Eben! Wir werden das Thema „Anwesenheitspflichten“ und die konkreten praktischen Umsetzungen aus Ihrer Gesetzgebung noch an vielen Stellen zu diskutieren haben. Hier, in diesem Fall, hat die CDU mit ihrem Antrag zu Recht den Finger in die Wunde gelegt. – Vielen Dank.
Danke schön, Frau Freimuth. – Als nächster Redner spricht für die Fraktion der Piraten Herr Dr. Paul.
Vielen Dank. – Verehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Liebe Zuschauer hier im Saal und daheim! Heute ist rhetorisch mehrfach die partielle Sonnenfinsternis bemüht worden. Ich habe mir für den Einstieg auch so etwas erlaubt. Aber ich weiß jetzt schon, das wird mir nicht gelingen, denn hochschulpolitisch herrscht in der Unionsfraktion eine permanente totale Finsternis.
Sagen Sie mal, Herr Dr. Berger: Wo sollen eigentlich die Generalisten, die interdisziplinären, die transdisziplinären Problemlöser von morgen herkommen, wenn jetzt ein Gesetz auftaucht, das vorsieht – in dem Punkt stimmen wir mit der Landesregierung und dem Gesetzentwurf überein –, genau das zu entregeln, was vorher geregelt war? Haben Sie damals in Dialektik nicht aufgepasst?
Sie waren offensichtlich nicht da! Es kann doch wohl nicht wahr sein, dass man etwas ablehnt, was … Sie werfen der Landesregierung vor, sie würde den Lehrenden nicht vertrauen.
Ich werfe Ihnen vor: Sie vertrauen den Lernenden nicht. Denn in deren Hoheit liegt es letztlich, was von der Anwesenheit im Endeffekt übrigbleibt.
Ich will Ihnen mal einen Schwank aus meinem Leben erzählen. 1976 war in der Studienordnung der Ruhr-Universität Bochum für das Fach Physik die allgemeine und anorganische Chemie prüfungsrelevant.
Ich bin in dieser Vorlesung zweimal physisch anwesend gewesen. Das ist bestimmt nicht dem großartigen Kollegen Hermann Specker geschuldet, dass ich da nicht mehr hingegangen bin, sondern das lag daran, dass ich einen fantastischen Chemielehrer hatte – den hat nicht jeder, das weiß ich, dafür bin ich auch nach wie vor außerordentlich dankbar –, mit dessen Unterlagen aus dem Gymnasium es mir möglich war, locker durchs Vordiplom in Chemie zu kommen.
Die Frage ist jetzt: Was habe ich mit der freien Zeit angefangen? – Ich habe ein bisschen bei den Philosophen herumgeschnüffelt und bei den Medizinern Physiologie gehört. Wollen Sie tatsächlich, dass unsere Studenten so in ihrer Freiheit beschnitten werden, dass so etwas Interdisziplinäres, Transdisziplinäres nicht mehr rauskommt?
Der US-amerikanische Unternehmens- und Organisationsforscher Russell Ackoff hat mal sinngemäß gesagt: Wir sollten endlich aufhören, so zu tun, als seien Natur und Universum so organisiert wie die Fakultäten einer Universität.
Das Fächerübergreifende, die Generalisten, das geht alles den Bach runter, wenn wir die Studienordnungen durchregulieren wie in der Schule. Das liegt in der Verantwortung der Lernenden. Bitte lassen Sie es auch da! Wir sind zumindest in dem Punkt froh, dass die Landesregierung den Schritt unternommen hat, dass zu entregulieren.
Vielen Dank, Herr Dr. Paul. – Es war auch schon früher so, auch zu meiner Zeit, dass prüfungsrelevante Punkte in Vorlesungen angesprochen wurden – das war der
Meinen Sie nicht, dass es auch eine bestimmte Form von Unterricht und Vorlesungen des universitären Lebens gibt, zum Beispiel Seminare, die nur über Anwesenheit und Zwischenspiel von Lehrenden und Lernenden erfolgen können, und dass eine Anwesenheit für den Erfolg dieser Veranstaltung dort zwingend erforderlich ist?
Aber natürlich, Herr Berger. Ich stimme Ihnen völlig zu. Nur, die Lernenden wissen das auch, und die werden dann da sein.
Was Sie hier mit Ihrem Antrag vorschlagen, ist ein Zurück in die Steinzeitpädagogik mit Anwesenheitspflichten. Im Mittelalter dienten Vorlesungen und Seminare dazu, die Ausführungen der Professoren schriftlich zu verlegen, weil es noch keine Druckkunst gab. Wir befinden uns aber im digitalen Zeitalter, im Internetzeitalter.
Da wollen Sie tatsächlich Anwesenheitspflichten regulieren? Das sollte man wirklich den Lernenden selbst überlassen!
Ich weiß, auf die Union ist hochschulpolitisch Verlass. Ich nehme es jetzt mal so, dass dieser Antrag Folge 1 von Staffel 1 von „Fifty shades of Hochschulfreiheitsgesetz“ ist. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Dr. Paul. – Nun spricht für die Landesregierung Frau Ministerin Schulze. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich finde, wir sollten uns diese Debatte noch mal in aller Ruhe ansehen. Es ist schon sehr verwunderlich, sehr geehrte Damen und Herren von der Opposition, was Sie hier tun.
Sie schwenken immer wieder die Fahne der Freiheit. Sie malen ein unglaubliches Schreckensszenario von ferngesteuerten Hochschulen, das jeder Grundlage entbehrt.
Wenn es aber jetzt beim Thema „Anwesenheit“ mal um Freiheit geht, und zwar um die Freiheit der Studierenden, dann gehen Sie plötzlich hin und sagen: Pflicht statt Freiheit! – Freiheit ja, aber doch wohl bitte nicht für die Studierenden. Das ist das, was Sie
Meine Damen und Herren von der Opposition, was haben Sie eigentlich für ein Bild von den Studierenden bei uns im Land? Glauben Sie wirklich, dass sie nicht Verantwortung dafür übernehmen können und wollen, ihr Studium den Anforderungen entsprechend zu absolvieren? Wir sind davon überzeugt: Wer sich aus freien Stücken für ein Studium entscheidet, der kann das sehr wohl.
vielleicht sollten Sie einmal mit Herrn Pinkwart darüber sprechen –, denn diese Regeln gelten seit 2009. Sie sind damals in der KMK verhandelt worden, und zwar von Herrn Pinkwart, und sind als ländergemeinsame Strukturvorgaben in der ganzen Bundesrepublik in Kraft gesetzt worden. Also: Wenn die Welt untergeht, dann ist sie 2009 an dieser Frage untergegangen, und zwar in der gesamten Bundesrepublik und nicht nur hier in NordrheinWestfalen.
Es ist damals klar geregelt worden, wie das funktioniert. Wenn ein Studiengang akkreditiert wird, dann wird bei der Akkreditierung festgelegt, welches Lernziel jedes einzelne Modul verfolgt. Es ist sinnvoll, das so zu tun. Und wenn das Lernziel Interaktion ist, wenn die Studierenden mitmachen müssen, dann darf man Anwesenheitspflichten festlegen, sonst eben nicht.
Diese Regelungen haben wir in das Gesetz aufgenommen. Wir haben damit einen klaren rechtlichen Rahmen geschaffen, damit wirklich für alle deutlich ist, wie die Anwesenheit geregelt werden soll.
Das ist auch gut so, denn – das haben Sie vielleicht noch nicht bemerkt – Lehre verändert sich. Es ist heute viel vielfältiger, wer an den Hochschulen studiert und welche Anforderungen dort gestellt werden. Wir haben E-Learning-Angebote, wir haben so etwas wie Flipped Classroom, was Digitalisierung aufnimmt. Wer heute noch glaubt, dass Lehre, Forschung rein über Anwesenheit funktioniert, der hat eine hat eine ganze Menge von dem verpasst, was an den Hochschulen los ist.
Wir haben es heute mit Digital Natives zu tun. Wir haben es mit einer ganz anderen Generation von Studierenden und übrigens auch Lehrenden zu tun, für die solche Diskussionen wirklich von gestern sind.
Also, meine Damen und Herren, es gibt keinen vernünftigen Grund, in der Aufhebung der Anwesenheitspflicht den Untergang der Lehre zu sehen. Gute Lehre kommt auch ohne den Zwang bei Studie
renden an. Das zeigt der Alltag bei uns an den Hochschulen. Wer sich für sein Fach interessiert und wer sich auf den eigenen Studienerfolg konzentriert, der besucht gute Lehrveranstaltungen aus freien Stücken. Wir trauen den Studierenden die intellektuelle Eigenständigkeit und Verantwortung durchaus zu.
Sie reden doch immer von Misstrauen. Trauen Sie doch einfach einmal den Studierenden hier in Nordrhein-Westfalen! Die können weit mehr, als Sie denken.
Meine Damen und Herren, eines finde ich bei der Opposition sehr bedenklich, und das möchte ich auch in aller Deutlichkeit zurückweisen: Wenn Sie wirklich glauben, dass die Lehre, die in NordrheinWestfalen gemacht wird, so schlecht ist, dass nur über eine Anwesenheitspflicht noch irgendjemand dahin geht,