Protokoll der Sitzung vom 02.09.2015

Ich sage ganz deutlich zu der Debatte, die wir in Deutschland führen: Wenn ein Mensch um sein Leben rennt, lässt er sich nicht aufhalten – nicht aufhalten von Zäunen oder von Grenzen oder von Taschengelddiskussionen.

Deshalb glaube ich, dass wir solche Diskussionen in Deutschland auf das Maß reduzieren sollten, das dem Thema angemessen ist. Wir sollten uns damit auseinandersetzen, dass diese tiefe Tragödie in Syrien und die Fluchtbewegungen aus den Lagern nicht in zwei Wochen, nicht in zwei Monaten, möglicherweise auch nicht in zwei Jahren beseitigt werden können.

Ich möchte als Innenminister noch etwas erwähnen, was mir wirklich Sorgen macht: Das sind die Attacken auf Flüchtlingseinrichtungen. Es gibt sie auch in Nordrhein-Westfalen. Schändlich!

Gott sei Dank ist in Nordrhein-Westfalen noch kein Mensch dadurch zu Schaden gekommen. Aber ich finde, da wird nicht das Gesicht Deutschlands sichtbar, das von Rechtsstaatlichkeit, Humanität und Solidarität geprägt ist, sondern da wird eine Fratze kalten Ausländerhasses sichtbar, im Übrigen oft unter dem Deckmantel des besorgten Bürgers vorgeführt und organisiert von bekannten Rechtsextremisten, die für sich in Anspruch nehmen, der vermeintlich verlängerte Arm der schweigenden Mehrheit zu sein.

Deshalb ist es Aufgabe der Mitte der Gesellschaft, der Repräsentanten dieses Staates und der Demokraten, egal, welcher Partei oder Fraktion sie angehören, dem entschlossen und geschlossen entgegenzutreten, und zwar in allem: in Wort, in Schrift, in Taten und im Handeln, Herr Laschet. Das ist unsere gemeinsame Verantwortung.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Als Letztes: Ich habe eingangs gesagt, das ist eine nationale Aufgabe, der wir uns jetzt zu stellen haben. Es ist eine große Aufgabe, die wir, wenn wir gemeinsam handeln, auch bewältigen werden. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD, den GRÜNEN und der Regierungsbank)

Vielen Dank, Herr Minister Jäger. – Nun spricht für die CDU-Fraktion Herr Kollege Kuper.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben aktuell eine Jahrhundertaufgabe, die sicherlich nicht leicht ist. Die aktuelle Presse und viele von uns versuchen, damit konstruktiv umzugehen. Selten fehlt der Hinweis, dass wir angesichts der demografischen Entwicklung und des Fachkräftemangels auf Zuwanderung angewiesen sind. Das alles stimmt. Und doch ist es nicht die ganze Wahrheit.

Es ist wichtig, dass wir uns jeglicher Form der Intoleranz oder der Gewalt gegenüber Flüchtlingen entgegenstellen. Aber genauso wichtig ist es, dass wir der Realität ins Auge sehen.

In diesem Jahr kommen voraussichtlich 800.000 Menschen in unser Land – 200.000 davon nach NRW. 40 % von ihnen sind Menschen aus dem Westbalkan. Diese fliehen nicht vor Verfolgung, sondern aufgrund von Armut und Perspektivlosigkeit. Dafür bietet das Grundgesetz eben keine Möglichkeit, hierzubleiben. Das sind keine Asylgründe, und das muss man auch einmal ganz deutlich zum Ausdruck bringen.

Ehrliche Politik muss sagen: Wir haben eine Jahrhundertaufgabe, die nicht leicht ist, der wir uns aber stellen müssen. – Wenn wir sie bewältigen, bieten sich uns allen viele Chancen. Zuvor gibt es aber eine Vielzahl an besonderen Herausforderungen. Diese muss man auch benennen: die Aufnahme, die Unterkunft, die Versorgung, die Aufnahme in die Kindertageseinrichtungen – das ist eine Riesenherausforderung –, die Aufnahme in die Schulen und die Arbeitswelt, die Schaffung eines entsprechenden Wohnraumes und vieles andere mehr.

Ich glaube, für die Akzeptanz ist es wichtig, die Hilfe auf die zu konzentrieren, die wirklich verfolgt werden. Wer nach der Rechtsprechung aufgrund des Verfassungsrechtes kein Asyl erhält, der muss in

die Heimat zurück, und ich denke, das muss man der Öffentlichkeit auch mit Deutlichkeit und Klarheit sagen.

(Beifall von der CDU)

Daneben ist die Perspektive eines Einwanderungsrechts sicherlich neu zu diskutieren. Dazu trägt unser Fraktionsvorsitzender und Landesvorsitzender maßgeblich bei.

(Beifall von der CDU)

Meine Damen und Herren, wenn man diese Diskussion verfolgt, dann sieht man, dass vieles von dem, was in den Kommunen in der Realität gerade zu leisten ist, derzeit ausgeblendet wird. Im Moment lesen wir beispielsweise Titelzeilen wie „Kommunen warnen vor Kollaps bei Asyl-Unterkünften“. Die Oberbürgermeister von Bielefeld und Dortmund sagten heute Morgen: Wir brauchen eine verbindliche und faire Kostenteilung. – Sie sagen aber auch: Wir stehen mit den Menschen da, und wir werden überrannt.

Es gibt in der Praxis eine Vielzahl an Problemen. Diese werden hier ausgeblendet. Das ist natürlich nicht richtig. Es ist sicherlich notwendig, nach dem Bund zu rufen, aber zunächst einmal müssen wir hier in diesem Hause unsere eigenen Hausaufgaben machen. Das wird an vielen Stellen aber ausgeblendet.

(Beifall von der CDU)

In § 44 Asylverfahrensgesetz steht:

„Die Länder sind verpflichtet, für die Unterbringung... die dazu erforderlichen Aufnahmeeinrichtungen zu schaffen und... die... notwendige Zahl von Unterbringungsplätzen bereitzustellen.“

Das steht dort so, und man muss sich fragen: Wie ist das denn in Nordrhein-Westfalen derzeit? Es wird zwar von 26.000 Unterkunftsplätzen gesprochen. Wer stellt sie aber bereit? 10.000 stellt das Land NRW aus eigener Kraft bereit, 16.000 wurden als sogenannte Notunterkünfte oder EAEs und ZUEs neuen Typs durch die Kommunen bereitgestellt. Die Kommunen müssen hier eine Doppelaufgabe leisten. Sie sind an vielen Stellen auf Ad-hoc-Maßnahmen angewiesen und stehen teilweise komplett alleine im Regen. Hier müssen eine bessere Planung und eine konzeptionell bessere Unterstützung her.

(Beifall von der CDU)

Meine Damen und Herren, wir haben eben über sichere Herkunftsländer gesprochen. Immer wieder wird erzählt, das alles bringe nichts. Ich denke, man wird in ein paar Wochen neue Zahlen, Daten und Fakten haben und durchaus sehen und belegen können, dass da doch etwas dran ist.

Herr Minister, wenn Sie unseren Antrag gelesen hätten, dann hätten Sie auf Seite 5 ein paar Punkte gesehen, die man in den Vordergrund stellen könn

te: Mit der Ablehnung der Asylanträge von Personen aus sicheren Herkunftsländern ist gleichzeitig der Erlass einer Abschiebeandrohung möglich. Diese würde zur Ausreiseverpflichtung innerhalb einer Woche führen. Außerdem verkürzen sich die Fristen im Rechtsschutzverfahren ebenso wie die Dauer der gerichtlichen Entscheidung jeweils auf eine Woche. Daneben hätten wir die Möglichkeit der Anordnung eines Wiedereinreise- bzw. Aufenthaltsverbotes.

Im Moment hören wir aus den Kommunen tagtäglich, dass Flüchtlinge aus diesen Staaten freiwillig ausreisen und nach wenigen Tagen oder Wochen wieder in genau der Stadt stehen, aus der sie früher ausgewiesen worden sind, und ihren Wiederholungsantrag stellen. Das gehört zur Wahrheit auch dazu. Von daher kann dies ein geeignetes Mittel sein. Wir müssten in dieser Situation alle Möglichkeiten, die wir auch nur ansatzweise haben können, auch tatsächlich ausschöpfen.

Lassen Sie mich auch noch ein paar Worte zur Gesundheitskarte sagen. Das ist ein Schritt auf dem Weg in die richtige Richtung. Allerdings muss man deutlich fragen: Was verändert sich damit? Es verändert sich damit die Situation der Flüchtlinge. Sie müssen nicht mehr, wie bisher, ins Fachamt des Rathauses gehen und um einen Behandlungsschein bitten. Damit ändert sich auch die Bürokratie innerhalb der Verwaltung ein Stück weit; das ist auch richtig. Die Kosten haben derzeit aber immer noch die Städte und Gemeinden und damit die Bürgerinnen und Bürger und die Unternehmer zu tragen. Sie sind über die Grund- und Gewerbesteuer von jedem Einzelnen zu finanzieren, und das ist nach wie vor falsch.

Meine Damen und Herren, an dieser Stelle beende ich meinen Beitrag und danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Kuper. – Nun spricht für die SPD-Fraktion Herr Kollege Körfges.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zunächst kurz – mehr auch nicht, Herr Marsching – auf einen aus meiner Sicht wirklich unsäglichen Wortbeitrag – der Herr Präsident hat das aus Sicht des Präsidiums ja auch schon gewürdigt –

(Nicolaus Kern [PIRATEN]: Ist ja nicht seine Aufgabe!)

eingehen. – Der Versuch, hier durch eine pauschale Diffamierung von eigenen Konzepten abzulenken und uns demokratische Politikerinnen und Politiker für Exzesse im rechtsextremen Bereich mitverant

wortlich zu machen, ist schändlich und wird von mir in aller Schärfe zurückgewiesen.

(Beifall von der SPD, der CDU, den GRÜNEN und der FDP – Michele Marsching [PIRATEN]: Das ist aber die Wahrheit!)

Weil schon vieles erläuternd und erklärend gesagt worden ist, will ich den Versuch unterlassen, jeden einzelnen Irrtum aus unserer Sicht richtigzustellen.

Ich hatte mir eigentlich vorgenommen, anhand unseres Entschließungsantrages den Blick darauf zu richten, dass die Probleme, über die wir heute reden, nur im Zusammenwirken aller politischen Ebenen und auch nur im Schulterschluss zwischen allen Demokratinnen und Demokraten und der Zivilgesellschaft zu lösen sind. Ich bin zuversichtlich, dass wir diese Probleme gemeinsam in Angriff nehmen und lösen werden.

Dann, liebe Kolleginnen und Kollegen, bedarf es aber an der einen oder anderen Stelle des genaueren Hinschauens.

Ich fange bei der Definition „sichere Herkunftsländer“ an. Wir haben als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten immer gesagt: Natürlich kann man darüber reden. Nur, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, der Wortbeitrag des verehrten Kollegen Kuper ist eine Verschlimmbesserung gewesen. Die Wirkungen, die Sie in die Definition des Gesetzgebers hineinlegen, kann die Definition nicht entfalten. Das wäre ein Placebo an genau der falschen Stelle.

Ich will Ihnen vortragen, was andere auf Bundesebene dazu gesagt haben. Selbst der Bundesminister des Inneren hat im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens … Apropos Gesetzgebungsverfahren, lieber Herr Laschet, selbst wenn wir jetzt darüber diskutieren, bedarf es eines Bundesgesetzgebungsverfahrens, was Monate, wenn nicht gar Jahre in Anspruch nimmt, und am Ende wird es zu einer Definition kommen, von der alle Fachleute eines sicher wissen: Die Verfahren werden dadurch nicht beschleunigt.

Das, was Kollege Kuper eben angeführt hat, hat überhaupt nichts damit zu tun, ob wir den Begriff „sichere Herkunftsstaaten“ definieren oder nicht. Denn die laufenden Verfahren werden von der Definition gar nicht beeinflusst, sondern sie führt erst nach rechtskräftigem Abschluss eines Verfahrens dazu, dass man handeln kann. Endgültig abschlägig beschiedene Verfahren sind genauso zu beurteilen. Insofern ist das, Herr Kollege – mit Verlaub –, faktenfreier Unsinn gewesen, den Sie zu dem Thema vorgetragen haben.

(Vereinzelt Beifall von der SPD – Wider- spruch von André Kuper [CDU])

Lieber Kollege Laschet, wenn Sie uns nicht glauben, empfehle ich Ihnen die Gesetzesbegründung der Bundesregierung in der Bundestagsdrucksache

18/1528 zu den schon als sichere Herkunftsländer eingestuften Ländern. Darin wird darauf hingewiesen, dass es sich bei dieser Frage nur um eine geringfügige Entlastung bei dem Verwaltungsverfahren handelt – man höre genau hin –: Der Verwaltungsaufwand wird um maximal zehn Minuten reduziert.

Wir versuchen alle gemeinsam, den Bund dazu zu veranlassen, in seiner Verantwortung die nötigen Schritte für zügige Verfahren zu unternehmen, die benötigten Personen einzustellen und die notwendigen finanziellen Ressourcen einzusetzen. Nur das wird dem Anspruch auf schnellere Verfahren gerecht.

(Beifall von Sigrid Beer [GRÜNE])

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wer versucht, die Frage der sicheren Herkunftsländer hochzustilisieren, hat entweder von der Sache keine Ahnung oder verfolgt womöglich ganz andere Zwecke, die von der eigenen Konzeptionslosigkeit in der Sache ablenken.

(Zuruf von Armin Laschet [CDU])