Protokoll der Sitzung vom 18.03.2015

Und dann kommt ein Verfassungsgericht und stellt klug fest: Was ihr in den letzten Jahren gemacht habt, ist aus dem Ruder gelaufen. Ihr habt Lobbypolitik betrieben, um ganz bestimmte Leute von dieser Steuer auszunehmen.

(Vereinzelt Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Wer das als „Kernschmelze unseres Mittelstandes“ bezeichnet, wie es der Fraktionsvorsitzende der CDU in diesem Landtag entgegen den Aussagen seines Bundesfinanzministers getan hat, der muss sich fragen lassen, wessen Spiel er hier eigentlich betreibt. Und das wird verkleidet mit der Bemerkung, dass man sich Sorgen um Arbeitsplätze und Betriebe macht. Darum geht es Ihnen überhaupt nicht.

Es geht darum, einen kleinen Kreis riesiger Erbschaften von jedem Mittragen der Lasten freizustellen, die unsere Gesellschaft für ihre Zukunftssicherung benötigt. Darum geht es. Deswegen unterstütze ich den Bundesfinanzminister in seinen Kernaussagen und sage ganz klar: Ja, es gibt eine Rei

he von Punkten, über die wir reden müssen. Wir müssen darüber sprechen, dass es keinen Fallbeileffekt gibt, dass eine Freigrenze nicht so gestaltet sein darf, dass mit einem Euro mehr plötzlich die Erbschaftsteuer voll zuschlägt und vorher gar nicht. Wir müssen darüber reden, wie man Verwaltungsvermögen und Produktivvermögen voneinander trennt.

Natürlich müssen wir das tun, Herr Krückel. Wir haben doch gemeinsam die Erfahrung gemacht, wie reiche Zeitgenossen – nicht unbedingt Unternehmer – es geschafft haben, ihr Vermögen in einer Gesellschaft zu kaschieren, um ihre Porsches, Rembrandts und wer weiß was von der Steuer frei zu halten. Das haben wir zum Teil gegen den Widerstand der FDP und mit der CDU gemeinsam hinbekommen. Die CDU hat allerdings immer wieder darauf geachtet, dass noch ein paar kleine Schlupflöcher aufgemacht wurden. Damals hat Nordrhein-Westfalen übrigens die Feder geführt.

Das werden wir den Menschen in diesem Land auch jetzt sagen: Lassen Sie sich nicht kirre machen. Diese Landesregierung wird bei der derzeit laufenden Willensbildung darauf achten, dass Betriebe und Arbeitsplätze nicht gefährdet werden.

Wir lassen uns aber auch umgekehrt nicht ins Bockshorn jagen und lassen uns nicht sagen, wir gefährdeten bei jedem, der einen Beitrag leisten soll – auch wenn es nur ein paar Euro sind –, schon einen Betrieb. Das widerspricht jeder Erfahrung und jeder Wahrheit. Das ist nur einer einzigen Sache geschuldet, nämlich Lobbyarbeit für diejenigen zu betreiben, die mehrere Millionen erben und diese Erbschaften unversteuert weitergeben wollen. Das wird mit uns nicht passieren, zum Glück, wie ich den Eindruck habe, auch nicht mit dem Bundesfinanzminister. – Ganz herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Finanzminister. – Bleiben Sie bitte gleich am Redepult stehen. Herr Kollege Witzel hat sich zu einer Kurzintervention gemeldet.

Herr Finanzminister Dr. WalterBorjans, Sie haben gerade sehr klischeehaft argumentiert. So habe ich es empfunden.

(Zuruf von der SPD: Was haben Sie denn gemacht?)

Es geht hier nicht darum, dass jemand, der eigentlich kein Unternehmer ist, kurz vor einem Todesfall Werte in verschachtelten, umdeklarierten Konstellationen in die Hülle eines Unternehmens einbringt, um so die Steuerbelastung beim Übertragungsvorgang zu minimieren. Wir reden über Anforderungen, durch die man einen Betrieb bis zu sieben Jahre mit seinen Beschäftigten und den entsprechenden

Lohnsummen fortführt, damit die Regelungen überhaupt greifen und nicht nachträglich von der Finanzverwaltung korrigiert werden.

Deshalb ist mir die Feststellung wichtig, dass in diesem Verfassungsgerichtsurteil bei allen Einschränkungen selbstverständlich auch ein steuerschonender Übergang im Grundsatz bejaht worden ist. Ich habe zwei Fragen, zu denen Sie sich in der Debatte nicht verhalten haben.

Erstens. Andere Bundesländer haben sich positioniert. Bayern schlägt zum Beispiel eine Freistellungsgrenze von 100 Millionen € vor. Wie stehen Sie dazu?

Zweitens. Sie haben heute vom IHK-Präsidenten in Nordrhein-Westfalen einen Anforderungskatalog mit drei zu lösenden Problemen übersandt bekommen. Es geht erstens um die realistische Ermittlung des Unternehmenswertes. Zweitens geht es um die Lösung der Problematik, dass Privatvermögen mit einbezogen wird und man damit zu einer indirekten Vermögensbesteuerung kommt. Drittens geht es um die Frage, wo trennscharf zwischen produktivem und nichtproduktivem Betriebsvermögen zu unterscheiden ist. Was sagen Sie denjenigen, die als Betroffene heute aktuell sagen, das ist ein Riesenproblem für sie?

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Witzel.

Denen kann ich auf der Grundlage dieser Maßgabe sagen, dass wir den Unternehmensübergang auf die nächste Generation nicht gefährden wollen. Wir wollen nicht, dass ein Unternehmen aufgrund der Erbschaftsteuer nicht fortgesetzt werden kann.

Im Übrigen wird damit unterstellt, der Vererbende würde es ohne Steuerverschonung vorher lieber verkaufen. Das ist doch Unsinn. Was macht er denn mit dem Kaufpreis? Will er diesen anschließend nicht vererben? Dann ist es kein Produktivvermögen mehr. Auch darüber muss man einmal sprechen.

Niemand hat im Übrigen gesagt, es geht um 100 Millionen € oder 20 Millionen € Unternehmenswert. Es geht darum, dass an die Stelle eines Unternehmenswertes von 100 Millionen € möglicherweise ein Betrag von 20 Millionen € als Grenze für den Erwerber gilt. Wenn ein Vererbender drei Erben hat, dann sind es eben nicht 100 Millionen € für das Unternehmen, sondern es werden drei mal 20 Millionen € für die drei Erben zugrunde gelegt. Es wird also gefragt, wieviel ein Einzelner erbt.

Das ist ein ganz interessanter Tatbestand, weil ja bei familiengeführten Unternehmen nicht alle Eigen

tümer gleichzeitig vererben. Das geht gestaffelt. Insofern ist die Frage durchaus diskussionswürdig. Wir sind bisher nicht zu einem Abschluss gekommen. Ich finde den vom Bundesfinanzminister vorgeschlagenen Ansatz allerdings ganz interessant.

Der zweite Punkt betrifft das Privatvermögen.

Die Redezeit.

Auch dabei geht es darum, den Erben nicht bei der Frage überfordern zu wollen, ob er die Erbschaftsteuer bezahlen kann, ohne das Unternehmen in Gefahr zu bringen. Das hängt natürlich davon ab, wie viele Mittel er hat, um die Erbschaftsteuer zu bezahlen. Ich selbst habe an anderer Stelle schon gesagt: Es gibt potenzielle Erben in Unternehmen, die von Beruf Sohn oder Tochter sind und die kein eigenes Vermögen erzielen, sondern nur darauf warten, dass sie erben. Wenn das dazu führt, dass sie besser gestellt sind als die, die in der Zwischenzeit einen eigenen wirtschaftlichen Erwerb geschaffen und Vermögen haben, dann kann man sie nicht dafür bestrafen.

Darüber muss man reden. Diese Punkte sind bisher in diesem Vorhaben nicht geklärt.

Bezüglich der Frage von Produktiv- oder Nichtproduktivvermögen sind wir der Auffassung – anders als es Finanzminister Schäuble vorschlägt –, dass das bisherige Verfahren gut und richtig und vor allen Dingen praktikabel ist und dass das Verfahren, das jetzt vorgeschlagen wird, nicht praktikabel ist. Das sind Punkte, die überhaupt noch nicht ausdiskutiert sind.

Richtig ist aber, dass man, wenn ein erheblicher Teil eines Unternehmens mit der Produktion gar nichts zu tun hat, sagen muss: Da kann man keine Verschonung von der Erbschaftsteuer erwarten, weil das am Ende wieder genau zu diesem Effekt führt, den Sie eben beschrieben haben, dass man möglichst viel, was überhaupt nichts mit der Produktion zu tun hat, in das Vermögen des Betriebs hineinsetzt und damit von der Steuer verschont.

Die Verschonung ist vom Verfassungsgericht bejaht worden. Sie wird von allen bejaht, die eine Unternehmensfortsetzung sichern wollen. Aber das ist kein Freibrief dafür, dass nur die volle Verschonung für alle am Ende die Sicherstellung unseres Mittelstandes in Deutschland bedeutet. Wer das verlangt, der hat andere Absichten als er vorgibt.

Vielen Dank, Herr Finanzminister. Nur zur Information: Das war mehr als die Verdoppelung der vorgesehenen Antwortzeit für die Kurzintervention. Ich habe vollstes Verständnis dafür, dass bei einer komplexen Kurzintervention mit Fragestellungen auch die Antwort nicht in

nerhalb von kurzer Zeit gegeben werden kann. Aber wir müssen schon eine einheitliche Regelung finden.

Weitere Wortmeldungen liegen jetzt nicht vor. Damit schließe ich die Aussprache zum Tagesordnungspunkt 7.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrages Drucksache 16/8134 an den Haushalts- und Finanzausschuss. Der bekommt die Federführung. Die Mitberatung geht an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk. Die abschließende Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Ist jemand gegen die Überweisung? – Gibt es Enthaltungen? – Das ist beides nicht der Fall. Damit haben wir so überwiesen.

Ich rufe auf:

8 Studentische Mobilität sicherstellen – Er

folgsmodell Semesterticket stärken und Einigung im Streit um das VRR-Semesterticket erzielen

Antrag der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/8112

Ich eröffne die Aussprache. – Herr Kollege Bayer hat für die Piraten das Wort.

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Studierende! Heute vor 23 Jahren gab es Debatten im Landtag und einen Erlass des Ministeriums für Wissenschaft und Forschung. Die waren Grundlagen für die Einführung des Semestertickets, welches sicher auch von Ihnen als Erfolgsmodell bezeichnet wird.

Wir sehen gerne, wie ein solidarisches Prinzip für stabile Einnahmen im ÖPNV und für eine studentische Mobilität sorgt, welche die Möglichkeiten des studentischen Lebens, des studentisches Austauschs und der studentischen Kultur erweitert. Wir wollen Kreativität, Innovationen und Entwicklungschancen. Das Semesterticket ist eine Voraussetzung dafür. Deshalb hat gerade die Landespolitik für das solidarisch finanzierte Semesterticket die Verantwortung.

Jetzt steht das Semesterticket zur Diskussion. Ja, tatsächlich, denn am Anfang steht nämlich das solidarische Prinzip. Dieses wird ignoriert, wenn die Preise und Bedingungen nicht fair ausgehandelt werden, sondern den Studierenden ein Alles-oderNichts-Vertrag vorgelegt wird. Der VRR ist und bleibt die Referenz in NRW. Daher betrifft das nicht nur Rhein-Ruhr, wenn nun in den dortigen Universitäten Urabstimmungen stattfinden.

Die Studierenden brauchen ein Signal aus der Landespolitik, dass uns deren Studienbedingungen nicht egal sind, dass wir zum Erfolgsmodell Semesterticket stehen und es uns nicht egal ist, ob Semestertickets oder YoungTickets verkauft werden oder ob in Zukunft noch Busse und Bahnen den Campus ausreichend bedienen können.

(Beifall von den PIRATEN)

Liebe Kolleginnen und Kollegen der Hochschulpolitik, die flexible Mobilität zwischen allen Hochschulstandorten in NRW ist ein Qualitätsmerkmal für Lehre und Wissenschaft. Darum sollte das Semesterticket Ihr Anliegen sein.

Liebe Wirtschaftspolitiker und -politikerinnen, Sie verlangen nach Innovationen und wünschen sich eine starke Hochschullandschaft. Das Semesterticket ist ein wichtiger Standortfaktor für unsere Hochschulen und sorgt bei den Studierenden für die für Kreativität und Innovationen wichtige Flexibilität.

Liebe Sozialpolitikerinnen und Sozialpolitiker, das Semesterticket zeigt, wie Mobilität für alle von allen getragen wird und dafür sorgt, dass allen eine ausreichende ÖPNV-Infrastruktur zur Uni zur Verfügung stehen kann.

Liebe Kolleginnen und Kollegen der Bau- und Verkehrspolitik, ein Wegfall des Semestertickets an einigen Hochschulen würde zum Abbau von hochschulbezogenen ÖPNV-Angeboten sowie zu Parkplatzproblemen und erhöhtem Pkw-Verkehrsaufkommen führen. Das, liebe Freundinnen und Freunde der Umweltpolitik, würde auch den politischen Zielen unseres Landes widersprechen.

Begreifen Sie also die Verantwortung der Landespolitik! Setzen Sie sich dafür ein, dass das Semesterticket als fair ausgehandeltes, solidarisch finanziertes Ticket bestehen bleibt! Setzen Sie sich dafür ein, dass in der Öffentlichkeit der Charakter des solidarisch finanzierten Tickets wahrgenommen wird und dass man dieses Prinzip auf andere Gruppen, wie Auszubildende, ausweiten kann! Befeuern Sie nicht eine Neiddebatte, in der unzulässig solidarisch finanzierte Tickets, normale Abopreise und Einzelticketpreise vermischt werden, in der Gehaltszahlungen oder Ausbildungsvergütungen genauso vergessen werden wie die Pendlerpauschale!

Wir sprechen beim Semesterticket von kollektiv und solidarisch eingekauften Tickets, die kaum Vertrieb und kein Marketing benötigen.