Es gibt jetzt, um die Gefahren einzudämmen, sinnvollerweise Sicherheitsvorkehrungen, die in DINNormen geregelt sind. Das ist heute das Thema.
Bereits im Jahr 2005 wurde eine neue Sicherheitsrichtlinie, eine neue Norm verabschiedet, die ein höheres Sicherheitsniveau vorschreibt, wohlgemerkt, vor über zehn Jahren. Im Jahr 2012 wurde diese Vorschrift – das wurde schon angesprochen – von den Landesministern in die entsprechende Bauordnung der Länder aufgenommen.
Das führt jetzt zu Mehrkosten. Gerade in der Debatte wurde von sechsstelligen Summen gesprochen. Ich möchte das etwas relativieren; der Antrag ist da auch sehr viel deutlicher. Von mehreren Tausend Euro ist die Rede, die bei regelmäßig wiederkehrenden Sicherheitsprüfungen zu leisten sind. Da kann man sich fragen, ob das tatsächlich, wenn wir von einer milliardenschweren Branche sprechen, so eine Riesenbelastung ist.
Wie dem auch sei, die Schausteller haben Klage erhoben. Ich darf aber darauf hinweisen, dass diese Verfahren noch laufen, sie sind durchaus nicht rechtskräftig. Man könnte jetzt auch einfach abwarten, wie die Verfahren ausgehen, und sich dann ein Bild machen und entscheiden.
Es ist vom Gericht nicht bemängelt worden, dass es generell ein Unding wäre, ein höheres Sicherheitsniveau zu fordern und dass dies nicht auf dem Niveau aus dem letzten Jahrhundert stagniert, sondern es wurde gefordert, dass der Gesetzgeber eine Begründung liefert.
Wir sind auch ansonsten damit konfrontiert, dass sich die Standards in unserem Alltag erhöhen; auch die Sicherheitsstandards in allen anderen Lebensbereichen erhöhen sich. Deshalb denke ich, dass so argumentiert werden kann, auch in diesem Bereich höhere Sicherheitsnormen platzgreifen zu lassen. Unfälle in diesem Gewerbe sind nämlich keine Seltenheit, sondern treten mit einer unschönen Regelmäßigkeit auf.
An dieser Stelle gibt es nun zwei Möglichkeiten; dafür bräuchte es dieses Parlament und diese Debatte eigentlich nicht. Man könnte als Gesetzgeber diese Begründung nachliefern. Damit wäre dem Bedenken des Verwaltungsgerichts Hannover – das Gericht ist gar nicht aus unserem Land – schon Genüge getan. Oder man könnte offensiv hingehen und von dieser Ausnahmemöglichkeit, die die Norm als Bestandsschutz vorsieht, Gebrauch machen. Da es sich hier um eine Verordnung handelt, ist noch nicht einmal das Landesparlament als Gesetzgeber gefordert. Das könnte Rot-Grün unter sich ausmachen und hätte sofort das gewünschte Ergebnis zu dem Thema, über das wir hier sprechen.
Aber gut, es geht um die Entlastung des Schaustellergewerbes. Ob das unbedingt zulasten des Punktes „Sicherheit“ gehen muss, da bin ich mir nicht sicher. Ich könnte mir vorstellen, wenn man diesem Gewerbe entgegenkommen möchte, etwa über eine andere Strukturierung der Gema-Gebühren zu reden, die für dieses Gewerbe sicherlich genauso be
lastend sind wie für das Weihnachtsgeschäft. Da ist uns schon aufgefallen, dass da gar keine Musik mehr gespielt wird. Daran könnte man also etwas tun. Außerdem könnte man an den Standmieten etwas machen. Zudem könnte man darüber sprechen, dass ein entsprechendes Sicherheitsniveau von den Besuchern auch mit höheren Preisen bezahlt werden kann. Ich denke, das ist in der Marktwirtschaft kein Ding der Unmöglichkeit.
Für uns ist Folgendes wichtig: Für uns ist Sicherheit an dieser Stelle nicht zu verhandeln. Das tut der Antrag leider, weil er von einem …
Ich komme zum Ende, Herr Präsident, vielen Dank. – In ihm wird davon gesprochen, dass die Sicherheit zu einem vertretbaren wirtschaftlichen Aufwand ermöglicht wird. Diese Abwägung machen wir so nicht mit. Wir hätten uns auch gewünscht, darüber noch einmal im Ausschuss in Ruhe diskutieren zu können. Das ist leider nicht der Fall.
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Man kann den Kern des Antrages auf einen Punkt bringen: Alle sind sich einig – auch die Schaustellerinnen und Schausteller selbst –, dass es für Sicherheitsmängel keinen Bestandsschutz geben kann. Aber natürlich soll Bestandsschutz gewährt werden für bewährte Sicherheit. Dieses Dilemma muss jetzt konstruktiv aufgelöst werden.
Deshalb möchte ich den Eindruck korrigieren, als sei die Sicherheit der Fahrgäste gegen wirtschaftliche Erwägungen aufzuwiegen. Leib und Leben der Kundschaft können nie einem wirtschaftlichen Aspekt untergeordnet werden. Gemeint ist in dem Antrag vielmehr, dass die Schaustellerinnen und Schausteller bei einer Mängelbeseitigung einen Abwägungsprozess verlangen können, der den Sicherheitsnutzen zusätzlich abwägt gegen den wirtschaftlichen Aufwand.
Ich will nur darauf hinweisen, was überhaupt zu der Behandlung dieses Themas im Jahr 2012 geführt hat. Im Jahr 2012 hat mein Vorgänger in diesem
Gremium mitgestimmt oder mitstimmen lassen; diskutiert wurde ein Unfall, der sich in Bayern im Jahr 2011 ereignet hat. Da ist ein Sicherheitsbügel auf einem sogenannten Wellenreiter, also einem Discoflyer, gerissen. Bei diesem Unfall gab es auch Verletzte.
Daraufhin ist ein Gutachten erstellt worden. Dieses Gutachten hat in die Diskussion und Beschlussfassung des Bund-Länder-Arbeitskreises Eingang gefunden. Da wurde signalisiert, dass Materialermüdung, die wir mit neuen Erkenntnissen der Materialprüfung nachweisen konnten, zu diesem schrecklichen Unfall geführt hat. Deshalb ist damals selbstverständlich veranlasst worden, die einschlägigen Sicherheitsbügel zu verändern und den Einsatz der Sicherheitsbügel, die solche Sicherheitsmängel bautypisch aufweisen konnten, nicht mehr zu gestatten.
Das ist eigentlich des Pudels Kern bei der gesamten Diskussion. Ich bin sicher: Wir werden länderübergreifend eine gemeinsame Position finden, die genau diese Güterabwägung nicht in Zweifel zieht.
Die Schaustellerinnen und Schausteller müssen sich darauf verlassen können, dass die Güterabwägung – die Wahrnehmung des Ermessensspielraums – mit gesundem Menschenverstand gegenüber dem Schaustellergewerbe getroffen wird. Es geht darum, dass bei diesen hochdynamischen Karussells – es geht nicht um Kinderkarussells, nicht um historische Karussells –, bei denen die „Post abgeht“, die aber nicht nietnagelneu sind, die Sicherheit zweifelsohne gewährleistet bleibt.
Ich habe mit meinem Freund, dem niedersächsischen Wirtschaftsminister, Kontakt zur niedersächsischen Landesregierung aufgenommen. Wir prüfen, ob wir nicht eine gemeinsame Initiative vorbereiten können, die beiden berechtigten Anliegen gerecht wird. Wir werden dann, wenn wir eine abschließende Empfehlung oder Verordnung hinbekommen haben, sicherlich gerne die einschlägigen Ausschüsse dieses Landtages unterrichten.
Liebe Daniela, ich habe erfreut zur Kenntnis genommen, welch gewaltiges Luther-Wort mir von dir nachgerufen wird. Das finde ich astrein. Das bestätigt meinen Eindruck, dass die Zusammenarbeit mit dir fast immer Spaß gemacht hat. Deshalb rege ich an: Wenn doch von allen Fraktionen so viel Kirmesleidenschaft offenbart wird und wenn die Karussellpferd- und Karussellponyträgerinnen und -träger von Landtag und Landesregierung so engagiert sind in ihrem Bestreben, dass NRW Kirmesland Nummer eins bleibt und an der Spitze aller Bundesländer marschiert, dann sollte es doch möglich sein, einen „Daniela-Tag“ zu kreieren,
an dem sich der nordrhein-westfälische Landtag auf der Großkirmes in Oberkassel trifft, feiert und mit den Schaustellern zusammen diskutiert. Das wäre
Vielen Dank, Herr Minister. Wir sehen einer entsprechenden Initiative der Landesregierung voller Freude entgegen. – Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellenden Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben direkte Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 16/8234 beantragt. Wer möchte diesem Antrag zustimmen? – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Enthaltungen? – Damit stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 16/8234 mit den Stimmen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen der Piratenfraktion mit großer Mehrheit angenommen worden ist.
Ich eröffne die Aussprache und erteile als erstem Redner für die antragstellende CDU-Fraktion Herrn Abgeordneten Dr. Berger das Wort. Bitte, Herr Kollege.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Seit dem 11. September 2014 gilt in Nordrhein-Westfalen das sogenannte Hochschulzukunftsgesetz. Gegen den Rat aller Experten hat Rot-Grün die Entmündigung der Hochschulen vor Ort eingeleitet und die Entscheidungen über Fragen des universitären Lebens in das Düsseldorfer Ministerium zurückverlagert.
Nebenbei bemerkt: Die Regierung tut das über eine Verordnung, die zumindest bei uns in dem Verdacht steht, verfassungswidrig zu sein.
Die Tatsache, dass Sie jetzt in Düsseldorf zentral alle Entscheidungen treffen wollen, kommt in dieser Frage wie ein Bumerang auf Sie zurück. Sie müssen auch Ausnahmen regeln. Das Problem Ihrer Gesetzesphilosophie, hier in Düsseldorf alles regeln zu wollen, führt vor Ort zu grotesken Auswirkungen. Am Beispiel der Anwesenheitspflichten wird das schön deutlich. Demnach darf eine Anwesenheitspflicht nur ausgesprochen werden, wenn eine Exkursion, ein Sprachkurs, ein Praktikum, eine praktische Übung oder eine vergleichbare Lehrveranstaltung vorliegt.
Jetzt weiß eigentlich keiner der Dozenten mehr Bescheid, wann eine Anwesenheit erforderlich ist und wann nicht. Es gibt eine Verunsicherung, wann die Anwesenheit eingefordert werden darf. Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ hat über einen Fragenkatalog des Ministeriums berichtet, der laut „FAZ“ Züge einer Realsatire trägt. Denn am Ende kommt das Wissenschaftsministerium zu dem Ergebnis, dass Anwesenheit nur dann zulässig sei, wenn ein formales Lernziel primär in der Einübung des wissenschaftlichen Diskurses und weniger im Erwerb fachlicher Kompetenzen und Fähigkeiten inhaltlicher Art liegt.
An der Stelle war ich mir nicht mehr sicher, ob ich lachen oder weinen sollte. Hier erklärt das nordrhein-westfälische Wissenschaftsministerium offen, dass das Lernziel an unseren 30 Hochschulen in der Einübung eines Diskurses liegt und nicht im Erwerb fachlicher Fähigkeiten. Ein Dozent, der Anwesenheit einfordern möchte, muss also jetzt belegen, dass man bei ihm nichts lernt.
Meine Damen und Herren, das ist ein bildungspolitischer Offenbarungseid, ein Anschlag auf die Leistungsfähigkeit unseres Hochschulwesens. An die Stelle unserer jahrhundertealten Anwesenheitsuniversität tritt eine autodidaktische Hochschule. Die Kompetenz der Lehrenden, etwas zu vermitteln, wird bestritten, und die intellektuelle Produktivität des Kommunikationszusammenhangs zwischen
Lehrenden und Lernenden wird negiert. Eine Hochschule lebt vom Diskurs. Sie lebt von Anwesenheit; sonst könnten wir überall Fernuniversitäten einrichten.
„Die Folgen der Abwesenheit werden kognitive Defizite der Studierenden sein, und diese müssen in informellen Formen der Nachschulung kompensiert werden.“