Protokoll der Sitzung vom 28.01.2015

(Ralf Witzel [FDP]: Der zeigt das Handlungs- defizit!)

Nein. – Wieder einmal springen Sie von CDU und FDP um Aufmerksamkeit heischend auf ein Thema auf, das sich sehr gut für Panikmache eignet.

(Zurufe von der FDP: Oh!)

Gelernt habe ich indes, dass man anderen erst einmal gute Gründe unterstellen sollte und ihr Handeln wohlmeinend interpretieren möge. Die beiden hauptverantwortlichen Abgeordneten der gestrigen Pressemitteilung und zugleich die heutigen Redner – beide kenne ich nicht als Mitglied im federführenden Ausschuss – möchte ich gerne über die Aktualität aufklären. Möglicherweise sind Ihnen die Informationen der letzten Tage irgendwie nicht zu Ohren gekommen.

(Beifall von den GRÜNEN)

„Täglich grüßt das Murmeltier“ ist bei Ihnen ein Prinzip; Sie haben mit Ihrem Antrag versucht, auf die vorherige Information des Landkreistags aufzuspringen. Dabei haben Sie aber vergessen, dass es zwischenzeitlich eine andere Situation gibt.

Sie kennen das Schreiben des Landkreistages vom 23. Januar 2015, in dem sehr deutlich dargelegt wird, wie sich die Situation im Land NordrheinWestfalen darstellt. Ich zitiere gerne mit Erlaubnis des Präsidiums aus diesem Rundschreiben:

Trotz nun eintretender weiterer Verzögerung des Beginns der Notfallsanitäter-Ausbildung ist auch aus kommunaler Sicht eine in sich abgeschlossene und die weiteren Kernfragen der gemeinsamen Vorschläge bearbeitende Novellierung des Rettungsgesetzes NRW im März sinnvoll, damit eine sachgerechte abschließende Klärung der noch offenen Fragen erfolgen kann. – In der Zusammenfassung heißt es zudem sogar ausdrücklich:... gegenüber der Verabschiedung im Januar zu bevorzugen.

Der Landkreistag bringt es auf den Punkt: Ziel ist es, ein langfristig tragfähiges Modell des Rettungsgesetzes zu schaffen. Diese Einschätzung, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, wird auch von den Praktikern vor Ort geteilt.

(Widerspruch von der FDP)

Ich darf Ihnen aus der heutigen Presse den Feuerwehrchef der Stadt Solingen zitieren, der gerade versucht, für vier Städte eine Ausbildung aufzubauen: Die Kommunen haben aber Gott sei Dank noch Zeit, sich auf dieses neue Gesetz einzustellen. Vorbereitung in Ruhe und Sorgfalt statt Panikmache. – So lautet die Botschaft der Praktiker. Genau das ist die Botschaft vor Ort. Diese Beteiligten kennen Sie, die alle dabei waren.

Außerdem – das wissen Sie selber – wird es in diesem Rettungsgesetz sehr großzügige Übergangsregelungen geben, die wir in den nächsten Jahren auch benötigen werden, um vielen Menschen, die in diesen Berufen tätig sind, die Möglichkeit zu geben, sich auszubilden und zu qualifizieren.

Herr Kollege

Neumann, Entschuldigung – Frau Kollegin Scharrenbach würde Ihnen gerne eine Zwischenfrage stellen.

Wir sind schon 25 Minuten im Verzug. Ich muss heute rechtzeitig zu meiner Frau, sie ist krank. Bitte entschuldigen Sie.

(Zurufe)

In den nächsten Jahren verbleibt genügend Zeit, um hinreichend und sachgerecht Notfallsanitäter ausbilden zu können. Sofern man sich die Mühe macht, den Sachverhalt fachpolitisch zu prüfen, dann entbehrt Ihr Großszenario von einer Gefährdung der Bevölkerung und eines Notstandes jeglicher vernünftigen Grundlage und dokumentiert nur ein fragwürdiges Spiel mit den Sorgen und dem Sicherheitsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger.

Ihr Eilantrag dient nicht der Aufklärung über die Sachfragen des Rettungsverfahrens und der Notfallsanitäter-Ausbildung, wohl aber dem Populismus. Der einzige Notstand, den ich hier erkenne, scheint der Antragsnotstand der CDU- und der FDP-Fraktion zu sein, in diesen Fragen zu handeln. Deshalb werden wir auch Ihren Eilantrag ablehnen. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Neumann. – Herr Kollege Neumann, bleiben Sie bitte stehen, denn es gibt eine Kurzintervention von Frau Kollegin Scharrenbach.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Neumann, dann müssen wir es leider so herum machen. Sie können davon ausgehen, dass CDU und FDP – Sie wissen das auch – bei den Fragen des Rettungsgesetzes keinen Antragsnotstand haben. Aber vielleicht haben SPD und Grüne einfach einen Gesprächsnotstand. Denn das war das Hauptproblem der letzten Wochen in dieser Angelegenheit.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Es wäre schön gewesen, wenn wir heute von Ihnen erfahren hätten, wann denn nun wenigstens die Ausführungsbestimmungen für die Vollausbildung auf den Weg kommen. Sie haben es ja auch geschafft, die Ausführungsbestimmungen für die Ergänzungsausbildung im Sommer zu veröffentlichen.

(Ministerin Barbara Steffens: Das hatte auch einen Grund!)

Deswegen wäre es schön gewesen, wenn Sie hier einmal eine Perspektive aufgezeigt hätten. Wir haben versucht, Ihnen deutlich zu machen, dass wir diese fehlenden Unterlagen bis zum März haben wollen, damit wir dann ein Gesamtpaket zum Rettungsgesetz verabschieden können. Vielleicht können Sie da noch einmal nachlegen.

(Beifall von der CDU)

Frau Scharrenbach, nicht umsonst habe ich eben gesagt, dass wir – so steht es ja auch in dem Rundschreiben des Landkreistages, das mit vielen Beteiligten, von denen Sie sprechen, abgeklärt ist, und das genau diese Position enthält –, bis März in diesem Landtag dieses Gesetz auf den Weg bringen werden, um die Voraussetzungen zu schaffen.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Neumann. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Herr Kollege Ünal.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Wir behandeln heute einen tatsächlich unnötigen Antrag von der CDU und der FDP.

(Zuruf von Marc Lürbke [FDP])

Warum? Die Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales habe ich immer so erlebt, dass sie als Fachpolitiker und Fachpolitikerinnen am Thema interessiert sind. Deswegen verstehe ich nicht, warum Sie diesen Antrag gestellt haben.

Wir haben im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales nach der Anhörung gemeinsam mehrmals eine Auswertung gemacht und darüber diskutiert. Wir hatten auch verabredet, dass das Thema heute auf der Tagesordnung stehen sollte. Danach gab es aber einen Vorschlag des Landkreistages, der eine rechtliche Überprüfung notwendig machte. Herr Neumann hat aus diesem Rundschreiben des Landkreistages zitiert und erklärt, warum diese Verzögerung aufgetreten ist. Diese rechtliche Überprüfung muss stattfinden, bevor wir das Gesetz verabschieden können.

Zum Zweiten haben wir mit dem Landkreistag verabredet, dass wir im März das Rettungsgesetz auf jeden Fall verabschieden werden. Die Ausführungsbestimmungen Teil II oder die Zuständigkeitsverordnung Heilberufe können wir erst nach der Verabschiedung des Landesrettungsgesetzes vornehmen, weil besonders in diesem Teil II die Vollfinanzierung der Ausbildung geregelt wird.

Dafür gibt es – das wissen die Kolleginnen und Kollegen im AGS ganz genau – einen Regelungsbe

darf. Ohne die Verabschiedung des Landesrettungsgesetzes dürfen die Ausführungen nicht veröffentlicht werden. Sie wissen, dass die Ausführungen und der Gesetzentwurf im März verabschiedet werden. Jetzt stellen Sie einen Antrag, die Landesregierung solle bis März diese Ausführungen veröffentlichen.

Herr Kollege …

Sie kennen den Termin, dass wir im März verabschieden.

Herr Kollege Ünal, Entschuldigung. – Herr Kollege Sieveke würde Ihnen gerne eine Zwischenfrage stellen.

Ja, gerne. Bitte schön.

Vielen Dank, Herr Kollege, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie haben eben auch auf die zeitliche Komponente abgestellt und haben gesagt, es sollte heute plenar beraten werden.

Ich stelle Ihnen die Frage: Ist Ihnen bekannt, dass das eigentlich schon zur letzten Plenarberatung auf die Tagesordnung kommen sollte und dass die mitberatenden Ausschüsse jeweils erst am Tag ihrer Ausschussberatungen darüber informiert wurden, dass der Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung genommen werden sollte, und zwar mehrmals? – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Ja, es stimmt, dass wir im AGS tatsächlich einen ganz anderen Zeitplan hatten. Dieser Entwurf, der zwischen den kommunalen Spitzenverbänden, den privaten Anbietern und den Gewerkschaften erarbeitet wurde, hat uns, wie gesagt, erst in letzter Sekunde erreicht, sodass diese rechtliche Überprüfung in der Kürze der Zeit wirklich nicht durchgeführt werden konnte.

Deswegen haben wir gesagt, dass wir dieses Gesetz im März verabschieden und nach Verabschiedung des Gesetzes die Ausführungsbestimmungen veröffentlicht werden. Diesen Termin haben wir mit den Beteiligten kommuniziert, und von diesem Termin wissen Sie auch ganz genau. Da wir das Gesetz im März verabschieden werden, ist in diesem Eilantrag eben auch von März die Rede.

Des Weiteren wird es nicht zu einem Notstand in der Ausbildung kommen. Dessen können Sie sich sicher sein. Denn die Ausbildung hat im Dezember 2014 angefangen und geht im Jahr 2016 zu Ende. Sie wissen ganz genau, dass im Dezember 2014 mit der Ausbildung begonnen wurde.

In diesem Zusammenhang möchte ich erwähnen, dass wir den Kommunen sehr großzügige Übergangsregelungen zugestanden haben. Bis 2026 können potenzielle Notfallassistenten die Notfallsanitäterausbildung durchlaufen. Sie können somit sicher sein, dass wir weder auf der Landesebene noch in der Ausbildung einen Notfallsanitäternotstand haben. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Ünal. – Für die Piraten spricht jetzt Herr Kollege Lamla.