Protokoll der Sitzung vom 30.01.2015

„Mit den Hochschulen des Landes wurden Ziel- und Leistungsvereinbarungen zur Aufnahme von Studienanfängern im ersten Hochschulsemester geschlossen, die ein ausreichendes Angebot für die Erstausbildung sicherstellen. Diese Zielvereinbarungen gelten ohne Einschränkungen weiter.“

Meine Damen und Herren, die Hochschulen müssen damit die gleichen Aufgaben bei insgesamt weniger Hochschulpaktmitteln stemmen. Seriös sieht anders aus. Seit Längerem beklagen die Hochschulen die nicht auskömmliche Grundfinanzierung. Solange das Land den Hochschulen diese nicht zur Verfügung stellt, werden diese die Mittel für die zusätzlichen Bachelorplätze in dem Ausmaß, wie sie bisher absehbar sind, nicht zur Verfügung stellen können. Das zu ignorieren, wäre fahrlässig.

Insoweit ist der Antrag der CDU nicht durch Regierungshandeln erledigt. Gerade die Aufarbeitung der Anfängerzahlen für Bachelor- und Masterstudienplätze zur Ermittlung des zukünftigen Bedarfs – Herr Präsident, das ist dann auch meine Schlussbemer

kung – ist doch für die weitere Planung – da bin ich der Kollegin Dr. Seidl sehr dankbar, dass Sie ebenfalls darauf hingewiesen hat – wichtig. Wir müssen doch valide Planungsgrundlagen und auch Klarheit haben bei der Frage, nach welchen Kriterien wir solche Bedarfsschätzungen machen. Das haben die Kollegen der Union zu Recht angemahnt. Deswegen werden wir diesem Antrag, der nicht durch Ihr Handeln erledigt ist, auch zustimmen. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP – Karl Schultheis [SPD]: Das überrascht mich jetzt!)

Vielen Dank, Frau Freimuth. – Nun spricht für die Piratenfraktion Herr Bayer.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Studierende! Herr Schultheis hat bereits einen historischen Überblick gegeben, und Herr Berger hat die Geschichte des Antrags dargelegt. Deshalb muss ich nicht alles wiederholen oder den Antrag erklären. Der Antrag ist vielleicht durchaus überholt. Aber damit wird die CDU niemanden mehr überholen. Denn der Antrag kommt an dieser Stelle viel zu spät. Ob der Antrag Druck ausgeübt hat, lasse ich an der Stelle einmal offen. Dass es diesen Effekt natürlich gibt, das wissen wir.

(Dietmar Bell [SPD]: Haben Sie sich unter Druck gesetzt gefühlt?)

Der Antrag ist jetzt passé, weil die Landesregierung gemeinsam mit dem Bund den Hochschulpakt III aufgelegt hat, indem er den Ausbau von Masterplätzen bereits beschlossen hat. Insgesamt sollen 60.000 neue Masterplätze bis 2020 entstehen. Frau Seidl sprach von 65.000 und hat dieses Programm bereits ausreichend erläutert.

Die Erhöhung bedeutet allerdings keine Masterplatzgarantie so, wie wir sie fordern. Es ist keine Garantie für alle Studierenden. Die Studierenden sind übrigens wie viele Wirtschaftsvertreter zu der Einsicht gelangt, dass der Bachelortitel allein keinesfalls ausreicht, weshalb sie den Master als nächsthöheren Abschluss anstreben.

Die Aussage eines Personalers: Wenn sich jemand bewirbt, der nur den Bachelorabschluss hat, frage ich mich natürlich, warum er oder sie das Studium abgebrochen hat. – Diese Aussage sagt viel über die Absicht und dann auch über die Realität von Bologna aus. Frau Freimuth hat es bereits gesagt: Das Nachfrageverhalten wurde falsch eingeschätzt, weil – das ergänze ich – der Bachelorabschluss nicht das ist, was er sein sollte.

Auch hat Frau Freimuth bereits angedeutet: Hinzu kommt, dass die Mittel nicht verstetigt, sondern wiederum nur Programmmittel sind. Wir wissen, auch

die besten Programme laufen irgendwann aus. Das bedeutet, dass nach 2020 nicht klar ist, ob es die Finanzierung weiterhin geben wird.

Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass wir bis 2020 wieder zu Diplom und Magister zurückkehren. Der Masterabschluss muss deswegen zwingend ein Erfolgsmodell werden.

Ich meine, dass dem Bachelor nun der nötige Glanz verliehen werden muss,

(Zuruf von den GRÜNEN: Ihrer Rede merkt man das aber nicht an!)

vor allem aus der Fragestellung heraus: Wie können wir qualifizierten Nachwuchs für die Forschung und die Wissenschaft gewinnen? Nichts verleiht dem Bachelor so viel Glanz und auch Berechtigung wie die Masterplatzgarantie.

Es müssen genügend Masterplätze zur Verfügung stehen. Wir sehen da zwar mittlerweile Teilerfolge, wir begrüßen auch das Verhandlungsergebnis, aber stellen wir eine andere Frage, dann reichen die Plätze rechnerisch nicht mehr aus: Warum soll den Studierenden, die bereits zwei Jahre studiert haben und sich weiter qualifizieren möchten und den Masterabschluss anstreben, gesagt werden: „Wir haben keine Studienplätze für euch! Verlasst die Hochschule! Hier ist kein Platz für euch!“? – Das geht so nicht.

Aus Piratensicht sind Sie gegenüber den Studierenden, die keinen Masterplatz bekommen, aber weiterhin in der Pflicht, zu erklären, warum ausgerechnet an diesem Punkt, also nach Erwerb des Bachelors, ihr Recht auf Bildung enden soll.

Ich finde es fahrlässig, in einer Arbeitswelt, die möglichst hohe Qualifikation voraussetzt, vielen Studierenden aus finanziellen Gründen die Chance zu verbauen.

Na gut, das ist eine grundlegende Frage, auf die Sie, Frau Ministerin, antworten müssen. Eben sprach ich von Programmmitteln. Bevor hier Missverständnisse aufkommen: Das Programm ist erst einmal okay; es ist allerdings nicht perfekt. In der Anhörung haben besonders die Fachhochschulen im Ausbau der Masterkapazitäten einen Vorteil ausgemacht, da sie dann ihren Forschungsanteil deutlich erhöhen können.

Interessant ist der Aspekt des Übergangs zwischen Bachelor und Master, wenn der Hochschultyp gewechselt wird. Dazu hat Prof. Sternberg von der Landesrektorenkonferenz der Fachhochschulen

Folgendes gesagt:

„Bei diesem Übergang zwischen Hochschultypen, darf es nicht um den Hochschultyp gehen. Es muss um die fachliche Qualifikation gehen. … Es ist durchaus in Ordnung, wenn man für einen Masterstudiengang gewisse Zugangsqualifikationen fordert. Das darf aber nicht davon

abhängen, an welchem Hochschultyp man den Bachelor erworben hat. Das gilt umgekehrt natürlich auch für die Fachhochschulen.... In diesem Zusammenhang kann man dann diskutieren, wie viel Volkswirtschaft ein Bachelorabsolvent der Betriebswirtschaft können muss, damit er einen Masterstudiengang an den Universitäten machen darf.“

Das unterschreibe ich so.

Ich finde, auch diese Form der Diskriminierung muss endlich angegangen werden. Aber das ist natürlich nicht Sache dieses Antrags.

Wir haben den Antrag im Ausschuss abgelehnt. Ich empfehle dies auch heute so zu tun, weil er eben überholt ist, sich überlebt hat und in klassischer Weise das Thema verfehlt. – Vielen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

Vielen Dank, Herr Bayer. – Für die Landesregierung hat nun das Wort Frau Ministerin Schulze.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sie alle wissen, in dem Wintersemester nach dem doppelten Abiturjahrgang hatten wir 111.000 junge Menschen, die ein Studium in Nordrhein-Westfalen aufgenommen haben. Im laufenden Wintersemester sind es jetzt 106.000, also rund 5.000 Erstsemester weniger. Es ist auch klar, dass die jetzt durch die Hochschule durchwachsen, dass es also eine größere Nachfrage nach Masterstudienplätzen geben wird.

Wir haben zunächst gesagt: Wir versuchen, es mit dem Bund zu verhandeln und in dem aktuellen Hochschulpakt III eine Masterkomponente einzuführen. Das ist nicht möglich gewesen. Wir haben damals schon angekündigt, dass wir dann ein eigenes Masterprogramm machen. Das haben wir nun gemacht, und die Hochschulen werden gut darauf vorbereitet sein, was da kommt. Bis zum Jahre 2020 werden insgesamt 65.000 zusätzliche Masterstudienplätze eingerichtet. Dafür stehen bis zu 700 Millionen € zur Verfügung. Die Hochschulen gehen erst einmal davon aus, dass diese Mittel reichen. Ich glaube, die sind sehr nah dran und wissen, was wir da brauchen.

Ich habe keine Zweifel daran, dass die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen die steigende Nachfrage

nach Masterstudienplätzen ebenso vorbildlich meistern werden, wie sie das beim doppelten Abiturjahrgang mit den Bachelorplätzen gemacht haben.

Sie haben immer gesagt: Das wird nicht funktionieren. Die Welt geht unter. – Die Welt ist nicht untergegangen, und das hat funktioniert. Das wird auch bei den Masterstudienplätzen so sein.

Ein bisschen wundert mich, Herr Dr. Berger, warum Sie so wenig Zutrauen in die Autonomie der Hochschulen haben.

(Beifall von der SPD – Lachen von der CDU)

Ja, das wundert mich wirklich. – Sie wollen, dass wir ganz genau festlegen, an welcher Hochschule welche Masterplätze und in welchem Fach ganz genau darunter gefasst werden. Wir haben da ein ganz anderes Zutrauen, ich habe da ein ganz anderes Zutrauen in die Erfahrungen der Hochschulen und darin, dass die schon ganz genau wissen, wo man da am besten Masterplätze einrichtet. Deswegen haben wir mit den Hochschulen die Anzahl der Plätze vereinbart. Die Hochschulen werden sie genau dort einrichten, wo sie eben nachgefragt und auch gebraucht werden.

Ich fand die Anhörung, die der Landtag durchgeführt hat, sehr interessant, weil im Ausschuss bestätigt wurde, dass es richtig ist, was die Landesregierung da macht.

(Beifall von der SPD)

Alle eingeladenen Expertinnen und Experten haben das landeseigene Masterprogramm ausdrücklich begrüßt. Der Ausbau der Masterstudienplätze erfolgt nicht zulasten der Aufnahmekapazitäten für die Erstausbildung. Wir können davon ausgehen, dass der geschätzte Bedarf durch das Masterprogramm wirklich ausreichend gedeckt ist. Wenn nicht, dann werden wir nachsteuern.

Frau Freimuth, vielleicht sollten Sie einmal mit Kolleginnen und Kollegen aus dem Bund sprechen, weil der Bund uns immer wieder für unsere transparente Art der Abrechnung und dafür lobt, wie wir mit den Mitteln umgehen.

(Beifall von der SPD)

Da wird nichts vertuscht, da wird nichts versteckt. Wir haben da eine sehr transparente Herangehensweise, die mit dem Bund abgestimmt ist.

Meine Damen und Herren, es liegt auf der Hand, welche Ziele die Landesregierung beim Ausbau der Masterstudienplätze verfolgt. Wir bereiten die Hochschulen auf die steigende Nachfrage vor, damit die Studierenden in den Bachelorstudiengängen eine klare Perspektive erhalten. Ich bin den Verantwortlichen in den Hochschulen dankbar dafür, dass sie dieses Programm gemeinsam mit uns umsetzen.

Ich glaube, dass Ihre Unkenrufe genauso verhallen werden, wie das beim Bachelor schon der Fall war. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Damit sind wir am Ende der Beratung dieses Antrags.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für Innovation, Wissenschaft und Forschung empfiehlt in Drucksache 16/7798, den Antrag Drucksache 16/5041 abzulehnen. Wir stimmen also nicht über die Beschlussempfehlung ab, sondern über den Antrag selbst. Wer stimmt dem Antrag zu? – Die CDUFraktion und die FDP-Fraktion. Wer stimmt gegen den Antrag? – SPD und Grüne sowie die Piratenfraktion. Gibt es Enthaltungen? – Es gibt keine Enthaltungen. Damit ist der Antrag Drucksache 16/5041 mit großer Mehrheit abgelehnt.

Wir sind am Ende unserer heutigen Sitzung.

Ich berufe das Plenum wieder ein für Mittwoch, den 18. März 2015, 10 Uhr.