Eine Expertenkommission in NRW könnte eine bedarfsgerechte Personalbemessung in der Pflege zwar ermitteln, aber es hätte gar keine Konsequenzen, da das in Deutschland bundeseinheitlich geregelt werden muss.
Und wie Sie sicher wissen – das haben Sie auch schon erwähnt –, sieht der Gesetzentwurf zum Krankenhausgestaltungsgesetz einen Pflegestellenförderplan vor. Zurzeit gibt es noch unterschiedliche Einschätzungen über die Höhe des Förderprogramms. So hat, wie Sie schon erwähnt haben, natürlich der Bundesrat erst einmal eine Verdoppelung der Fördersumme gefordert. Aber im Zuge dieses Gesetzes brauchen wir auch eine bundeseinheitliche Personalbemessung in der Pflege.
Tun Sie das, um damit Personalkosten zu finanzieren? Sie wissen doch, Mittel der Investitionskostenförderung sind zweckgebunden und können nur für Investitionen und nicht für Personalkosten verwendet werden. Dass für die Krankenhäuser die Investitionsmittel nicht kostendeckend sind, ist bekannt, aber im Haushalt für 2016 wird die Summe der Investitionskosten in Nordrhein-Westfalen noch einmal auf 533 Millionen € hochgesetzt. Das bedeutet eine Steigerung um 18 Millionen € gegenüber 2015 und um 46 Millionen € gegenüber 2014.
In Nordrhein-Westfalen haben wir bereits wichtige Weichenstellungen vorgenommen. Die Einführung der Umlagefinanzierung in der Krankenpflegeausbildung im Jahre 2012 ist ein großer Erfolg. Seitdem ist die Anzahl der Ausbildungsplätze in der Altenpflege um 70 % gestiegen, und in NordrheinWestfalen stehen ca. 17.000 Ausbildungsplätze in der Altenpflege zur Verfügung, die wir auch jährlich finanzieren.
Dann komme ich zum letzten Punkt Ihrer Forderungen: Krankenhausträger und Krankenhausgesellschaft sollen Zielvereinbarungen unterschreiben und auskömmlich Personal einstellen.
Selbst wenn es solche Zielvereinbarungen geben sollte, ist ihr Erfolg doch fraglich, da es auch an ausgebildetem Pflegepersonal fehlt. Deshalb fordern wir – insofern ist es auch wichtig, dass wir uns darüber unterhalten, wie wir die Situation in der Pflege verbessern können – eine Reform der Ausbildung. Wir brauchen eine gesicherte Finanzierung der Ausbildung, die für die Auszubildenden gebührenfrei ist. Wir brauchen Weiterbildung für Pflegefachkräfte. Wir brauchen eine Informations- und Imagekampagne, und vor allen Dingen brauchen wir eine leistungsgerechtere Bezahlung und ein besseres Image der Pflege.
Was wir auf Landesebene machen können – ich komme zum Ende, Herr Präsident –, möchten wir gerne im Ausschuss mit Ihnen diskutieren. Daher stimmen wir der Überweisung zu. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Kollegin Lück. – Für die CDU-Fraktion erteile ich Herrn Kollegen Burkert das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Lück, wir sind gar nicht so weit auseinander; das gilt auch für meine Rede. Es scheint so, dass sich die Große Koalition im Gesundheitswesen positiv auswirkt.
Die behandelten Fälle für Pflegekräfte, wie Sie es auch erwähnt haben, haben zugenommen, aber ohne große Personalsteigerung. Die Anzahl der hochqualifizierten Ärzte ist gestiegen, und auch der Einsatz neuester Medizintechnik hat zugenommen. Doch der wichtige Bestandteil bei der Pflege und in der Pflege ist das Pflegepersonal, und da ist anzusetzen. Ich komme gleich darauf zurück, wie man dieses machen kann.
Das im Antrag aufgeführte Pflege-Thermometer bezogen auf die Zeit 2009 bis 2012 hat lediglich die Situation in allgemeinen somatischen Krankenhäusern untersucht; es kam aber zu keiner Verallgemeinerung auf alle Krankenhäuser.
„Die Sicherheit von Patientinnen und Patienten und ihre gute Versorgung sind nur mit mehr Personal zu gewährleisten.“
Nein, das stellt der Landtag nicht fest. Das würde nämlich bedeuten, dass die Sicherheit heute nicht gewährleistet ist, und diese Behauptung halte ich für nicht zutreffend und gefährlich.
„Der Landtag fordert die Landesregierung auf,... eine Expertenkommission in NRW einzusetzen, die mit der Entwicklung einer bedarfsgerechten Personalberechnung für die Pflege beauftragt wird, um den zukünftigen finanziellen Bedarf abzubilden.“
Es handelt sich hier um ein bundesweites Problem, sodass eine Landesinitiative nicht zielführend ist.
Der Ansatz des Deutschen Pflegerates sollte überdacht und gegebenenfalls unterstützt werden. Ich zitiere Dr. Patrick Jahn, Leiter der Fachkommission DRG des Deutschen Pflegerates:
„Die Integration von Pflegebedarfsfaktoren in die DRG-Kalkulation ist der richtige Ansatz, um den tatsächlichen Pflegebedarf eines Kranken
hauspatienten im Entgeltsystem besser abzubilden.... Da es sich zudem um eine Weiterentwicklung innerhalb des bestehenden DRGSystems handele, sei das Instrument zügig umsetzbar.“
„Der Landtag fordert die Landesregierung auf,... mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln auf die Bundesregierung einzuwirken, dass das Pflegestellenförderprogramm... zur kurzfristigen Unterstützung des Pflegepersonals von 660 Millionen € auf mindestens 2 Milliarden € angehoben wird.“
Es ist zunächst zu prüfen, inwieweit die bisher zur Verfügung gestellten Mittel abgerufen und verwen
Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat im Dezember 2014 Eckpunkte für eine Reform vorgelegt, die nun in den Entwurf des Krankenhausstrukturgesetzes eingeflossen sind.
In der Vorlage wird Qualität als zentrales Kriterium bei der Krankenhausplanung eingeführt. Auch die Krankenhausvergütung soll sich an Qualitätsaspekten orientieren. So werden Zuschläge für eine gute Qualität gewährt, Abschläge drohen hingegen bei Qualitätsmängeln.
Neu aufgelegt wird ein Förderprogramm für Pflegestellen im Volumen von insgesamt 660 Millionen € in den Jahren 2016 bis 2018. Ab 2019 sollen dauerhaft 330 Millionen € pro Jahr bereitstehen, um den für die Krankenhausplanung zuständigen Ländern mehr Mittel in die Hand zu geben – Strukturfonds in Höhe von 500 Millionen € gespeist aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds. Auf diese Weise sollen voraussichtlich 6.350 neue Stellen geschaffen werden – nur für die Pflege am Bett. Die Länder sollen einen Beitrag in gleicher Höhe beisteuern, sodass 1 Milliarde € zur Verfügung stünden, die zum Ausbau von Überkapazitäten und zur Konzentration von Versorgungsangeboten genutzt werden.
Zum Schluss möchte ich noch aus einem Schreiben des Betriebsrates der Sozial-Holding der Stadt Mönchengladbach an Frau Ministerin Steffens zitieren: „Wir wollen und können so nicht mehr arbeiten. Die Arbeit macht uns krank im wahrsten Sinne des Wortes.“
Wir müssen den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen in den Pflegeeinrichtungen und damit auch den Pflegebedürftigen helfen, und das bedeutet vor allem auch, dass diese Menschen personell entlastet werden. Das will der Bundesminister mit dem Krankenhausstrukturgesetz und auch mit dem Pflegestärkungsgesetz II umsetzen.
Vielen Dank, Herr Burkert. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erteile ich Herrn Kollegen Ünal das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Wie andere Kolleginnen und Kollegen auch, hatte ich heute Gelegenheit, mit den Pflegenden vor dem Landtag über ihre Probleme zu diskutieren. Von hier aus möchte ich besonders die Familienangehörigen, die 70 % der Pflegeleistungen in der Altenpflege erbringen, und die professionellen Mitar
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Piraten haben mit ihrem Antrag sicher ein wichtiges Thema angesprochen. Allerdings sind die in ihrem Antrag geforderten Maßnahmen nicht geeignet, diesem Personalmangel – besonders im Bereich der Krankenhäuser – wirksam zu begegnen.
Die ausreichende Ausstattung von Krankenhäusern mit Personal ist eine bundesweite Problematik, die nur bundeseinheitlich gelöst werden kann. Anhaltspunkte für diese Lösung finden wir im Entwurf des Krankenhausstrukturgesetzes, der auf den Ergebnissen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe von 2014 beruht.
Bereits jetzt ist vorgesehen, beim Bundesgesundheitsministerium eine Expertenkommission zu gründen. Das heißt, es hat keinen Sinn, auf der Landesebene eine Expertenkommission zu gründen, weil auf der Bundesebene diese Kommission auf der Planungsebene gegründet wird.
Diese Kommission muss auch den Pflegebedarf der demenzkranken Patientinnen und Patienten genau ermitteln. Dabei geht es auch um den Umgang mit den behinderten Menschen und darum, wie dies im DRG-System sachgerecht abgebildet werden kann. Im Moment werden nämlich besonders Demenzpatienten und schwer pflegebedürftige Menschen in der DRG-Abrechnung überhaupt nicht abgebildet. Das muss man aber ermitteln.
Allerdings bleibt festzuhalten, dass auch wir das im Gesetzentwurf der Bundesregierung enthaltene Pflegestellensonderprogramm in Höhe von 660 Millionen € alleine nicht für ausreichend halten. Deswegen hat der Bundesrat auf Initiative von NRW eine Verdoppelung dieser Mittel gefordert. Wir müssen jetzt abwarten, ob man mit diesem Sonderprogramm tatsächlich mindestens eine Notfalllösung finden kann. Deshalb ist der Bundesrat auch aktiv geworden, und wir unterstützen diese Vorgehensweise.
Sie haben es in Ihrem Antrag angesprochen: Die Investitionskostenförderung des Landes und die Personalkostenfinanzierung der Krankenkassen
haben überhaupt nichts miteinander zu tun. Frau Lück hat auch die Investitionskosten des Landes erwähnt, die zweckgebunden auf jede Personalfinanzierung nicht angewandt werden können, weil die Personalfinanzierung über die DRGs und über die Krankenkassen läuft.
So gesehen bringen Sie alles durcheinander. Hier wird jetzt auch über Pflegepauschalen geredet. Man muss genau sagen, ob wir über Altenpflege oder über Pflege im Krankenhaus reden. Denn das sind unterschiedliche Bereiche. Die Zuständigkeiten sind
anders, und die Voraussetzungen und – ich glaube – auch die Bedingungen sind ganz anders, besonders in NRW.
Sie wissen auch, was unsere Landesregierung seit fünf Jahren besonders in der Altenpflege geleistet hat. Das möchte ich nicht wiederholen. Aber ich stimme natürlich der Überweisung in den Fachausschuss zu und freue mich, dass wir in dieser Differenziertheit im Fachausschuss diskutieren und hoffentlich gute Ergebnisse erarbeiten können. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.