Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Liebe Zuschauer hier im Raum und zu Hause! Ich möchte angesichts des vorliegenden Nachtragshaushalts, zu dem Herr Schulz schon für unsere Fraktion ausgeführt hat, noch zwei Detailpunkte hervorheben, die uns nicht so ganz unwesentlich erscheinen.
Erstens. Ein Nachtragshaushalt, der im Wesentlichen die milden Gaben des Bundes verteilen hilft, so ja auch der Begründungsansatz im Gesetzentwurf, ist nichts weiter als Brosamen für die geplagten und gebeutelten Kommunen.
Insbesondere die Anhörung der Sachverständigen zum zweiten Nachtragshaushalt hat das eindrucksvoll bestätigt. So kritisiert beispielweise der Philologen-Verband Nordrhein-Westfalen, dass der Lehrerbedarf, bezogen auf mehr als 17.000 Schülerinnen und Schüler, 1.013 Stellen ausmacht. Von diesem Bedarf wird aber nur ein Teil gedeckt – ca. zwei Drittel, nämlich 674 Stellen, sind es insgesamt –, sodass nach wie vor von 339 fehlenden Stellen auszugehen ist, die nur vorübergehend dem Kontingent gegen Unterrichtsausfall und für individuelle Förderung entnommen werden können. Es müssten also 1.013 zusätzliche Lehrerstellen geschaffen werden, auch in Anbetracht der mit der Inklusion verbundenen Herausforderungen.
Zweitens. Das Psychosoziale Zentrum für Flüchtlinge Düsseldorf kritisiert die fehlende Umsetzung der EU-Aufnahmerichtlinie. Sie ist den Mitgliedsstaaten bis zum 20. Juli auferlegt. Die Landesregierung hat aus Sicht des Psychosozialen Zentrums für Flüchtlinge in Düsseldorf auch nach Vorlage dieses Nachtragshaushalts zu wenig getan, um die EU-Aufnahmerichtlinie fristgerecht umzusetzen. Wir fürchten, dieses Unterlassen wird langfristig dem Land Nordrhein-Westfalen teuer zu stehen kommen.
Wenn man bei den Menschen von Anfang an feststellt, welchen Bedarf sie haben, und den entsprechend deckt, ergeben sich hohe Einsparungsmöglichkeiten, weil zum Teil stationäre Behandlungen oder auch unnötige Doppelbehandlungen vermieden werden. Vor allem wenn die Leute nicht behandelt werden, neigen die Krankheiten dazu, zu chronifizieren, sodass die Leute langfristig auf Transferleistungen angewiesen sind, was bei einer vernünftigen Behandlung von Anfang an in sehr vielen Fällen vermieden werden könnte.
Es geht um einen Personenkreis – das ist heute mehrfach gesagt worden – mit einem ganz besonderen Schutzbedarf. Wenn wir in die Statistik schauen, erkennen wir, dass sehr viele von diesen Menschen auch langfristig in Deutschland bleiben werden. Daher rechnet es sich natürlich, sie von Anfang an so zu versorgen, dass sie möglichst schnell über ihre Traumatisierungen und ihre psychischen Probleme hinwegkommen und sich sowohl am Arbeitsleben als auch am gesellschaftlichen Leben beteiligen können.
Statt aber proaktiv zu handeln und die EUAufnahmerichtlinie auf Landesebene umzusetzen, wird momentan nur die Verantwortlichkeit zwischen Bund und Ländern hin und her geschoben. Weit
Vielen Dank, Herr Kollege Paul. – Für die Landesregierung erteile ich noch einmal Herrn Finanzminister WalterBorjans das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir beraten über einen Nachtragshaushalt. Es geht in diesem Nachtragshaushalt darum, schnellstmöglich die Bedingungen zu schaffen, dass wir den Flüchtlingen in unserem Land helfen können. Wer dabei hätte Änderungen vorbringen wollen, hätte Änderungsanträge stellen können.
Hier wird ständig zitiert und darüber gesprochen, was fehlt, was man noch hätte machen können, aber es liegen keine Änderungsanträge vor. Man kommt offenbar nicht damit klar – das geht ganz besonders an die Adresse der FDP –, dass man hier eine gemeinsame Zielsetzung gemeinsam verfolgen kann. Herr Lindner, wenn Sie hier parteipolitisches Kleingeld ins Spiel bringen, muss ich sagen: Das, was Sie dazu geäußert haben, war parteipolitisches Falschgeld.
Das gehört nicht in eine Diskussion, weil das nicht des Themas würdig ist, mit dem wir uns hier beschäftigen. Die Grunderwerbsteuer und all die anderen Punkte, die Sie angeführt haben, sind abstruse Argumentationslinien, als wenn die Bürger höher belastet wären, wenn am Ende ein höheres Gesamtaufkommen aus der Steuer erzielt wird. Die Steuer ist um 1,5 % gestiegen. Nicht mehr und nicht weniger. Alles andere können wir an anderer Stelle beraten.
Hier geht es jetzt um einen Nachtragshaushalt zu einem ganz wichtigen Thema. Ich fände gut, wenn wir das nicht mit Argumenten belasteten, die hier nicht hingehören und am Ende nur der Selbstprofilierung dienen sollen, die nicht passt. – Danke schön.
Herr Minister Walter-Borjans, vielen Dank. Ich war nicht dazu gekommen, Sie zu fragen, ob Sie eine Frage von Herrn Kollegen Schulz zulassen. Ich vermute, dass Sie das tun.
Vielen Dank, Herr Minister, dass Sie diese Zwischenfrage zulassen. – Sie hatten gerade ausgeführt, dass keine Änderungsanträge, trotz der vielen Kritikpunkte der Opposition, vorliegen würden. Können Sie vielleicht die Frage beantworten, wie viele von den sinnvollen, wichtigen und guten Änderungsanträgen der Opposition seit den Haushaltsberatungen zum Haushalt 2012 bis heute vonseiten der regierungstragenden Fraktionen angenommen worden sind?
Es ist abwegig, diese Frage an die Regierung zu stellen. Richten Sie diese Frage doch an das Parlament!
Es gehört zur parlamentarischen Auseinandersetzung, Änderungsanträge zu stellen. Es gehört auch dazu, über sie zu diskutieren und über sie abzustimmen. Bei Abstimmungen gibt es Mehrheiten und Minderheiten. Der Minister kann Ihnen dafür jetzt nicht die statistischen Grundlagen bieten. Wenn Sie daraus den Schluss ziehen, dass Sie künftig keine Änderungsanträge mehr stellen wollen, dann kann ich Ihnen dabei nicht helfen. Den parlamentarischen Gepflogenheiten wird das sicherlich nicht dienen.
Wir kommen somit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 16/8650 – zweiter Neudruck. Wir stimmen jetzt in der dritten Lesung über den Gesetzentwurf in der geänderten Fassung nach der zweiten Lesung ab. Da das Beratungsverfahren hiermit abgeschlossen wird, handelt es sich um eine Schlussabstimmung nach § 76 Abs. 3 der Geschäftsordnung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs in der geänderten Fassung nach der zweiten Lesung ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt gegen den Gesetzentwurf? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 16/8650 – zweiter Neudruck – mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Fraktionen von CDU, FDP und Piraten in dritter Lesung angenommen und verabschiedet ist.
ben und Finanzierung des Ganztags zum Projekt des Gesamtstaats machen – Rechtsanspruch auf einen Ganztagsschulplatz bis 2020 einführen
Ich eröffne die Beratung und erteile als erster Rednerin für die antragstellende FDP-Fraktion Frau Kollegin Gebauer das Wort. Bitte, Frau Kollegin.
Ich bitte wieder die Kolleginnen und Kollegen, die unbedingt den Saal verlassen müssen, das geräuscharm zu tun. Die anderen bitte ich, etwaige Gespräche vielleicht außerhalb des Plenums fortzusetzen, damit wir der Rednerin die gebührende Aufmerksamkeit schenken können. – Frau Kollegin, Sie haben das Wort.
Herr Präsident, herzlichen Dank. – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Aufhebung des Kooperationsverbots und der Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz sind die beiden Forderungen des vorliegenden FDP
Herzlichen Dank. Wir sagen dazu „German Mut“ und „beste Bildung“. Das ist unser Anspruch und unser Leitmotiv. Wir nehmen aber das „Willkommen im Club“ gerne an.
Die Entscheidung zur Aufhebung des Kooperationsverbotes ist auch der Erkenntnis geschuldet, dass Länder und Kommunen den Weg zur verkündeten Bildungsrepublik niemals allein schaffen werden. Auch wenn alle Parteien die allgemein versprochene Bildungsrepublik im Munde führen – die Bürger draußen wissen ganz genau, dass wir hiervon noch meilenweit entfernt sind.
Bildung muss zu einer gesamtstaatlichen Aufgabe werden, Bildung muss auch in einer gesamtstaatlichen Verantwortung liegen. Mit Kleinstaaterei werden wir es nicht schaffen, in die Spitzengruppe der Bildungsnationen zurückzukehren.
Meine Damen und Herren, zur Übernahme von mehr Verantwortung durch den Bund gehört auch der Ganztagsausbau. Dort brauchen wir unbestritten mehr Dynamik.
Wir hatten unlängst eine Anhörung im Rahmen der OGS-Debatte. Dort kam zutage, dass zum Beispiel in Bielefeld 55 % des Ganztagsbedarfs abgedeckt werden können, der tatsächliche Bedarf aber bei 75 % liegt. In Köln liegt er sogar bei 78 %, aber dort kann er auch nicht gedeckt werden. In Düsseldorf
konnten wir lesen, dass Eltern gar von einem OGSPlatz abgeraten wurde, weil das Angebot bei Weitem die Nachfrage nicht deckt.
Es gab in diesem Zusammenhang auch eine Kleine Anfrage der CDU-Fraktion, in der es hieß, dass bis zu 40 % der Kommunen in Nordrhein-Westfalen die Nachfrage nach OGS-Plätzen nicht decken können.
Aber: Ganztag betrifft nicht nur den Primarbereich. Die wissenschaftliche Begleitung schreibt unter anderem zur Sekundarstufe I im Bildungsbericht Ganztagsschule NRW – ich darf zitieren –:
„Der Ganztagsoffensive für die Sekundarstufe I folgte zunächst ein rasanter Anstieg von Ganztagsrealschulen und -gymnasien. Zuletzt stieg die Zahl ‚neuer‘ Ganztagsschulen in diesen Schulformen jedoch nur noch geringfügig an.“
Meine Damen und Herren, der Hebel für mehr Dynamik ist ein Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz. Ein Rechtsanspruch muss neben der Primarstufe natürlich auch für alle anderen Schulformen der Sekundarstufe I gelten. Um dies gleich vorwegzunehmen: Natürlich gelten hier die Voraussetzungen der zumutbaren Entfernung und auch das Vorhandensein der jeweiligen Schulform.
Aber es gibt auch eine nicht geringfügige Anzahl von Eltern, die keinen Ganztag möchten. Da Ganztag als Zwang nicht das Ziel sein darf, müssen entsprechende Flexibilisierungsmöglichkeiten ausgebaut werden.