Möglicherweise versteckt sich dahinter – wie es vom Kollegen Dr. Optendrenk hier angeführt wurde – ein kw-Vermerk. Auch da wird man einmal genauer hinschauen müssen. Das werden wir tun.
Wir haben noch einen weiteren Punkt anzuführen: Im weiteren Verfahren werden wir sicher zu kritisieren haben, dass bestimmte Positionen im Bereich der Flüchtlinge nicht so ganz eindeutig sind. Da werden die Rückführungskosten erhöht. Man muss also von einer erhöhten Zahl von Abschiebungen ausgehen. Darüber hinaus werden die Kosten für den Härtefallfonds um lediglich 615.000 € erhöht. Wir gehen aber von einer Verdopplung der Flüchtlingszahlen im Jahr 2015 aus. Weshalb dann also im Bereich des Härtefallfonds der prozentuale Anteil nur um roundabout 20 % angehoben werden soll, erhellt sich uns zurzeit nicht.
Wir freuen uns jedenfalls auf die Beratungen im Ausschuss und werden dann schauen, ob der Nachtragshaushalt in der zweiten Lesung so bleiben kann, wie er hier eingebracht worden ist. Wir von der Piratenfraktion gehen davon aus, dass es zu diesem Nachtragshaushalt noch den einen oder anderen Nachtrag wird geben müssen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege Schulz. – Für die SPD-Fraktion hat sich der Kollege Zimkeit noch einmal gemeldet.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich mich bei der Opposition bedanken, dass sie dem verkürzten Verfahren zugestimmt hat. Ich glaube, es ist richtig und notwendig, die angesprochenen Maßnahmen schnell auf den Weg zu bringen.
Da diese Maßnahmen im Kern aber augenscheinlich unumstritten waren, kann ich nicht nachvollziehen, warum die Opposition sich windet, Pirouetten dreht und Spagate macht, um irgendwie Begründungen zu finden, diesem Nachtrag nicht zustimmen zu können. Das ist nicht nachvollziehbar.
Herr Optendrenk, Sie haben mir in einer Rede zu einem anderen Thema vorgeworfen, ich würde noch die Textbausteine von 2010 verwenden. Wer im Glashaus sitzt, der sollte nicht mit Steinen schmeißen, Herr Optendrenk! Sie halten hier nämlich noch die gleichen Reden, wie Sie sie gehalten haben, als wir eine Verschuldung von 6 Milliarden € übernommen haben. Sie haben die gleiche Rede gehalten, ohne zu berücksichtigen, dass wir die Neuverschuldung mittlerweile auf 1,5 Milliarden € gesenkt haben. Diesen Weg ignorieren Sie aus parteipolitischen Gründen.
Ich finde es bemerkenswert, Herr Witzel, wenn Sie hier von Seriosität in der Haushaltspolitik sprechen. Denn wenn man sich Ihr gemeinsames Vorgehen mit der CDU am heutigen Plenartag anguckt, erkennt man, dass Sie wie folgt vorgehen: Wir fordern mehr Geld für Brücken und Kommunen. Gleichzeitig verzichten wir auf Steuereinnahmen, indem wir die kalte Progression senken oder abschaffen. Wir machen keine Einsparvorschläge und wollen trotzdem die Schulden senken. – Das ist Voodoo-Mathematik, hat aber nichts mit seriöser Haushaltsführung zu tun.
Deshalb bitte ich Sie, für die Ausschussberatungen noch einmal ernsthaft über die Frage nachzudenken, ob wir nicht den politischen Inhalt dieses Nachtrags diskutieren können, ohne parteipolitische Spielchen zu treiben.
Vielen Dank, Herr Kollege. – Es gibt keine weiteren Wortmeldungen mehr. Wir sind am Schluss der Aussprache und kommen zur Abstimmung.
Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfes Drucksache 16/8650 – zweiter Neudruck – an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend –, an den Innenausschuss, an den Ausschuss für Schule und Weiterbildung, an den Integrationsausschuss, an den Ausschuss für Kommunalpolitik, an den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend sowie an
den Unterausschuss „Personal“ des Haushalts- und Finanzausschusses. Wer dem seine Zustimmung geben kann, bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.
gemeinsame Herausforderung von Bund, Ländern und Kommunen entlässt die Landesregierung nicht aus ihrer Verantwortung
Herr Präsident! Meine Damen und Herrn! Die Städte und Gemeinden sind die Hauptbetroffenen der drastisch steigenden Flüchtlingszahlen. Das ist uns grundsätzlich allen klar – allen, außer offensichtlich dieser Landesregierung. Dieser Eindruck entsteht zumindest, wenn man sich die bisherigen Entscheidungen in der Flüchtlingspolitik einmal näher anschaut.
Die Ministerpräsidentin betont immer gerne, dass sie an der Seite der Kommunen stehe, dass erkennbar sei, dass die Kommunen bis an den Rand ihrer Möglichkeiten belastet sind. Aber wer trägt denn hier in NRW die Verantwortung für die Flüchtlingspolitik? Frau Ministerpräsidentin Kraft gemeinsam mit dem Innenminister und den grün-roten Fraktionen!
Sie erstatten im Vergleich aller Bundesländer nach wie vor die geringsten Kosten für die Flüchtlinge an die Kommunen. Noch heute war das in verschiedenen Tageszeitungen nachlesbar.
Sie lassen die Kommunen mit den Kosten für mehr als 36.000 geduldete Flüchtlinge alleine im Regen stehen.
Sie erstatten die anteiligen Kosten nur für die Hälfte der tatsächlich zu versorgenden Flüchtlinge, die vor Ort sind, sodass für fast 30.000 Flüchtlinge – bei steigender Tendenz – kein einziger Cent fließt.
Sie haben keine strukturellen Verbesserungen der Pauschalerstattung bewirkt, sondern sich Ihre eigenen Versprechen, die Sie beim NRW-Flüchtlingsgipfel gegeben haben, auch noch vom Bund bezahlen lassen.
Weiterhin leiten Sie nahezu ungeprüft alle in NRW eintreffenden Menschen in die Kommunen weiter, was zur Überlastung der dortigen Aufnahmekapazitäten sowie der örtlich aktiven Ehrenamtler führt.
Jede andere Landesregierung weiß anscheinend die Arbeit ihrer Städte, Gemeinden und Kreise sowie der vielen Helferinnen und Helfer bei der humanitären Hilfe und bei der Aufgabe der Versorgung und Integration von Flüchtlingen finanziell mehr zu würdigen als Sie. So haben Stärkungspaktkommunen jüngst beispielhaft darauf hingewiesen, dass es durch die Flüchtlingsunterbringung zu ungedeckten Mehrausgaben in Millionenhöhe kommen wird.
Ohne Hilfe des dafür originär zuständigen Landes wird es hierdurch zu Steuererhöhungen in den Kommunen kommen. Die dadurch ausgelöste Diskussion vor Ort können wir alle nicht wollen.
Frau Ministerpräsidentin Kraft – ich hätte Sie gern direkt angesprochen –, wenn Sie nicht bald die Schultern, auf denen die Integration vor Ort ruht, zusätzlich stützen, werden diese unter der Last zusammenbrechen.
Übernehmen Sie endlich die Verantwortung, sorgen Sie für eine echte Entlastung der Kommunen, und riskieren Sie nicht, die Stimmung vor Ort aufs Spiel zu setzen!
Mit dem vorgelegten Antrag fordern wir Sie dazu auf, die Flüchtlingskosten vollständig zu übernehmen. Das machen beispielsweise das Saarland, Mecklenburg-Vorpommern, Bayern oder seit gestern auch Baden-Württemberg so. Wenn wirkliche Anstrengungen des Landes erkennbar sind, macht das auch ein Rufen nach dem Bund glaubhafter.
Ein erstes Anzeichen von Einsicht und Veränderung ist aktuell beim Ausbau der Kapazitäten in den Landeseinrichtungen erkennbar. Sie erhöhen die Zielmarke auf 16.500. Denn je mehr Plätze vorhanden sind, desto später werden Bewerber den Kommunen zugewiesen. Das haben Sie erkannt, und hier kommen Sie unseren Forderungen entgegen.
Noch vor einem Monat, beim letzten Flüchtlingsgipfel auf NRW-Ebene, stellte die Ministerpräsidentin wortreich fest, dass 10.000 Plätze erst einmal ausreichen würden und
die Forderung der CDU, die Zielzahl anzuheben, nicht wirklich helfe. – Doch, wir brauchen mindestens 20.000 überörtliche Landesplätze. Das sehen übrigens auch die Städte und Gemeinden so.
Aktuell leiten Sie alle Menschen binnen 14 Tagen an die Kommunen weiter, egal, woher sie kommen und welche Erfolgsaussicht auf ein Bleiberecht besteht. In einer solchen Zeit ist kein Asylverfahren prüfbar. Deshalb muss die Verweildauer deutlich verlängert werden. Es muss angestrebt werden, mit den Kapazitäten in den Landeseinrichtungen zukünftig eine am Asylverfahren orientierte Verweil
Die Landesregierung ignoriert dort bisher die eigene Verantwortung. Stattdessen wird ausschließlich nach mehr Personal beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, kurz BAMF, gerufen. Eine kürzere Bearbeitungszeit beim BAMF bringt aber nur dann etwas, wenn auch die Aufnahmekapazitäten in NRW dergestalt sind, dass man das Verfahren in der Zeit entsprechend bewältigen kann.
Die heute unzureichenden Kapazitäten erzwingen, dass Asylbewerber bereits nach zwei Wochen in die Kommunen geschickt werden, weil für eine längere Unterbringung kein Platz ist. Sie schicken die Eingetroffenen letztlich ohne Kenntnis einer Bleibeperspektive in die Kommunen, lassen sie dort monatelang leben, mit der Integration beginnen, und wenn dann ein Antrag abgelehnt wird und die Menschen plötzlich wieder zurück sollen, droht der gesellschaftliche Konsens zu kippen.
Nach neuesten Schätzungen der Flüchtlingszahlen müssen wir mit einer Verdoppelung der eintreffenden Menschen rechnen. Wer die Bilder aus Syrien und Libyen von den Millionen auf Reisemöglichkeit wartenden Menschen sowie die europäische Wanderungsbewegung sieht, der wird weiter steigende Zahlen realistisch erkennen können. Passen Sie also endlich die NRW-Zahlen in den Landeseinrichtungen an die Realität an und verdoppeln Sie diese!
Wir alle wissen, dass der Weg dorthin schwer ist. Aber, meine Damen und Herren, bundesweit sind allein in den ersten vier Monaten dieses Jahres 115.000 Anträge gestellt worden. Fast die Hälfte der Antragsteller kommt aus Europa, aus den Westbalkanstaaten und damit aus europäischen Staaten mit geringsten Anerkennungschancen, die eher gegen null gehen.
Deshalb sind die vom Bundesinnenminister beim letzten Flüchtlingsgipfel vorgeschlagenen Maßnahmen gut und geeignet.
Entscheidender sind die Weichenstellungen im Asylverfahren. Asylbewerber aus Syrien, dem Irak oder Afghanistan, die eine klare Bleibeperspektive haben, sollen zukünftig früher die Chance auf Integration erhalten, und zwar durch frühere Integrationskurse, bessere Vermittlung in Arbeit und schnellere Entscheidungen über den Bleibestatus; und das ist gut so.
Daneben sollen die Verfahren von Asylbewerbern ohne Chance auf ein Bleiberecht schneller und effizienter bearbeitet werden. Diese sollen den Kommunen eben nicht mehr zugewiesen werden. Hier wird das Asylverfahren dann gesetzmäßig angewendet werden.