Protokoll der Sitzung vom 28.01.2015

Gleichwertige Lebensverhältnisse, meine Damen und Herren, in den Kommunen in NordrheinWestfalen!

(Josef Hovenjürgen [CDU]: Das war mal!)

Ich will ebenfalls noch erwähnen, dass zahlreiche Kommunen unweit anderer Bundesländer liegen. In

diesen Kommunen wird das Gefälle zwischen den Hebesätzen – beispielsweise zwischen Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen – dann noch in einer viel höheren Spreizung empfunden. Dadurch verschärft sich dieser Trend zulasten der Wettbewerbsfähigkeit hinsichtlich der Kommunen in den Grenzregionen Nordrhein-Westfalens weiter.

Deshalb, meine Damen und Herren, ist eines klar: Kommunen nutzen diese Grundsteuer natürlich als Ventil, um den haushaltspolitischen Anforderungen gerecht zu werden. Sie werden auch durch Haushaltssanierungspläne ein Stück weit dazu gezwungen – das gehört auch zur Wahrheit dazu –; sie tun das nicht freiwillig. Es ist Ausdruck unzureichender Finanzmittel aus Berlin und aus Düsseldorf, meine Damen und Herren.

(Beifall von der FDP)

Deswegen ist es klug, dass wir uns mit auch externem Sachverstand darüber austauschen, ob und inwieweit wir im Interesse der Bürgerinnen und Bürger eine Grundsteuerbremse implementieren und zum Zweiten das auch nutzen, um den Druck auf dem Kessel zu erhöhen, endlich eine dringend notwendige Gemeindefinanzreform von Berlin über Düsseldorf bis in die kommunale Familie hinein stärker auf den Weg zu bringen. Das ist ein ganz entscheidender Punkt.

(Beifall von der FDP und Josef Hovenjürgen [CDU])

Im Grundsteuergesetz haben wir einen Spielraum dazu. Wir können landesweite Höchstgrenzen für kommunale Grundsteuerhebesätze festlegen; das ist möglich. Wir wollen uns heute in einer solchen Debatte nicht auf eine Zahl festlegen, aber wir wollen mit den Fraktionen hier im Hause den Dialog für diese Systematik vertiefen und auch mithilfe externen Sach- und Fachverstandes überlegen, ob das nicht auch ein sinnvoller Weg ist, um die Finanznot der Kommunen aufzuzeigen, um aus Berlin, aus Düsseldorf mehr Unterstützung für unsere Kommunen in Nordrhein-Westfalen zu bekommen und das Wohnen für die Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen erträglich zu halten. – Ganz herzlichen Dank.

(Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Abruszat. – Für die SPD spricht nun Herr Hübner.

(Vorsitz: Präsidentin Carina Gödecke)

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Abruszat, vielen Dank für das Angebot. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, darüber zu debattieren, möchte Sie aber erst einmal beglückwünschen, da Sie sich offensichtlich dazu entschlossen haben, in Stemwede als

Bürgermeisterkandidat anzutreten. Indem Sie hier eine Debatte über die Grundsteuererhöhung in Stemwede andeuten, wollen Sie sich auf den letzten Metern in der kommunalen Selbstverwaltung noch etwas entledigen

(Kai Abruszat [FDP]: Oh!)

und sich eine Selbstbegrenzung über den Landtag geben.

(Vereinzelt Beifall von der SPD)

Auch habe ich vermisst – Sie haben zwar ein paar Kommunen aufgezählt, das ist schon richtig …

(Kai Abruszat [FDP]: Ich finde es ja schön, dass Sie die Wahl in Stemwede für die SPD schon verloren gegeben haben! – Beifall von der FDP)

Herr Abruszat, ich habe Ihnen nur zur Aufstellung gratuliert. Ich weiß, dass Sie das mit der CDU zusammen gemacht haben. Daher erst einmal herzlichen Glückwunsch. Aber dass Sie sich über die Debatte hier in Ihrer kommunalen Selbstverwaltung entsprechend einschränken wollen, überrascht mich schon ein bisschen.

Sie haben ein paar Kommunen erwähnt. Sie haben auch die Gemeinde Bergneustadt erwähnt. Es ist in der Tat richtig: Die hat im Haushaltssanierungsplan meines Erachtens nun 1.255 Hebesatzpunkte beschlossen. Bundesweit – das ist übrigens keine Gemeinde in Nordrhein-Westfalen – liegt der Höchstsatz bisher bei 1.800 Punkten. Es gab verschiedentlich auch bundesverwaltungsgerichtliche Verfahren zu dem Thema, auch zu Untergrenzen. Die Debatte über die Gewerbesteuer hat nicht direkt etwas damit zu tun, aber dort kennen Sie auch das entsprechende Urteil, dass man einen Mindestsatz von 200 Punkten zu erheben hat. Das ist in der Tat ein Thema, mit dem wir sehr sorgfältig umgehen sollten.

Ich will aber auch sagen: Ihre Forderung nach mehr Unterstützung der Kommunen in Nordrhein

Westfalen läuft insofern ins Leere – da würden Sie gleich wieder sagen, dass ich mich als Chefhistoriker betätige –,

(Kai Abruszat [FDP]: Genau!)

als Sie die Kommunen zwischen 2005 und 2010 landesseitig um ihre Erträge beraubt haben und erst im späteren Verlauf zu der Erkenntnis gekommen sind, dass wir hier mehr tun müssen.

Zur Debatte gehören auf der ehrlichen Seite aber auch die Beschränkungen, die uns das Grundgesetz vorgibt. Art. 106 und Art. 28 Grundgesetz, Herr Kollege Abruszat, schützen die kommunale Finanzhoheit in Summe, die Subsidiarität und entsprechend die Aufgabenwahrnehmung. Das ist ein Wert an sich, zu dem sich die Sozialdemokratie sehr bekennt.

(Beifall von Nadja Lüders [SPD])

Dazu gehört auch das autonome Steuererhebungsrecht. Daher können wir nicht einfach sagen: Wir deckeln das. – Auch alle Kommentierungen zu bundesverwaltungsrechtlichen Urteilen – schauen Sie da mal rein – stellen fest, dass § 26 im Grundsteuergesetz sehr wohl Erwähnung findet. Übrigens hat bisher kein Bundesland davon Gebrauch gemacht.

(Kai Abruszat [FDP]: Die haben auch nicht die hohen Steuersätze!)

Nein, ich habe Ihnen gerade eine Gemeinde genannt, die 1.800 hat. Es gibt in vielen Bundesländern auch Städte und Gemeinden, die über 1.255 liegen. In Berlin beispielsweise – das haben Sie nicht angeführt – liegt der Grundsteuersatz meines Erachtens bei 850. Das ist vergleichbar mit Duisburg.

(Kai Abruszat [FDP]: Das heißt, wir haben kein Problem?)

Ich will Sie nur auf die kommunale Selbstverwaltungsgarantie, die das Grundgesetz ausspricht, die selbstverständlich auch Auswirkungen auf die Finanzhoheit hat, hinweisen.

(Zuruf von Josef Hovenjürgen [CDU])

Und wir schreiben in § 75 der Gemeindeordnung vor, die Sie sonst auch gerne zitieren, dass Einnahmen und Ausgaben bei den Gemeinden zu decken sind. Das alles muss dabei gesehen werden.

Ich will noch einmal zur Grundsteuer zurückkommen. Hier sehe ich als Mitglied des Haushaltsausschusses insofern einen interessanten Debattenbeitrag, als wir in der Tat seit Mitte der 90er-Jahre generell über eine Reform der Grundsteuer diskutieren.

(Kai Abruszat [FDP]: So ist es!)

Es hat in ganz vielen Bundesländern immer mal wieder Versuche gegeben, Herr Innenminister und Kommunalminister, das anzuschieben. Darüber müssen wir debattieren, weil die verfassungsrechtlichen Grenzen mittlerweile gesetzt worden sind. Wenn Ihr Angebot so gemeint ist, will ich gerne im Kommunalausschuss weiterhin in den Dialog mit Ihnen eintreten. Dann sollten wir auch noch einmal darüber diskutieren, dass die Grundsteuer vor dem Hintergrund der bestehenden Einheitswerte und der entsprechenden Rechtsprechung dazu – das wissen Sie – überarbeitungsbedürftig ist.

Daher will ich das gerne aufgreifen, will aber mit Blick auf den Haushaltsausschuss sagen: Ihr Kollege Witzel spricht immer von einem Entfesselungsimpuls, der gesendet werden muss.

(Ralf Witzel [FDP]: So ist es! – Beifall von der FDP)

Sie wollen einen Fesselungsimpuls für die Kommunen, und das ist an Ihrem Vorschlag nicht in Ord

nung. Daher ist das sehr sorgsam abzuwägen. – Danke schön.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Hübner. – Für die Fraktion der CDU spricht jetzt Frau Kollegin Scharrenbach.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die „Westfälischen Nachrichten“ von heute wurden von dem Kollegen Abruszat schon zitiert. Lassen Sie mich trotzdem einen Satz aus dem Artikel vortragen:

„40 Städte und Gemeinden in der Region“

gemeint ist Münsterland –

„planen 2015 eine kräftige Erhöhung der Grundsteuer A und B.“

Damit ist klar: Es ist nicht mehr nur das Problem einer Region in Nordrhein-Westfalen, sondern die Entwicklung der Grundsteuern ist ein Problem des gesamten Landes. Dessen muss sich der Landtag annehmen. Deshalb, Herr Hübner, liebe Kollegen von SPD und Grünen, irren Sie, wenn Sie an der Stelle immer auf die kommunale Selbstverwaltung verweisen; denn Ihr Stärkungspakt hat mittelbar dazu beigetragen, dass diese Steuererhöhungsorgie überhaupt ausgelöst wurde.

(Beifall von der CDU)

Mit der Grundsteuer B treffen Sie gerade und in besonderem Maße die unteren und mittleren Einkommen. Das sind die, die Sie als SPD und Grüne immer besonders schützen wollen. Aber mit dieser Politik, die Sie hier auch im Landtag NordrheinWestfalen fahren, treffen Sie genau die falschen Bevölkerungsgruppen.

Selbst wenn man sich überwiegend auf die Entwicklung der Grundsteuer B bezieht, möchten wir als CDU insbesondere auf die Entwicklung der Grundsteuer A verweisen, nämlich die Grundsteuer für die landwirtschaftlichen Flächen in Nordrhein-Westfalen. Auch diese verteuern sich erheblich. Sie wissen, wieviel Druck gerade auf den landwirtschaftlichen Flächen liegt, was Pachtpreisentwicklungen und Vergleichbares anbetrifft. Wenn Sie hier zur stetigen Steuererhöhung kommen, verteuern Sie landwirtschaftliche Produktionen in unserem Land und treiben viele Betriebe dazu, ihre Betriebe weiterhin zu vergrößern.