Beschlüsse des Bund-Länder-Gipfels zur Flüchtlingspolitik vom 24. September 2015 konsequent umsetzen: Asylpolitik neu ausrichten und Kommunen finanziell entlasten
Der Chef der Staatskanzlei hat mir mit Schreiben vom 28. September 2015 mitgeteilt, dass die Landesregierung beabsichtigt, den Landtag in der heutigen Plenarsitzung zu den Ergebnissen und Konsequenzen der Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder zur Flüchtlingspolitik vom 24. September 2015 zu unterrichten.
Die Unterrichtung erfolgt durch Frau Ministerpräsidentin Hannelore Kraft. Frau Ministerpräsidentin, ich erteile Ihnen das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Es ist ziemlich genau vier Wochen her, dass ich an dieser Stelle eine Unterrichtung zum Thema Flüchtlinge gegeben habe. Seitdem hat Nordrhein-Westfalen etwa 54.000 Flüchtlinge – Kinder, Frauen und Männer – zusätzlich aufgenommen.
Das zeigt: Wir stehen weiter vor einer großen Herausforderung. Aber zugleich stimmt auch, dass in diesen Wochen auf allen politischen Ebenen Schritte unternommen worden sind, um die Herausforderung besser zu bewältigen.
Ich möchte heute den Landtag darüber informieren, welche Beschlüsse und Weichenstellungen es gerade in der vorigen Woche auf europäischer und Bundesebene gegeben hat und welche Bedeutung diese dann konkret für Nordrhein-Westfalen haben werden.
Klar ist: Alle Anstrengungen von Ländern und Kommunen, die vielen Flüchtlinge menschwürdig aufzunehmen und in die Gesellschaft zu integrieren, stoßen an Grenzen, wenn es nicht gelingt, die Krisenherde der Welt zu entschärfen und die europäische Flüchtlingspolitik solidarisch neu auszurichten. Länder und Kommunen können hier wenig allein ausrichten. Hier ist vor allem auch der Bund gefordert.
Eine dauerhafte Lösung kann nur gelingen, wenn die Krisenregionen selbst stärker als bisher in den Blick genommen werden. Das bedeutet konkret: Bekämpfung der Fluchtursachen in den Herkunftsländern der Flüchtlinge, Perspektiven für die Menschen in den Krisenregionen, Sicherung einer angemessenen Versorgung der Flüchtlinge in den Einrichtungen der Krisenregionen und Stabilisierung der Transitländer.
Meine Damen und Herren, ich bin deshalb froh über neue und verschärfte diplomatische Initiativen im Syrienkonflikt am Rande der UNO-Vollversammlung in New York.
Ich halte es für wichtig, dass der Bund auf dem Flüchtlingsgipfel am 24. September ausdrücklich zugesagt hat, sein politisches Engagement auf diesem Feld zu verstärken und die entsprechenden Mittel auch aufzustocken.
Ich verhehle nicht, dass ich mir angesichts der Nachrichten aus Kundus große Sorgen mache. Wir haben heute noch den Parlamentarischen Abend der Bundeswehr. Ich sehe diese Entwicklungen immer aus zwei Blickwinkeln, da ich mit vielen Soldatinnen und Soldaten gesprochen habe, die dort ihren Dienst getan haben und stolz darauf waren, dieses Land ein Stückchen mehr vorangebracht zu haben. Und wenn die die Bilder sehen, dass dort jetzt die Taliban die Herrschaft über Kundus übernommen haben, dann ist das die eine schmerzliche Nachricht. Die andere ist, dass auch von dort noch mehr Flüchtlinge zu erwarten sind.
Alles das sind Nachrichten, die mir und uns allen sehr zu Herzen gehen und wo deutlich wird, dass wir mehr Diplomatie, mehr Initiativen brauchen, um miteinander die Krisenherde der Welt in eine vernünftige Richtung weiterentwickeln zu können.
Auch die Beschlüsse des Europäischen Rates und des Rates der Europäischen Innenminister aus der vergangenen Woche sind, wie ich sagen möchte, wichtige erste Schritte.
Ich denke an die Aufstockung der Mittel für eine bessere Versorgung der Flüchtlinge in der Krisenregion. Ich denke an die Errichtung von sogenannten Hotspots – die sollen bis Ende November fertig sein – an den Außengrenzen der Europäischen Union dort, wo besonders viele Flüchtlinge ankom
men. Ich denke an die Einigung über die Verteilung von 120.000 Flüchtlingen in ganz Europa, die nun gelungen ist.
Auch deshalb sage ich deutlich: Das kann nur ein erster Schritt auf dem Weg zu einer vernünftigen Verständigung sein. Das wird schon allein an Folgendem deutlich: Dort werden 120.000 Flüchtlinge über Europa verteilt, und NRW hat in diesem Jahr allein schon mehr als 165.000 Flüchtlinge aufgenommen. Hier ist Europa weiter gefordert, eine größere Solidarität auch möglich zu machen.
Ich komme zu den Ergebnissen des Gesprächs der Ministerpräsidenten der Länder mit der Bundeskanzlerin und dem komplett anwesenden Kabinett am 24. September. Ich habe bei der letzten Unterrichtung hier deutlich gemacht, dass das A und O, dass der wichtigste Beitrag für Länder und Kommunen schnellere Asylverfahren sind.
Darum hat die Zusage des Bundes großes Gewicht, Asylverfahren nunmehr endlich auf durchschnittlich drei Monate zu verkürzen, die noch nicht bearbeiteten Fälle abzuarbeiten und den Zeitraum zwischen Registrierung und Antragstellung erheblich zu verkürzen. Im Jahre 2016 soll es von der Registrierung bis zur Entscheidung maximal noch fünf Monate dauern.
Ich wünsche dem neuen Chef des BAMF – dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge – viel Glück bei dieser Aufgabe, weil das ein wichtiger Schritt wäre, unsere Situation vor Ort konkret zu entlasten.
Am besten ist das, wenn es gelingt, für die Kommunen, aber es ist auch gut für die Asylsuchenden selbst. Je schneller wir mit der Integration beginnen können, desto besser ist es. Umgekehrt müssen auch diejenigen, die keinen Anspruch auf Asyl haben, rasch Klarheit darüber haben, dass sie unser Land wieder verlassen müssen. Das ist dann zugleich auch ein Signal an die Menschen in deren Heimatländern, dass es sich nicht lohnt, Hab und Gut aufzugeben, um später ohne Asylperspektive in Deutschland quasi vor dem Nichts zu stehen.
Schnellere Verfahren sind auch deshalb so wichtig, weil die Situation in den Erstaufnahmeeinrichtungen dadurch entspannt werden könnte. Es ist doch klar, dass Spannungen wachsen und Konflikte ausbrechen, wenn Menschen völlig unterschiedlicher Herkunft und Erfahrungswelt auf engstem Raum zusammenleben. Die Situation wird sich im Winter sicherlich noch einmal verschärfen. Wenn man Flüchtlingsunterkünfte heute besucht, sieht man, dass sich diejenigen, die dort zurzeit wohnen, sehr viel draußen aufhalten. Wenn es kälter wird, wird das alles noch einmal sehr viel schwieriger.
Aber ich sage auch: Nichts kann Gewalt, auch nicht in solchen Unterkünften, rechtfertigen. Alle, die zu uns kommen, müssen wissen, dass bei uns das friedliche Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher Herkunft und unterschiedlicher Religion höchsten Wert besitzt, dass Gesetze und Werte gelten und wir sie verteidigen und durchsetzen werden, meine Damen und Herren.
Ich halte es übrigens nicht für sinnvoll – um das auch zu sagen –, dass wir in den Flüchtlingsunterkünften nach Ethnien oder Religionen unterteilen; denn es muss von Anfang an klar sein, dass bei uns ein Zusammenleben von Ethnien und auch Religionen einen großen Wert besitzt. Und das müssen auch diejenigen, die zu uns kommen, hier sofort leben.
Meine Damen und Herren, ich habe auch immer gesagt: Das A und O sind die schnellen Asylverfahren. Und ich habe immer gesagt: Es kann nicht sein, dass Kommunen und Länder die Kosten, die mit der Unterbringung, der Versorgung und der Integration der Flüchtlinge verbunden sind, alleine tragen.
Darum ist es neben der Perspektive auf schnellere Verfahren ein zweiter wesentlicher Erfolg des Gesprächs der vergangenen Woche, dass der Bund nun endlich angemessener als früher seiner finanziellen Verantwortung nachkommt. Wir haben uns darauf verständigt, dass sich der Bund im Sinne einer Verantwortungsgemeinschaft jetzt dauerhaft, strukturell und dynamisch an den Flüchtlingskosten beteiligt, und zwar durch eine Pauschale je Flüchtling. Darum haben wir lange und intensiv gerungen.
Ab 2016 wird sich der Bund dann mit einer monatlichen Pauschale von zunächst 670 € beteiligen. Außerdem erhalten die Länder für Antragsteller, die nicht als politisch Verfolgte oder Bürgerkriegsflüchtlinge anerkannt wurden, für einen Monat ebenfalls noch einmal eine pauschale Erstattung von 670 €.
Aber alle drei Faktoren, die jetzt genannt sind, sind variabel: Die 670 €, die als monatlicher Grundwert angenommen sind und die aus den Asylbewerberleistungszahlen 2014 stammen, sind variabel. Die Zahl der Flüchtlinge ist variabel; das heißt: je mehr Flüchtlinge da sind, desto mehr Geld wird es geben. Und die Zahl der Monate der Bearbeitungsdauer wird in einer Istabrechnung sozusagen variabel daneben gelegt.
Das bedeutet: Wenn der Bund es nicht schafft, die Verfahren zu beschleunigen, wird es für ihn sehr teuer. Insofern sind wir alle davon überzeugt, dass die intrinsische Motivation noch höher ist, diese Verfahren endgültig zu beschleunigen. Ich glaube, dass das eine gute Lösung ist, die wir dort erzielt haben.
Was das für Nordrhein-Westfalen finanziell bedeutet, darauf werde ich gleich noch einmal zurückkommen.
Meine Damen und Herren, schnelle Asylverfahren, eine größere finanzielle Beteiligung des Bundes – das sind positive Ergebnisse. Ich mache auch keinen Hehl daraus, dass wir es als Landesregierung begrüßen, dass die ursprünglich geplanten massiven Verschärfungen des Asylrechts von der Mehrheit der Länder verhindert wurden.
Ich bleibe bei meiner Einschätzung, dass wir ein gutes Asylgesetz haben, dass nur eines unserer Probleme ist, dass wir viele Zuwanderungen über das Asylgesetz bekommen, weil wir kein vernünftiges Zuwanderungsgesetz haben. Daran werden wir weiterhin arbeiten.
In der Debatte vor vier Wochen gab es auch Wortmeldungen zu der Frage, was denn dringend geändert werden müsse. Ein wesentlicher Punkt, der genannt worden war, war das berühmte Taschengeld im Rahmen der Erstunterbringung der Flüchtlinge.
Wir haben jetzt einen Passus gefunden, in dem deutlich wird, dass Sachleistungen gezahlt werden, solange das bürokratisch vertretbar ist; ich sage das jetzt mal mit meinen Worten. Das ist eine vernünftige Lösung. Wenn man nämlich ausschließlich Sachleistungen geben würde – das bestätigen uns ja auch die CDU-Oberbürgermeister, -Bürgermeister und -Landräte –, käme man zu einer völligen bürokratischen Überforderung der Kommunen. Das werden wir in Nordrhein-Westfalen nicht tun. Auch das sage ich klar an dieser Stelle.
Ich halte auch die Signalwirkung schneller Asylverfahren für wirksamer als die getroffene Vereinbarung, nach der Albanien, Kosovo und Montenegro zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt werden sollen. Wir haben unsere Bedenken zurückgestellt, nachdem die Bundesregierung zugestimmt hatte, sich aktiv für die Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Situation der Minderheiten im Westbalkan einzusetzen. Die Liste der sicheren Herkunftsstaaten soll alle zwei Jahre überprüft werden.
Besonders wichtig ist hier aber: Wir haben in den Verhandlungen durchgesetzt, dass für Angehörige der Staaten des Westbalkans nunmehr Möglichkeiten der legalen Migration zur Arbeitsaufnahme in Deutschland geschaffen werden. Das ist ein Vorgriff auf ein Zuwanderungsgesetz. Das ist das richtige Signal, gerade auch in die Länder dieser Region.
Das bedeutet konkret: Wer einen Arbeits- oder Ausbildungsvertrag mit tarifvertraglichen Bedingungen vorweisen kann, soll arbeiten oder eine Ausbildung beginnen dürfen. Das ist nichts anderes als der Einstieg in ein Zuwanderungsgesetz.
Ich sage auch ganz klar: Wir können nicht schnellere Asylverfahren fordern, wenn wir nicht bereit sind, im Falle von ablehnenden Bescheiden konsequent darauf zu bestehen, dass abgelehnte Bewerberinnen und Bewerber unser Land wieder verlassen. Wir haben darum am 24. auch vereinbart, dass Bund, Länder und Kommunen verstärkt zusammenarbeiten werden, um bei jeder vollziehbaren Ausreisepflicht zügig eine Rückführung zu veranlassen.