Sie haben eben gesagt, dass in den letzten Jahren in Nordrhein-Westfalen zusätzliche Datensammlungen zulasten der Freiheitsrechte beschlossen worden seien. Mich würde sehr interessieren, was Sie da konkret meinen.
Ich habe eben Gesetze aufgeführt, bei denen wir die Befugnisse von Sicherheitsbehörden konkreter und enger gefasst haben, als es etwa noch eine schwarz-gelbe Landesregierung – ich will nur das Stichwort Onlinedurchsuchung nennen – gemacht hat.
Vor diesem Hintergrund wäre meine Frage: Was hat Rot-Grün in den letzten fünf Jahren in NordrheinWestfalen konkret an zusätzlichen Datensammlungen beschlossen? – Vielen Dank.
Herr Kollege Bolte, ich kann verstehen, dass Sie hier die Ehre der Koalition retten wollen. Aber ich gehe davon aus, dass auch Sie den Bericht des LDI gelesen und die Probleme in diesem Land, die der LDI aufwirft, zur Kenntnis genommen haben. Das sind auch Verschärfungen, die in den letzten Jahren geschehen sind.
Im Übrigen geht es hier gerade nicht um die Frage, ob für einzelne Maßnahmen die Verhältnismäßigkeit geprüft werden muss, sondern es geht um den gesamten Rahmen. Da ist nun einmal auch das Zeugnis dieser Landesregierung keines, mit dem man sich sonderlich rühmen sollte.
(Norwich Rüße [GRÜNE]: Konkret! – Matthi Bolte [GRÜNE]: Da bleibt nur ein Flecken! – Jochen Ott [SPD]: Jetzt ist er im kurzen Gras!)
Herr Bolte, Sie haben den Bericht des LDI gelesen. Schauen Sie noch einmal hinein. Legen Sie sich den Bericht einmal unter das Kopfkissen.
Für Sicherheitsfanatiker mögen diese Fragen vielleicht lästige Bürokratie sein. Für eine Landesregierung, die hier mehr oder minder ohne klaren Kurs herumeiert, ist es offenbar ein Thema, das man vom Tisch haben will
ja klar –, und zwar ohne Transparenz zu erzeugen, ohne den Bürgern Informationen über Rechtschutzmöglichkeiten zu geben. – Ich glaube, das geht nicht.
Wenn ich von dem LDI rede, Herr Bolte, dann kann es auch nicht reichen, den Scheinwerfer immer nur auf einige Punkte zu werfen, sondern wir brauchen eine Landesregierung, die den Datenschutz in die Offensive bringt. Wir brauchen eine Datenschutzoffensive, meine Damen und Herren.
Weil ich gerade vom LDI sprach – Herr Justizminister, Sie sind heute für Herrn Jäger hier –: Die Abteilungsleiterin des MIK, die auch für den Datenschutz zuständig ist, soll dem Vernehmen nach im Herbst als LDI ins Rennen gehen. Es wäre doch einmal ein schönes Abschiedsgeschenk vom Ministerium oder vielleicht ein Antrittsgeschenk und eine gute Vorbereitung für die Tätigkeit als LDI, über die Sommerpause einen Überblick über alle bestehenden staatlichen oder staatlich beauftragten Datensammlungen und Überwachungsmaßnahmen zu erstellen, von denen die Bürger und die Unternehmen in Nordrhein-Westfalen betroffen sind, und das Ganze dann dem Landtag zur Verfügung zu stellen. Sie von Rot-Grün, die Landesregierung, könnten das einmal veranlassen.
Vielen Dank, Herr Kollege Lürbke. – Für die Landesregierung spricht in Vertretung von Herrn Minister Jäger Herr Minister Kutschaty.
ich den Antrag der Piraten richtig gelesen und verstanden habe, dann geht es Ihnen in dem Text Ihres Antrags um den Gedanken einer Gesamtschau auf die schon vorhandenen Datensammlungen.
Dieser Gedanke ist durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung so entwickelt worden. Dieser Gedanke der Gesamtdatenschau ist nach meinem Rechtsverständnis und meiner Auslegung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ein wichtiger Prüfstein für den Bundesgesetzgeber, wenn er sich erneut mit der Frage – was er jetzt offensichtlich tut – der Einführung einer erneuten Vorratsdatenspeicherung beschäftigt.
Deswegen richtet sich diese vom Bundesverfassungsgericht entwickelte Vorgabe ganz eindeutig an den Bundesgesetzgeber und nicht an uns hier im nordrhein-westfälischen Landtag. Es ist völlig unstreitig, dass die Regelungen einer Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten nicht hier in Düsseldorf beschlossen werden, sondern die Entscheidungen entsprechend in Berlin getroffen werden müssen.
Ich kann verstehen, dass Sie im Augenblick ein gesteigertes Interesse an der Thematik der Vorratsdatenspeicherung haben. Aber ich halte es schon für abwegig, das Thema „Vorratsdatenspeicherung“ jetzt über den Umweg der sogenannten Überwachungsgesamtrechnung in die Beratungen des Landtags einzubringen. Wir werden uns morgen noch einmal in aller Ausführlichkeit auch zum Thema „Vorratsdatenspeicherung“ hier austauschen können.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen aus der Piratenfraktion, ich glaube, Sie verkennen die Auswirkungen des vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Rechtsgedankens und ziehen hieraus die falschen Schlüsse, und das gleich in zweierlei Hinsicht.
Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts richten sich allein an die Bundesebene und dort an die gesetzgebende Gewalt. In Ihrem Antrag richten Sie sich an die Landesebene und dazu auch noch an die Exekutive auf Landesebene. Sie adressieren somit nicht nur die falsche Staatsgewalt, sondern mit der Länderebene auch die unzuständige Verwaltungsebene.
Meine Damen und Herren, bereits heute werden bei der Änderung von Sicherheitsgesetzen des Landes bei Grundrechtseingriffen die Eingriffstiefe und ihr sicherheitspolitischer Effekt sehr sorgfältig abgewogen.
Die Landesregierung legt gerade im Kontext von Grundrechtseingriffen ein großes gesteigertes Interesse und ein hohes Maß an die Transparenz. Für die Landesregierung gibt es jedoch weder eine Verpflichtung noch eine Notwendigkeit, eine derartige Überwachungsgesamtrechnung zu erstellen. Das können wir selbst bei gutem Willen nicht aus den Hinweisen und Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entnehmen.
Sofern Sie wirklich ein ernsthaftes Informationsbedürfnis über Regelungen von anlasslosen Datensammlungen haben sollten, werden sie diese in den einschlägigen Rechtsvorschriften finden. Diese Gesetze sind selbstverständlich für jedermann einsehbar und transparent. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit sind wir am Schluss der Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 16/8976 an den Innenausschuss. Die abschließende Abstimmung soll dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht folgen? – Wer enthält sich? – Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenom
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! „Wärmespeicherung und Digitalisierung vorantreiben“ kann man auch wie folgt übersetzen – damit ist das Ziel unseres Antrags beschrieben –: Wie können wir eigentlich die Nachtspeicherheizungen, die es nach wie vor in vielen Wohnungen gerade in Ballungsräumen gibt, nutzen, indem wir sie zu echten Tagspeicherheizungen machen und vielleicht in Verbindung mit einem Internetanschluss auch die erneuerbaren Energien entsprechend nutzen? Denn:
Das sind die ersten beiden Sätze des Kapitels „Energieeffizienz im Gebäudebereich voranbringen“ des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz, den die Bundesregierung im Dezember vergangenen Jahres vorgelegt hat.
In diesem Aktionsplan gibt es drei Eckpfeiler: erstens, die Energieeffizienz im Gebäudebereich zu steigern, zweitens, die Energieeffizienz als Geschäftsmodell weiter zu etablieren, und drittens, die Eigenverantwortung für Energieeffizienz zu erhöhen. Diese drei Punkte wollen wir uns zunutze machen und haben sie in unserem Antrag verbunden.
Denn wie wir wissen, gibt es heute immer noch über 1 Million Nachtspeicheröfen in unserem Land, die man im Sinne der Energieeffizienz nutzen und ertüchtigen könnte. Genaue Zahlen darüber, wie viele Nachtspeicherheizungen eigentlich existieren, liegen allerdings nicht vor. Die Branche spricht sogar von 1,6 Millionen Nachtspeicheröfen. Allein in Nordrhein-Westfalen sollen es rund 400.000 sein. In meiner Heimatstadt Essen geht man davon aus, dass es immer noch 60.000 sind. In Dortmund sollen es 20.000 sein.
Die Energiewirtschaft hat das Thema „Speicher“ mittlerweile als Geschäftsmodell erkannt und bietet sehr vielfältige, sehr interessante Lösungen an. Wenn man entsprechende Gespräche führt, was Sie genauso tun wie wir, erhält man häufig die Auskunft, dass unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 25 % der Energiekosten bei Wärmespeichersystemen eingespart werden können, zum Beispiel bei Einsatz einer Anbindung an eine hauseigene PVAnlage und Nutzung von Smart-Grid-fähigen Leitungen.
Durch die Nutzung der Smart-Grid-Fähigkeit lässt sich auch die Eigenverantwortung erhöhen, da sehr flexibel auf die Bedarfe im privaten Haushalt reagiert werden kann. Gleiches gilt sicherlich für die gewerbliche Nutzung.
Uns ist wichtig, dass wir nur dann über eine Förderung und Ertüchtigung von Speicheröfen sprechen, wenn sie mit einer vermehrten Nutzung der erneuerbaren Energien einhergeht, also wenn die Speicheröfen durch erneuerbare Energien gespeist werden. So lässt sich die Energie über eine eigene PVAnlage, ein Windrad oder entsprechende Ökostromtarife einspeisen.