„Die Folgen der Abwesenheit werden kognitive Defizite der Studierenden sein, und diese müssen in informellen Formen der Nachschulung kompensiert werden.“
All das führt zu einer Absenkung des Bildungsniveaus. Überdies wird auch klar, welches Bild Sie vom Durchschnittsstudenten haben.
Aber ich sage Ihnen: Die alleinerziehende Mutter, die arbeitet, um ihr Studium zu finanzieren, ist eben nicht die Regel, sie ist die Ausnahme. Die jungen Studierenden, die zu unseren Bildungsinstitutionen kommen, erwarten, ein vernünftiges Rüstzeug für die Zukunft zu erhalten.
Die Landespolitik steckt Jahr für Jahr 8 Milliarden € in den Wissenschaftsbereich. Darauf sind Sie ja immer stolz. 8 Milliarden € steckten Sie in den Wissenschaftsbereich, Frau Ministerin Schulze, und dann sagen Sie den Studierenden: Ihr könnt ruhig zu Hause bleiben. – Das passt nicht zusammen. Darüber hinaus sagen Sie noch: Auch wenn ihr kommen wollt, lernt ihr nichts.
Das passt also nicht zusammen. Mit dieser Haltung wird die größte Hochschullandschaft Europas noch schneller degenerieren, als das unter dem Hochschulzukunftsgesetz ohnehin zu erwarten ist.
Deshalb bitten wir Sie: Stimmen Sie unserem Antrag zu! Verlegen Sie die Entscheidung über die Frage, ob eine Anwesenheit erfolgen soll oder nicht, zurück in die Hände der Lehrenden! Die wissen das sehr genau. Ich habe selbst einen Lehrauftrag.
Die Mehrzahl der Veranstaltungen hat ja keine Anwesenheitspflicht. Der Dozent vor Ort weiß doch am besten, wann es angezeigt ist, mit seinen Studierenden über bestimmte Dinge zu sprechen oder auch nicht. Beenden Sie also den bürokratischen Wahnsinn, der nur dazu führt, dass im Wissenschaftsministerium sinnlose Regelungen erdacht werden, und folgen Sie unserem Antrag! – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Berger. – Für die SPD-Fraktion erteile ich Herrn Kollegen Schultheis das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Dr. Berger, der Antrag, der seitens der CDU heute zur Beratung ansteht, ist in die Kategorie „Verzichtbar“ einzuordnen.
Ihr Wortbeitrag hat dies noch nachhaltiger begründet, als ich ursprünglich gedacht habe. Ich weiß nicht, wie oft Sie in den letzten Monaten unsere Hochschulstandorte besucht haben. Die Wirklichkeit an diesen Hochschulstandorten hebt sich sehr stark von dem ab, was Sie hier beschreiben: Da gibt es sehr viel positive Energie, auch sehr viel positive Aufnahme dessen, was im neuen Hochschulrecht geregelt worden ist.
Erinnern Sie sich noch an die Forderungen des Bildungsstreiks? Das ist jetzt schon ein paar Jahre her, aber der Bildungsstreik hat sich in NordrheinWestfalen – und nicht nur hier – im Endeffekt auf ganz zentrale Positionen festgelegt. Es ging darum, wie die Bologna-Reform umgesetzt wird. Die Bologna-Reform, die mittlerweile auch weiterentwickelt worden ist, hat das Studium sehr stark verschult. Dazu gehören auch die Erfahrungen mit der Anwesenheitspflicht.
Diejenigen hier im Saale, die selbst ein Studium absolviert haben, haben dies unter den rechtlichen Bedingungen getan, die in Nordrhein-Westfalen jetzt wieder Gültigkeit besitzen. Ich wüsste von keinem der Rektoren, der Dekane und all derjenigen, die die Exzellenz unserer Hochschulen darstellen, dass sie persönlich Schaden genommen hätten, was ihre Bildungspotenziale angeht.
(Dr. Stefan Berger [CDU]: Alle beschweren sich darüber! – Josef Hovenjürgen [CDU]: Er hört es ja nicht!)
Es wird deutlich, dass dies eine Scheindiskussion ist. Die jetzigen Bestimmungen des § 64 des Hochschulzukunftsgesetzes entsprechen im Übrigen den Vorgaben, die es in allen anderen Bundesländern auch gibt. Es ist nicht so, als ob NordrheinWestfalen hier eine Insel darstellen würde, sondern genau das hat die Runde der Kultus- und Wissenschaftsminister vereinbart. Diese Regelung hat die Landesregierung mit in das Gesetz aufgenommen, und diese Regelung wird auch von uns unterstützt. Im Übrigen ist diese Regelung seit 2009 gültig.
Unsere Studierenden in Nordrhein-Westfalen studieren erfolgsorientiert. Das zeigen alle Ergebnisse, im Übrigen auch die Studienzeiten, die erforderlich sind, um sowohl beim Bachelor als auch beim Master zum Erfolg zu kommen. Zu den wichtigsten Qualifikationen, die neben dem Fachlichen zu vermitteln sind – hier geht es schließlich um die zukünftigen Führungskräfte unseres Landes –, gehört doch, sich selber organisieren zu können und selber eine Entscheidungsfreiheit verantwortungsbewusst wahrzunehmen. Wir können an keiner Stelle feststellen, dass die Studierenden diese Aufgabe – die Soft Skills, die wichtig sind, um nachher auch in dieser Gesellschaft zu wirken – nicht erfüllen würden.
Sie sprechen bei der Debatte über das Hochschulzukunftsgesetz immer von Misstrauen. Das, was Sie hier vorlegen – wenn Sie das einmal genau lesen, Herr Dr. Berger –, ist Ausdruck des Misstrauens gegenüber unseren Studierenden,
dass sie das, was an Lehr- und Forschungsangeboten in unseren Hochschulen angeboten wird, nicht wahrnehmen wollen.
Gehen Sie in die Veranstaltungen, und Sie werden sehen, dass die Studierenden diese Angebote wahrnehmen, weil sie selbst davon überzeugt sind, und durch gute Lehre davon überzeugt werden, dass es Sinn macht, an Präsenzveranstaltungen teilzunehmen. Sie wissen, dass sie die Freiheit haben, ihr Studium selbst zu organisieren. Das ist eine ganz wichtige Voraussetzung, die viele von uns in ihrem Studium erleben durften. Ich gehe davon aus, dass wir hier alle keinen Schaden genommen haben – ganz im Gegenteil.
Meine Damen und Herren, wenn ich hier unseren Plenarsaal sehe, gehe ich davon aus, dass die Studierenden in Nordrhein-Westfalen die Anwesenheitspflicht an den Hochschulen mindestens genauso ernsthaft und pflichtbewusst wahrnehmen wie die Abgeordneten des Landtags von NordrheinWestfalen. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist in der Tat so, Herr Berger: Wenn man einen Blick in Ihre Reihen wirft, möchte man sich fragen, wie Sie es eigentlich selber mit der Anwesenheit halten. Dann aber mit erhobenem Zeigefinger vor die Studierenden zu treten, das nenne ich doch Doppelmoral.
Insofern ist das Thema schon wichtig. Es gibt derzeit auf den Unifluren in Nordrhein-Westfalen wohl kaum ein Thema, das die Gemüter mehr spaltet als das der Anwesenheitspflicht in Lehrveranstaltungen. Deshalb herzlichen Dank, Herr Berger, für die Gelegenheit zur heutigen Debatte.
Um es aber vorweg zu sagen: Ich rate hier zu etwas mehr Gelassenheit. Studierende sind schließlich keine Kinder mehr, und Hochschulen sind trotz der gestuften Studiengänge mit dem Bachelor-MasterSystem keine Schulen, sondern Wissenschaftseinrichtungen. Klar ist: Studierende und Hochschullehrer müssen sich in der Tat begegnen, um wissenschaftlichen Austausch pflegen zu können.
Dies gilt auch noch heute für die auf allen Ebenen vernetzte Welt. Doch bedeutet dies auch die Pflicht zur Anwesenheit in sämtlichen Seminaren und Vorlesungen?
Welchen Raum sollen aus Ihrer Sicht Freiheit und Verantwortung einnehmen? Das möchte ich Sie dann doch gerne fragen, da gerade Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP, die Hochschulfreiheit in der Debatte als ein wichtiges Ziel herausgestellt haben.
Vielen Dank, dass Sie die Frage zulassen, Frau Kollegin. Sie haben gerade gesagt: Anwesenheit bei allen Veranstaltungen. – Bei uns im Antrag geht es aber um die Forderung, die Frage, ob eine Anwesenheitspflicht erfolgt oder nicht, in die Entscheidung des jeweiligen Dozenten zu verlegen. Glauben Sie wirklich, dass das dazu führen würde, dass in allen Lehrveranstaltungen Anwesenheitspflichten gefordert würden? Oder macht diese Forderung nicht doch Sinn, weil sie vor Ort flexibel handhabbar ist?
Herr Berger, die bloße Pflicht, anwesend zu sein, unterstellt den Studierenden, dass sie nicht die Verantwortung übernehmen wollen und können, ein Studium den Erfordernissen gemäß zu absolvieren.
Zu dieser Verantwortung gehört es auch, die entsprechenden Konsequenzen zu tragen. Wer nicht hingeht, hat am Ende vielleicht Pech gehabt. Das ist dann auch eine wichtige Erfahrung. Im Unterschied zur Schule entscheiden sich die jungen Leute schließlich aus freien Stücken für ein Studium. Darum geht es doch.
Was wurde mit der Anwesenheitspflicht erreicht? Ich zitiere Prof. Sascha Liebermann aus der MärzAusgabe von „Forschung und Lehre“:
„Erreicht wurde …, dass Studenten leiblich präsent waren, sie waren da, wir konnten sie sehen und hören.“
Tatsache ist, dass wir im Rahmen eines wissenschaftlichen Studiums eine eigenständige Urteilsbildung erwarten. Wir müssen bei den jungen Menschen den Wunsch voraussetzen, sich auf die Herausforderungen eines Studiums einzulassen. Deshalb empfinde ich es als absurd, wenn wir die De
batte hier und heute lediglich auf die bloße Anwesenheit von Studierenden in Lehrveranstaltungen reduzieren, so wie Sie das jetzt machen.
Die Politikwissenschaftlerin Christiane Florin lehrt seit zehn Jahren an der Uni Bonn. Sie hat völlig Recht, wenn sie in einem Interview mit der „Aachener Zeitung“ Ende 2014 sagt – ich zitiere –:
„Zu einer akademischen Bildung gehört auch, dass ich über das hinausgehe, was der Dozent mir da vorne erzählt.“