Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Menschheitskommunikationssysteme“ ist ein wahrlich großes Wort. Ungeachtet der Frage, ob man hiervon überhaupt sprechen kann, da ja leider ein großer Teil der angesprochenen Menschheit nach wie vor keinen Zugang zum Internet besitzt – Herr van den Berg hat es schon angesprochen –,
verwendet der vorliegende Antrag einen Duktus im Stile von „Nordrhein-Westfalen rettet die Welt“. Er greift weit über das hinaus, was ein Landtag zu leisten imstande ist.
Er ist zudem in der Darstellung des Sachverhalts inkonsequent. Ich sage Ihnen auch, warum: Die Piraten fordern ein neues „Grundrecht auf Verschlüsselung“. Zugleich weisen Sie jedoch darauf hin, dass das Bundesverfassungsgericht ein derartiges Grundrecht bereits entwickelt habe, indem es die Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme schütze.
Das ist richtig, meine Damen und Herren von der Piratenfraktion. Letztgenanntes Grundrecht mag im Einzelfall auch den Schutz persönlicher Daten durch Verschlüsselung gebieten. Es erweist sich also schlicht als überflüssig, an dieser Stelle gleich ein neues Grundrecht mit der Notwendigkeit einer Verfassungsänderung zu fordern. Das ist dann irgendwo auch rechtsdogmatischer Unfug.
Wenn Sie es an den Ausschuss überweisen lassen würden, dann könnten wir auch richtig darüber debattieren. Aber wir bringen das jetzt mal zu Ende.
Im Herbst 2014 verkündete der BND, er wolle künftig mehr Mittel zum Einsatz von Entschlüsselungstechniken ausgeben. Der Dienst möchte auf diese Weise offenbar seinen – nennen wir es – „Rückstand“ auf NSA oder GCHQ verkürzen. Wenn wir schon digitale Abrüstung fordern, dann sollten wir doch vor der eigenen Haustür damit beginnen und hinterfragen, was denn der deutsche Nachrichtendienst so alles unternimmt und ob das nach Recht und Gesetz erfolgt.
Aber seien wir ehrlich: Wir können die digitale Aufklärung und Spionage durch Drittstaaten in diesen Zeiten nicht völlig verhindern, nicht aus NordrheinWestfalen heraus, nicht auf Bundesebene und voraussichtlich nicht einmal durch die EU. Umso wichtiger erscheint es deshalb, genau das zu tun, was dann auch getan werden kann, nämlich bestwirksamen Schutz und Verschlüsselungstechniken für die Bürger und die Wirtschaft nutzbar zu machen, eine wirksame Kontrolle der Maßnahmen der Geheimdienste durch die dafür vorgesehenen parlamentarischen Gremien – auch in diesem Hohen Hause – sicherzustellen und Verwertungsverbote zu stärken.
Zucken wir mit den Schultern, wenn die Diensthandys der Kanzlerin oder der Ministerpräsidentin von ausländischen Diensten abgehört werden, oder haben wir dem auch etwas Wirksames entgegenzusetzen? Da hilft dann nicht eine Verankerung als Grundrecht, sondern da hilft wirksame Technik. Da ist das Know-how unserer deutschen Wirtschaft und Wissenschaft gefragt; denn unsere Behörden können so etwas zumeist nicht selbst entwickeln, sondern geben das in Auftrag. Ich meine, „Made in Germany“ muss auch bei digitaler Schutztechnik das Markenzeichen sein.
Es gilt zudem, Löschungspflichten, Verbote der Nutzung in staatlichen Entscheidungsprozessen, sei es durch Gerichte, sei es durch Behörden, ausreichend sicherzustellen. Natürlich dürfen auch Private von rechtswidrigen Erkenntnissen nicht wirtschaftlich profitieren. Mit anderen Worten: Auch Face
Wenn uns zumindest dieser Schritt gelingt, liebe Kolleginnen und Kollegen, dann haben wir schon viel gewonnen. Wir Freien Demokraten setzten uns deshalb auf europäischer Ebene für die zügige Verabschiedung einer strengen, sanktionsbewehrten Datenschutzgrundverordnung ein. Eine solche Verordnung kann die Spionagetätigkeit selbst zwar nicht verhindern; sie kann aber sehr wohl dafür sorgen, dass die Ergebnisse je nach Tätigkeit dann nicht genutzt werden dürfen. Gelingt uns das, dann sind wir zumindest schon einen großen Schritt weiter. Den Schritt gehen wir allerdings nicht mit im Kampf gegen globale Windmühlen.
Meine Damen und Herren, zum Schluss – das sollten wir nicht vergessen – gehört auch dazu, dass Ausforschungsbefugnisse staatlicher Behörden
nicht ständig erweitert werden dürfen und insbesondere die leidige Debatte um die anlasslose Vorratsdatenspeicherung nach der richtigen Entscheidung des EuGH nicht immer wieder neu aufgekocht wird.
Auf der vorhandenen Grundlage können wir Ihrem Antrag heute leider nicht zustimmen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Kollege Lürbke, würden Sie einen Moment hierbleiben? Es liegt eine Kurzintervention des Kollegen Schwerd vor.
(Zurufe: Oh! – Christian Lindner [FDP]: Überweisen Sie doch an den Ausschuss, wenn Sie debattieren wollen!)
Herzlichen Dank. – Herr Lürbke, Sie sprachen davon, dass wir hier die Welt nicht retten können. Das ist wohl richtig. Aber wir könnten damit beginnen, die Möglichkeiten für uns und für unsere Bürger einzuführen. Das steht auch explizit so in dem Antrag. Insofern kann ich das nicht ganz verstehen.
Zweitens. Das Grundrecht auf Verschlüsselung ist sehr wohl etwas anderes als ein Grundrecht auf Integrität der Kommunikation. Denn – das wird Ihnen sicherlich nicht verborgen geblieben sein – in der letzten Zeit gibt es sehr starke Tendenzen dahin gehend, dass diskutiert wird, ob man Verschlüsselungen nicht verbieten bzw. verpflichtend Hintertüren einbauen solle. Genau dem gilt es einen Riegel vorzuschieben.
Zum Dritten würde ich gerne Ihre Anregung aufgreifen; ich habe jetzt mehrfach gehört, wir hätten den
Antrag doch überweisen sollen. Ich lade die anderen Fachabgeordneten sehr gerne ein, einen gemeinsamen Antrag zur Einreichung in die Ausschüsse zu formulieren. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Schwerd, dass ich die Möglichkeit habe, noch zwei Sätze zu sagen. Darauf werde ich mich auch beschränken. – Ich habe ausgeführt, dass wir uns für eine strenge, eine sanktionsbewehrte Datenschutzgrundverordnung einsetzen.
Wir hätten die Möglichkeit gehabt, diesen Antrag in einem Ausschuss zu beraten. Ich möchte darauf wetten, dass wir auch in Zukunft die Möglichkeit haben, darüber zu beraten; denn Ihre Anträge zu dem Thema kommen ja im Wochentakt. Das machen wir dann bei nächster Gelegenheit. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herzlichen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben in der Vergangenheit mehrfach hier im Plenum – häufig auch in den Ausschüssen – über Verschlüsselung, über Datenschutz, über Privatsphäre gesprochen. Ich hoffe, dabei ist deutlich geworden, dass wir uns als Landesregierung seit vielen Jahren für Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme einsetzen – übrigens mit Erfolg.
Ich habe öfter dargestellt, welche Rolle der Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen spielt. Herr Schwerd, er beteiligt sich ausdrücklich nicht an Versuchen, die Sicherheitsstandards für IP-Telefonie zu verhindern, zu schwächen oder zu schädigen. Im Gegenteil, unser Verfassungsschutz ist präventiv tätig, um Unternehmen vor entsprechenden Angriffen zu schützen.
Jedes Jahr führen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verfassungsschutzes eine Vielzahl von Informationsveranstaltungen bei IHKs, bei Handwerkskammern, bei Großunternehmen durch mit dem Ziel, sie zu sensibilisieren, um sich vor Angriffen zu schützen. Das ist Vertrauensarbeit, die übrigens nicht selbstverständlich ist.
Was die Verschlüsselungstechnologie angeht, können wir wohl die Nachfrage nicht ändern, indem wir das Angebot vorschreiben. Vielmehr haben wir das Problem, dass die Benutzerfreundlichkeit gerade bei der Verschlüsselung zu wünschen übrig lässt und dadurch die Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern nur gering ist. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Minister. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wir sind am Schluss der Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der Piraten hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 16/8109. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Antrag Drucksache 16/8109 mit den Stimmen von SPD, CDU, Grünen und FDP gegen die Stimmen der Piraten abgelehnt.
dungen in Nordrhein-Westfalen: Subsidiarität stärken, Förderinstrumente verzahnen, Beratungsangebote an tatsächlichen Bedürfnissen der Unternehmen ausrichten!