Protokoll der Sitzung vom 18.03.2015

Auch hier werden unseren Krankenhäusern vor Ort zusätzliche und vor allem vermeidbare bürokratische Lasten aufgelegt. Natürlich ist es richtig, dass dort, wo es um den Einsatz von öffentlichen Mitteln geht, besondere Sorgfalt zu walten hat. Wer diese Sorgfaltspflicht anderen auferlegt, sollte aber nicht vergessen, vor der eigenen Haustür zu kehren.

(Beifall von Angela Freimuth [FDP])

Dass mit den Geldern unserer Steuerzahler unter Rot-Grün sorgsam umgegangen wird, kann ich aber angesichts der drückenden Schuldenlast nicht erkennen. Rot-Grün gibt selbst überall munter Geld aus, will von den Krankenhäusern aber über jeden verausgabten Euro genaue Rechenschaft einfordern.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Großes Unverständnis ruft für uns Freie Demokraten zudem die blinde Bestrafung wirtschaftlicher Eigeninitiative hervor. Der jährliche Investitionsbedarf nordrhein-westfälischer Krankenhäuser liegt nach Aussage der Krankenhausgesellschaft bei etwa 1,2 Milliarden €. Selbst wenn diese Schätzung et

was zu hoch gegriffen sein sollte, liegt der Betrag der NRW-Krankenhausförderpauschale mit gut 500 Millionen € sicher deutlich darunter.

Bisher versuchten die Krankenhäuser, ihren Qualitätsanspruch zu halten. So wurden viele neue Projekte auch vor der Einführung der Baupauschalen mit Krediten finanziert. Das jetzige Vorhaben der Landesregierung, die Landesfördermittel nicht mehr für die Tilgung solcher Altkredite freizugeben, muss daher als weiterer Vertrauensbruch gewertet werden.

(Ministerin Barbara Steffens: Quatsch!)

Wirtschaftlich eigenverantwortliches Handeln wird also auch an dieser Stelle bestraft, so wie wir es von Rot-Grün kennen. Wenn Sie also schon Investitionsmittel nicht maßgeblich anpassen, Frau Ministerin, wäre es angebracht, wenigstens beim Umgang mit den eigentlichen schon nicht ausreichenden Mitteln größtmögliche Freiheit walten zu lassen.

Mein Fazit lautet deshalb: Dieser Gesetzentwurf hilft den Krankenhäusern in unserem Land nicht. Er schadet ihnen vielmehr. Unser Entschließungsantrag liegt Ihnen vor. Die FDP-Fraktion wird den Gesetzentwurf ablehnen. – Ich danke Ihnen.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Frau Kollegin Schneider. – Für die Piraten spricht Herr Kollege Sommer.

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen hier im Saal! Liebe Zuschauer und Zuschauerinnen auf der Tribüne und im Stream, im Stream hoffentlich mehr als hier! Das Krankenhausgestaltungsgesetz, über das wir hier abschließend beraten, enthält genauso wie das Rettungsgesetz, über das wir heute beraten haben, viel Licht, aber auch ein bisschen Schatten. Ich werde das tabellarisch abarbeiten.

Das, was wir uns an besonders guten Punkten herausgesucht haben, ist beispielsweise die Nachvollziehbarkeit von Ausgaben bei der Krankenhausfinanzierung, die gewährleistet werden soll. Das hält meine Fraktion für einen sehr guten Punkt. Auch das bessere Versorgungs- und Hygienemanagement ist sicher zu begrüßen. Auch ist der in § 15 genannte Landesausschuss für Krankenhausversorgung grundsätzlich eine gute Sache, führt er doch die Akteure aus dem Bereich Krankenhausgesellschaften, Verbände, Krankenkassen, kommunale Spitzenverbände, auch Patientenvertreter zusammen. Das ist eine sehr gute Sache, wie ich persönlich auch finde.

Was ich nicht so gut finde, ist, dass im Gesetzentwurf viel von Transparenz die Rede ist, aber sie nicht angewandt wird. Beispiel: Bei diesem Landesausschuss ist im Gesetzentwurf geregelt, dass das

Ministerium den Vorsitz des Ausschusses hat und die Geschäfte führt. Die Geschäftsordnung soll nicht veröffentlicht werden. Die Termine der Unterausschüsse sollen nicht veröffentlicht werden. Die Tagesordnungen werden nicht veröffentlicht. Eine Veröffentlichung von Protokollen, auch von Ergebnisprotokollen ist nicht vorgesehen. Das sind Dinge, die heute Standard sein müssten.

Es wird einem dann entgegengehalten: Ja, dann können wir ja nichts mehr nichtöffentlich besprechen. Das stimmt ja nicht. Wenn man grundsätzlich die Sachen öffentlich behandelt und in begründeten Ausnahmefällen sagt, das wollen wir nichtöffentlich besprechen, dann ist das doch eine Regelung, mit der man leben kann.

(Beifall von den PIRATEN)

Den Weg wählen Sie hier allerdings nicht. So erscheint uns der Landesausschuss wie eine Ständekammer im Hinterzimmer. Das brauchen wir heutzutage nicht mehr. Ich weiß, dass das Ministerium das besser kann. Ich habe auch das Vertrauen sowohl in die Verbände wie auch ins Ministerium, dass man das öffentlich behandeln kann. Deshalb hoffe ich, dass Sie es im Nachgang doch noch einmal transparenter gestalten.

Ich kann meiner Fraktion nicht empfehlen, dem vorliegenden Gesetzentwurf zuzustimmen. Ich empfehle meiner Fraktion dementsprechend die Ablehnung des Gesetzentwurfs. – Danke.

(Beifall von den PIRATEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Sommer. – Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Steffens.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vorab, Frau Schneider: Wenn Sie sagen, Sie wollten gerne für die Krankenhäuser und für die Versorgung der Menschen in Nordrhein-Westfalen an erster Stelle das eigenverantwortliche Wirtschaften und dafür ein entsprechendes Fahrwasser haben, dann muss ich sagen: Daseinsvorsorge und Wirtschaftlichkeit sind kein Widerspruch. Aber Daseinsvorsorge und letztendlich als Staat zu planen und Qualitätsvorgaben zu machen, das ist zwingend.

Wir müssen an der Stelle als Land bestimmte Anforderungen und Ansprüche stellen. Ich werde gleich auf die Punkte noch einmal im Einzelnen eingehen. Das hat nicht mit Misstrauen zu tun. Das wissen die Beschäftigten in Nordrhein-Westfalen, die im Krankenhausbereich unterwegs sind. Das wissen die Geschäftsführungen. Das weiß die Krankenhausgesellschaft. Gerade wir als Landesregierung erkennen diese großen Leistungen, die hier in Nordrhein-Westfalen vonseiten der Beschäf

tigten ununterbrochen gebracht werden, sehr hoch an.

Das erkennt man an all den Sachen, die wir machen, auch wie wir letztendlich die Vertreterinnen und Vertreter in die Prozesse mit einbinden. Das ist an der Stelle eine Stimmungsmache, die der Situation überhaupt nicht gerecht wird.

Zwingend notwendig war dieses Gesetz – auch an diejenigen, die sagen, es wäre gar nicht nötig gewesen –, weil wir die Evaluierung hatten, den Evaluationsbericht zum Krankenhausgesetz, der im Dezember 2012 vorgestellt worden ist. Diese Evaluierung hat ergeben, dass es in Ihrem alten Gesetz Unsicherheiten und Regelungslücken gab, die beseitigt werden müssen. Deswegen mussten wir diesen Gesetzentwurf auf den Weg bringen.

Wichtig ist für uns als Landesregierung, dass bei allem, was wir bezüglich dieses wesentlichen Daseinsvorsorgebereichs planen und machen, die Interessen und die Bedürfnisse der Patienten und Patientinnen im Mittelpunkt stehen. Das hat auch schon die eine oder andere Vorrednerin gesagt. Dabei geht es darum, wie die Versorgungsstrukturen in Zukunft verändert werden müssen und welche Bedarfe eine veränderte Patientenstruktur hat, die älter ist und mehr Einschränkungen hat. Deswegen werden wir diese Regelungen mit diesem Gesetz vollziehen.

Alle Redner von FDP und CDU tragen immer wie eine Monstranz den Vorwurf vor sich her, wir würden hier Bürokratieaufbau betreiben. Das ist völliger Quatsch. Wenn man sich den Gesetzentwurf anguckt und Ihre Vorwürfe danebenlegt, sieht man, dass das nicht stimmt. Es gibt überhaupt keinen Bürokratieaufbau. Frau Schneider, wenn Sie sich intensiv mit der Sache beschäftigt hätten, wüssten Sie das auch und würden das sehr deutlich sehen.

Wir geben den Krankenhäusern die Möglichkeit, mit den Finanzierungsmitteln, nämlich den Baupauschalmitteln und den Mitteln für die kurzfristigen Anlagegüter, flexibler umzugehen. Sie müssen sich dann aber schon überlegen, was Sie eigentlich wollen. Wollen Sie, dass wir mit den Haushaltsmitteln des Landes verantwortlich umgehen? Oder wollen Sie, dass wir die Mittel einfach ins Land verteilen, ohne zu sehen, wofür sie verwendet werden? Wir müssen im Land verantwortlich mit den Mitteln umgehen.

Es ist auch deshalb kein bürokratischer Mehraufwand, weil es bei der Testierpflicht, die wir jetzt umsetzen, um Unterlagen geht, die die Krankenhäuser sowieso schon im Rahmen ihrer Anlagebuchhaltung haben müssen. Der Wirtschaftsprüfer muss dies nur übertragen. Das ist kein Bürokratieaufwand. Bei immer enger werdenden Haushaltsmitteln sind wir aber auch Ihnen als Haushaltsgesetzgeber gegenüber verpflichtet, klarzumachen, dass die Mittel dementsprechend verwandt werden.

Frau Schneider, Sie haben gerade die Forderungen vorgetragen und gesagt, wie viel investive Mittel die Krankenhausgesellschaft für notwendig hält. Dann ist es doch umso wichtiger, zu sehen, ob die eingesetzten Mittel wirklich in die Bereiche fließen, in denen sie auch zweckmäßig zum Wohle der Patienten und Patientinnen eingesetzt werden können.

Es geht natürlich gar nicht – mich wundert sehr, dass das von Ihrer Seite vorgetragen wird –, dass Krankenhäuser, die früher auf Grundlage der Einzelförderung Mittel für finanziell komplett durchgeplante Projekte bekommen haben, für diese Projekte heute noch Kredite laufen haben, die sie dann von zukünftigen Investitionsmitteln abzahlen. Dass sie damit zwei Mal Geld für eine Rechnung bekommen, geht nicht. Die neuen Mittel müssen im Interesse der Patienten und Patientinnen in den Substanzerhalt und in den Ausbau gesteckt werden.

Wie gesagt, schaffen wir mit diesem Gesetz ein Mehr an Möglichkeiten für die Krankenhäuser, die Mittel flexibel zu verwenden. Vor allen Dingen schaffen wir damit aber ein Mehr an Qualität für die Patienten und Patientinnen.

Vonseiten der Piraten ist noch die Frage gestellt worden: Muss man nicht den Landesausschuss in allen Teilen öffentlich machen, die Tagesordnung veröffentlichen und eine größtmögliche Transparenz herstellen? Wer weiß, wie intensiv die Prozesse sind, wer weiß, wie intensiv auf Landesebene um die zukünftigen Versorgungsstrukturen gerungen wird, wer weiß, wie um Betten und um Planung gerungen wird, der weiß, wie wichtig es ist, dass man ungestört über diese Dinge in einem geschlossenen Kreis reden kann. Alle diese Sachen sind hinterher transparent, wenn sie mit der Krankenhausplanung umgesetzt werden. Es ist aber notwendig, sie an dieser Stelle ohne Druck und ohne Lobbyinteressen zu diskutieren.

Deswegen glaube ich, dass dieser Gesetzentwurf mit allen Anlagen, die darin enthalten sind, schlüssig und rund ist. Ich hoffe, dass wir damit die Strukturen in Nordrhein-Westfalen im Interesse der Menschen wieder zukunftsfester machen und positiv voranbringen. – Danke.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit sind wir am Schluss der Aussprache.

Wir kommen erstens zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 16/5412. Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales empfiehlt in Drucksache 16/8145, den Gesetzentwurf Drucksache 16/5412 in der Fassung der Beschlüsse des Ausschusses anzunehmen. Somit kommen wir zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung Drucksache 16/8145. Wer dem seine Zustimmung geben

kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist die Beschlussempfehlung Drucksache 16/8145 mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen von CDU, FDP und Piraten angenommen.

Wir kommen zweitens zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 16/8159. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Entschließungsantrag der Fraktion der FDP mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen bei Zustimmung von FDP und CDU und Enthaltung der Piraten abgelehnt.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt

16 Gesetz zur Durchführung der Marktüber

wachung harmonisierter Bauprodukte in Nordrhein-Westfalen und zur Änderung der Verordnung über Zuständigkeiten

nach dem Energieeinsparungsgesetz, dem Bauproduktengesetz und der Verordnung (EG) Nr. 765/2008

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/7430

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr Drucksache 16/8146

zweite Lesung

Wie bereits am Anfang der heutigen Sitzung bekannt gegeben wurde, findet eine Debatte hierzu nicht statt.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt in Drucksache 16/8146, den Gesetzentwurf Drucksache 16/7430 unverändert anzunehmen. Somit stimmen wir nicht über die Beschlussempfehlung, sondern über den Gesetzentwurf Drucksache 16/7430 selbst ab. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit steht das Ergebnis fest. Der Gesetzentwurf Drucksache 16/7430 ist mit den Stimmen der SPDFraktion, der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der FDP-Fraktion bei Enthaltung der Fraktion der Piraten angenommen.

Ich rufe auf:

17 Gesetz zur Änderung des Polizeigesetzes