„Art. 97 Grundgesetz gewährleistet mit der Unabhängigkeit der Richter einen, wenn nicht den zentralen Baustein in der Architektur des Rechtsstaats: Es gibt keinen Rechtsstaat ohne eine rechtsprechende Gewalt durch unbeteiligte Dritte als Richter, und es gibt keine rechtsstaatliche Justiz ohne die Unabhängigkeit dieser Richter von den Einflussnahmen Dritter auf die Streitentscheidung – bei gleichzeitiger Bindung nur an das Gesetz.“
„Insofern ist die richterliche Unabhängigkeit Ausdruck der Gewaltenteilung …, zentrales Charakteristikum richterlicher Tätigkeit...“
„richtet sich gegen alle Versuche der Staatsgewalten, direkt oder indirekt auf die Entscheidungen konkreter Fälle Einfluss zu nehmen oder eine solche Einflussnahme zu ermöglichen...“
Ihre Lesart, dass die Richter sich einer politischen Bewertung der Gesetzgebung faktisch nicht gestellt hätten, ist eine Aufforderung zum Bruch dieser Ge
Selbst als die Linken hier im Parlament waren, habe ich einen solchen Satz in Vorlagen der Linken nicht gelesen.
Weil ich gerade Ihnen, Herr Dr. Paul, nicht unterstelle, dass Sie sich hier nicht auf die Verfassung verpflichtet fühlen, bitte ich Sie dringend, bei der Erstellung Ihrer Vorlagen mehr Sorgfalt walten zu lassen, damit wir nicht über diese grundsätzlichen Fragen hier im Parlament miteinander debattieren müssen. – Danke für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Für die CDU-Fraktion erteile ich Herrn Kollegen Hegemann das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Paul, wenn man sich mit dem Antrag beschäftigt, kann man ja sagen: Er hat durchaus akzeptable Züge; mehr Transparenz auch im Wissenschaftsbereich ist okay. – Sie fordern also die Transparenz, die uns Ihr Kollege Vizepräsident immer verwehrt hat. Das ist dann wohl eine andere Geschichte. Ich sage einmal: Wenn Transparenz, dann gilt sie natürlich für alle.
Ich kann aber nicht glauben, dass Sie den Antrag selbst gelesen haben, Herr Dr. Paul. Das glaube ich deshalb nicht, weil er nach meiner Einschätzung ein Novum in der Landtagsgeschichte darstellt. Ich gehöre dem Landtag schon etwas länger an, was auch nicht immer ein Vorteil sein muss, habe allerdings noch nie erlebt, dass ein Schriftstück mit einer Landtagsdrucksachennummer auf zwei Seiten zehn Rechtschreibfehler enthält.
So hätte das ausgesehen, wenn mein Lehrer das zu bewerten gehabt hätte. Das ist der Antrag der Piraten, in dem die Fehler rot angestrichen sind. Darüber sollten Sie vielleicht auch noch einmal nachdenken. Es wäre vielleicht gar nicht schlecht, einmal daran zu arbeiten.
Zweitens frage ich Sie: Wen wollen Sie denn jetzt damit beschäftigen? Das ist ein rein wissenschaftliches Thema. Sie haben hier auch aus dem Blickwinkel des Wissenschaftspolitikers gesprochen. Insofern müsste jetzt an und für sich mein Kollege Stefan Berger reden. Sie beantragen aber ausdrücklich die Überweisung in den Innenausschuss. Das müssen Sie mir einmal erklären; denn der Innenausschuss hat mit dieser Thematik überhaupt nichts zu tun. In seiner Weisheit ist der Ältestenrat Ihnen gefolgt. Er trifft kluge Entscheidungen. Sachlich nachzuvollziehen ist das aber überhaupt nicht.
Drittens – damit komme ich schon zum letzten Punkt –: Ihr Forderungskatalog ist offensichtlich mit heißer Nadel gestrickt. So wird in der Ziffer III.2 gefordert, „einen Änderungsvorschlag für das Informationsfreiheitsgesetz NRW vorzulegen, sodass die Informationsfreiheit auch Anwendung in den Bereichen Forschung und Lehre findet“. Bereits in der nächsten Beschlussziffer, nämlich Ziffer III.3, wird die Landesregierung aufgefordert, „dem Parlament umgehend einen Gesetzentwurf eines Transparenzgesetzes NRW vorzulegen“, das durch das Informationsfreiheitsgesetz NRW dann allerdings abzulösen ist.
Ich habe nichts dagegen, wenn Sie die Landesregierung in irgendeiner Form in Schwierigkeiten bringen wollen. Ich gestehe Ihnen sogar, ich hätte Spaß daran. Aber was sollen die denn jetzt machen? Das weiß doch kein Mensch! Wenn wir diesem Antrag irgendwann zustimmen, dann weiß kein Mensch, was gemacht werden soll. Soll das Informationsfreiheitsgesetz geändert werden, oder soll das Transparenzgesetz geändert werden? Sie sagen, das eine solle durch das andere ersetzt werden, fordern aber, dass beides geändert wird.
Doch, das ist Ihre Formulierung. Deshalb kann man Ihnen nicht verweigern – das tun wir natürlich auch nicht –, den Antrag zu überweisen, zur Not auch an den Innenausschuss. Aber ich glaube, den werden Sie nicht lebend wiedersehen.
Vielen Dank, Herr Kollege Hegemann. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erteile ich Frau Kollegin Dr. Seidl das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich noch einmal die Faktenlage schildern: Wir haben am 11. September 2014 nach einer sehr intensiven Debatte – das wissen wir alle – mit Hochschulvertretern, aber auch mit der Wirtschaft und den Unternehmen das Thema „Drittelmitteltransparenz“ ins Hochschulgesetz aufgenommen und vom Parlament verabschiedet. Das ist jetzt kein ganzes Jahr her.
Um es ganz deutlich zu sagen: Dabei haben wir versucht, die Hardlinerpositionen auf beiden Seiten in eine vernünftige Balance zu bringen – ob vollständige Alleinverantwortung und Interpretationshoheit auf der einen Seite oder bedingungslose Offenlegung von Forschungskooperation auf der anderen Seite.
Wer nicht sehen will, dass wir uns hier in einem Spannungsfeld befinden, nämlich zwischen dem legitimen gesellschaftlichen Anspruch auf Transparenz und dem ebenfalls berechtigten Interesse auch
der Unternehmen nach Wahrung ihres geistigen Eigentums, der hat den Anschluss an eine gesellschaftspolitische Diskussion verpasst, die im vergangenen Jahr außerordentlich differenziert geführt worden ist.
Künftig muss auch über abgeschlossene Forschungsvorhaben, die mit Drittelmitteln finanziert wurden, regelmäßig und öffentlich informiert werden. Die Rechte Dritter bleiben aber entsprechend dem Informationsfreiheitsgesetz gewahrt. Vor diesem Hintergrund hat jetzt auch das Oberverwaltungsgericht NRW seine Entscheidung in Sachen Forschungsvereinbarung zwischen der Uni Köln und der Bayer Pharma AG getroffen. Hier heißt es – ich zitiere –:
„Der Gesetzgeber habe bei der Ausgestaltung der Informationsfreiheit gerade auch im Verhältnis zur Wissenschaftsfreiheit einen weiten Gestaltungsspielraum. Diesen habe er verfassungskonform ausgefüllt.
Ich frage mich also, Herr Dr. Paul, was Ihre Intention ist. Wollen Sie die gerade abgeschlossene Debatte über den Transparenzparagrafen im HZG neu entfachen? Wir kennen die Diskussion alle. Wollen Sie sich einseitig auf die Seite der Drittmittelgegner schlagen? Und/oder wollen Sie möglicherweise aus unserer Sicht wichtige Kooperationen in der Drittmittelforschung gefährden, was Sie damit auch tun würden?
Ihr Antrag scheint mir aber eher ein schlecht gelungener populistischer Versuch zu sein, sich das Thema „Transparenz“ auf die Piratenfahne zu schreiben, denn mit einer vernünftigen Abwägung des Interessenausgleichs hat er nichts gemein.
Die Hochschulleitungen und die Wirtschaft, die anfangs gegen den neuen § 71a im Hochschulgesetz Sturm gelaufen sind, haben sich doch inzwischen mit dem Thema „Transparenz“ bei der Drittmittelforschung arrangiert, auch deshalb, weil wir eine vernünftige Lösung gefunden haben. So heißt es in einer Stellungnahme der Landesvereinigung der Unternehmensverbände vom 2. Mai 2014 – ich zitiere Teile daraus –:
„Die enge Kooperation der Hochschulen mit externen Partnern, insbesondere aus der Wirtschaft, ist für eine hochwertige Hochschullandschaft essentiell. …
Umso wichtiger ist es, diese Kooperationen nicht durch zusätzliche Hürden zu erschweren und damit aufs Spiel zu setzen. Bei Regelungen zur Transparenz solcher Kooperationen ist daher zu beachten, dass Forschungsvorhaben häufig sehr sensible Bereiche betreffen und eng mit Be
triebsgeheimnissen verbunden sind. Innovationsvorsprünge, die so erreicht werden, müssen geschützt werden. Wer mit Forschungsinvestitionen innovative Produkte und Prozesse entwickelt, darf nicht in Gefahr laufen, dass Wettbewerber diese Innovation durch Veröffentlichungen einfach ‚abgreifen‘. Mit dem Regierungsentwurf ist hierzu eine sachgerechte Regelung gefunden, die zu begrüßen ist.“
Ich finde, auch diese Betrachtungsweise darf man nicht einfach ausblenden, Herr Paul, bei allem Verständnis für ein höchstmögliches Maß an Transparenz und auch Information.
Das aktuelle Hochschulgesetz bringt aus unserer Sicht beide Interessenlagen miteinander in Einklang.
Aber ich finde, wir sollten die jetzt gefundene Transparenzregelung vielleicht nach einem angemessenen Zeitraum noch einmal evaluieren und prüfen, ob sie gewünschte Wirkung entfaltet. Wir könnten dann im Ausschuss über die konkreten Ergebnisse gemeinsam beraten. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Dr. Seidl. – Es liegt, wenn Sie noch einen Moment hierbleiben, eine Kurzintervention von Herrn Dr. Paul vor.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Liebe Frau Seidl, ich fand es bemerkenswert und schön, dass Sie noch einmal herausgestellt haben, dass es bei uns tatsächlich um eine Abwägung geht. Ich bin 1988 bis 1993 erst als Junior- und dann als Senior-Researcher in zwei EUgeförderten Forschungsprojekten unterwegs gewesen. Dabei waren renommierte Universitäten, in einem Projekt 13 Partner von Porto bis Glasgow, im Übrigen auch Messerschmitt-Bölkow-Blohm und die Daimler-Benz AG.
In diesem Projekt wurden sensible Daten bearbeitet. Für einen Datensatz war ich sogar selber verantwortlich; es handelte sich um anonymisierte Daten von Krebspatienten. Das ist problemlos möglich. Und die EU veröffentlicht vor dem Start dieses Forschungsprogramms das Budget, die gesamten Partner und den Gegenstand. Es ging um den Test von KI-Algorithmen.
Daimler-Benz – es gibt ja immer diese Angst, dass die Unternehmen dann nicht mehr mitmachen würden, dass wir Innovationen behindern würden – hat einen Confidential-Anspruch auf ihren Datensatz erhoben. Den haben die uns gegeben und nicht gesagt, was es ist. Damit kann man arbeiten, und die EU muss das sogar tun.
sollten das auch tun, und zwar vorher. Bei der EU gibt es eine Bestimmung, die besagt, das seien begrenzte Fördermittel. Die anderen Bewerber, die bei den Fördermitteln leer ausgegangen sind, müssen ja wissen können, was die anderen machen. Das, finde ich, gehört zu einer offenen Wissensgesellschaft.
Auf der anderen Seite fände ich es viel wichtiger, wenn man etwas gegen Wirtschaftsspionage tun würde. Das sind meine zwei Punkte dazu.
Vielen Dank, Herr Dr. Paul, auch dafür, dass Sie diese Intervention angemeldet haben. – Ich glaube, ich habe alles dazu gesagt. Denn wir haben im Grunde diese Abwägung zwischen Transparenz und öffentlichem Interesse sehr intensiv mit allen Beteiligten in verschiedenen Anhörungen im Landtag, aber auch an den Hochschulen vorgenommen. Wir sind Schritt für Schritt durchgegangen: Was sind eigentlich die Ängste auf beiden Seiten?
Klar ist, dass es einen legitimen Anspruch auf Transparenz geben muss. Der wird aber aus unserer Sicht durch die jetzige Gesetzeslage umgesetzt, indem immer, auch im Anschluss, informiert werden muss. Das heißt, wir können von der RWTH Aachen auch im Anschluss wissen: Woran ist in den vergangenen Jahren geforscht worden? Mit wem ist geforscht worden – der Name –, und worüber ist geforscht worden? Denn auch das Thema muss angesetzt werden.