Da sage ich auch ganz deutlich: Eine Unterstützung der digitalen Wirtschaft kann nicht lauten, dass die Landesregierung blind einfach flächendeckend fünf Hubs einrichtet und so für eine weitere Zersplitterung der doch oftmals brachliegenden Ressourcen sorgt. Wir schlagen daher vor, zunächst eine Region für eine Clusterbildung zu identifizieren, die über eine geeignete Infrastruktur verfügt, um die Ressourcen dort zu bündeln und positive Effekte für die Start-up-Szene zu erzielen.
In Berlin verstärken sich die Effekte der Start-upSzene mittlerweile aus sich selbst heraus. In NRW hingegen – so der Eindruck – haben wir bestenfalls ein zartes Pflänzchen, welches man dadurch wachsen lassen möchte, dass man es genau dort mit Wasser versorgen will, wo es noch gar keine Wurzeln hat.
Deshalb fordern wir zunächst die Konzentrierung der Ressourcen auf einen Punkt, um nach einer positiven Entwicklung sukzessive darauf aufbauend andere Regionen mit einem entsprechenden Cluster zu erschließen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Zuhörer! Mit dem vorliegenden Antrag möchte die CDU-Fraktion offensichtlich ihre Reihe von Anträgen zum Themenfeld „Gründer und Start-ups“ fortsetzen –
diesmal mit einem Schwerpunkt auf dem digitalen Wandel und den durch ihn verursachten Strukturwandel.
Der Versuch, dabei zu unterstellen, dass hier vonseiten der Landesregierung Nachholbedarf bestünde, lief erst bei der kürzlich im Wirtschaftsausschuss stattgefundenen Anhörung zum Thema „Gründer“ vollkommen ins Leere. Als Tiger gestartet, als Bettvorleger gelandet!
So bestätigten in der Anhörung sowohl Handwerkskammer als auch IHK, NRW.BANK sowie Förderbank NRW, dass NRW gut aufgestellt ist.
Mit dem vorliegenden Antrag wird die These aufgestellt, dass in NRW ein Hotspot für Start-ups erforderlich sei, um sich erfolgreich in der Gruppe der führenden Bundesländer behaupten zu können.
Da werden Metropolen – wenn Sie einmal zuhören, dann können Sie auch der Argumentation folgen – wie Berlin und das Flächenland Bayern mit nur wenigen Städten über 100.000 Einwohnern mit NRW verglichen. Im Gegensatz zu den beiden Bundesländern verfügt NRW über eine auf zahlreiche Regionen verteilte Wirtschaftsstruktur mit unterschiedlichen Schwerpunkten.
Daneben zeichnet sich NRW dadurch aus, dass sowohl Hochschulstandorte als auch außeruniversitäre Einrichtungen ebenso über das ganze Land verteilt sind, aus denen wiederum häufig erfolgreiche Start-ups ausgegründet werden. Diese Ausgründungen profitieren sowohl von der vielfältigen
wirtschaftlichen als auch wissenschaftlichen Infrastruktur und generieren sehr wohl die im Antrag angemahnten Synergie- und Emergenzeffekte.
Aus diesen Gründen wird gerade der vom Land gewählte Ansatz, bis zu fünf Hubs aufzubauen, dieser besonderen Struktur unseres Landes gerecht. Die Konzentrierung auf einen einzigen Hub oder Hotspot, wie im Antrag gefordert, würde sich im Gegenteil kontraproduktiv auswirken.
Vollkommen außer Acht lässt der Antrag, dass die Landesregierung die digitale Wirtschaft bereits mit weiteren Maßnahmen unterstützt, wie zum Beispiel Digitaler Wandel NRW – Networks, Unterstützungsmaßnahmen für Netzwerke der digitalen Wirtschaft –, Summit, ein jährlicher Kongress als „Tag der Digitalen Wirtschaft“, und First fair, eine Unterstützung von Messeauftritten für Start-ups.
Außerdem befinden sich gerade gemeinsame Projekte von Land und NRW.BANK in Prüfung, nämlich ein Beteiligungsprogramm der NRW.BANK, das Startkapital für digitale Gründer bereitgestellt, und ein Programm für Venture-Kapitalinvestitionen der NRW.BANK für die spätere Start-up- und Wachstumsphase. Es wird also viel getan!
Wir haben es in NRW nicht mit einer Zersplitterung der Start-up-Landschaft zu tun, sondern mit einer Stärkung und Strukturierung.
Ich hoffe, wir werden im Ausschuss eine konstruktive Debatte haben. Angesichts der Wortbeiträge der beiden Herren dort vorne bin ich aber skeptisch. – Danke.
Vielen Dank, Frau Kollegin Müller-Witt. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Frau Kollegin Dr. Beisheim.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Müller-Witt hat ganz zu Recht darauf hingewiesen, dass dieser Antrag die Fortsetzung einer ganzen Antragsserie ist. Wir haben auch in der letzten Anhörung darüber diskutiert.
Herr Stein – Sie waren ja dabei –, Sie hätten diesen Antrag besser vorbereiten und berücksichtigen sollen: Es ist darauf hingewiesen worden, dass der Begriff „Start-up“ zu definieren ist, damit man in den
zukünftigen Diskurs über das Thema „Gründungsförderung“ auch die nötige Differenziertheit hineinbringt.
Ja. Im Endeffekt ist es so, dass man, wenn man über das Thema „Start-ups“ redet, diese folgendermaßen definiert: Es sind junge Unternehmungen in der Gründung; sie haben eine innovative Geschäftsidee; sie sind auf schnelles Wachstum ausgelegt; der Einsatz von Fremdkapital ist hoch, und sie haben ein hohes Risikopotenzial.
Falls Sie diese Definition im Kopf haben, wenn Sie speziell über Start-ups reden, muss ich Ihnen entgegenhalten: Sie haben 80 % der Gründungen in Nordrhein-Westfalen außen vor gelassen. Das sind nicht meine Zahlen, sondern Sie können sie bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG nachlesen. Herr Stein, das sollten Sie in Zukunft vielleicht berücksichtigen, wenn Sie uns hier mit weiteren Anträgen zu diesem Thema quälen wollen.
Ich hatte jetzt die Gelegenheit, mich mit den Wirtschaftsjunioren, die bei uns waren, auszutauschen, auch zu Ihrem Antrag. Ich wurde darauf hingewiesen – auch von denjenigen, die Unternehmen haben –, dass sie sich, wenn der Begriff „Start-up“ verwendet wird, außen vor fühlen; denn sie verbinden damit neben der Innovationsfähigkeit auch die Begriffe „Gründung“, „Gründungskultur“ und vor allem „Solidität“. Auch das ist für uns eine wichtige Komponente, gerade wenn wir über Gründungsförderung reden wollen.
Ich darf Sie an den Vertreter der Start-up-Szene erinnern, von dem ich sagen würde, er ist ein klassischer Vertreter. Ihm ist der Satz herausgerutscht – sinngemäß –: Ich möchte in einem StandardGewerbegebiet in Nordrhein-Westfalen nicht tot über dem Zaun hängen. – Da haben wir sicherlich einmal kurz schlucken müssen, aber im Endeffekt ist es so: Diese Szene braucht ein gewisses Umfeld. Aber, wie gesagt, neben einem gewissen Umfeld bedarf es zur Steigerung von Innovationsfähigkeit auch einer gewissen Solidität.
Die Frage ist, ob wir den Vorsprung, den die USA bei den Business-to-Customer-Anbietern haben, aufholen können oder ob wir da hinterherhecheln. Aus meiner Sicht ist der Ansatz, den die Landesregierung gewählt hat, nämlich sich auf die eigenen Stärken zu besinnen, bei der Entwicklung der Digitalisierungsstrategie der richtige.
Aber Ihnen geht es in Ihrem Antrag darum, dass Sie genau die Digitalisierungsstrategie beanstanden, die gefahren wird und die dazu geführt hat, dass es in Nordrhein-Westfalen nicht nur eine Konzentration gibt, sondern mehrere Vernetzungsbereiche geben wird. Ich kann Ihnen die Veröffentlichung von KPMG gern zukommen lassen; denn dort ist das skizziert worden.
Deutschland, und gerade Nordrhein-Westfalen, ist das Land vieler Weltmarktführer, und es ist auch das Land von Business-to-Business-Anbietern im Bereich der Industrie. Das genau ist NordrheinWestfalens Stärke, das genau ist der Ansatz, mit dem man die Digitalisierungsstrategie aufzusetzen hat – und das ist auch geschehen.
Es geht um die Vernetzung in allen Bereichen. Es geht auch um die Vernetzung in den Bereichen, die Sie nach Ihrer Definition als „altbacken“ bezeichnen würden. Ja, ich habe auch gegründet, aber es war keine neue, innovative Idee, sondern ich bin Anbieter für Dienstleistungen in der Industrie.
Deshalb muss man sich auch überlegen, differenziert vorzugehen und bei seinen Anträgen etwas mehr Sorgfalt walten zu lassen. Aber ich hoffe, dass wir im Ausschuss im Laufe der weiteren Debatte darüber eine Verständigung darüber hinbekommen, was wir hier – vielleicht gemeinsam – als „Start-up“ definieren.
Ich glaube, Sie werden dann auch erkennen, dass die Strategie, die in Nordrhein-Westfalen gefahren wird, die richtige ist. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der vergangenen Woche hat das Statistische Landesamt eine besorgniserregende Zahl veröffentlicht: Wirtschaftswachstum in Nordrhein-Westfalen im ersten Halbjahr 2015: 0,3 %. Das Wirtschaftswachstum ist also nahezu zum Erliegen gekommen.
Nach Sachsen-Anhalt ist Nordrhein-Westfalen das leistungsschwächste Bundesland. Andere Bundesländer zeigen, dass es besser geht. Das heißt: Dort steigt – im Gegensatz zu Nordrhein-Westfalen – der Wohlstand der Bürgerinnen und Bürger.
Die langanhaltende Wachstumsschwäche hat erhebliche Auswirkungen. Es fehlen Arbeitsplätze. Nicht ohne Grund hat Nordrhein-Westfalen die höchste Arbeitslosenquote aller westdeutschen Flächenländer und steht seit Kurzem sogar schlechter da als Thüringen. Es fehlen Steuereinnahmen. Es fehlen Investitionen in Bildung oder Infrastruktur.