Protokoll der Sitzung vom 24.06.2015

Ich verstehe da durchaus, wie die Piraten argumentieren. Die Verwaltungsgerichte haben jedoch übereinstimmend festgestellt, dass die Entscheidung über die Stellenbesetzung allein durch den Dienstherrn nach dem Leistungsprinzip getroffen werden muss. Dies ist im Gesetzentwurf berücksichtigt. Schulkonferenz und Schulträger werden aber durch ein Anhörungsrecht umfassend beteiligt und können bei der Stellenbesetzung mitwirken, ohne dass die Entscheidung rechtlich angreifbar wird.

Frau Gebauer, Sie sprechen davon, dass wir überzählige Schulleiter hätten. Darüber bin ich gestolpert, weil wir alle wissen, dass wir Schulleiter dringend brauchen. Wenn jemand an seinem alten Einsatzplatz nicht mehr gefordert und gefragt ist, dann ist es sinnvoll, dass er an einer anderen Schule wirkt und sie leitet. Da sind wir uns auch einig.

Ich komme zu einem letzten Aspekt, der mir bei der Verleihung des letzten Deutschen Schulpreises viel Freude bereitet hat. Dort hat zum einen eine Wuppertaler Schule – die Gesamtschule Barmen – den ersten Platz gemacht, worüber wir uns, glaube ich, alle gemeinsam freuen.

(Beifall)

Zum anderen hat eine Schule aus Rostock, eine Jenaplan-Schule, einen der Zweitpreise bekommen. Die Schule hat den Preis unter anderem erhalten, weil sie jahrgangsübergreifend arbeitet, auch im Bereich der Sekundarstufe I, was sich viele gar nicht vorstellen können. Der Moderator hat dann einen kleinen Jungen interviewt, der – ich würde mal sagen – in Klasse 6 war. Da wurde diese Junge gefragt: Ja, wie ist das denn mit den jahrgangsübergreifenden Arbeiten? – Darauf hat er geantwortet: Da lernen wir ganz viel. Da bringen wir uns gegenseitig ganz viel bei. Das ist toll, und dann brauchen unsere Lehrer auch nicht mehr so viel zu arbeiten. – Das, so fand ich, war eine wunderbare Aussage.

(Beifall von den GRÜNEN)

Ich werde das mal mitnehmen in die Gespräche mit den Lehrerverbänden und sehen, was wir daraus machen können. In diesem Sinne ist auch das ein guter Weg, der hier aufgezeigt wird.

Meine Damen und Herren, ich freue mich über die breite Unterstützung für dieses Gesetzespaket und danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Weitere Wortmeldungen, liebe Kolleginnen und Kollegen, liegen nicht vor. – Das bleibt auch so. Dann schließe ich die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Wir haben insgesamt drei Abstimmungen durchzuführen, erstens über den Gesetzentwurf Drucksache 16/8441. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung empfiehlt in Drucksache 16/8999, den Gesetzentwurf in der Fassung seiner Beschlüsse anzunehmen.

Wir kommen somit zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung Drucksache 16/8999. Wer dieser Beschlussempfehlung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Kolleginnen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und die Piraten. Wer stimmt dagegen? – Das ist die FDP-Fraktion. Möchte sich jemand enthalten? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Beschlussempfehlung Drucksache 16/8999 mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis angenommen.

Wir kommen – zweitens – zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktionen von SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 16/9066. Wer diesem Entschließungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die antragstellenden Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und CDU. Wer stimmt dagegen? – Die FDP-Fraktion und die Piraten. Möchte sich jemand enthalten? – Das ist nicht der Fall. Dann ist der Entschließungsantrag Drucksache 16/9066 mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis ebenfalls angenommen.

Wir stimmen – drittens – ab über den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 16/9080. Wer möchte diesem Entschließungsantrag zustimmen? – Das ist die FDP-Fraktion. Wer stimmt dagegen? – CDU, Bündnis 90/Die Grünen, SPD und die Piraten. Möchte sich jemand enthalten? – Das ist nicht der Fall. Dann ist der Entschließungsantrag Drucksache 16/9080 mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis abgelehnt.

Wir sind am Ende von Tagesordnungspunkt 4.

Ich rufe Tagesordnungspunkt auf:

5 Nordrhein-Westfalen muss hessische Bun

desratsinitiative zur Schaffung eines neuen Straftatbestandes für tätliche Angriffe auf Polizeibeamte und andere Einsatzkräfte unterstützen!

Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 16/8979

Ich eröffne die Aussprache. Für die antragstellende Fraktion erhält der Kollege Theo Kruse das Wort.

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Im vergangenen Jahr hat es in Nordrhein-Westfalen bedauerlicherweise erneut einen kräftigen Zuwachs an Straftaten gegen Polizeibeamte und andere Einsatzkräfte gegeben. Dies verdeutlicht die Antwort des Innenministers Ralf Jäger auf eine Kleine Anfrage der CDU-Fraktion:

Während im Jahr 2011 rund 6.000 Polizistinnen und Polizisten in Nordrhein-Westfalen Opfer einer Straftat geworden sind, belief sich ihre Zahl im vergangenen Jahr bereits auf 7.900. Das ist ein Zuwachs von gut 30 % innerhalb von vier Jahren. Bei den Angriffen auf Feuerwehrleute war im gleichen Zeitraum sogar eine Steigerungsrate von sage und schreibe 67 % zu verzeichnen. Diese Entwicklung ist – ich denke, da sind wir uns alle einig – außerordentlich besorgniserregend und kann und darf in einem Rechtstaat nicht hingenommen werden.

Gleichwohl sieht die rot-grüne Landesregierung mit dem federführenden Innenminister dieser Entwicklung tatenlos zu. In Erinnerung rufen möchte ich, dass die von der Ministerpräsidentin bereits im Rahmen ihrer Regierungserklärung 2012 angekündigte Aktion, eine sogenannte „Woche des Respekts“ durchzuführen – womit SPD und die Grünen die Gewalt gegen Polizeibeamte eindämmen wollten –, bis heute nicht ein einziges Mal stattgefunden hat.

Dafür kann es eigentlich nur zwei Erklärungen geben. Eine Erklärung könnte sein, dass die Ausarbeitung eines entsprechenden Konzepts ein solch gewaltiges Mammutprojekt darstellt, dass es sich nicht binnen einer Legislaturperiode auf die Beine stellen lässt.

Eine andere Erklärung könnte allerdings auch sein – und die, denke ich, ist viel stichhaltiger –, dass die Ministerpräsidentin, die Landesregierung und auch die federführenden Fachminister – ich sehe Herrn Justizminister Kutschaty, der anscheinend gleich zu dieser Initiative sprechen will – inzwischen selbst eingesehen haben, dass man sich mit solchen Alibiveranstaltungen bei den ca. 40.000 Polizeibeamten lächerlich macht.

(Beifall von der CDU – Zurufe von den GRÜNEN)

Ich bin jedenfalls gespannt, ob die groß angekündigte „Woche des Respekts“ – wohlgemerkt die einzige Maßnahme, die SPD und Grüne bislang zur Bekämpfung von Gewalt gegen Polizei, Feuerwehr

und andere Einsatzkräfte angekündigt haben – auch im vierten Jahr in Folge ausfallen wird.

Mit Freude hat die CDU-Fraktion zur Kenntnis genommen, dass die hessische Landesregierung vor wenigen Wochen eine Bundesratsinitiative gestartet hat, die auf die Einführung eines neuen Straftatbestandes für tätliche Angriffe auf Polizeibeamte und andere Einsatzkräfte gerichtet ist. Als wesentliche Verbesserungen, die der hessische Gesetzentwurf im Vergleich zur geltenden Rechtslage bewirkt, sind zu nennen:

Erstens. Die Strafbarkeit soll nicht mehr davon abhängen, dass die Beamten eine Vollstreckungshandlung ausführen. Zweitens. Es soll eine Mindestfreiheitsstrafe von sechs Monaten für entsprechende Angriffe eingeführt werden. Drittens. Die Geldstrafe wird als Sanktionsmittel ausgeschlossen. Viertens. Für besonders schwere Fälle ist eine Verdoppelung der Höchststrafe von fünf auf zehn Jahre vorgesehen.

Betonen möchte ich, dass der hessische Gesetzentwurf damit deutlich über frühere CDU

Forderungen in diesem Themenfeld hinausgeht.

Dass dies in Hessen gemeinsam mit den Grünen möglich war, ist überaus bemerkenswert. Angesichts der eingangs beschriebenen Entwicklungen ist es allerdings auch bitter nötig.

(Beifall von der CDU – Zuruf von der SPD)

Der Rechtsstaat, verehrte Kolleginnen und Kollegen, kann und muss deutlich machen, dass Angriffe auf einen Menschen, der anderen Menschen helfen will oder der Recht und Gesetz Geltung verschaffen will, ein besonderes Unrecht darstellen.

Hinweisen möchte ich auf den Umstand, dass richtigerweise gerade diese Personen – auch und gerade in Zeiten angespannter öffentlicher Haushalte – die Wertschätzung der Politik erfahren. Dabei darf aus Sicht von Nordrhein-Westfalen diese Landesregierung nicht länger im Abseits stehen, sondern muss der Initiative von Hessen folgen.

(Beifall von der CDU)

Wenn die Grünen in Hessen, verehrte Kolleginnen und Kollegen vom Bündnis 90/Die Grünen, im Interesse von Polizisten, Feuerwehrleuten und Rettungskräften entsprechenden Handlungsbedarf erkannt haben, dann sollten Sie in Nordrhein-Westfalen ebenfalls dazu in der Lage sein.

Deswegen bitte ich zunächst um Zustimmung zur Überweisungsempfehlung an den entsprechenden Ausschuss. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Kruse. – Für die SPD-Fraktion spricht Herr Kollege Körfges.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich fange mit dem an, was uns – bezogen auf die Wertschätzung für die Arbeit von Einsatzkräften, Feuerwehrleuten und Rettungskräften, Polizistinnen und Polizisten – alle eint: Diese Menschen leisten einen besonderen Dienst, der mit großen Herausforderungen und Gefahren verbunden ist und dem Schutz und Sicherheit der Bevölkerung im Wesentlichen dient.

Darüber hinaus – da bin ich sehr nah bei dem, was der verehrte Vorredner Herr Kollege Kruse gesagt hat – repräsentiert Polizei, genau wie andere Einsatzkräfte auch, den Rechtsstaat und sichert die grundrechtlichen Freiheiten für die Bürgerinnen und Bürger ab. Wir in Nordrhein-Westfalen sind – das sage ich hier für uns alle, denke ich – stolz auf die demokratische Verankerung unserer Polizei und deren entsprechendes Auftreten. Daher haben Sie uns an Ihrer Seite, wenn es darum geht, Wertschätzung auszudrücken

(Zuruf: Aber!)

ja, das Aber kommt gleich, ich bin erst einmal bei den Gemeinsamkeiten –, wenn es darum geht, dass wir nicht hinnehmen wollen, dass Polizistinnen und Polizisten Opfer von Gewalttaten werden.

Wir wollen auch nicht hinnehmen, dass viele Menschen den notwendigen Respekt, den die Polizistinnen und Polizisten stellvertretend für das gesamte Gemeinwesen verdienen, verlieren. Da sind wir an der Seite der Polizei und derjenigen, die diese Wertschätzung zum Ausdruck bringen wollen.

Nur: Bei der Wahl der Mittel, lieber Herr Kollege Kruse, kann ich Ihnen sagen, dass Sie sehr einfallslos sind. Das ist im Laufe meiner politischen Arbeit im Landtag – ich habe einmal nachgerechnet – inzwischen die sechste Aufführung dieser Art.

(Beifall von den GRÜNEN)

Die Intonierung ist immer ähnlich. Sie versuchen, den Menschen einzureden, dass durch strafgesetzliche Verschärfungen der Schutz für unsere Polizistinnen und Polizisten verbessert würde. Das machen Sie in Kenntnis der Tatsache, dass in zahlreichen Anhörungen genau dieser generalpräventive Aspekt bezogen auf Gewaltdelikte immer aufs Neue widerlegt worden ist. Statt echte Wertschätzung zu zeigen und für realen Schutz zu sorgen, wollen Sie den betroffenen Beamtinnen und Beamten und der Bevölkerung ein Placebo verkaufen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit haben wir ein Problem.

(Beifall von der SPD, den GRÜNEN und den PIRATEN)

Herr Kruse – da bin ich wieder nah bei Ihnen –, wir haben natürlich ein gewisses Problem damit, dass es in anderen Bundesländern – offensichtlich der jeweiligen Mehrheits- und Machtkonstellation geschuldet – ein überraschendes Zusammenwirken von Kräften in dieser Frage gibt, das ich bis vor einigen Monaten für schier undenkbar gehalten hätte. Dass dieses Thema bei den Grünen in Hessen – ich habe eine Pressemitteilung und einen Redeausschnitt des innenpolitischen Sprechers der Grünen vorliegen – tatsächlich zu einer solchen Überhöhung der Strafverschärfung führt, hätte ich eigentlich für undenkbar gehalten. Ich glaube aber, da sind eher Sie aufgefordert, etwas dazu zu sagen, statt dass ich mir hintergründige Gedanken dazu mache.