Protokoll der Sitzung vom 24.06.2015

Ganz herzlichen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer hier im Saal und zu Hause! Am vergangenen Samstag bei der Pressekonferenz nach dem Parteikonvent der SPD hat Sigmar Gabriel gesagt, dass es in der Diskussion um die Vorratsdatenspeicherung seit Jahren keine neuen Argumente gibt. Wahrscheinlich

meinte er, was die Gegner einer Vorratsdatenspeicherung schon immer gesagt haben, dass für ein Gefühl der Sicherheit die Überwachung der gesamten Bevölkerung nicht akzeptabel ist, und dass die Befürworter sagen: Wir machen es trotzdem.

Wenn er das aber tatsächlich so meinte, dass es keine neuen Argumente gibt, ist festzustellen, dass dann ja wohl auch das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2010 die Vorratsdatenspeicherung auf Basis der alten, bestehenden Argumente für verfassungswidrig erklärt hat. Auch der Europäische Gerichtshof hat im letzten Jahr auf Basis eben dieser Argumente die EU-Richtlinie für nichtig – weil nicht mit der Grundrechtscharta vereinbar – erklärt.

Wie vermessen ist dann eigentlich der Parteivorsitzende, wenn er sagt: „Wir machen es trotzdem“? Immerhin 40 % der anwesenden SPD-Mitglieder wollten dem nicht folgen; aber eine knappe Mehrheit unterstützte den Vorsitzenden und seine eigentümliche Interpretation der Rechtsprechung zu deutschen und europäischen Grund- und Bürgerrechten.

Was ist das für eine Partei, die Willy Brandt als ihren Ehrenvorsitzenden hat? Das ist schon bemerkenswert. Willy Brandt hat 1987 nämlich gesagt: Deutsche Sozialdemokraten dürfen Kränkungen der Freiheit nie und nimmer hinnehmen. Im Zweifel für die Freiheit!

(Beifall von den PIRATEN und der FDP)

Im Zweifel für die Freiheit, ja. Und genau deswegen darf es keine Vorratsdatenspeicherung geben.

Aber natürlich gibt es auch neue Argumente gegen die Vorratsdatenspeicherung. Seit der letzten Debatte gab es zahlreiche Studien und Untersuchungen, zur Aufklärungsquote und zum Nutzen bei der Strafverfolgung zum Beispiel. Die Ergebnisse: Vorratsdatenspeicherung ist nicht notwendig, nicht verhältnismäßig.

Noch etwas anderes ist wichtig. In den letzten zehn Jahren hat sich das Telefon zum Smartphone entwickelt, zum ständigen Begleiter beinahe jedes Menschen. Das heißt auch, dass die Aufzeichnung der Kontakte und Verbindungsdaten dieser Smartphones ein ungleich schwerwiegenderer Eingriff in die Lebens- und Privatsphäre der Menschen ist.

Durch die Digitalisierung vieler anderer Abläufe in unserem Arbeits- und Lebensumfeld fallen viele weitere persönliche und nicht persönliche Daten an. Die Vorratsdatenspeicherung existiert somit nicht im luftleeren Raum, sondern tritt in Verbindung mit anderen Datensammlungen.

Das hat das Bundesverfassungsgericht schon vorausgesehen, als es das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung im Jahr 2010 gekippt hat. Denn im Urteil hat es in der Randnummer 208 eine klare Pflicht für den Gesetzgeber formuliert: Staatliche Datensammlungen sind in Grenzen zu halten. Staatliche Datensammlungen müssen eine Ausnahme sein

und dürfen nicht die Regel darstellen. Schon bei der Planung neuer Datensammlungen muss der Gesetzgeber eine Überwachungsgesamtrechnung, eine Gesamtschau der bestehenden Instrumente, vornehmen: Wo speichert der Staat Daten der Bürgerinnen und Bürger? In welchem Ausmaß? Für wie lange? Wer kontrolliert wie häufig, dass die Datensammler richtig speichern, verarbeiten und löschen?

Das gilt eben nicht für das einzelne Gesetz bzw. die einzelne Maßnahme, sondern im Kontext mit anderen bestehenden Gesetzen. Das ist es, was heute notwendig ist.

Bislang ist keine Regierung, weder die Bundesregierung noch die nordrhein-westfälische Landesregierung, dieser Pflicht nachgekommen. Eine Überwachungsgesamtrechnung, wie die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Gesamtübersicht an Datensammelmaßnahmen auch genannt wird, hat es noch nicht gegeben. Diese Übersicht brauchen wir aber, und zwar auch im Hinblick auf die weitere technische Entwicklung, auch hier in NordrheinWestfalen, zum Beispiel im Hinblick auf die Digitalisierung der Polizeiarbeit.

Freiheit ist der Normalzustand, und jede einzelne Maßnahme, die die Freiheit einschränkt, muss sorgfältig geprüft und bewertet werden. Dann muss die vorgeschlagene Maßnahme im Kontext aller Maßnahmen betrachtet werden. Genau hier setzt unser Antrag an.

Lassen Sie uns gemeinsam Transparenz über die Datensammlungen auf EU-, bundes- und landespolitischer Ebene herstellen. Wir Piraten denken zwar schon seit Langem, das Maß ist voll, aber unsere und Ihre Bewertungen können wir auf Grundlage einer umfassenden Auswertung der bestehenden Überwachungs- und Datensammelinstrumente gerne zusammenführen. Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss. – Danke.

(Beifall von den PIRATEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Herrmann. – Für die SPD-Fraktion spricht Herr Kollege van den Berg.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Herrmann, vielen Dank. Es ist mitnichten so, dass ein SPDParteikonvent auf dem Niveau diskutiert, das Sie uns gerade dargeboten haben.

(Dirk Schatz [PIRATEN]: Nein, schlimmer!)

Da können Sie sicher sein. Ebenso können Sie sich sicher sein, dass sich Sozialdemokraten höchste Mühe geben, die Werte unserer Gesellschaft im Wege der Abwägung zu einem Ausgleich zu bringen. Das können Sie allein schon am Stimmergebnis dieses Konvents ablesen.

(Dirk Schatz [PIRATEN]: Ja, genau! Sie ha- ben dafür gestimmt!)

Sie machen es sich einfach und tun so, als ob der Wert der informationellen Selbstbestimmung und des Datenschutzes alle anderen Grundrechte in unserem Land überlagern würde. Das ist mitnichten der Fall, und damit würden Sie auch das Bundesverfassungsgericht völlig falsch zitieren. Das sei an dieser Stelle mit aller Deutlichkeit gesagt, lieber Herr Hermann.

(Marc Lürbke [FDP]: Wer macht es sich denn einfach?)

Meine Damen und Herren, Sie haben weniger Redezeit auf Ihren eigenen Antrag verwendet, der eine Überwachungsgesamtrechnung fordert.

(Dirk Schatz [PIRATEN]: Genau!)

Dieser ist der Volkswirtschaft entlehnt, in der es eine volkswirtschaftliche Gesamtrechnung gibt. Wenn man sich einmal anschaut, wie diese definiert ist, liest man, dass sie das Ziel verfolgt, das Wirtschaftsgeschehen in einer Volkswirtschaft für einen zurückliegenden und daher abgeschlossenen Zeitraum – und jetzt passen Sie auf – quantitativ möglichst umfassend zu beschreiben.

Ist das eigentlich die Aufgabe? Sie rufen jetzt sicher „Ja“. Ich glaube, nicht. Es geht vielmehr um eine qualitative Betrachtung und nicht um eine quantitative.

(Frank Herrmann [PIRATEN]: Auch die ist manchmal sehr wichtig! Beides: qualitativ und quantitativ!)

Darum geht es, und das hat das Bundesverfassungsgericht übrigens sehr deutlich gesagt.

(Dirk Schatz [PIRATEN]: Beides!)

Glauben Sie, es bringt irgendeinen Mehrwert, über Megabits zu rechnen? Soll die Landesverwaltung in ihrer Breite auflisten, wo Megabits erhoben werden? Ist dann eine Megabit-Zahl X schlimmer als die andere Y? – Das ist doch Unfug.

(Dr. Joachim Paul [PIRATEN]: Sie verrennen sich gerade, Herr Kollege!)

Es geht vielmehr um eine qualitative Abwägung von Rechtsgütern. Da muss man sich hinbewegen.

(Dr. Joachim Paul [PIRATEN]: Ja, genau! Und die nennt man schon mal Rechnung, Herr Kollege!)

So einfach kann man es sich nicht machen, lieber Herr Paul.

Das Bundesverfassungsgericht hat diese Qualität auch eingefordert. Es hat deutlich gemacht, dass es darum geht, die Grundrechte des Datenschutzes nicht über andere Grundrechte zu setzen. Wenn es um Freiheit, um Leben, um körperliche Unversehrtheit und auch um die sexuelle Selbstbestimmung

von Menschen geht, dann ist es möglich, auch das Grundrecht des Datenschutzes einzuschränken. Das ist die geltende Rechtsprechung und ganz klare Kommentarlage des Bundesverfassungsgerichts.

(Dirk Schatz [PIRATEN]: Wenn es insgesamt nicht zu viel ist!)

Darüber gehen Sie einfach immer hinweg. Aber das ist das Kernproblem an dieser Sache.

(Dirk Schatz [PIRATEN]: Wenn es insgesamt nicht zu viel ist!)

Ich sage Ihnen, was mich noch stört: Nur so zu tun, als sei in der ganzen Frage von Digitalisierung und Veränderung unserer Gesellschaft einzig und allein der Staat das Problem, ist eine absolute Reduzierung der Problemlage.

(Dr. Joachim Paul [PIRATEN]: Das hat keiner von uns gesagt!)

Sie wissen hundertprozentig – auch Sie, lieber Herr Paul –, dass BND, NSA und andere bei Weitem nicht so viele Daten sammeln wie Facebook, Google und andere Unternehmen auf diesem Erdball, und dass wir uns diesen Aufgaben stellen müssen.

(Dirk Schatz [PIRATEN]: Haben Sie mal Nachrichten geguckt in der Zeit?)

Ich habe, ehrlich gesagt, immer die Hoffnung gehabt – auch, als Sie in dieses Parlament einzogen –, dass Sie mehr Kompetenz in dem Themenfeld mitbringen würden und uns hier vielleicht auch mehr Anregungen geben würden. Aber da kommt doch nichts!

(Dr. Joachim Paul [PIRATEN]: Richtig, wir wissen nämlich, dass bei Facebook die NSA eine Hintertür hat! Wenn der eine sammelt, sammelt der andere gleich mit!)

Stattdessen formulieren Sie den hundertsten Antrag zum Thema „Vorratsdatenspeicherung“ und erfinden nur immer eine andere Überschrift. Das ist doch die Wahrheit, und das ist das, was mich ärgert.

(Dr. Joachim Paul [PIRATEN]: In Zusam- menhängen denken bereichert!)

Meine Damen und Herren, ich glaube, so einfach kann man es sich bei diesem Thema nicht machen.

(Dr. Joachim Paul [PIRATEN]: Wer es sich einfach macht, das sind Sie!)