Ich muss trotzdem noch einmal ganz kurz auf die Standards eingehen. Sie feiern ja jetzt, dass die 108 Millionen € an die Kommunen durchgewinkt werden.
Das geschieht jedoch wieder nach dem Gießkannenprinzip. Ich möchte dazu kurz aus der letzten Anhörung zum Nachtragshaushalt zitieren. Da sagte Frau Windgasse vom Psychosozialen Zentrum für Flüchtlinge in Düsseldorf, die Erstattung an die Kommunen durch die Landesregierung sei in der Tat in NRW sehr niedrig. – Das ändert sich jetzt. – Weiter führte Frau Windgasse aus:
„Aber NRW ist auch, soweit ich weiß, eines von zwei Bundesländern, die dann auch den Kommunen kaum Vorgaben machen, wie die Flüchtlinge zu versorgen sind.“!
Hört, hört! Alle anderen Bundesländer können diese Vorgaben wohl machen. Ich finde es ganz spannend, dass hier immer wieder das Totschlagargument „Konnexitätsprinzip“ kommt. Wenn das in an
Der Zaubersatz des Tages kam von Herrn Römer, der nämlich fragte: Wie gehen wir mit den Flüchtlingen um? Nicht, dass wir damit umgehen, dass jetzt mehr Gelder da sind, was schön und gut ist, sondern: Wie?
Dazu gehören einmal die Standards. Dazu gehört, dass bei den Landeseinrichtungen ein Heim-TÜV eingeführt wird. Dazu gehört auf jeden Fall, dass der Flüchtlingsrat mehr Unterstützung bekommt, und zwar auch finanziell. Denn der Flüchtlingsrat ist die Schnittstelle zwischen allen Organisationen, die sich um Flüchtlingsfragen kümmern, und er ist ganz dringend erforderlich für die Sensibilisierung und Aufklärung der Aufnahmegesellschaft.
Ich weiß nicht, wie oft ich es hier schon gesagt habe: Eine erfolgreiche Integration der Migranten in unsere Gesellschaft kann nur erfolgen, wenn wir die Aufnahmegesellschaft mitnehmen, wenn wir sie aufklären, wenn wir sie sensibilisieren. Dafür ist der Flüchtlingsrat eminent wichtig. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Brand. – Jetzt liegen mir keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit sind wir am Ende der heutigen Unterrichtung.
Nachtrags zum Haushaltsplan des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2015 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz
Die Aussprache wird jetzt eröffnet. Als erster Redner ist für die SPD-Fraktion Herr Kollege Zimkeit am Pult. Bitte schön, Herr Kollege.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben ja einen Großteil der Debatte gerade schon vorweggenommen, auch den ernsten Hintergrund, der zumindest einen Großteil dieses Nachtragshaushalts ausmacht, nämlich die stärkere Unterstützung für Flüchtlinge.
Trotz dieses ernsten Hintergrunds ist aus unserer Sicht dieser Nachtragshaushalt sehr positiv im Gegensatz zu anderen Nachtragshaushalten, die oft Probleme aufwarfen.
Dieser Haushalt führt zu mehr Unterstützung für Flüchtlinge, verbessert die Situation der Schulen und ist besonders kommunalfreundlich. Er ist solide aufgestellt, weil er zu einer leichten Absenkung der Neuverschuldung führen wird. Insofern ist dieser Nachtragshaushalt aus unserer Sicht zustimmungsfähig.
Es gibt mehr Unterstützung der Flüchtlinge unter anderem durch zusätzliche Investitionen in die Aufnahmeeinrichtungen des Landes. Er ist positiv für die Schulen, weil wir 674 neue Lehrerstellen zur Verfügung stellen, die die Unterrichtssituation verbessern können. Und insbesondere ist es positiv für die Kommunen, weil wir die Voraussetzungen für die Durchleitung der Investitionsmittel hiermit haushaltspolitisch schaffen. Und es wird durch den gerade von uns diskutierten Antrag, nämlich die gesamten Mittel des Bundes, also 54 Millionen €, an die Kommunen weiterzuleiten, noch kommunalfreundlicher. Auch die 54 Millionen €, die aus Landesmitteln finanziert werden müssen, werden komplett an die Kommunen gehen, um deren Situation bei der Flüchtlingsaufnahme zu verbessern.
Die CDU und die FDP haben in den Debatten in den Ausschüssen immer die übliche Position vertreten: Hier wird zu wenig getan. Hier wird zu wenig Geld ausgegeben. – Gleichzeitig werden von Herrn Witzel wieder mehr Einsparungen gefordert. Es ist
Festzuhalten bleibt als Fakt: Die FDP hat keinen einzigen Änderungsantrag für Mehrausgaben und keinen einzigen Antrag gestellt, wo denn strukturelle Einsparungen vorgenommen werden können. Sie reden viel, aber sie machen keine konkreten Vorschläge.
Ähnlich verhält es sich bei der CDU. Sie haben einen Änderungsantrag hinsichtlich der Hilfsfonds gestellt. Den müssen wir leider ablehnen, weil wir bei der gemeinsamen, zwischen den Fraktionen besprochenen Vorgehensweise, diese Frage im Haushalt 2016 aufzugreifen, bleiben und das jetzt für einen politischen Showantrag halten. Jeder weiß, dass die entsprechenden Zahlen für einen solchen Antrag noch nicht vorliegen.
Interessanter finde ich aber den Antrag der CDU, wie sie das denn finanzieren will. Sie predigt immer: Man muss eigene Haushaltsanträge doch mit strukturellen Einsparungen hinterlegen. – Die strukturelle Einsparung, die die CDU vorschlägt, ist eine Absenkung des Zinsansatzes, und das vor dem Hintergrund, dass Sie sonst immer kritisieren, dass wir die Zinsrisiken nicht richtig und nicht hoch genug bewerten. Da beißen Sie sich selbst in den Schwanz, was diese Vorgehensweise angeht. Das ist auch keine solide Haushaltspolitik.
Zusammenfassend können wir sagen: Dieser Nachtrag hilft den Kommunen, unterstützt die Arbeit für Flüchtlinge, verbessert die Situation an den Schulen, und das Ganze bei Senkung der Neuverschuldung. Einem solchen Antrag kann man eigentlich nur zustimmen. Wenn die Opposition sich wie angekündigt enthält, ist das ja fast eine Zustimmung. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Kollege Zimkeit hat sich – ich möchte mit der Frage von Deckungsanträgen beginnen – in Oberhausener Dialektik aus seiner Zeit im Rat und in anderen Gremien zurückgeflüchtet. Herr Zimkeit, wir reden über strukturelle Haushaltskonsolidierung auf der einen Seite,
und wir reden bei Haushaltsanträgen über konkrete Gegenfinanzierungen auf der anderen Seite. Wir legen zu einem ganz konkreten Haushaltsantrag einen ganz konkreten Deckungsvorschlag vor. Und
der Minister ist auch noch so nett, uns zu beantworten, dass er eine solche Absenkung für finanzierbar, aber nicht für erforderlich hält, da er den Antrag für nicht erforderlich hält. Und in der Pressekonferenz erklärt er noch, dass der Zinsansatz auch immer sein Puffer ist. Insofern muss man natürlich sagen: Sie können mit Ihrer Kritik nur von dem Kernproblem dieses Antrags und seiner Ablehnung durch Ihre Fraktion ablenken.
Wir haben in der letzten Woche in der Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses besprochen, dass es ein gemeinsames fachliches Anliegen aller Fraktionen des Landtags ist, die Landesregierung bei diesem Thema, nämlich einen Hilfsfonds für Menschen einzurichten, die schwerste Misshandlungen erlitten haben und die jetzt endlich die Hilfe durch den Staat und durch andere Institutionen bekommen sollen, die ihnen seit Jahren zusteht und die immer wieder verschleppt worden ist, zu unterstützen, indem wir ihr an der Stelle Rückenwind für die Gespräche mit den anderen Institutionen in den nächsten Monaten geben wollen.
Dieser Rückenwind ist übrigens Gegenstand des Antrags im Plenum im Mai gewesen. Damals hat hier Justizminister Kutschaty in Vertretung des Ministers Schneider erklärt: Schauen Sie bitte, Herr Burkert, in den Nachtragshaushalt. Da werden Sie finden, dass im Nachtragshaushalt 2015 ein Strichansatz steht, um das genau zu decken.
Minister Schneider hat das Gleiche im Fachausschuss erzählt. Dann gehe ich doch davon aus, dass Sie Ihre beiden Minister nicht in den Regen stellen wollen. Ich habe aber offensichtlich falsch gedacht. Sie stellen sie nämlich trotzdem in den Regen. Sie geben aber insbesondere – und das ist das Traurige in einer solch sensiblen Geschichte – nicht den Rückenwind für Hilfe für die Schwächsten.