Protokoll der Sitzung vom 28.01.2015

Denn wir wissen auch, dass, bezogen auf die Frage der interkommunalen Zusammenarbeit, bei dem einen oder andern sehr große Zurückhaltung gegeben ist.

Das Letzte, was ich ansprechen möchte, bevor ich auf unseren Entschließungsantrag eingehe, sind die Unsicherheiten im Rahmen der Umsatzsteuerpflicht. Dies hat sehr viel Unruhe ausgelöst. Wir wissen sehr wohl, dass die Entscheidung des Bundesfinanzhofs ausgesetzt, also nicht veröffentlich worden ist. Aber es gibt noch keine abschließende Regelung, in welchem Umfang kommunale Zusammenarbeit möglicherweise einer Umsatzsteuerpflicht unterworfen wird. Hier ist eine entsprechende Klärung herbeizuführen.

Zu unserem Entschließungsantrag: Es ist notwendig, dass das Innenministerium umfassend informiert. Unser Minister Ralf Jäger ist aufgefordert, entsprechend tätig zu werden.

Wir brauchen auch eine Anlaufstelle, die Hilfestellung gibt. Das können sicher die größeren Gemeinden relativ gut erledigen, aber bei kleineren Gemeinden ist es notwendig, dass sie kompetente Stellen innerhalb des Innenministeriums vorfinden, um zu klären, was insgesamt zu berücksichtigen ist.

Letzter Punkt – das gilt für alle Fachministerien –: Es ist im Rahmen von Förderprogrammen deutlich zu machen, dass wir verstärkt Aufgaben im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit lösen, damit das noch einmal richtigen Antrieb bekommt.

In dem Sinne freue ich mich auf eine große Zustimmung. Ich würde mich freuen, wenn sich auch FDP und Piraten in den Kreis der Befürworter einreihen würden. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD – Vereinzelt Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Krüger. – Wir werden jetzt hören, was die FDP dazu meint. Herr Abruszat hat das Wort.

Ganz herzlichen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die interkommunale Zusammenarbeit ist ein sehr wesentlicher Schlüssel, wenn es gilt, die kommunale Situation bei unseren Städten, Gemeinden und Kreisen in den nächsten Jahren und Jahrzehnten zu optimieren. Optimierungsbedarf haben wir natürlich. Wir werden heute dem Entschließungsantrag zustimmen,

(Vereinzelt Beifall von der SPD)

weil wir ein Signal senden wollen, wie wichtig uns das Thema ist, und weil es sich in unsere Initiativlage hier im Hause einfügt.

(Zuruf von Hans-Willi Körfges [SPD])

Ich darf daran erinnern, dass wir bereits in der 14. Legislatur das Modellprojekt „Vernetzte Verwaltung“ auf den Weg gebracht haben, bei dem es viele substanzielle Erkenntnisse gab, an welchen Stellen sinnvoll angesetzt werden kann.

Ich darf daran erinnern, dass wir in der

15. Legislatur – damals noch mit dem geschätzten Kollegen Horst Engel – das Thema „Interkommunale Zusammenarbeit“ mit in das Zentrum der Debatte über die Zukunft der Kommunen gestellt haben.

Wir müssen aber beim Thema „GkG“ ein bisschen Wasser in den Wein gießen und werden uns deshalb bei der Abstimmung über das Gesetz enthalten. Das will ich wie folgt begründen: Wir glauben, dass das GkG in der vorliegenden Form keine substanziellen Verbesserungen, keine wirklich wesentlichen Impulse zur Verstärkung der interkommunalen Zusammenarbeit bietet. Wir glauben nicht, dass das der große Durchbruch, der große Wurf ist, den die Kommunen eigentlich brauchen.

Natürlich gibt es in diesem Gesetz auch sinnvolle Ansätze, die wir zu würdigen wissen. Kollege Krüger und Kollege Dahm haben das eine oder andere eben schon genannt. Es ist gut und richtig, wenn einzelne Arbeitsschritte verwaltungsinterner Dienstleistungen stärker der interkommunalen Zusammenarbeit zugänglich gemacht werden können. Das begrüßen wir ausdrücklich.

Selbstverständlich ist es auch wichtig, dass Teilaufgaben auf Zweckverbände übertragen werden können und dass es durch Einräumung von Kündigungsmitgliedschaften von Kommunen eine Flexibilisierung im Zweckverbandsrecht geben wird. Ich glaube, auch das ist eine grundsätzlich gute Sache.

Allerdings hat diese Flexibilisierung auch Schattenseiten. Wir hätten uns gewünscht, dass der rotgrüne Gesetzentwurf dazu auch noch Lösungsvorschläge macht. Es ist gerade bei dem Thema „Austrittsmöglichkeit“ an keiner Stelle geregelt, wie die Auseinandersetzung beim Austritt aus dem Zweckverband konkret laufen soll.

(Zuruf von Mario Krüger [GRÜNE])

Ich darf, Herr Kollege Krüger, sagen: Das hat auch im Rahmen der Expertenanhörung eine nicht unwesentliche Rolle gespielt. Diese Unklarheit bleibt, eine Präzisierung wäre notwendig gewesen.

Meine Damen und Herren, insgesamt gesehen reicht es nicht aus, sich ausschließlich auf die Zweckverbände zu fokussieren, wenn wir über interkommunale Gemeinschaftsarbeit und Zusammenarbeit reden.

Die Zweckverbände sind sehr tradierte Formen der Zusammenarbeit. Sie sind oftmals sehr sperrig im praktischen Handling des kommunalen Alltags. Ich glaube, es ist gut, wenn wir uns in Zukunft auch noch anderer Rechtsformen bedienen und diese auch stärker mit interkommunalen Aspekten beleuchten. Ich darf hier die Rechtsform der Anstalt des öffentlichen Rechts, die AöR, an der Stelle auch erwähnen.

Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage von Herrn Krüger?

Insgesamt, meine Damen und Herren, eine sehr durchwachsene Vorlage, die ich gerne mit einer Zwischenfrage von Herrn Krüger noch erhellt bekomme. Deswegen, Herr Präsident, freue ich mich darauf.

Das ist nett, dass Sie das so ermöglichen. – Herr Kollege Krüger, bitte.

Herr Abruszat, Sie hatten gerade deutlich gemacht, bezogen auf die Frage, warum Sie dem Vorgang nicht zustimmen, sondern sich enthalten wollen, dass beispielsweise keine Regelungen zum Thema Kündigungen im Gesetzestext enthalten sind. Sie wissen aber, dass die Frage des Austritts aus Zweckverbänden üblicherweise – wir sind auch ganz gut damit gefahren – in der eigentlichen Satzung geregelt wird bzw. von den Gebietskörperschaften selbst zu organisieren,

selbst zu regeln ist?

Ja, Herr Präsident, Herr Kollege Krüger, das ist eine der Möglichkeiten, so etwas zu regeln, Sie wissen, der Teufel der Regelung steckt immer im Detail. Es wäre klug gewesen, gerade wenn ich als Gesetzgeber eine solche Flexibilisierung eröffne, dann auch entsprechende Regelungen mit aufzunehmen. Das ist, glaube ich, ein wichtiger Teil der Präzisierung. Ich darf an der Stelle auch noch einmal auf die Expertenanhörung verweisen, die dieses als wichtige Frage aufgeworfen hat.

Am Ende, meine sehr geehrten Damen und Herren, will ich sagen: Es ist kein Durchbruch, es ist kein Impuls, der am Ende wirklich substanziell hilft, aber es ist ein Gesetzentwurf mit der einen oder anderen guten Passage, die man durchaus mittragen kann. Deswegen gibt es heute eine wohlwollende Enthaltung und eine Zustimmung zum Entschließungsantrag. – Danke schön.

(Beifall von der FDP und Reiner Priggen [GRÜNE])

Vielen Dank, Herr Abruszat. – Für die Piratenfraktion spricht Herr Sommer.

Vielen Dank, Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuschauer auf der Tribüne und im Livestream! Wohlwollende Enthaltung – da kann ich mich gut anschließen. Auch wir sehen viele gute Punkte in dem Gesetzentwurf – keine Frage. Ich möchte als Beispiel die Experimentierklausel nennen. Dies ist, wie wir finden, eine hervorragende Idee, weil nicht alle Kommunen direkt einen großen Zweckverband gründen möchten – mit der ganzen Sperrigkeit, die Kollege Abruszat gerade genannt hat. Das ist, finde ich, eine hervorragende Geschichte, um auch kleinere Kommunen daran zu führen, die das große Bürokratiemonster noch nicht schaffen wollen. Das ist eine schöne Sache.

Auch ist es sehr sinnvoll, dass Kommunen ihre Aufgaben zusammen wahrnehmen. Gerade die Neugestaltung oder etwas präzisere Gestaltung des ersten Paragrafen im Gesetz bringt da etwas mehr Verfahrenssicherheit. Das ist sehr zu begrüßen.

Was extrem gut ist, finde ich, ist, dass das Kündigungsrecht erstmals bei Zweckverbänden überhaupt erwähnt ist. Dass man das besser ausgestalten kann – keine Frage. Vielleicht muss man da aber auch noch Erfahrungen sammeln, wenn man das Ganze flexibilisieren will. Dass man in den Kommunen durch die Zusammenarbeit Synergien nutzen will – alles gut. Das muss auch so sein. Gerade IT bietet da hervorragende Möglichkeiten.

Was ich nicht gut finde, was dann nur zu einer Enthaltung führen wird, ist, dass die Verbandsversammlungen, die mit den Zweckverbünden einhergehen, nicht besonders gut geregelt sind. Es gibt keine Regelungen dazu, wie sich die Verbandsversammlungen nach außen darstellen sollen. Es gibt keine Regelungen dazu, wie offen sie kommunizieren. Es gibt keine Regelungen dazu, ob es da überhaupt Protokolle geben wird, wenn diese Verbandsversammlungen tagen. Es gibt keine Regelungen dazu, wie der Minderheitenschutz in diesen Verbandsversammlungen auszusehen hat.

Das sind alles Punkte, die ich für extrem wichtig halte, die im Gesetzentwurf leider nicht wiederzufinden sind. Dementsprechend ist das ein Mangel an Transparenz, den ich auch in den Ausschusssitzungen angesprochen habe, der leider nicht behoben worden ist. Von daher wäre das jetzt schon eher eine nicht so wohlwollende Enthaltung. Gleichwohl sehe ich den Gewinn, den die kommunale Zusammenarbeit grundsätzlich bringen kann.

Was ich auch nicht so sehe wie die regierungstragenden Fraktionen, auch nicht wie die CDUFraktion, ist dieses hochgelobte Kompetenzzentrum. Meiner Ansicht nach ist in der Anhörung her

ausgekommen, dass wir mit unseren kommunalen Spitzenverbänden schon gute Ansprechpartner haben und dass wir mit ihnen zusammen weiter entwickeln müssten. Das müsste nicht ein Kompetenzzentrum sein, das von außen quasi draufgesetzt wird. Das finde ich nicht ganz optimal.

Auch finde ich es nicht ganz so schön, dass wir das Gesetz jetzt hier so schnell durchwinken, bevor wir beim RVR zu einer tragfähigen Lösung gekommen sind. Da wäre es meiner Ansicht nach sehr sinnvoll gewesen, wenn man auf eine gemeinsame Lösung gesetzt hätte, weil wir da ähnliche Problematiken haben. Da wäre es schon sinnvoll gewesen, beides zusammen abzuhandeln.

Also: Nachteile und Vorteile heben sich so ein bisschen auf. Ich tendiere dazu, positiv zu denken und zu hoffen, dass es dann doch besser wird, als sich der Gesetzentwurf erst einmal liest. Von daher: positiv geneigte Enthaltung – da kann ich mich anschließen. Das empfehle ich auch meiner Fraktion. – Vielen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

Vielen Dank, Herr Sommer. – Für die Landesregierung hat das Wort nun Herr Minister Jäger.

Herzlichen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Abruszat, Ihre wohlwollende Enthaltung ist schon einmal etwas Positives. Dass Sie den Sprung zur Zustimmung nicht schaffen, ist ärgerlich. Aber das müssen Sie selbst entscheiden. Erstaunlich ist aber Ihre Begründung, weil Ihnen in diesem Gesetzentwurf die Regelungstiefe nicht weit genug sei. Das ist für einen Liberalen, Herr Abruszat, eine ganz neue Argumentation.

(Beifall von der SPD – Kai Abruszat [FDP]: Das ist die praktische Erfahrung!)

Meine Damen und Herren, interkommunale Zusammenarbeit in Nordrhein-Westfalen ist eine Erfolgsgeschichte. Wir haben in NRW eine vielfältige, eine bunte, eine über Jahrzehnte gewachsene Landschaft durch Kooperationen und Zusammenarbeit. Wir haben in Nordrhein-Westfalen mehr als 1.000 öffentlich-rechtliche Vereinbarungen zu gemeinsamen Aufgabenwahrnehmungen von kommunalen Aufgaben. Und wir haben mehr als 350 Zweckverbände auf Grundlage dieses GkG in nahezu sämtlichen kommunalen Angelegenheiten. Das fängt an beim Schulwesen, betrifft die Abwasserbeseitigung, Erwachsenenbildung, Tierkörperbeseitigung, Naturschutzaufgaben, aber genauso Informationstechnik.

Das haben wir dem Landtag übrigens schon einmal im Rahmen eines umfangreichen Berichts am

28. März 2011 mitgeteilt. Dort war nachzulesen, wie vielfältig diese Landschaft in der Zusammenarbeit in Nordrhein-Westfalen schon ist.

Deshalb ist es gut, Herr Nettelstroth, dass Sie Ihren Antrag, wenn ich das richtig verstanden habe, zu diesem Tagesordnungspunkt zurückgezogen haben. Denn dieser enthielt Ungeheuerlichkeiten, Ungeheuerlichkeiten in dem Sinne, dass man die interkommunale Zusammenarbeit zuerst einmal nach vorne bringen müsse und dass Vorgaben diese behindern würde. Das hat wenig mit dem zu tun, was man bereits in dem Bericht aus dem Jahr 2011 hätte nachlesen können. Es hat vor allem nichts mit der kommunalen Wirklichkeit unserer 396 Kommunen in Nordrhein-Westfalen zu tun.

(Zuruf von Josef Hovenjürgen [CDU])

Wir brauchen diese Zusammenarbeit nicht neu zu erfinden, wir können auf eine Erfolgsgeschichte aufbauen. Wir wollen das bewährte Instrumentarium dieses Gesetzes, des GkG, ausbauen. Wir wollen zusätzlich neue Formen der Zusammenarbeit ermöglichen.