Protokoll der Sitzung vom 19.03.2015

Selbstverständlich, meine Damen und Herren, ist die Landesplanungsbehörde dafür offen, auch Änderungen am LEP-Entwurf vorzunehmen und den Landesentwicklungsplan zu verbessern. Wozu

sonst bräuchten wir Stellungnahmen, wenn es diese Offenheit nicht gäbe. Dabei wird natürlich die Stellungnahme der Clearingstelle entsprechend Berücksichtigung finden.

Die Landesplanung wird diesen Abwägungsprozess gegenüber Landtag und Öffentlichkeit transparent darlegen. Noch ist die Landesplanungsbehörde aber damit befasst, Stellungnahmen auszuwerten

und mögliche LEP-Änderungen mit betroffenen Ressorts zu besprechen. Das ist kein Ritual, sondern seriöse Arbeit.

Der Landesentwicklungsplan verfolgt das auf Bundes- und Landesebene parteiübergreifend getragene Leitbild einer flächensparenden Siedlungsstruktur. Ich hoffe sehr, dass sich die CDU diesem bisher gemeinsam getragenen Leitbild nicht entzieht. Wie das eben schon ausgeführt wurde, bezieht sie sich auf ein politisches Flächensparziel, den Flächenverbrauch bis zum Jahr 2020 auf 30 ha pro Tag zu reduzieren, das in der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung enthalten ist, wie Herr Goldmann ausgeführt hat.

Meine Damen und Herren, dass wir das brauchen, ist für mich mehr als deutlich. Vor 20 Jahren war ich Mitglied in einer Enquetekommission im Deutschen Bundestag, und dort haben wir schon über das Problem des Flächenverbrauchs gesprochen, der so nicht weitergehen kann. Beim Flächenverbrauch müssen wir dringend etwas tun. Aber das muss nun auch planerisch abgebildet und vorbereitet werden.

Dabei enthält der LEP-Entwurf weder auf Landesebene noch für einzelne Kommunen Flächenvorgaben. Die Gemeinden haben auch zukünftig die Möglichkeit, Flächen für Gewerbe und Industrie, Herr Wüst, zu entwickeln. Dies soll aber bedarfsgerecht und flächensparend erfolgen.

Im Landesplanungsgesetz NRW ist ein enges Zusammenwirken von Klimaschutzplan und LEP vorgesehen. Soweit der künftige Klimaschutzplan verbindliche Festlegungen enthält – ich hoffe, Sie haben den Satz gehört –, die durch Ziele oder Grundsätze der Raumordnung gesichert werden können, werden diese auch Eingang in die Raumordnungspläne finden. Die endgültige Fassung des Klimaschutzplans, der demnächst den Verbänden zur Anhörung vorgelegt wird, bleibt daher zunächst abzuwarten.

Meine Damen und Herren, ein Beleg dafür, dass auch wirtschaftliche Belange berücksichtigt werden, sind die Vorkehrungen für die Sicherung der Rohstoffversorgung für die Wirtschaft und die Bevölkerung, die nach wie vor regionalplanerische Festlegungen von Bereichen für die Gewinnung oberflächennaher Bodenschätze vorsehen.

Im Vergleich zum geltenden LEP wird die verpflichtende Ausweisung für Festgesteine von BSAB, wie das im Fachjargon heißt, von Bereichen für die Sicherung und den Abbau bodennaher Bodenschätze – das sage ich, damit auch unsere Zuschauer auf der Tribüne verstehen, wovon wir hier reden –, im LEP-Entwurf sogar von 25 auf mindestens 35 Jahre erhöht.

Zusätzlich beabsichtigen wir, die Rohstoffsicherung mit einer neuen Fortschreibungsverpflichtung für den Regionalplan auszustatten. Wenn die planerischen Rohstoffvorräte abschmelzen, müssen sie

wieder aufgefüllt werden. Darüber hinaus ist auch die Darstellung von Reservegebieten, die für die Festlegung künftiger Bereiche für die Gewinnung oberflächennaher Bodenschätze dienen können, weiterhin möglich.

Meine Damen und Herren, der Landesplanung ist eine rechtssichere Planung wichtig, die ein ausgewogenes Fundament für die nachgeordneten räumlichen Planungen und Maßnahmen bildet und gute Antworten auf die Rahmenbedingungen der räumlichen Entwicklung für die nächsten zehn bis 20 Jahre gibt.

Ziel muss es sein …

Frau Ministerin, ich habe eine Frage. Entschuldigen Sie die Unterbrechung.

Ich bin gerade bei den zwei letzten Sätzen.

Ich weiß das. Die werden Sie auch zu Ende sprechen dürfen. Aber ich unterbreche Sie einfach, weil ich eine Regelanfrage habe, die lautet: Darf Herr Ellerbrock Ihnen eine Zwischenfrage stellen?

(Heiterkeit)

Das darf Herr Ellerbrock.

Ich danke Ihnen.

Frau Ministerin, Sie haben eben beschönigend dargestellt: Klimaschutzplan, wenn die Ziele verbindlich sind. – Das wird ja gar nicht bestritten. Sie müssten doch … Oder: Könnten Sie bitte zur Kenntnis nehmen …

(Sigrid Beer [GRÜNE]: Bitte eine Frage stel- len!)

Frau Kollegin, einfach mitdenken, dann werden Sie am Ende auch intellektuell fähig sein, nachzuvollziehen, dass da das Fragezeichen angeführt ist.

(Beifall von der FDP)

Könnten Sie bitte auf den Problemkreis eingehen, dass es uns darum geht, dass diese per Verordnung für verbindlich erklärten Ziele dann keinerlei Abwägung mehr unterliegen und dass die Verordnung aus dem Klimaschutzplan in den Landesentwicklungsplan letztendlich ohne Abwägung erfolgt.

(Sigrid Beer [GRÜNE]: Was ist das denn jetzt?)

Das ist der Problemkreis, um den es geht.

Was die Zielsetzung anbelangt, Herr Ellerbrock, mögen Sie Recht haben, aber es kommt dann ja auf die Umsetzung an, wie diese Ziele erreicht werden. Und das muss dann raumplanerisch dargestellt werden.

Ziel muss es nämlich sein, lieber Herr Ellerbrock, meine Damen und Herren, einen intelligenten LEP vorzulegen, der die verschiedenen Belange miteinander in Einklang bringt: Flächenschutz, Klimaschutz, wirtschaftliche Entwicklung und kommunale Entwicklung. Im Rahmen der Erstellung des LEP können Sie sich, lieber Herr Ellerbrock, aber natürlich auch alle Kolleginnen und Kollegen, weiter konstruktiv an diesem Prozess beteiligen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin Dr. Schwall-Düren. – Als nächster Redner für die SPD-Fraktion ist Herr Kollege Thiel angekündigt.

Herr Präsident! Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir reden ja zu einem Antrag von CDU und FDP, der bereits in der Überschrift sagt: „Ministerpräsidentin Kraft muss zügig einen grundlegend überarbeiteten LEP-Entwurf vorlegen.“

Zum Thema CDU, FDP und LEP nur eine kleine Erinnerungshilfe: 2005 kündigten Sie zusammen einen LEP an. 2007 gab es Eckpunkte. Danach gab es Büsche, hinter denen Sie sich versteckt haben, weil Sie sich nicht getraut haben, einen Interessenausgleich zu den Themen zu formulieren, die sicherlich auch schwierig sind. Aber das ist nun einmal die Natur eines Landesentwicklungsplanes, dass er genau diese Aufgabe hat.

Was wollen Sie denn in der Raumplanung? Was ist Ihre Vorstellung von Raumentwicklung für Nordrhein-Westfalen mit den verschiedenen Themen, zu denen man von Ihnen nichts hört? Demografischer Wandel, fortschreitende Globalisierung der Wirtschaft, Klimawandel, Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen – Fehlanzeige! Wir wissen es nicht. Sie machen sich heute lediglich die Prämisse der Clearingstelle Mittelstand zu eigen. Ein wenig billig ist das schon!

Ansonsten fordern Sie ein Machtwort der Ministerpräsidentin, die unverzügliche Vorlage eines grundlegend überarbeiteten LEP-Entwurfes. Sie wollen also ernsthaft, dass die Landesregierung ein geordnetes Verfahren aufgibt, keine sorgfältige Prüfung der mehr als 1.400 Stellungnahmen und keine Ab

wägung der unterschiedlichen Interessen in der Raumplanung vornimmt. Sie wollen letztlich einen rechtsunsicheren LEP. Da werden wir nicht mitmachen.

Machtworte und der Ruf nach unverzüglichen Vorlagen klingen gut, aber sie sind keine Grundlage für einen neuen LEP, der unserem Land eine gute Entwicklungschance beschreibt und für eine lange Zeit einen guten Rahmen vorgibt.

Herr Ellerbrock, Sie haben immerhin zugestanden, dass hier und da im LEP wichtige und gute Aussagen zur Wirtschaft gemacht werden. Ja, die wirtschaftlichen Aspekte sollten an geeigneter Stelle zusammengefasst und dargestellt werden. Das ist ein Aspekt, den wir durchaus unterstützen. Der Stellungnahme der Clearingstelle Mittelstand zum LEP kommt eine besondere Bedeutung zu. Sie ist ein wichtiger Beitrag; das wurde eben schon gewürdigt. Aber auch der muss abgewogen werden.

Dazu gehört natürlich auch die Wechselwirkung des Klimaschutzplans zum LEP. Die Notwendigkeit eines Bezuges des LEP zum Klimaschutzplan ist gründlich und auch kritisch zu prüfen. Unstrittig ist, dass in Raumordnungsplänen auch Klimaschutz und Klimafolgeanpassungen berücksichtigt werden müssen. Als problematisch wird natürlich die Ausweisung von möglichen Festlegungen im Klimaschutzplan als Ziele im LEP angesehen. Frau Ministerin Schwall-Düren hat zu der Problematik etwas gesagt. Die Festlegung als Ziele im LEP, ohne dass bei der Erarbeitung des LEP diese feststehen, ist sicherlich problematisch. Die Kritik daran ist nachvollziehbar; denn mögliche Festlegungen des Klimaschutzplans konnten, da ja noch nicht vorhanden, im bereits stattgefundenen Beteiligungsprozess zum LEP nicht angemessen abgewogen werden.

Von der Clearingstelle Mittelstand nicht aufgegriffen worden – das darf man auch erwähnen, weil es hier um Themen geht, die für die Wirtschaft bedeutend sind – ist das Thema „Metropolregion“. Dieses Thema ist sicherlich auch für Industrie, Mittelstand und Handwerk von großer Bedeutung. Das zeigen zahlreiche Stellungnahmen zum LEP. Es ist ein Topthema beim internationalen Wettbewerb, beim Strukturwandel, bei der Entwicklung regionaler Räume, die ihre Attraktivität steigern und ihre Zukunftschancen stärken wollen.

Wenn der LEP einen Beitrag leisten kann, dies zu unterstützen, dann sollten wir das nutzen. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat auf eine Anfrage der SPD-Regionalratsfraktion gute Ausführungen gemacht, die sicherlich an dieser Stelle helfen.

Es sind bereits zahlreiche Entwicklungsorganisationen und Regionalagenturen in NRW unterwegs. Regionale Zusammenarbeit kann sich auch zu großräumigen Entwicklungs- und Wachstumsbünd

nissen entwickeln, bei Metropolpotenzial eben auch zu einer Metropolregion.

So kann auch eine Metropolregion Rheinland erwachsen. Eine Metropolregion Ruhr organisiert sich bereits. Der RVR greift die vielfältigen regionalen Themenstellungen auf, die über eine bloße Regionalplanung hinausgehen. Es entsteht dabei so etwas wie ein regionales Entwicklungs- oder Handlungskonzept für die Metropole Ruhr.

Die Wachstumsschiene des Rheinlandes benötigt zur Ausprägung ihrer Metropolfunktion ebenfalls einen strukturierenden Prozess. Es geht letztlich um eine gemeinsame und sichtbare Struktur, um im internationalen europäischen Kontext wahrgenommen zu werden und wettbewerbsfähig zu bleiben. Der LEP sollte daher zwischen einem Metropolraum NRW und Metropolregionen in NRW unterscheiden. Er kann damit einen Beitrag leisten, um regionale Wachstumsbündnisse zu stärken und den Regionalräten insgesamt im Lande den notwendigen Spielraum zu eröffnen.

CDU und FDP beklagen, dass der Wirtschaft zu wenig Flächen zur Verfügung gestellt werden. – Dazu hat mein Kollege Eiskirch ebenso wie andere bereits Stellung genommen.

Gestatten Sie mir einen Hinweis als Abgeordneter aus dem „Rheinischen Revier“. Vorhin wurden schon einmal die Eckpunkte zum neuen LEP erwähnt, die Frau Ministerin Thoben vorgestellt hat. Ein Thema sind die landesbedeutsamen Gewerbeflächen. Frau Thoben sah damals lediglich drei Gewerbeflächen von landesweiter Bedeutung in den Eckpunkten vor. Die rot-grüne Landesregierung benennt vier, nämlich auch die Fläche GrevenbroichNeurath mit 300 ha. Angesichts des Strukturwandels und der Probleme im „Rheinischen Revier“ ist das ein ganz wichtiges Signal und Thema. Sie hätten uns im Revier im Stich gelassen. Wir hätten diese Fläche von Ihnen nicht bekommen. Soviel möchte ich zum Thema „Gewerbeflächen mit CDU und FDP“ sagen.

Der Antrag von CDU und FDP wird den Erfordernissen einer umfassenden und zukunftsorientierten Entwicklung unseres Landes nicht gerecht. Der Ruf nach Machtworten und unverzüglicher Vorlage eines LEP soll lediglich dazu dienen, Ihr Unvermögen zu kaschieren. Sie haben in Ihrer Regierungszeit selbst keinen LEP-Entwurf zustande gebracht. Die Erarbeitung eines rechtlich abgewogenen und den Entwicklungsmöglichkeiten des Landes gerecht werdenden LEP ist bei dieser Landesregierung in guten Händen. – Ihren lediglich taktisch motivierten Antrag empfehlen wir zur Ablehnung.

(Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Thiel. – Für die CDU-Fraktion hat Herr Nettelstroth das Wort.

Herr Vorsitzender! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir führen hier eine hochinteressante Diskussion. Die Landesregierung sagt wortreich nichts zu den entscheidenden Fragen des LEP aus. In der Tat können wir den LEP in LRP umbenennen – Landesrückentwicklungsplan –, wenn wir so weitermachen wie bisher.