Das stimmt. Dagegen halte ich aber, dass im alten Entwurf von Opferschutz überhaupt keine Spur vorhanden war, und im neuen geht es definitiv ebenfalls nicht einmal ansatzweise weit genug.
Deshalb wurde der Entwurf von den Sachverständigen auch einhellig abgelehnt. Um nur mal einige Zitate aus der öffentlichen Anhörung zu nennen: Der Gesetzentwurf ist unzureichend. Der Entwurf könnte das Elend der Prostitution nicht mindern. Juristisch nicht durchdachter Schnellschuss.
Das größte Hindernis in der gesamten Diskussion war dabei immer die unqualifizierte Gleichsetzung von Prostitution mit dem Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung. Dabei geht es aber auch viel mehr um die Begleiterscheinungen der Armutsmigration, der wir nun endlich mit sozialen und integrationspolitischen Maßnahmen begegnen müssen.
Wir müssen bedenken, dass es sich bei den Betroffenen oftmals um psychisch schwer beeinträchtigte Frauen und Mädchen handelt, die sich von ihren Tätern und Täterinnen bedroht und eingeschüchtert fühlen. Sollten die Behörden ihre Aussagen als nicht gerichtsverwertbar betrachten, sind die von Menschenhandel betroffenen Migrantinnen und
Das lässt für mich jedenfalls nur einen Schluss zu: Wir brauchen endlich einen effektiven Opferschutz. Wir müssen den Opfern Gelegenheit geben, sich zu wehren. Dies schaffen wir nur, wenn wir endlich die gesetzlichen Grundlagen und die erforderlichen Bedingungen schaffen, um die Opfer zu schützen.
Wir können nicht zulassen, dass die Opfer später zu Angeklagten werden und quasi um Almosen in Form von menschenwürdiger Behandlung betteln müssen.
Ein menschenzentrierter Ansatz bedeutet auch, dass die betroffenen Frauen und Mädchen die Möglichkeit bekommen, eine neue soziale Perspektive zu entwickeln. Wir müssen den Opfern aus dieser Zwangslage heraushelfen. Wir brauchen ein Bleiberecht für alle Opfer, und zwar unabhängig davon, ob sie kooperieren oder nicht.
Frau Korte sprach eben das Missbrauchspotenzial an. Frau Korte, das mag in ganz wenigen Einzelfällen vielleicht tatsächlich gegeben sein, in der großen Masse aber nicht. Da muss man einfach abwägen: Sind diese Einzelfälle es wirklich wert, dass die große Masse der wirklichen Opfer eine solche Behandlung erfährt, wie sie sie momentan erfährt?
Da sage ich ganz klar: Nein. Denn das Missbrauchspotenzial ist aus meiner Sicht nicht in diesem Maße vorhanden aus dem ganz einfachen Grunde, weil ja jeder Einzelfall ohnehin geprüft wird. Wenn ein weibliches Opfer zur Polizei kommt und sagt, sie wäre Opfer von Menschenhandel oder einer solchen Straftat, dann wird das von der Polizei natürlich überprüft, unabhängig davon, ob sie mitwirkt oder nicht. Es wird überprüft. Dann kommt am Ende auch ein Ergebnis dabei heraus. Das wird dann lauten: Ja, es stimmt, oder es stimmt nicht. – Also dieses Potenzial des Missbrauchs ist aus meiner Sicht nicht vorhanden.
Damit wir auch nicht vergessen, dass wir es hier mit einer verpflichtenden EU-Richtlinie zu tun haben, noch ein kurzes Zitat von der EU-Kommissarin Malmström vom Oktober letzten Jahres:
„Ich erwarte von allen Mitgliedstaaten, dass sie ihre Verpflichtungen erfüllen …, denn sonst lassen wir die Opfer im Stich. Ich werde nicht zögern, Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass dies geschieht.“
Ich möchte darum bitten, dass es geschieht und wir allen Opfern helfen, egal, ob sie zur Aussage bereit sind oder nicht. – Vielen Dank.
Danke, Herr Kollege Schatz. – Für die Landesregierung erteile ich Herrn Minister Jäger das Wort. Bitte.
Herzlichen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dieser Antrag beschäftigt uns nunmehr schon einige Zeit. Das ist bereits genannt worden. Seit zwei Jahren diskutieren wir dieses Thema. Ich denke, wir haben übereinstimmend zwei Dinge festgestellt.
Erstens. Menschenhandel ist eines der verabscheuungswürdigsten Verbrechen, die man begehen kann. Wir wollen und wir müssen die Täter ermitteln. Das tun wir mit aller Konsequenz in Nordrhein-Westfalen.
Zweitens. Um diese Täter einer Bestrafung zuzuführen, sind wir auf die Aussagen der Opfer bei der Polizei und vor Gericht angewiesen.
Wichtig ist aber auch, dass wir die Zeuginnen, die Opfer von Menschenhandel sind, auch angemessen unterstützen. Sie brauchen Betreuung und Sicherheit. Sie brauchen auch Sicherheit hinsichtlich ihres Aufenthaltsrechtes zumindest für die Dauer des Strafverfahrens. Das gewährleisten wir in Nordrhein-Westfalen den Opfern schon heute. Frau Düker war so freundlich, dies bereits auszuführen.
All das ist bereits ausgiebig in den Ausschüssen des Landtages erörtert worden. Hierzu wurden auch Sachverständige gehört. Ein umfassendes Bild über die Lage im Menschenhandel ist erarbeitet worden.
Meine Damen und Herren, inzwischen liegt ein Entwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Richtlinie vor. Er wird aktuell in den zuständigen Ausschüssen und in den Ländern beraten. Dieser Gesetzentwurf, meine Damen und Herren, ist im Übrigen nur ein erster Schritt. Im Koalitionsvertrag haben CDU und SPD sehr viel mehr vereinbart, gemeinsam vereinbart, nämlich ein umfassendes Regelwerk zu schaffen.
Darüber hinaus gibt es auch einen Gesetzentwurf des BMI zur Neubestimmung des Bleiberechts. Auch dieser Gesetzentwurf wird zurzeit in den Bundesratsausschüssen beraten. Dieser Entwurf des BMI verbessert die aufenthaltsrechtliche Position und Perspektive von Opfern des Menschenhandels, wie ich finde, erheblich. Kooperiert das Opfer, die Opferzeugin mit Strafverfolgungsbehörden, so wird eine Aufenthaltserlaubnis in der Regel erteilt und gegebenenfalls auch verlängert.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen prüft derzeit intensiv, ob uns dieser Entwurf weitreichend genug ist, um den Menschenhandelsopfern den notwendigen Schutz, den sie verdienen, auch zu bieten.
holt ist. Die Zeit ist über ihn hinweggegangen. Die Landesregierung empfiehlt, der Ablehnung der Ausschüsse hier im Landtag zu folgen und diesen Antrag zurückzuweisen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich danke Ihnen, Herr Minister. – Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Deshalb schließe ich die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Innenausschuss empfiehlt in Drucksache 16/7760, den Antrag Drucksache 16/2891 abzulehnen. Wir stimmen somit nicht über die Beschlussempfehlung, sondern über diesen Antrag Drucksache 16/2891 selbst ab. Ich darf fragen, wer diesem Antrag zustimmen möchte. – Das ist die Piratenfraktion. Wer stimmt gegen den Antrag? – Das sind die Fraktionen von SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Wer enthält sich der Stimme? – Das ist die FDP-Fraktion. Damit stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 16/2891 mit großer Mehrheit abgelehnt ist.
Ich eröffne die Aussprache und erteile als erstem Redner für die SPD-Fraktion Herrn Kollegen Wolf das Wort. Bitte schön, Herr Wolf.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Koalitionsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben in den vergangenen Jahren immer wieder Akzente zur Mitbestimmung in unserem Land gesetzt. Wir haben Nordrhein-Westfalen zum Mitbestimmungsland
Nummer eins gemacht, und das ist auch gut so. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden wir den Stadtwerken und anderen kommunalen Unternehmen jetzt die Möglichkeit eröffnen, die Mitbestimmung auszuweiten.
Wir haben bereits im Jahr 2010 eine Änderung der Gemeindeordnung beschlossen und auf den Weg gebracht, die eine entsprechende Arbeitnehmerbe
teiligung in fakultativen Aufsichtsräten kommunal beherrschter Unternehmen ermöglicht. Aus meiner Sicht ist es ein wichtiges und ein gutes Signal an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, etwa von kommunalen Stadtwerken, dass wir gerne gemeinsam auf deren Fachwissen und deren Ideen zurückgreifen. Denn eines hat die Geschichte der Mitbestimmung in unserem Land gezeigt: Mitbestimmung ist ein Gewinn für die Unternehmen in unserem Land, und das soll nun auch für kommunale Unternehmen gelten.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf entwickeln wir dieses Instrument weiter. Externer Sachverstand kann einbezogen werden, eine Vollparität sowie die Wahl der Vorschlagslisten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch eine Urwahl sind möglich. In der Anhörung des federführenden kommunalpolitischen Ausschusses ist deutlich geworden, dass es sich bei dem vorliegenden Entwurf um einen sehr ausgewogenen Kompromiss zwischen allen Seiten handelt.
Die kommunalen Spitzenverbände haben die Sorge, dass die Städte und Gemeinden durch das Gesetz einen zu geringen Einfluss erhalten. Dem Gesetzentwurf ist klar zu entnehmen, dass es bei der Mehrheit bleibt. Die Mehrheit der kommunalen Vertreter entscheidet, auch in diesen Aufsichtsräten. Bezugsgröße für die Beteiligung von Arbeitnehmern ist dabei ganz deutlich die Anzahl der Mandate, die auf die Gemeinde entfallen.
Auf der anderen Seite wurde aber auch dem Wunsch der Arbeitnehmervertreter Rechnung getragen, externen Sachverstand mit einzubeziehen. Das wird durch die vorliegende Regelung möglich.
Darüber hinaus haben wir einen gemeinsamen Änderungsantrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen eingebracht. Da geht es – so will ich es einmal nennen – um terminologische Verbesserungen, die sich aus der Anhörung ergaben. Einige Begriffe, die vielleicht etwas unscharf waren oder auch in anderen Gesetzen anders verwendet werden, wie zum Beispiel der Begriff „Ersatzmitglied“, werden entsprechend gestrichen.
Die Debatte im Ausschuss, meine sehr verehrten Damen und Herren, war durchaus lebhaft. Frau Scharrenbach, Sie werden mir gestatten, dass ich darauf hinweise – Sie können jetzt leider nicht reagieren –, dass ich aus Ihrer Wortmeldung so ein bisschen Misstrauen gegen die Mitbestimmung erkennen konnte. Daher will ich noch einmal ganz kurz etwas Grundsätzliches sagen:
Unsere Landesverfassung hat einen Programmsatz. Dieser Programmsatz, der bis in die 50er-Jahre hoch umstritten war, ist inzwischen durch Bundesregelungen und durch die Einführung des Betriebsverfassungsgesetzes sehr klar geregelt. Dennoch hat sich unsere Landesverfassung in Art. 26 für die Leitlinie „der gemeinsamen Verantwortung und
Wenn Sie einmal in die Kommentare zur Landesverfassung schauen, dann finden Sie dort einen – wie ich meine – sehr schön formulierten Satz, den ich mit Erlaubnis des Präsidenten gerne zitieren möchte:
„Dort, wo sich Arbeit und Kapital gegenüberstehen, soll nicht Konfrontation, sondern Mitbestimmung die Konfliktlage lösen.“