Protokoll der Sitzung vom 24.06.2015

Eine Sache muss ich Ihnen aber zugestehen; da hatten Sie mir bei meiner damaligen Rede zu Ihrem Antrag „Gewalt gegen Polizeibeamte ist kein Kavaliersdelikt“ anscheinend zugehört. Denn da habe ich gesagt: Ich bekomme langsam das Gefühl, dass Sie eine Art Sonderstrafrecht für Gewalt gegen Polizeibeamte wollen, weil ein Angriff gegen Polizisten Ihrer Meinung nach ein höheres Unrecht darstellt, als wenn derselbe Angriff auf einen normalen Menschen erfolgen würde. Darüber kann man sicherlich diskutieren, auch wenn man im Ergebnis anderer Meinung ist. Aber dann seien Sie wenigstens ehrlich und sprechen es offen aus!

Glückwunsch, Sie haben dazugelernt. Diesmal sprechen Sie es offen aus. Das ist auf eine Art löblich, ändert aber nichts daran, dass ich im Ergebnis anderer Meinung bin. Denn zum einen stellt diese Form der Gewalt, aus philosophischer Sicht gesprochen, für mich kein höheres Unrecht dar. Zum anderen wird das, was Sie hier fordern, aus rein sachlicher Sicht gesprochen, im Ergebnis nichts bringen. Es wird im Gegenteil vor allem die Men

schen besonders schlimm treffen, die Sie mit diesem Antrag eigentlich gar nicht treffen wollen. Aber so weit denken Sie ja nicht. Hauptsache, man kann damit Stimmen fangen.

Ich möchte Ihnen gern erklären, was ich meine. Schauen wir uns dazu Ihren Antrag an! Fangen wir ganz oben an! Dort schreiben Sie direkt im ersten Satz: Eine Schneise der Verwüstung wurde gezogen. Dabei wurden 150 Polizeibeamte verletzt, einige davon schwer. 80 von ihnen wurden mit ätzendem Reizstoff attackiert.

Weiter unten im Beschlussteil heißt es:

„Reizgasangriffe, Stein- und Flaschenwürfe auf Polizeibeamte, brennende Streifenwagen und Straßenbarrikaden haben mit Demonstrationsfreiheit nichts mehr zu tun.“

Den letzten Satz kann ich genauso, wie er dort steht, unterschreiben. Und natürlich sind 150 verletzte Polizeibeamte 150 zu viel. Natürlich müssen die Täter mit allen rechtsstaatlich möglichen Mitteln zur Rechenschaft gezogen werden. Ich denke, darüber besteht im Haus überhaupt kein Dissens.

Aber Sie machen schlichtweg einen groben sachlichen Fehler, wenn Sie diese schwerwiegenden Szenarien, die Sie in Ihrem Antrag zitieren, mit dem Rechtsbegriff des tätlichen Angriffs in Verbindung bringen. Das ist einfach nur fahrlässig. Denn die Täter, die das gemacht haben, was Sie in Ihrem Antrag beschreiben, werden auch heute schon schwer genug bestraft – völlig zu Recht. Vor allem muss es dafür, dass ein tätlicher Angriff im Sinne des Strafgesetzbuches vorliegt, nicht einmal im Ansatz so weit kommen, wie Sie es in Ihrem Antrag beschreiben. Diesen Fehler machen Sie in Ihrem Antrag.

Wissen Sie eigentlich, was ein tätlicher Angriff ist? Es wurde gerade schon mehrfach erwähnt. In Ihrem Antrag definieren Sie das zumindest teilweise, aber nur so weit, wie es Ihren Zwecken dient. Den wichtigen Teil lassen Sie weg.

Unter einem tätlichen Angriff versteht man nämlich jede in feindseliger Willensrichtung unmittelbar auf den Körper eines anderen zielende Einwirkung. – Jetzt der wichtige Teil, den Herr Wedel gerade schon erwähnt hat: Zu einer Körperberührung oder einem Verletzungserfolg muss es dabei nicht kommen.

Überlegen wir doch mal, was das in der Praxis bedeuten wird. Nehmen wir mal an, ich komme in eine Situation mit einem Polizeibeamten und mache dann – aus welchen Gründen auch immer – eine abwehrende Armbewegung: beispielsweise so.

(Der Redner macht eine Bewegung mit dem Arm.)

Ich verletze den Beamten dabei nicht, ich berühre ihn nicht einmal. Die Bewegung ist aber schon ganz gezielt gegen den Beamten gerichtet. Dass ich das

mache, mag in dieser Situation vielleicht falsch sein, das mag vielleicht sogar strafrechtlich relevant sein, keine Frage. Aber jetzt überlegen Sie mal ganz genau: Wollen Sie einen Menschen tatsächlich für eine solche Bewegung, ohne dass er dabei jemanden verletzt oder gar berührt hat, für ein halbes Jahr ins Gefängnis stecken?

Das ist nur ein Beispiel. Herr Körfges hat gerade ein anderes Beispiel genannt. Ich denke, die Realität wird noch eine Fülle weiterer Beispiele hervorbringen, die die Unverhältnismäßigkeit dieser Maßnahme zum Vorschein bringen.

Wenn das Ihrem Rechtsstaatverständnis entspricht, einen Menschen wegen derart lapidarer Dinge – das möchte ich mit diesem Begriff nicht verharmlosen – für ein halbes Jahr der Freiheit zu berauben, dann habe ich, ehrlich gesagt, keine Ahnung, was Sie in diesem Hause machen. – Vielen Dank.

(Beifall von den PIRATEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Kutschaty.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Körfges konnte sich gerade an sechs ähnliche CDU-Initiativen zu diesem Thema erinnern. Ich komme nicht auf ganz so viele, habe allerdings nur die letzten fünf Jahre zurückgerechnet und bin auf vier Initiativen gekommen. Bei keinem Ihrer vergangenen Anträge, lieber Herr Kruse, konnten Sie bislang punkten.

(Zuruf von Dagmar Hanses [GRÜNE] und Josef Hovenjürgen [CDU])

Es ist gerade schon mehrfach angesprochen worden: Die Ergebnisse der Sachverständigenanhörung zu derartigen Initiativen waren für Sie verheerend. Jetzt wollen Sie sozusagen als Trittbrettfahrer auf einen hessischen Zug aufspringen, indem Sie uns nahelegen wollen, diese Gesetzesinitiative aus Hessen zu unterstützen.

Damit Sie mich nicht falsch verstehen: Ich finde es nicht schlecht, wenn wir uns hier im Landtag häufiger zu dem Thema „Gewaltexzesse gegen Polizeibeamtinnen und -beamte oder Rettungskräfte“ unterhalten. Das ist gut und richtig. Das ist ein bitteres Thema, das uns alle tief besorgt und betrübt. Der Schutz der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, aber auch der Rettungskräfte und Feuerwehrmenschen vor Gewalt und deren Folgen hat auch für die Landesregierung höchste Priorität. Deswegen bin ich für jeden sinnvollen Vorschlag dankbar, der hier Hilfe schaffen kann. Ich bin allerdings mehr als skeptisch, dass der reine Ruf nach Strafverschärfung deutliche Erfolge bringen wird.

Lassen Sie mich die hessische Gesetzesinitiative zum besseren Verständnis ganz kurz erläutern! Im Wesentlichen schlägt das Bundesland Hessen die Schaffung eines neuen Straftatbestandes, eines § 112 des Strafgesetzbuchs, vor. Diese Strafvorschrift sieht einen Mindeststrafrahmen von sechs Monaten bis hin zu fünf Jahren Freiheitsstrafe vor – unabhängig von der Durchführung einer Vollstreckungshandlung. Für besonders schwere Fälle sollen sogar zehn Jahre Freiheitsstrafe möglich sein. Entsprechende Regelungen sollen nicht nur für Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte, sondern auch für Rettungskräfte gelten.

Der wesentliche Unterschied zum bislang geltenden § 113 Strafgesetzbuch ist, dass die neue Vorschrift keine Tathandlung mehr im Zusammenhang mit einer Vollstreckungshandlung des Beamten voraussetzt, sondern künftig soll es genügen, dass der Angriff durch den Dienst motiviert ist und der Polizeibeamte innerhalb oder außerhalb des Dienstes als Symbol des Staates angegriffen wird.

In der Entwurfsbegründung betont das Bundesland Hessen, dass der Zweck der neuen Strafbestimmung nicht vorrangig die Pönalisierung bislang straffreier Handlungsweisen sei. Es gehe – ich zitiere –

„hauptsächlich darum, angemessene staatliche Reaktionen in Fällen zu ermöglichen, in denen sich diejenigen, die für die Sicherheit und das Wohlbehalten der Bevölkerung eintreten, gerade aus diesem Grunde tätlichen Angriffen ausgesetzt sehen.“

Aber bereits nach dem geltenden Recht, meine Damen und Herren, steht insbesondere in § 113 – Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte – für Körperverletzungstatbestände ein umfangreiches strafrechtliches Instrumentarium zur Ahndung solcher Übergriffe zur Verfügung. Das stellt Hessen auch in seinem Gesetzentwurf überhaupt nicht in Abrede.

Dieser Entwurf zielt vielmehr darauf ab – ich zitiere hier wieder aus der Begründung – „angemessene staatliche Reaktionen in Fällen zu ermöglichen“, in denen Polizeibeamte als solche angegriffen werden. Es wird damit suggeriert, das geltende Recht stelle nur unzureichende Sanktionsmöglichkeiten bereit.

Das, meine Damen und Herren, trifft aber nicht zu. Die allgemeinen Strafzumessungsregeln, bei denen unter anderem auch die Tatmotivation zu berücksichtigen ist, gelten selbstverständlich auch in diesem Deliktsbereich. Außerdem ist nicht ersichtlich – das wird von Hessen auch gar nicht behauptet –, dass die derzeitige Strafverfolgungs- und Verurteilungspraxis unangemessen wäre.

Ich betone noch einmal: Ich bin für jeden Vorschlag zur Bekämpfung von gewaltsamen Übergriffen dankbar, der uns in der Sache weiterbringen wird. Dieser Vorschlag scheint es jedoch nicht zu sein.

Herr Minister, würden Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Kruse zulassen?

Ja, gerne.

Herr Minister Kutschaty, da durchaus die Aussicht besteht, dass unser Antrag im federführenden Ausschuss keine Mehrheit erfährt, wir uns aber angesichts der Wortbeiträge und auch aufgrund Ihrer Ausführungen doch in der Beschreibung des Problems einig sind, frage ich Sie: Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen? An welche Maßnahmen oder Initiativen denkt Ihr Haus bzw. die Landesregierung insgesamt, um dem seit Jahren dramatisch gestiegenen Problem nun endlich Rechnung zu tragen und Gewalt gegen Polizeibeamte und andere Einsatzkräfte ernsthaft anzugehen und zu bekämpfen? Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen?

Herr Minister, bitte schön.

Vielen Dank, Herr Kruse. Das steht in meinem Redetext hinten. Darauf komme ich im weiteren Verlauf meiner Rede zurück.

Lassen Sie mich zum weiteren Verfahren noch einmal darstellen, dass im Bundesrat neben dem hessischen Gesetzentwurf auch eine Initiative aus dem Saarland vorliegt. Wir haben uns, glaube ich, sowohl im Innenausschuss als auch im Rechtsausschuss des Bundesrates sehr klug darauf verständigt, diese Initiativen nicht sofort abzustimmen, sondern noch einmal ausführlich und sehr detailliert weiter zu beraten und zu erörtern.

Just in diesen Tagen, nämlich heute beginnend, beschäftigt sich auch die Innenministerkonferenz mit genau diesem Thema. Eine wesentliche Aufgabe der Innenministerkonferenz wird sein, genau zu überprüfen, welche Veränderungen es seit dem Jahre 2011 gegeben hat. Ich möchte in Erinnerung rufen, dass wir schon im Jahr 2011 eine deutliche Strafverschärfung bei § 113 vorgenommen haben. Ganz offensichtlich – wie gerade mehrfach anhand der Fallzahlen zitiert worden ist – hat diese bloße Strafverschärfung nicht den gewünschten Erfolg gebracht. Deswegen ist es gut, dass wir hier keine gesetzgeberischen Schnellschüsse vornehmen,

sondern dass auch die Innenministerkonferenz diese Diskussion weiterführen wird.

Gewalt, meine Damen und Herren, kann meiner Überzeugung nach – jetzt komme ich auch zu Ihnen, lieber Herr Kruse – nicht durch bloße Änderungen des Strafrechts wirksam reduziert werden. Die Strafverschärfung als Allheilmittel zu propagieren, bedeutet, glaube ich, erfolgversprechende Lö

sungsansätze außer Acht zu lassen, sie zumindest in den Hintergrund drängen zu lassen.

Wir müssen hier ganz entscheidend Präventionsarbeit leisten. Dazu gehört auch, dass wir unsere Polizei so ausrüsten und vorbereiten, dass sie tätlichen Angriffen bestmöglich begegnen kann. Hierzu hat die Landesregierung schon eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen, die wir alle hier schon erörtert haben und die wir gerne auch in den weiteren Fachberatungen im Innen- und im Rechtsausschuss noch einmal diskutieren können.

Insgesamt gilt es, die Ursachen und Bedingungen für den Ausbruch von Gewalt zu verändern. Das ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und nur in einem langfristigen Prozess auch nachhaltig zu erreichen. Die Landesregierung wird ihre bisherigen umfangreichen Bemühungen zur Reduzierung von Gewalt auch unter diesem Gesichtspunkt konsequent weiter fortführen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. – Ich möchte darauf hinweisen, dass die Landesregierung ihre Redezeit um eine Minute und 33 Sekunden überschritten hat. – Ich sehe aber keine weiteren Wortmeldungen.

Wir kommen damit zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 16/8979 an den Innenausschuss – federführend – sowie an den Rechtsausschuss. Die abschließende Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt

6 Überwachungsgesamtrechnung vorlegen:

Transparenz über Situation der Freiheiten in unserer Gesellschaft schaffen!

Antrag der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/8976

Ich eröffne die Aussprache und erteile für die Fraktion der Piraten dem Kollegen Herrmann das Wort.

Ganz herzlichen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer hier im Saal und zu Hause! Am vergangenen Samstag bei der Pressekonferenz nach dem Parteikonvent der SPD hat Sigmar Gabriel gesagt, dass es in der Diskussion um die Vorratsdatenspeicherung seit Jahren keine neuen Argumente gibt. Wahrscheinlich