola? Das hat sich längst erledigt. – Richtig ist: Es gibt positive Entwicklungen, aber die Epidemie ist längst noch nicht ausgestanden.
Hinzu kommt das, was der ghanaische Staatspräsident bei seinem Besuch im Januar dieses Jahres in Deutschland gesagt hat. Jetzt gelte es, in Ghana und in Afrika das Gesundheitssystem zu ertüchti
Ein zweiter Einwand mag jetzt vielleicht lauten, diese Art von Hilfe stehe dem Bund und nicht dem Land an. Wer so argumentiert, der kann eine EineWelt-Politik des Landes auch gleich sein lassen. Ich denke, wenn das Ihre Auffassung ist, dann hätten Sie längst eine erhebliche Anzahl von Stellen in der Staatskanzlei streichen können. Schließlich passiert im Moment nichts.
Wir sind die Nummer 19 im weltweiten Ranking, was das Bruttoinlandsprodukt angeht. Darüber hinaus sind wir das Gesundheitsland Nummer eins. Man muss sich einmal vor Augen führen, dass wir die Kapazitäten haben, in diesem Land zu helfen, ein besseres Gesundheitssystem aufzubauen.
Ich denke, wir können es nicht einfach so hinnehmen, dass in Ghana oder auch in unserem Partnerland Mpumalanga in Südafrika nichts mehr passiert. Wir erwarten von der Landesregierung, dass sie nun endlich handelt und uns schnell neue Vorschläge unterbreitet. – Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Frau von Boeselager, es ist noch gar nicht so lange her – es war der Freitag der letzten Woche –, dass wir das Thema „Partnerschaften“ – nicht das Thema „Ebola-Hilfe für Ghana“ – im Ausschuss miteinander besprochen haben. Die Ministerin hat sehr deutlich dargestellt, dass es kein Versagen der Landesregierung ist und dass in der Zwischenzeit mit der neuen Botschafterin verabredet worden ist, dass es beim Thema „Ghana“ eine Fortsetzung des Partnerschaftsvertrages geben soll.
Was Sie mit Ihrem Ebolaantrag heute machen, ist eine Konstruktion, um der Landesregierung Versagen zu unterstellen, was so aber nicht zutrifft. Und dagegen kann ich mich nur wehren; denn es ist eine Unverschämtheit, was hier heute passiert!
Es sind auch keine humanistischen Absichten, die Sie mit diesem Antrag verfolgen; das wäre ja noch durchaus ehrenhaft. Der Antrag käme aber deutlich zu spät; denn einen Antrag zu Ebola hätte man im letzten Jahr stellen müssen. Vielmehr kommt Ihr Antrag zu einem Zeitpunkt, in dem die WHO beim Thema „Ebola“ Entwarnung gibt. Die Neuansteckungen in den schwerstbetroffenen Ländern Guinea, Liberia und Sierra Leone gehen beständig zurück, und Mali wurde nach 42 Tagen ohne neuen Fall sogar offiziell für ebolafrei erklärt.
Unser Partnerland Ghana, Frau von Boeselager, hat einen einzigen offiziellen Fall dokumentiert. Es ist Gott sei Dank verschont geblieben. Laut WHO gehört Ghana nicht zu den am stärksten bedrohten Ländern in der Welt. Vielmehr war Ghana verhältnismäßig gut auf die Epidemie vorbereitet. Es besteht ein nationaler Notfallplan, und mithilfe der WHO werden außerdem Schulungen des medizinischen Personals, die Aufklärung in der Bevölkerung und die Fertigstellung einer nationalen Operationszentrale vorangetrieben.
Ghana hat sich nicht mit einem Hilfegesuch an Nordrhein-Westfalen gewandt. Wenn Ghana nämlich Hilfe gebraucht hätte, hätte es genau das tun können. Sie konstruieren hier etwas. Hören Sie doch endlich mit diesen Konstruktionen auf, die nicht zutreffend sind!
Natürlich ist die Ebolaepidemie in erster Linie eine humanitäre und menschliche Tragödie. Ich habe bereits im letzten Jahr mehrfach zu Spenden für Liberia aufgerufen; denn ich weiß ganz genau, dass Liberia unendlich davon betroffen ist. Ich war nämlich vor Ort und unterstütze dort eine Klinik.
In Ländern wie Liberia und Sierra Leone ist nicht nur das Gesundheitssystem fast kollabiert, sondern es ist fast das gesamte Gesellschaftssystem kollabiert. Die Wirtschaftsleistung von Liberia ist laut Weltbank ohnehin sehr niedrig – Liberia ist eines der ärmsten Länder der Welt – und noch einmal um 11,7 % zurückgegangen.