Protokoll der Sitzung vom 28.01.2015

Ich möchte noch einmal auf den Kunstaspekt zu sprechen kommen und als einen Fall die ChillidaBänke in Münster herausgreifen. Dabei handelte es sich um eine Art Quasi-Schenkung. Ludwig Poullain, der Gründer der WestLB, über deren Kunstschatz wir hier im Prinzip reden, und der den Kunstschatz im Wesentlichen mit aufgebaut hat, hat dazu gesagt: Die Platzierung der Bänke-Skulptur war mit dem Künstler Chillida geplant. Er hat den Preis quasi auf null gesenkt, mit dem Petitum, dass der Platz, auf dem diese Bänke stehen, neu gestaltet und noch ein Baum gepflanzt werden sollte.

Chillida selbst sah den Vorgang als Schenkung an. So sind viele Kunstgegenstände von der WestLB erworben worden, weil die WestLB seinerzeit auch als Förderer der Kunst in Nordrhein-Westfalen, sprich: als Förderinstrument des Landes, gesehen wurde. Dies war sogar seinerzeit in der Satzung der WestLB verankert, und Ludwig Poullain selbst war einer derjenigen, die dafür gesorgt haben. All das war stets mit politischem Willen untermauert, und zwar auch dem politischen Willen der SPD und auch dem politischen Willen von Johannes Rau.

Damit haben wir es heute auch am runden Tisch zu tun. Lassen Sie uns dafür Sorge tragen, dass die Kunst gesichert wird. Wir sichern sie jedoch nicht durch den runden Tisch allein. Wir brauchen eine ganz klare Entscheidung des Hohen Hauses darüber, wie mit der Kunst umzugehen ist. Diese Anweisung kann nur das Parlament der Landesregierung geben, damit diese die Portigon anweist, es einstweilen bis zur Klärung der Angelegenheit zu unterlassen, Kunst zu verkaufen. – Danke schön für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den PIRATEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Schulz. – Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Schäfer.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Kunstdebatte bzw. im Kunstverkauf sind die Wogen in den vergangenen Wochen in der Tat sehr hoch geschlagen.

Es ist aber auch richtig – Herr Kollege Bialas und Herr Kollege Keymis haben darauf hingewiesen –, dass ich diesen runden Tisch im Einvernehmen mit meinen Kolleginnen und Kollegen aus der Landesregierung schon im Zusammenhang mit dem Verkauf der Warhol-Bilder gefordert und einberufen habe. Das war im Oktober.

Dieser runde Tisch erfordert natürlich einige Vorbereitungen, sodass es nicht möglich war, ihn unmittelbar Anfang Januar einzuberufen. Dazwischen lagen zudem die Weihnachtsferien. Deshalb freue ich mich sehr darüber, dass wir diese Debatte am runden Tisch am 5. Februar führen können, und zwar bei Zusage fast aller, die ich dazu eingeladen habe.

Ich möchte in diesem Hohen Haus noch einmal sagen, um welchen Teilnehmerkreis es sich handelt. Es haben alle landeseigenen Unternehmen zugesagt, der Finanzminister und der Chef der Staatskanzlei werden dabei sein, alle meine Vorredner und Vorrednerinnen zu diesem Punkt werden dabei sein. Dort können wir dann weiter diskutieren. Ich habe den Vorsitzenden des Kulturrates, Herrn Baum, dazu eingeladen, und er hat bereits zugesagt. Die Vertretung der Kulturstiftung der Länder,

Frau Pfeiffer-Poensgen, wird dabei sein, ebenso der Präsident der Kunststiftung, ein Galerist, ein Künstler, Frau Titz, die Unterzeichnerin für die Schreiben an die Ministerpräsidentin, und natürlich Frau Dr. Ackermann als Vertreterin unserer Kunstsammlung.

Sie sehen: Es handelt sich um einen sehr expertinnen- und expertenreichen Kreis, der sich treffen wird. Ich bin sicher, dass wir dort eine offene, transparente und ehrliche Diskussion über den Verkauf bzw. den Umgang mit Kunst in landeseigenen Unternehmen führen werden.

Klar ist aber auch – und dabei nehmen der Finanzminister und ich unterschiedliche Rollen ein –: Der Finanzminister muss natürlich das Gesellschaftsrecht in allen Dingen beachten, die die landeseigenen Unternehmen angehen. Alles andere wäre sträflich. Ich kann als Kulturministerin natürlich die gesellschaftspolitische Debatte führen, und das tue ich auch. Wir beide, der Finanzminister und ich, sind uns einig – das darf ich, glaube ich, sagen –, dass wir nächste Woche mit Sicherheit einen großen Beitrag dazu leisten können, dass es eine politische Lösung dieses Themas geben wird.

Damit keine Missverständnisse entstehen, möchte ich zum Antrag der Piraten noch Folgendes sagen: Ein Landtag kann nicht in operative Entscheidungen einer Gesellschaft wie der Portigon AG eingreifen. Das ist gesellschaftsrechtlich schlicht und einfach nicht möglich. Wir müssen uns bei allem, was wir tun, immer auch an Recht und Gesetz halten. Trotzdem bin ich fest davon überzeugt, dass wir eine gute Lösung für den Umgang mit Kunst in landeseigenen Unternehmen finden werden. Wir werden dieses Thema in seiner ganzen Komplexität, aber auch mit der juristischen Dimension beleuchten müssen und wollen. Das sind wir der Sache schuldig, und das ist auch unsere gemeinsame Verantwortung.

Im Übrigen möchte ich auch noch einmal klarstellen, dass es natürlich nicht vertretbar wäre, national wertvolles Kulturgut außer Landes zu geben. Deswegen habe ich auch das Verfahren eingeleitet, das nach dem Gesetz zum Schutz deutschen Kulturgutes möglich ist. Das heißt, die Kunstwerke werden daraufhin überprüft, ob sie auf eine nationale Liste wertvollen Kulturgutes gesetzt werden oder nicht.

Frau Ministerin, würden Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Schulz zulassen?

Sofort. – Dafür gibt es eine Sachverständigenkommission, die dazu Empfehlungen aussprechen wird. Bevor sie aber einberufen werden kann, müssen im Vorfeld bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Alle diese Sachen werden jetzt Zug um Zug umgesetzt. Auch das trägt meiner Mei

nung nach dazu bei, dass bei denjenigen, die sich für Kunst und Kultur interessieren und mit Leidenschaft dabei sind, keine Hysterie oder die Sorge entsteht, dass irgendwann in ein oder zwei Jahren irgendetwas außer Landes gegeben wird.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Nun hat sich Herr Kollege Schulz für eine Zwischenfrage gemeldet.

Vielen Dank, Frau Ministerin, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Meine Frage bezieht sich auf das, was Sie gerade im Hinblick auf die Einflussmöglichkeiten des Parlaments auf die Geschicke der Portigon gesagt haben.

Sind Sie der Auffassung, dass der Landtag als gesetzgebendes Organ des Landes Nordrhein

Westfalen nicht kraft der Eigentümerstellung des Landes Nordrhein-Westfalen vermittels der Hauptversammlung und vermittels entsprechender Weisungen an die Landesregierung auf die Geschicke von Landesbetrieben und auch im Eigentum des Landes stehender Unternehmungen Einfluss nehmen kann?

Bitte schön, Frau Ministerin.

Der Landtag Nordrhein-Westfalen kann natürlich auf die Geschicke eines Unternehmens Einfluss nehmen. Ich habe allerdings deutlich gemacht, Herr Schulz, dass er auf operative Entscheidungen des Vorstands nicht Einfluss nehmen kann; denn der Vorstand unterliegt einer gesellschaftsrechtlichen Verpflichtung, wie er mit den Dingen, die im Besitz der Portigon AG sind, umzugehen hat.

Allerdings werden wir – auch das hatte ich schon gesagt – keine gesellschaftsrechtliche, sondern eine politische Lösung finden müssen. Dann ist der Landtag sofort wieder daran beteiligt; denn mit dieser politischen Lösung wird sich der Landtag befassen müssen. – So viel von meiner Seite aus dazu.

Sie konnten sicherlich gelegentlich nachlesen, ich sei nach außen etwas still in der Debatte. Seien Sie versichert: Mir ist es lieber, an dem Thema zu arbeiten und Lösungen zu finden, die wir mit Sicherheit finden werden, als mich medial in der Öffentlichkeit dazu zu verhalten. Lassen Sie uns nach dem 5. Februar erneut darüber diskutieren. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir sind damit am Schluss der Aussprache angelangt und kommen zur Abstimmung.

Ich lasse erstens abstimmen über den Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 16/7778. Die antragstellende Fraktion der FDP hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen also zur Abstimmung über den Inhalt dieses Antrages. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Antrag der FDP Drucksache 16/7778 mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der FDP-Fraktion, der CDU-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion der Piraten abgelehnt.

Wir kommen zweitens zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der Piraten Drucksache 16/7837. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Entschließungsantrag Drucksache 16/7837 bei Zustimmung der Fraktion der Piraten gegen die Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion abgelehnt.

Wir kommen zu:

4 Wirksame Bekämpfung von Menschenhandel

nur in Verbindung mit nachhaltigen Maßnahmen zum Schutz und zur Unterstützung der Betroffenen möglich – Richtlinienkonforme Umsetzung der Richtlinie 2011/36/EU

Antrag der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/2891

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses Drucksache 16/7760

Ich möchte noch einen Hinweis geben: Der Antrag der Fraktion der Piraten Drucksache 16/2891 wurde gemäß § 82 Abs. 2 Buchstabe b unserer Geschäftsordnung vom Plenum an den Innenausschuss überwiesen mit der Maßgabe, dass Aussprache und Abstimmung erst nach Vorlage einer Beschlussempfehlung erfolgen.

Ich eröffne die Aussprache und erteile für die SPDFraktion Frau Kollegin Jansen das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Ich möchte mich zunächst ausdrücklich bei der Piratenfraktion für die Aufbringung des Themas im Allgemeinen bedanken. Meiner Meinung war das Anfang des Jahres 2013 politisch auch ge

boten; denn die Umsetzung der Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer sowie Ersetzung des Rahmenbeschlusses gegen Menschenhandel wurde damals durch die schwarz-gelbe Bundesregierung verschleppt.

Gründe dafür waren zum einen die Uneinigkeit der Koalitionspartner in Bezug auf die schärferen Paragrafen. Das FDP-Justizministerium war damals der Meinung, dass die Gesetzeslage ausreichend war und nur Änderungen im Strafgesetzbuch herbeigeführt werden sollten. Einige CDU- – das möchte ich betonen – und auch FDP-Politikerinnen hatten das Problem damals eigentlich erkannt und wollten handeln. Dazu ist es bis zum Ende der Legislatur 2013 leider nicht gekommen.

(Vorsitz: Vizepräsident Dr. Gerhard Papke)

Zum anderen danke ich den Piraten ausdrücklich dafür, weil es eine hoch interessante kleine, aber feine Anhörung zu dem Thema gab, die uns sehr bildlich Einblicke in die Arbeit mit Opfern von Menschenhandel und Zwangsprostitution gegeben hat.

Mit Erlaubnis des Präsidenten zitiere ich aus der Stellungnahme von Frau Dammeyer von der Beratungsstelle NADESCHDA:

„Angst, Zwang, Gewalt, Ekel, Ausbeutung und Unberechenbarkeit waren der ‚Alltag‘ der Opfer von Menschenhandel, bevor sie aus der Zwangsprostitution herauskamen. Freiheit, Ruhe, Zuwendung, Gesundheit und Zuverlässigkeit sollten die Perspektiven der Opfer sein. Ein beschränkter und unzuverlässiger Aufenthalt, wie er derzeit deutsche Praxis ist, ist für die Opfer eine extreme zusätzliche Belastung.“

Meine Damen und Herren, zwar hat man in NRW inzwischen eine dreimonatige Bedenkzeit eingeräumt. In dieser Frist kann man sich für oder gegen eine Aussage entscheiden. Das Manko besteht jedoch nach wie vor: Einen Aufenthaltstitel gibt es nur dann, wenn die Frauen zu einer Aussage bereit sind.

Frau Dammeyer zitierte auch, dass es ein Dilemma sei, dass Frauen nicht nur von den Tätern, sondern strafrechtlich auch von den Behörden bedroht und verfolgt würden – die Täter jedoch nicht.

Frau Heiler von der Beratungsstätte SOLWODI machte deutlich, dass die Frauen die Sicherheit haben müssten, unabhängig von einer Aussage ein Aufenthaltsrecht zu erhalten; sonst könne diese extrem belastende Situation, der sie ausgesetzt seien, sogar zum Suizid führen. Das sind erschreckende Abgründe, meine Damen und Herren, die sich mitten unter uns auftun.

Zur Wahrheit gehört aber auch: Die Zusammenarbeit zwischen den Opferschutzorganisationen und der Polizei bzw. dem LKA läuft gut, und ich bin sehr

froh darüber, dass dies auch in der Anhörung deutlich wurde.

Konkret zum Antrag: Es war richtig und wichtig, das Thema Anfang 2013 aufzubringen und auf die politische Agenda zu heben. Mittlerweile gibt es aber neue Entwicklungen auf Bundesebene. Just heute wird im Kabinett der entsprechende Entwurf des Bundesjustizministeriums beraten. Insofern trifft es sich gut, dass auch wir dieses Thema heute auf der Tagesordnung haben.

Ich will allerdings auch ganz klar sagen: Aus den bisherigen Presseverlautbarungen wird deutlich, dass der Streitpunkt innerhalb der Koalition, nämlich die Zwangsprostitution, ausgeklammert worden ist.