Protokoll der Sitzung vom 25.06.2015

Für die betroffenen Eltern und Kinder, aber auch für die Schulen ist das eine sehr schwierige Situation. Die Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs wird ja nicht zum Spaß angestrebt, sondern hat meistens sehr, sehr schwerwiegende Gründe.

Beim gegenwärtigen Stand der Inklusion an unseren Schulen sind die AO-SF-Verfahren insbesondere in der Sekundarstufe I weiterhin zentral für die Gewährleistung von sonderpädagogischer Unterstützung der betroffenen Schülerinnen und Schüler. Das gilt gleichermaßen für die Schülerinnen und Schüler von Schulen, die inklusive Angebote machen, wie für die Schülerinnen und Schüler von Schulen, die noch kein gemeinsames Lernen eingerichtet haben.

Im Förderschwerpunkt Lernen geht es um die Frage, ob ein Schüler oder eine Schülerin zieldifferent unterrichtet werden kann oder muss.

Es kann niemand bestreiten, dass diese Entscheidung auch an Schulen des gemeinsamen Lernens möglichst in der fünften oder sechsten Klasse getroffen werden muss. Genau deshalb setzt das Schulgesetz hier eine Grenze, indem es die Antragstellung bei vermuteten Lernbeeinträchtigungen durch die Schule nach dem sechsten Schuljahr ausschließt, wie wir wissen.

Mit dem AO-SF-Verfahren kann auch der Wunsch nach einem Wechsel an eine Förderschule einhergehen. Eltern können dieses Verfahren beantragen, wenn sie möchten, dass ihr Kind an einer Förderschule unterrichtet wird. Hierfür ist die amtliche Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs eine zwingende Voraussetzung. Hiermit steht dann auch die Planung der einzelnen Schulen in Verbindung.

Es geht bei den AO-SF-Verfahren immer auch darum, dass den Betroffenen der Anspruch auf sonderpädagogische Unterstützung verlässlich erfüllt wird.

Die Berücksichtigung des Elternwillens, die Verbindlichkeit der sonderpädagogischen Unterstützung und die Planungssicherheit für die Schulen, diese grundlegenden Ansprüche hängen an dem AO-SFVerfahren.

Wochenlange, monatelange Wartezeiten und

Schwebezustände sollten deshalb nicht sein. Vor allem sind Verzögerungen der Entscheidung bis ins folgende Schuljahr dringend zu vermeiden.

(Beifall von Josef Hovenjürgen [CDU])

Die Sommerferien können dann für Schüler, die nicht wissen, wie es mit ihnen weitergeht, wirklich zur Qual werden.

Das mag zwar alles nicht so gewichtig klingen, es sind aber die vielen kleinen Schwierigkeiten, die dazu führen, dass Eltern und Schüler ihr Vertrauen, dass ihre Sorgen ernst genommen werden, verlie

ren. Der reibungslose Ablauf eines Verfahrens ist die Grundlage für die Zuversicht der Eltern, dass für ihr Kind das Beste getan wird. – Vielen Dank.

(Beifall von den PIRATEN, Josef Hovenjür- gen [CDU] und Klaus Kaiser [CDU])

Vielen Dank, Frau Pieper. – Für die SPD-Fraktion hat nun Frau Kollegin Stotz das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir stehen unmittelbar vor dem Ende des ersten Schuljahrs, in dem das Erste Gesetz zur Umsetzung der VNBehindertenrechtskonvention in den Schulen unseres Landes Einzug gehalten hat. Mit Inkrafttreten des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes am 1. August letzten Jahres haben wir nach einem intensiven, gründlichen und teils auch sehr leidenschaftlichen Beratungsprozess mit allen am Schulleben Beteiligten unser Schulrecht entsprechend der Behindertenrechtskonvention weiterentwickelt und damit für jedes Kind den Rechtsanspruch auf einen Platz in der allgemeinen Schule festgeschrieben.

Auch wenn wir in Nordrhein-Westfalen auf eine lange Tradition des gemeinsamen Lernens zurückblicken können, war allen Beteiligten von Anfang an klar, dass der Umbau unseres Schulsystems hin zu einem inklusiven Angebot keine leichte Aufgabe ist, dass der Weg dahin mit zahlreichen Stolpersteinen gepflastert sein würde und dass der Prozess vor allem eines braucht, nämlich Zeit.

Im Beratungsverlauf haben wir immer wieder darauf hingewiesen, dass das 9. Schulrechtsänderungsgesetz ein erstes Gesetz zur Umsetzung der Inklusion im Schulwesen darstellt. Damit meinen wir, dass auf dem Weg hin zu einem inklusiven System sicherlich Fragestellungen auftreten und sich Probleme ergeben werden, die wir am Anfang des Prozesses noch gar nicht im Blick hatten, oder dass es sicherlich an der einen oder anderen Stelle auch Sand im Getriebe geben wird.

Ministerin Löhrmann hat es in der letzten Plenardebatte, als es auch um das Thema „Inklusion“ ging, völlig richtig formuliert: Inklusion ist ein Kinderrecht, Inklusion ist aber längst kein Kinderspiel.

Inklusion, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, ist eine Herausforderung für alle – in der Schule wie in der gesamten Gesellschaft.

Deshalb ist es richtig und wichtig, den Umbauprozess auch vonseiten der Politik engmaschig zu begleiten. Da, wo sich etwas problematisch entwickelt, müssen wir auch den Mut haben, umzusteuern, nachzubessern und darüber nachzudenken, wie es gelingen kann, den Schulen bei Problemen bedarfsgerechte Unterstützung zukommen zu lassen.

Das ist das erklärte Ziel dieser Landesregierung und der sie tragenden Fraktionen.

Der in Rede stehende Antrag der Piratenfraktion basiert – so steht es zu vermuten – auf einem Schreiben, das der Verband Sonderpädagogik an die Fraktionen hier im Haus gerichtet hatte. Hierin wird beklagt, dass die Bezirksregierung Münster nicht alle AO-SF-Verfahren im laufenden Schuljahr wird abschließen können.

Auch die SPD-Fraktion hat dieses Schreiben erhalten. Im Gegensatz zur Fraktion der Piraten, die als Oppositionsfraktion, wie nicht anders zu erwarten, hieraus gleich einen Antrag formuliert, haben wir es vorgezogen, uns mit diesen aufgezeigten Problemen direkt an das Ministerium zu werden. Denn auch uns ist es wichtig, dass da, wo Probleme auftreten, schnellstmöglich nach Lösungen gesucht wird.

Das Ministerium hat uns gegenüber deutlich gemacht, dass trotz dieser aufgetretenen Engpässe die Förderung der Kinder nicht gefährdet ist. Allein das ist für uns entscheidend und maßgeblich. Darauf kommt es doch an.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Von daher wurde hier ja bereits gehandelt. So gut man das Anliegen der Opposition vielleicht nachvollziehen kann: Wir sind einen Schritt weiter. Aus unserer Sicht erübrigen sich deswegen auch ein derartiger Antrag und eine Aufforderung an das Ministerium. Deshalb werden Sie sicherlich verstehen, dass wir diesen Antrag dann hier und heute ablehnen.

Unabhängig vom Piratenantrag können wir aber festhalten: Der Inklusionsprozess in unserem Land ist in vollem Gange. Es zeigt sich, dass sich die Schulen im Land auf den Weg gemacht haben und dass sie sich der Aufgabe auch sehr engagiert annehmen. Die Schulen haben selbst ein hohes Interesse daran, den Prozess gelingend voranzubringen.

Dabei ist uns auch klar, dass es an der einen Schule besser gelingt als an der anderen, dass es Schulen gibt, die bereits Erfahrungen sammeln konnten, und andere wiederum noch sehr am Anfang stehen.

Es gibt Entwicklungen, die wir im Blick behalten müssen, wie etwa den Anstieg der Zahl der AO-SFVerfahren, den wir aktuell zu verzeichnen haben und der auch uns mit Sorge erfüllt. Hier sind wir, die Politik, sicher gefordert, den Ursachen genauer auf den Grund zu gehen und nachzusteuern. Das haben wir den Schulen zugesichert, und das sind wir vor allen Dingen den Kindern schuldig, die einen Anspruch auf ihre individuelle Förderung haben. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Stotz. – Für die CDU-Fraktion spricht nun Frau Dr. Bunse.

Herr Präsident! Verehrte Zuhörerinnen und Zuhörer! Mit der Drucksache 16/8978 berichtet die Fraktion der Piraten über folgende Situation an den Schulen in NRW im Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierung Münster hinsichtlich deren Bearbeitung von Anträgen zur Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf bei Schülerinnen und Schülern.

Die Bezirksregierung teilt mit, dass die Verfahren nicht zeitgleich und zeitnah abgearbeitet werden können, und schlägt vor, vorrangig die Anträge der Schulen zu prüfen, an denen zu Beginn des Schuljahres 2015/2016 noch kein gemeinsames Lernen eingerichtet ist. Nachrangig entschieden werden die Anträge von Schulen, an denen zum Schuljahresbeginn 2015/2016 schon gemeinsames Lernen eingerichtet ist.

Meine Damen und Herren, ich habe den Antrag zunächst mehrfach gelesen, bis mir wirklich deutlich wurde: Die Piraten legen dar, dass die Bezirksregierung Münster den Schulen – wahrscheinlich besonders im Sekundarbereich I – mitteilt, dass die Verfahren zur Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs bei Kindern bzw. Jugendlichen nicht zeitnah abgearbeitet werden können, weil schlichtweg das Personal fehlt. Dann hören wir hier gerade, dass für die Kinder trotzdem gesorgt sein wird.

Im neunten Schulrechtsänderungsgesetz hat die rot-grüne Landesregierung festgelegt, dass AO-SFVerfahren im Normalfall von der Ausübung des den Eltern zustehenden Initiativrechts ausgelöst werden. Das darf nicht vor Beendigung der Schuleingangsphase geschehen. In den Grundschulen läuft das Modell „Inklusion leicht gemacht“ zurzeit auf dem Rücken von Kindern und vor allem auf Kosten der Lehrerinnen und Lehrer. Aber es läuft.

Dann kommt es in den Jahrgangsstufen fünf und sechs zum Final Countdown. Nach Beendigung der Jahrgangsstufe können nämlich keine Verfahren mehr eingeleitet werden, wie wir gerade gehört haben. Warum auch immer: Der Förderbedarf scheint nicht festgestellt worden zu sein. Er ist dennoch da.

Jetzt schnellen für viele unerwartet die Anträge kurz vor zwölf in die Höhe. Vielleicht geschieht das auch, weil sich viele Schulen und Eltern verunsichert fühlen und ganz einfach über diesen Weg mehr Unterstützung einfordern wollen.

Die Bezirksregierung Münster sieht in ihrem Verhalten wahrscheinlich die letzte Möglichkeit, betroffenen Kindern dazu zu verhelfen, wenigstens an eine Schule mit sonderpädagogischem Fachpersonal wechseln können. Das ist ein pragmatischer Weg. Aber vor allen Dingen gibt er Zeugnis davon, dass schlichtweg zu wenig Fachpersonal an allen Ecken

und Kanten dieses Modells „Wir machen rucki-zucki Inklusion in Nordrhein-Westfalen“ vorhanden ist.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Meine Damen und Herren, das Vorenthalten von zeitnaher, zielgerichteter Förderung unserer Kinder und deren verpasste Abschlusschancen führen vielleicht zu größerer und vor allen Dingen lebenslanger Stigmatisierung, die möglicherweise folgenschwerer ist als die Stigmatisierung durch ein zeitnah durchgeführtes AO-SF-Verfahren.

(Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den PIRATEN)

Da ist die Forderung der Piraten auf dem Boden der im Antrag beschriebenen Tatsachen nur folgerichtig. Die Bearbeitung der AO-SF-Verfahren muss an allen Schulen zeitnah sichergestellt sein.

(Beifall von der CDU und den PIRATEN)

Allerdings ist in die Durchführung eines jeden AOSF-Verfahrens auch eine sonderpädagogische

Lehrkraft eingebunden. Das wissen auch wir. Diese wird wieder an anderer Stelle fehlen.

Es zeigt sich für uns ganz einfach erneut, dass die rot-grüne Landesregierung zwar jedes Kind mitnehmen will – das glauben wir gerne –, aber bei Weitem nicht für die dafür erforderlichen personellen Ressourcen sorgt.

(Vereinzelt Beifall von der CDU)

Wir können den Piratenantrag hinsichtlich der Forderung nach zeitnaher Bearbeitung aller AO-SFVerfahren nachvollziehen. Von daher werden wir diesem Antrag zustimmen. – Danke.

(Beifall von der CDU und den PIRATEN)