Bis dahin haben wir keinen echten Dissens. Was mich aber an dem Gesetzentwurf wirklich stört, ist die Möglichkeit, Externe in die Aufsichtsräte zu bringen.
Ja, ab drei Mitglieder – aber wir bringen da Externe hinein. Und an der Stelle geht es eben nicht mehr um Mitbestimmung von Arbeitnehmern des Unternehmens. An der Stelle geht es darum, Externe in Aufsichtsräte kommunalbeherrschter Unternehmen zu bringen. Das hat mit Arbeitnehmermitbestimmung erst einmal nicht so viel zu tun. Arbeitnehmer dürfen dann den wählen – oder auch nicht –, wer da vorgeschlagen worden ist. Es sind aber nicht mehr originäre Vertreter aus dem Unternehmen. Und an der Stelle geht der Gesetzentwurf völlig fehl.
Wir haben die Gesetze zur Mitbestimmung in kommunalen Unternehmen deshalb, damit die Mitarbeiter in kommunalen Unternehmen ihre eigenen Kollegen in Aufsichtsräte wählen können, nicht aber, um Externe hineinzuwählen. Das ist nicht richtig, und das lehnen wir auch komplett ab. Dementsprechend kann ich meiner Fraktion auch nur empfehlen, den Gesetzentwurf abzulehnen.
Danke, dass ich die Möglichkeit habe, eine Zwischenfrage zu stellen. – Herr Sommer, Sie hatten gerade darauf abgehoben, dass Sie deshalb nicht damit einverstanden seien, weil in diesem Zusammenhang Externe von den Arbeitnehmern vorgeschlagen werden könnten. Ist Ihnen bekannt, dass die sogenannten Arbeitgebervertreter, sprich die aus dem Rat entsandten Mitglieder, im Einzelfall auch Externe sein können?
Das ist mir durchaus bekannt. Die Sache ist eben die, dass da durch den Rat, durch die politische Vertretung, jemand Externes entsandt wird.
Kein Problem! Aber in dem Gesetzentwurf bzw. in der Änderung wird vorgespiegelt, dass es die Mitarbeiter und die Mitarbeitervertretung stärken würde. Und das tut es eben nicht, weil es eben kein Mitarbeiter dieses kommunalen Unternehmens schaffen wird, in diesen Aufsichtsrat on top zu kommen. Genau deshalb lehnen wir es ab. Das ist der Unterschied.
Kollege Abruszat hat viele Kritikpunkte, die auch wir teilen, eben schon genannt. Dieser Gesetzentwurf ist nicht aus der kommunalen Familie entstanden. Er ist auch von dort nicht angeregt worden. Das in der Begründung des Gesetzentwurfes zu nennen, ist schon nicht richtig – sagen wir es mal vorsichtig. Von daher finde ich es falsch.
Ich finde es auch falsch, dass das weiterhin da drin steht, obwohl die Anhörung ganz klar ergeben hat, dass das Begehren eben nicht aus der kommunalen Mitte kommt. Das ist nicht richtig, und das darf man dann auch so sagen.
ne hinzuzuziehen? – Es sind diejenigen, von denen es ursprünglich kommt: von den Gewerkschaften. Hier werden externe Gewerkschaftsvertreter in Unternehmen installiert, die in der Mitarbeiterschaft des Unternehmens anscheinend nicht den Rückhalt haben. Das ist falsch. Das ist faktisch nicht richtig. Das darf so nicht sein, das soll so nicht sein.
Dementsprechend werde ich meiner Fraktion dringend empfehlen, diesen Gesetzentwurf abzulehnen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Sommer. – Für die Landesregierung erteile ich Herrn Innenminister Jäger das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der heute zu behandelnde Gesetzentwurf knüpft an das sogenannte Revitalisierungsgesetz aus dem Jahre 2010 an, mit dem wir seinerzeit erstmalig § 108a der Gemeindeordnung geschaffen haben. Mit dieser neuen Regelung wurde damals die Möglichkeit eröffnet, in kommunalbeherrschten Gesellschaften auch eine Arbeitnehmermitbestimmung in ihren fakultativen Aufsichtsräten vorzusehen.
Mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf wird die Regelung des § 108a der Gemeindeordnung ergänzt, um eine neue Option erweitert, was eine von der Landesregierung für sinnvoll gehaltene Ergänzung bzw. Stärkung der Mitbestimmungsmöglichkeiten von Arbeitnehmern darstellt.
Die Beschäftigten sollen auch solche Personen ihrer Vertretung vorschlagen können, die nicht in kommunalen Gesellschaften beschäftigt sind. Das ist übrigens gelebte Praxis in Unternehmen, die auch nicht zwingend der Gemeindeordnung unterliegen. Ferner wählen die Beschäftigten künftig ihre Vorschlagslisten im Rahmen einer Wahl. Außerdem gilt diese Befristung einer paritätischen Mitbestimmung zunächst nur für einen begrenzten Zeitraum.
Meine Damen und Herren, es handelt sich dabei – wohlgemerkt – um eine Option, nicht um einen Zwang. Jede Kommune kann eigenverantwortlich entscheiden, ob sie von dieser Option Gebrauch macht.
Dieser Gesetzentwurf trifft auf eine sehr unterschiedliche Interessenslage. Herr Abruszat hat das bereits angemerkt. In der öffentlichen Anhörung ist klar geworden, dass den kommunalen Spitzenverbänden selbst diese Möglichkeit schon zu weit geht, während die Gewerkschaften formuliert haben, dass
sie nicht weit genug ginge. Deshalb meine ich, dass der vorliegende Gesetzentwurf einen vernünftigen Ausgleich zwischen divergierenden Interessen darstellt, mit dem letztendlich alle Beteiligten gut werden leben können.
Es hat im Rahmen der Anhörung weitere Aspekte gegeben, bei denen es sich um redaktionell geprägte Randaspekte handelt. Der Kollege Wolf hat darauf hingewiesen. Es geht da um terminologische Unschärfen, die mit dem Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen beseitigt werden. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Jäger. – Meine sehr verehrten Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Deshalb schließe ich die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für Kommunalpolitik empfiehlt in Drucksache 16/7787, den Gesetzentwurf Drucksache 16/6091 mit den von ihm beschlossenen Änderungen anzunehmen. Wir kommen somit zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung.
Wer dieser Beschlussempfehlung folgen möchte, den darf ich um das Handzeichen bitten. – Das sind die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt gegen die Beschlussempfehlung? – Das sind die Fraktionen von CDU, FDP und die Piratenfraktion. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Ich stelle deshalb fest, dass mit Ihrem Votum die Beschlussempfehlung in Drucksache 16/7787 angenommen und der Gesetzentwurf Drucksache 16/6091 in zweiter Lesung verabschiedet ist.
Entschließungsantrag der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/7831 – Neudruck
Ich weise darauf hin, dass sich beim Entschließungsantrag Drucksache 16/7831 der Kreis der Antragsteller um die CDU-Fraktion erweitert hat. Der Neudruck der Drucksache 16/7831 wird Ihnen im Laufe der Debatte vorgelegt.
Der Antrag der CDU-Fraktion in Drucksache 16/5039 wurde gemäß § 82 Abs. 2 Buchstabe b) unserer Geschäftsordnung vom Plenum an den Ausschuss für Kommunalpolitik mit der Maßgabe überwiesen, dass eine Aussprache und Abstimmung erst nach Vorlage einer Beschlussempfehlung erfolgt.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es müsste Ihnen eigentlich schon die Information vorliegen, dass der Antrag der CDU-Fraktion Drucksache 16/5059 zurückgezogen wird. Die Inhalte sind im gemeinsamen Entschließungsantrag aufgegangen.
Vielen Dank, Herr Kollege, für diese Klarstellung. Das lag mir noch nicht vor. Aber damit haben wir das zu Protokoll genommen.
Klar ist somit: Wir debattieren jetzt ausschließlich über den Gesetzentwurf und die Beschlussempfehlung dazu.