Westfalen ermöglichen, Arbeitsplätze sichern, Ausbildungsplätze schaffen und uns Perspektiven für die Landesentwicklung erschließen.
Bei dem, was Sie aktuell an Vorstellungen vorgeschlagen haben, gibt es noch sehr viel Korrekturbedarf. Deshalb brauchen wir die Zeit für qualitätsorientierte Lösungen. Für die stehen für als FDPLandtagsfraktion immer zur Verfügung. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Witzel. – Für die SPD-Fraktion erteile ich Herrn Kollegen Eiskirch das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Schöne Grüße an den Kollegen Ellerbrock, der heute leider dazu nicht sprechen konnte. Die FDP legt einen vernünftigen Vorschlag vor, den Herr Ellerbrock, nehme ich an, maßgeblich initiiert hat. Jetzt redet Herr Witzel darüber, und man bekommt mit, dass dann schon die Verknüpfung von LEP und Landesplanungsgesetz und auch der Schwerpunkt der Rede ein bisschen durcheinander geraten.
Das finde ich durchaus schade, weil das, was die FDP hier in schriftlicher Form vorgelegt hat, eine richtige Problembeschreibung ist,
eine Problembeschreibung, die übrigens dadurch entstanden ist – das versuchen Sie in Ihrem Antrag ein bisschen zu umschwurbeln –, dass CDU und FDP in ihrer kurzen regierungstragenden Zeit das RVR-Gesetz trotz aller Warnungen in einer Form
geändert haben, die genau zu dieser offenen Wunde geführt hat, indem Schwarz-Gelb initiiert hat, dass regionaler Flächennutzungsplan und Regionalplanung in ihren Kompetenzen und Umsetzungsmöglichkeiten eben nicht mehr synchron regelbar waren.
Wir haben Sie auf die Lücke hingewiesen; Sie haben sie damals bestehen lassen. Insofern finde ich es gut, dass Ihr Antrag nicht nur inhaltlich ein richtiges Problem aufzeigt, sondern gleichzeitig auch noch deutlich macht, dass Sie Ihre eigenen, von Ihnen verursachten Baustellen erkennen und heilen wollen. Auch das will ich durchaus begrüßen.
Ob die Regelungsart, nämlich eine unbefristete Situation zu schaffen, die richtige ist, oder ob es nicht klüger wäre, die Befristung zu verlängern, um den Druck hochzuhalten und voranzukommen mit einem gemeinsamen Regionalplan fürs Ruhrgebiet, darüber können wir noch in den Fachausschüssen sprechen. Beides sind gangbare Wege.
Ich bedanke mich ganz herzlich für diese Gelegenheit, möchte aber deutlich machen, dass ich davon ausgehe – deswegen auch meine Replik auf die Verwechslung von LEP und Landesplanungsgesetz –,
dass das Landesplanungsgesetz, Kollege Witzel, auch problemlos änderbar ist, ohne dass der Prozess um den neuen LEP abgeschlossen ist.
Ich bin mir sehr sicher, dass die Landesregierung auf dem Weg dahin – ich denke, auch noch auch während des Beratungsprozesses Ihres Gesetzgebungsvorschlages – einen entsprechenden Entwurf für Veränderungen des Landesplanungsgesetzes vorstellen wird, in dem dieses von Ihnen richtigerweise und von uns allen seit Langem bekannte Problem angesprochen sein wird, aber auch noch viele Punkte darüber hinaus, die aus unserer Sicht sinnvollerweise in einem Rutsch im Landesplanungsgesetz geändert werden sollten.
Insofern gehe ich davon aus, dass wir schließlich zwei Gesetzgebungsverfahren in der Beratung haben werden, die dazu führen werden, dass wir zu einem guten Ergebnis kommen – um das vorwegzunehmen.
Alle weiteren Fragen rund um das Thema – so spannend ist es zum heutigen Zeitpunkt nicht – können wir in Ruhe in den Fachausschüssen miteinander beraten. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege Eiskirch. – Für die CDU-Fraktion erteile ich Herrn Kollegen Dr. Bergmann das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Für uns ist unstrittig, dass eine enge Zusammenarbeit der Ruhrgebietskommunen wichtig und sinnvoll ist. Daher ist es für uns auch unstrittig, dass der RVR zukünftig einen eigenen Regionalplan für das Verbandsgebiet aufstellen soll.
Bis es so weit ist, brauchen die Ruhrgebietskommunen das Instrument des regionalen Flächennutzungsplans. Dieses Instrument läuft bekanntlich Ende dieses Jahres aus. Ob es bis dahin einen Aufstellungsbeschluss für einen Regionalplan durch den RVR geben wird, ist mehr als fraglich.
Notwendig dafür ist, dass endlich das Gesetzgebungsverfahren für den neuen LEP abgeschlossen wird. Wer die heutige landesweite Presseberichterstattung zum LEP verfolgt, wird berechtige Zweifel daran haben, ob das bis Ende des Jahres gelingt. Natürlich, Herr Eiskirch, muss in diesem Zusammenhang, wenn man über Landesplanung spricht, auch der LEP thematisiert werden. Die Landesregierung hat offenbar gestern so umfangreiche Änderungen am LEP beschlossen – quasi eine Art Generalüberholung –, dass ein zweites Beteiligungsverfahren notwendig erscheint.
So wird der LEP-Entwurf vielleicht nicht – wie befürchtet – ein Verhinderungsplan, sondern doch noch ein Entwicklungsplan. Es ist schade, dass Sie für diese Erkenntnis, dass massive Veränderungen notwendig sind, fast zwei Jahre benötigt haben.
Hinweise darauf, wo nachgebessert werden muss, haben Sie zur Genüge von Kommunen, Gewerkschaften, Unternehmen und Verbänden bekommen. So reagieren Sie zum Beispiel beim Flächenverbrauch. Angeblich soll das 5-Hektar-Ziel jetzt zum Grundsatz heruntergestuft werden. Das ist aus unserer Sicht schon einmal ein Schritt in die richtige Richtung. Eine solche Abstufung bleibt aber redaktionelle Kosmetik, wenn Sie nicht gleichzeitig die weiteren Ziele in Kapitel 6.1 zu Grundsätzen herabstufen. Dazu haben wir bislang noch keine Verlautbarung gelesen.
Noch gar nichts haben wir zu grenzüberschreitenden Entwicklungsprozessen gehört. Die Euregios und die Entwicklungen etwa am Niederrhein sowie in den östlichen Niederlanden werden im LEP überhaupt nicht gespiegelt. Das Wort „Euregio“ kommt noch nicht einmal vor, obwohl diese Regionen viele Chancen für NRW eröffnen. Das hebt Frau Ministerin Schwall-Düren zu Recht bei jeder Gelegenheit bei uns in den Grenzregionen hervor.
Bedenken Sie nur die Entwicklungen in der Stadsregio Arnhem–Nijmegen. Dat is in Nederland, dames en heren. Durch die Entwicklungen kommt es dort – nur fünf Kilometer jenseits der Grenzen von NRW – zu einer Verdreifachung der Einwohnerzahl auf 1,5 Millionen. Das sind alles potenzielle Kunden, alles potenzielle Bewohner.
Wo finden sich diese euregionalen Aspekte im LEP? Wann nehmen Sie endlich die Realitäten zur Kenntnis?
Dazu gehört auch dies: Während zum Beispiel der Flughafen Düsseldorf an seine Grenzen stößt, schlummert im nur 80 Kilometer entfernten Weeze ungenutztes Potenzial. Es liegt im Landesinteresse, das Potenzial zu heben. So könnten Flugbewegungen entzerrt und Lärmbelästigungen im Rhein-RuhrGebiet gemindert werden. Weeze hatte 2014 über 1,8 Millionen Passagiere. Rund 40 % davon waren Niederländer. Das waren mehr Passagiere als in Münster/Osnabrück und Paderborn/Lippstadt zusammen. Dennoch soll Weeze nicht landesbedeutsam gestellt werden. Da scheint der LEP-Entwurf doch eher wieder ein Verhinderungsplan als ein Entwicklungsplan zu sein.
Dabei steht auch auf diesem Feld eigentlich die Chance, einen zugleich kommunal- und wirtschaftsfreundlichen Plan vorzulegen. Genauso verstehen wir übrigens den Antrag der FDP zum Landesplanungsgesetz.
Da die Ruhrgebietskommunen nach dem jetzigen Stand wohl auch über 2015 hinaus noch auf das Instrument des regionalen Flächennutzungsplans zurückgreifen müssen, spricht vieles dafür, dem Gesetzentwurf der FDP zuzustimmen. Das tun wir von der CDU auch und freuen uns auf die Beratung im Ausschuss. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege Bergmann. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Herr Kollege Goldmann.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Dr. Bergmann, auch für Sie gilt, was Herr Eiskirch zu Beginn seiner Rede gegenüber Herrn Witzel ausgeführt hat. Wir reden heute über einen Gesetzentwurf der FDP zur Änderung des Landesplanungsgesetzes und nicht zum LEP.
Aber es hat nichts mit dem Tagesordnungspunkt der heutigen Sitzung zu tun. Insofern kann ich mich kurzfassen und mich auf wesentliche Aspekte im Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf der FDP
Die im Gesetzentwurf aufgezeigte Problemstellung und der daraus resultierende Regelungsbedarf in Bezug auf die Befristung der Überleitungsvorschrift des § 39 Abs. 4 Landesplanungsgesetz im Verhältnis der geltenden Bestimmungen für die Planungsgemeinschaft Städteregion und der seit Oktober 2009 auf den RVR übertragenen Regionalplanungskompetenz sind formal und materiellrechtlich zutreffend erkannt. Insofern wird die grüne Landtagsfraktion heute der Überweisung an den Wirtschaftsausschuss zustimmen.
Aufgrund der vorgegebenen Fristsetzung ist es zutreffend, dass über das Verfahren im Fachausschuss diskutiert und entschieden werden muss. Ich gehe dabei davon aus, dass dies auf beiden Seiten der Beteiligten – damit meine ich die sechs Ruhrgebietsstädte und den RVR – genauso gesehen wird und in dieser Frage kein Dissens besteht. Als Mitglied der Verbandsversammlung des RVR kann ich bestätigen, dass es eine konstruktive Zusammenarbeit in den Planungsprozessen zwischen den genannten Ebenen gibt.
Natürlich könnte eine Neuregelung auch im Rahmen der ohnehin anstehenden Novellierung des Landesplanungsgesetzes erfolgen. Das ist gerade schon angesprochen worden. Dies würde voraussetzen, dass die vorgeschaltete Ressortabstimmung kurzfristig abgeschlossen werden kann. Ich kann das heute noch nicht abschließend einschätzen. Aber hier gilt für mich – insofern stimme ich Ihnen zu, Herr Witzel –: Ein dringender Handlungsbedarf zur Überleitungsvorschrift kann nicht dazu führen, dass die Novellierung des Landesplanungsgesetzes nur deswegen forciert wird.
Ich möchte in diesem Zusammenhang daran erinnern, dass nach der Ressortabstimmung unter anderem die Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände erforderlich ist. Bereits jetzt stellt sich das vorhandene Zeitfenster mit Blick auf das hier angesprochene weitere Verfahren zum LEP als ausgesprochen eng dar.
Das Landesplanungsgesetz ist neben dem LEP das zweite wichtige Planungs- und Steuerungsinstrument der Raumordnung. Es bedarf einer qualitativen und belastbaren Ausrichtung. Ich denke, das ist in diesem Hause Konsens.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, überhaupt nicht infrage käme für mich, dass die Kompetenz für den regionalen Flächennutzungsplan bereits zum
1. Januar des kommenden Jahres auf den RVR überginge. Dies würde den RVR mit Blick auf eine zeitnahe Fertigstellung des Regionalplans Ruhr vor unlösbare Probleme stellen.
Das ist arbeitstechnisch und personell nicht zu stemmen. Insofern bin ich dankbar für den in sich schlüssigen FDP-Antrag, die Überleitungsregelung und damit die Befugnisse der Planungsgemeinschaft Ruhr sachgerecht zu verlängern. Ob dies die einzige verfahrensrelevante Möglichkeit darstellt, oder ob auch eine Streichung der Befristung möglich und sinnvoll sein kann, sollte in Abstimmung mit der Staatskanzlei als oberster Planungsbehörde im Rahmen der weiteren fachlichen Beratung im Fachausschuss erörtert werden. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.