Protokoll der Sitzung vom 03.09.2015

Wir können das gerne noch machen. – Bitte schön, Herr Kollege Hübner.

Michael Hübner (SPD) : Vielen Dank, Herr

Schulz. – Würden Sie auch zur Kenntnis nehmen, dass sich die Klage der Gemeinden vor allen Dingen auf den sogenannten Korb II bezieht, bei dem es um die Personalkräfte geht, die für die Inklusion zur Verfügung gestellt werden? Es geht hier eben nicht um die Beantwortung einer eineindeutigen Frage nach der Konnexität. Die Klage bezieht sich also nicht auf Korb I, bei dem es um die Schulträgeraufgaben der Städte und Gemeinden geht, wo die Konnexität grundsätzlich eingeräumt worden ist. Die Klage bezieht sich also auf den zweiten Korb.

Würden Sie weitergehend auch zur Kenntnis nehmen, dass es manchmal Sinn macht, sich im Detail mit solchen Fragestellungen auseinandersetzen und nicht pauschal zu behaupten, wie Sie es gerade getan haben, dass die Gemeinden davon keine Kenntnis haben? Das lehnen wir nämlich ab.

Herr Kollege.

Lieber Herr Kollege Hübner! Erstens. Ja, ich bin bereit, das, was Sie gerade gesagt haben, zur Kenntnis zu nehmen.

Zweitens. Hinsichtlich des zweiten Teils Ihrer Bitte um Kenntnisnahme warten wir doch einfach einmal ab, wie sich die weiteren Beratungen im Ausschuss ergeben und wie sich vor allen Dingen der weitere Verlauf des Verfahrens der diversen Gemeinden gegen das Land Nordrhein-Westfalen darstellen wird. Vor allem werden wir natürlich abwarten müssen – das wollen wir an dieser Stelle sicherlich nicht vorwegnehmen –, wie die Entscheidung des Gerichts dazu aussehen wird. – Danke schön.

Kommen wir zum Schluss. – Wir haben genau diese Problematik, und wir haben verschiedene Dinge diesbezüglich angesprochen. Wie wir sehen, gibt es offensichtlich einen großen Diskussionsbedarf zwischen den regierungstragenden Fraktionen und der Opposition. Das ist heute deutlich zutage getreten. Deswegen kann ich nur sagen: Wir freuen uns auf die Beratungen in den jeweiligen Ausschüssen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den PIRATEN)

Danke, Herr Kollege Schulz. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Jäger.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Präsident! Ich möchte gerne drei Dinge kurz noch einmal ansprechen und möglicherweise richtigstellen.

In meiner Eigenschaft als Abgeordneter will ich zu der Debatte gerade vorab aber sagen: Das Parlament hat schon qualifiziertere gehört.

Drei kurze Klarstellungen:

(Zuruf von Thomas Nückel [FDP])

Herr Nückel, wir werden im Ausschuss die eine oder andere Grundsatzposition miteinander austauschen. Aber dass der Verschuldungsgrad der nordrhein-westfälischen Kommunen auch im Vergleich zu anderen Bundesländern höher ist, mag mit dem zu tun haben, was ich vorhin versucht habe, Ihnen aus dem Gutachten der Bertelsmann Stiftung darzulegen, das Sie in Ihrer eigenen Antragsbegründung auch herangezogen haben.

Nirgendwo in Deutschland ist die Belastung der kommunalen Haushalte durch Sozialausgaben so ausgeprägt wie in Nordrhein-Westfalen. Da mag es einen kausalen Zusammenhang geben, Herr

Nückel. Dieser kausale Zusammenhang entsteht dadurch, dass einerseits der Bund, egal in welcher parteipolitischen Konstellation, in den vergangenen 30, 40 Jahren Gesetze beschlossen hat – zwölf Sozialgesetzbücher –, aber andererseits die Kommunen häufig die Leistungen daraus zu finanzieren haben.

Der Rückschluss, dass dieser hohe Verschuldungsgrad der Kommunen in Nordrhein-Westfalen vom Land allein zu finanzieren sei, ist, wenn man Ursache und Wirkung miteinander vergleicht, eigentlich abtrünnig.

(Zuruf von Ralf Nettelstroth [CDU])

Zweitens: 3 Milliarden € Anhebung des Verbundsatzes mit den Auswirkungen, dass wir 3 Milliarden € im Landeshaushalt zusätzlich zu den 22 Milliarden €, die die Kommunen erhalten, in welcher Form auch immer an sie auszuschütten haben.

Zu der Frage nach der Gegenfinanzierung nur zu sagen, wir müssten unsere Hausaufgaben machen? – Ich denke, dass in einem Parlament jeder Parlamentarier, der bei der Abstimmung über einen Haushaltsentwurf dagegen oder dafür stimmt, so viel Verantwortung im Rahmen seines Mandates mitzubringen hat, dass er die Frage, wie 3 Milliarden € in diesem Landeshaushalt zu finanzieren sind, mindestens mit einer Idee skizzieren sollte.

Drittens zur Inklusion und zur Konnexität, Herr Schulz und Herr Nückel. Nehmen Sie zur Kenntnis, dass die Landesregierung, insbesondere Frau Kollegin Löhrmann, in sehr intensiven Gesprächen und Verhandlungen mit den kommunalen Spitzenverbänden eine vertragliche Vereinbarung erzielt hat, nach der in mehrstufigen Verfahren festgestellt wird, ob die vom Land zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel – Frau Beer hat sie gerade beschrieben – ausreichend sind, ob im Rahmen einer Evaluierung möglicherweise zusätzliche Kosten zu berücksichtigen sind und ob am Ende dieser Evaluierung mitei

nander zu vereinbaren ist, wie es dauerhaft verankert werden kann.

Herr Schulz, ich will jetzt nicht Ihr Weltbild zerstören, aber: 52 von 396 Kommunen in Nordrhein-Westfalen – also eine Minderheit – klagen gegen eine solche Vereinbarung, und es soll schon vorgekommen sein, dass Kommunen zu Unrecht geklagt und vor dem Verfassungsgerichtshof verloren haben.

(Dietmar Schulz [PIRATEN]: 20 %!)

Die Mehrheit trägt diese Vereinbarung. Das ist gut so. Ich glaube, dass wir am Ende des Evaluierungsprozesses zu einem konsensualen Ergebnis kommen werden. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wir sind am Schluss der Aussprache und kommen zur Abstimmung.

Es geht um die Überweisung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 2016. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, es sind drei Abstimmungen, die wir jetzt vornehmen müssen.

Erstens. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 16/9300 sowie der Mittelfristigen Finanzplanung 2015 bis 2019 mit dem Finanzbericht 2016 des Landes Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/9301 an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – sowie an die zuständigen Fachausschüsse mit der Maßgabe, dass die Beratung des Personalhaushalts einschließlich aller personalrelevanten Ansätze im Haushalts- und Finanzausschuss unter Beteiligung seines Unterausschusses Personal erfolgt.

Wer kann dem seine Zustimmung geben? – Wer kann dem nicht seine Zustimmung geben? – Wer enthält sich? – Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.

Wir kommen zweitens zur Abstimmung über die Überweisung des Entwurfs des Gesetzes zur Regelung der Zuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen an die Gemeinden und Gemeindeverbände im Haushaltsjahr 2016 und zur Änderung des Stärkungspaktgesetzes Drucksache 16/9302. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 16/9302 an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – sowie an den Ausschuss für Kommunalpolitik.

Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist auch diese Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.

Wir kommen drittens zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 16/9598. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags der Fraktion der FDP an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – sowie an den Ausschuss für Kommunalpolitik. Die abschließende Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen.

Wer kann dem seine Zustimmung geben? – Wer kann das nicht? – Wer enthält sich? – Damit ist auch diese Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.

Wir kommen zu:

2 Verteilnetze fit für die Zukunft machen: Inves

titionen ermöglichen, Energiewende gestalten – Zur Novelle der Anreizregulierungsverordnung

Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/9582

Ich eröffne die Aussprache und erteile für die SPDFraktion dem Kollegen Sundermann das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In Finanzdebatten sollte eigentlich die ganze Zeit über Geld gesprochen werden. So wollte ich anfangen, aber soweit ich es verfolgt habe, sind heute wieder mehr Allgemeinplätze verteilt worden. Insofern muss ich sagen, auch bei der Anreiznovellierungsverordnung geht es nicht um wenig Geld, sondern um viel Geld.

Bei Stromnetzen denken wir zunächst sicherlich an Hochspannungsleitungen, die die Landschaft prägen. Wir denken an den Netzausbau, hier an die neuen Trassen und an Bürgerinitiativen, die dagegen demonstrieren, und vielleicht auch an einen bayerischen Ministerpräsidenten, der hier seine speziellen Vorstellungen entwickelt.

Aber diese Netze sind heute nicht unser Thema. Wir sprechen heute über die Verteilnetze, die Stromnetze, die letztendlich den Strom zu dem Endverbraucher transportieren. Der Betrieb dieser Netze stellt logischerweise ein natürliches Monopol dar.

Um auch hier einen funktionierenden, effizienten und kostengünstigen Betrieb zu gewährleisten, soll ein wettbewerbsrechtliches System simuliert werden. Hierfür schafft die Anreizregulierung die Rahmenbedingungen. Die Wirksamkeit dieser Rahmensetzung in einem dynamischen Markt wurde von der Bundesnetzagentur im Rahmen einer Evaluierung untersucht. Auf der Basis dieser Evaluierung hat nun das Bundeswirtschaftsministerium ein Eckpunk

tepapier vorgelegt, in dem es Vorschläge zur Anpassung des Regulierungsrahmens darlegt.

Aus dem Blickwinkel der energiepolitischen Lage Nordrhein-Westfalens als dem Energieland Nummer eins mit ausgeprägter Stadtwerkekultur gibt es hier aus unserer Sicht einen nicht unerheblichen Nachbesserungsbedarf. Ein erster wichtiger Punkt ist hier der Zeitverzug beim Rückfluss von Investitionen. Die energiepolitische Situation hat sich extrem verändert. Die Verteilnetze waren früher nur dafür zuständig, den Strom aus zentralen Großkraftwerken zum Endverbraucher zu transportieren.

Heute muss auch verstärkt der Strom aus dezentralen Einheiten, zum Beispiel Fotovoltaikanlagen, in das Netz eingespeist werden. Auch diese Veränderungen und technischen Innovationen führen zu einem fortwährenden Investitionsbedarf. Die daraus resultierenden Anforderungen an einen schnelleren Rückfluss bzw. einen erhöhten Kapitalaufwand werden in dem vorliegenden Entwurf nicht ausreichend berücksichtigt.

Wir fordern daher die Etablierung alternativer Ansätze wie zum Beispiel das Modell der Investitionskostendifferenz. Ziel muss es hier sein, den Zeitverzug beim Rückfluss der Investition deutlich zu verringern, um so Investitionen, die für den Erfolg der Energiewende und zur Etablierung innovativer Techniken notwendig sind, zu ermöglichen.

Die Anreizregulierung soll auch die Ermittlung der Effizienz des jeweiligen Netzbetreibers regeln. Hier gibt es bisher ein Benchmarkingverfahren, das „Best-of-4“, das vier Berechnungsverfahren nebeneinanderlegt. Dieses Verfahren ist gerichtsfest und berücksichtigt aktuell am besten die individuellen Unterschiede der Netzbetreiber und auch der Netzstrukturen. Diese Anforderung erfüllt die jetzt vorgesehene Festlegung eines Durchschnittswertes aus unserer Sicht nicht. Alternative Berechnungsverfahren sollten daher entwickelt werden.

Ziel muss es hier sein, ein gemeinsam mit den Bundesländern entwickeltes, akzeptiertes und gerichtsfestes Berechnungsverfahren zu entwickeln.

Wie man vielleicht schon aus meinen Ausführungen entnehmen kann, sind diese Berechnungsverfahren und das gesamte Prozedere extrem komplex. Der Gesetzgeber hat daher für kleine Netzanbieter ein vereinfachtes Verfahren etabliert. Die Schwellenwerte, unter die man bei diesem Verfahren fällt, sollen nun deutlich verringert werden.