Protokoll der Sitzung vom 01.10.2015

Herr Minister, würden Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Schulz zulassen?

Gerne.

Vielen Dank. – Herr Minister Jäger, sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass die hier der Debatte zugrunde liegende Prognosezahl von 800.000 am 19. August des Jahres, also Mitte August, verkündet worden ist und meine Aussage sich exakt auf diese Prognosemitteilung des Innenministers der Bundesrepublik Deutschland bezogen hat?

Bitte schön, Herr Minister.

Das nehme ich zur Kenntnis, Herr Schulz. Es stimmt trotzdem. Schauen Sie einmal mit Ihrer Glaskugel bei uns vorbei – oder in jedem anderem Innenministerium, zum Beispiel beim Bundesinnenminister. Sie wären mit Ihrer Prognosefähigkeit heiß begehrt.

(Dietmar Schulz [PIRATEN]: Der war gut!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, um es deutlich zu sagen: Herr Schulz, in der Tat ist zurzeit nicht genau ermittelbar, wie viele Flüchtlinge sich in Deutschland befinden. Es ist nicht prognostizierbar, wie viele noch nach Deutschland kommen und wie groß damit der nordrhein-westfälische Anteil werden wird.

Mit dem dritten Nachtragshaushalt nähern wir uns eher der tatsächlichen Zahl, wissen aber, dass wir einen Puffer brauchen. Deshalb wäre es gut, wenn Sie gleich dem dritten Nachtragshaushalt zustimmen, der noch einmal einen Puffer von 130 Millio

nen € an Verstärkungsmitteln vorsieht, die wir auch dringend brauchen werden, wenn sich die Zahlen so weiterentwickeln werden.

Meine Damen und Herren, was mir Sorgen bereitet, ist die Tatsache, dass wir jeden Tag darum ringen, in diesem Land Obdachlosigkeit für Flüchtlinge zu verhindern. Gestern Abend ist das den Hamburger Kollegen nicht mehr gelungen. Dort hatten einige Hundert Flüchtlinge letzte Nacht kein Dach über dem Kopf.

Deshalb danke ich Herrn Stotko ausdrücklich, der die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gelobt hat, die in den Kommunen, in den Hilfsorganisationen, aber auch in den Bezirksregierungen und bei mir im Ministerium Großartiges leisten. Deshalb haben wir es geschafft, bisher noch jeden Flüchtling so zu versorgen, dass er ein Dach über dem Kopf und eine warme Mahlzeit im Bauch hat. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister Jäger. – Für die CDU-Fraktion spricht Herr Dr. Optendrenk.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir bleiben dabei, dass der Nachtrag jetzt notwendig und sinnvoll ist. Wenn aber alleine die Tatsache, dass wir hier am Rednerpult eine Erwartungshaltung für die Zukunft zum Ausdruck bringen, nämlich für die weitere Ausgestaltung des Haushaltes 2016, der hier noch in der Beratung ist, dazu führt, dass ein Finanzminister anfängt, sich hier in Beschimpfungen darüber zu ergehen, was die in der Opposition denn für vaterlandslose Gesellen seien, dann haben Sie, Herr Minister, wie ich finde, Ihre Hausaufgaben nicht gemacht.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Dann muss man sehr deutlich zu der Einschätzung kommen, dass Sie auch gar nicht vorhaben, mit der Ergänzungsvorlage, die Sie im November vorlegen wollen, Ihre Hausaufgaben noch zu machen. Das ist das, was wir kritisieren, Herr Minister. Sie haben jetzt bitte große und kleine Kartoffeln zu unterscheiden. Sie haben diesem Parlament Vorschläge zu unterbreiten, wie man das, was an Herausforderungen vorhanden ist, im Haushalt umsetzen kann. Wenn Sie das nicht tun, dann nehmen Sie Ihre Verantwortung als Landesregierung insgesamt nicht ernst.

(Beifall von der CDU und Ralf Witzel [FDP])

Das ist ein Unterschied zu der Sachfrage, bei der wir mit dem Innenminister hier einer Meinung waren. Der finanzpolitische Teil muss auch stimmen, Herr Minister, nicht nur der kommunikative.

Wenn wir an dieser Stelle über den Haushalt reden, dann haben Sie deshalb die Probleme mit dem Haushalt insgesamt, weil Sie im Moment nicht wissen, was Sie mit den Steuereinnahmen machen sollen und ob Sie eventuell noch einen vierten Nachtrag auf den Weg bringen, um vielleicht einige Ausgaben des Jahres 2016 vorzuziehen, damit die fallende Linie kommunikativ noch vermittelt werden kann.

Wenn Sie die Prognose anstellen, was der Haushalt 2016 bringen wird, dann wissen Sie, dass die Lasten ganz erheblich werden. Da Sie immer sehr kommunikativ unterwegs sind und es besonders wichtig finden, dass die fallende Linie gegeben ist und dass wir in diesem Jahr besonders sorgsam mit dem Geld umgehen, kann ich mir vorstellen, was sich in Ihrem Kopf gerade abspielt.

Dazu passt dann auch die Sache mit den Rücklagen. Sie sagen uns, wir hätten ein böses Verfassungsgerichtsurteil erwirkt, sodass Sie keine Rücklagen mehr bilden dürften. Doch, Sie dürfen Rücklagen bilden, und zwar aus Überschüssen – aber eben keine kreditfinanzierten Rücklagen, und darum geht es.

(Beifall von Christian Möbius [CDU])

Andere haben Rücklagen, weil sie Überschüsse bilden.

Das Verfassungsrecht gilt auch in NordrheinWestfalen, und es gilt auch für Sie – auch wenn es Ihnen vielleicht nicht passt.

(Beifall von Christian Möbius [CDU] und Ro- bert Stein [CDU])

Ich will aber noch einen Gedanken zu dem äußern, was die Ministerpräsidentin Anfang September zum Thema „unbürokratisch“ und zur Suche nach pragmatischen Lösungen gesagt hat.

Ich möchte anregen, dass alle Ressorts der Landesregierung und vielleicht auch die Ministerpräsidentin und der Finanzminister darüber nachdenken, ob unbürokratische Hilfe nicht auch heißen kann, Förderprogramme der NRW.BANK so zu verschlanken und zu entschlacken, dass Dinge, die in normalen Zeiten selbstverständlich möglich sind, den Kommunen leichter gemacht werden – ob das die Kombination mit KfW-Programmen im Wohnungsbau mit 100-%-Förderung ist oder ob das der Verzicht auf Standards ist, die eben nicht den Brandschutz betreffen, sondern beispielsweise

Stellplätze für Asylbewerberheime. Damit müssen wir jetzt vielleicht alle miteinander pragmatisch umgehen.

Wenn Sie diese Anregung bitte noch mitnehmen, werden Sie auch keinen Zweifel daran haben, dass diese Opposition hier im Landtag konstruktive Arbeit leistet.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Optendrenk. – Verehrte Kolleginnen und Kollegen, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wir sind am Schluss der Aussprache und kommen nun zu den Abstimmungen. Es sind insgesamt sechs Abstimmungen, die wir jetzt hier bewältigen müssen.

Erstens stimmen wir über den Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP Drucksache 16/9894 ab. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 16/9894 von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP einstimmig angenommen.

Zweitens stimmen wir über den Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP Drucksache 16/9895 ab. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Auch der Änderungsantrag Drucksache 16/9895 der Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP ist einstimmig angenommen.

Drittens stimmen wir über den Änderungsantrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 16/9893 ab. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist dieser Antrag mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der CDU, der FDP und der Piraten angenommen.

Viertens rufe ich den Gesetzentwurf zum Dritten Nachtragshaushaltsgesetz 2015 Drucksache

16/9800 – Neudruck – in der zweiten von drei Lesungen auf. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in Drucksache 16/9820, den Gesetzentwurf Drucksache 16/9800 – Neudruck – unverändert anzunehmen. Unter Berücksichtigung der soeben angenommenen Änderungen stimmen wir nun nicht über die Beschlussempfehlung, sondern über den so geänderten Gesetzentwurf selbst ab. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 16/9800 – Neudruck – entsprechend der Beschlussempfehlung unter Berücksichtigung der soeben angenommenen Änderungen mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der CDU-Fraktion, der FDP-Fraktion und der Piratenfraktion in zweiter Lesung angenommen.

Fünftens kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 16/9808 zur Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes. Der Innenausschuss empfiehlt in Drucksache 16/9821, den Gesetzentwurf Drucksache 16/9808 unverändert anzunehmen. Wir kommen somit zur Abstimmung

über diesen Gesetzentwurf, also die Drucksache 16/9808 selbst. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist dieser Gesetzentwurf Drucksache 16/9808 zur Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der CDU-Fraktion, der FDP-Fraktion und der Piratenfraktion in zweiter Lesung verabschiedet.

Wir kommen nun, wie zwischen allen Fraktionen im Ältestenrat vereinbart, unmittelbar zur dritten Lesung des Gesetzes über die Feststellung eines dritten Nachtrags zum Haushaltsplan des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2015 (Drittes Nachtragshaushaltsgesetz 2015) Drucksache 16/9800 – Neudruck.

Eine Rücküberweisung hat nicht stattgefunden. Grundlage für die dritte Lesung ist der Gesetzentwurf in der geänderten Fassung nach der zweiten Lesung. Eine Aussprache zur dritten Lesung ist nicht vorgesehen.

Wir kommen in der dritten Lesung zur Abstimmung über den Gesetzentwurf zum Dritten Nachtragshaushaltsgesetz 2015 in der Fassung nach der zweiten Lesung. Wir stimmen in der dritten Lesung nicht über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses, sondern über den Gesetzentwurf Drucksache 16/9800 – Neudruck – selbst ab. Da das Beratungsverfahren hiermit abgeschlossen wird, handelt es sich um eine Schlussabstimmung nach § 76 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung. Wer also für die Annahme des Gesetzentwurfs ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 16/9800 – Neudruck – in der Fassung nach der zweiten Lesung in dritter Lesung mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der CDUFraktion, der FDP-Fraktion und der Fraktion der Piraten angenommen und verabschiedet.

Ich bedanke mich für das Abstimmungsverhalten und rufe nun auf:

9 Die Landesregierung muss ihrer Verantwor

tung in der Flüchtlingspolitik gerecht werden und ein Gesamtkonzept für den Schulunterricht von Flüchtlingskindern vorlegen

Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 16/9798

Ich eröffne die Aussprache und erteile für die CDUFraktion der Abgeordneten Dr. Anette Bunse das Wort.

Herr Präsident! Verehrte Zuhörerinnen und Zuhörer! Wir erkennen Ihre Leistungen durchaus an, meinen aber trotzdem: Aus den integrationspolitischen Fehlern der Vergangenheit sollte man bekanntlich lernen. – So beteuert man auch hier fraktionsübergreifend: Das Beherrschen der deutschen Sprache ist der Schlüssel zur gesellschaftlichen Teilhabe. Stimmt! Und: Sprachkenntnisse sind auch die Voraussetzung für eine interessierte und fördernde Teilnahme eines jeden Flüchtlingskinds am Unterricht. Stimmt auch!

Dazu – auch das wissen alle hier – bedarf es räumlicher, personeller und finanzieller Ressourcen. Ein unerlässliches Muss ist aber auch eine multiprofessionelle Unterstützung der Lehrerinnen und Lehrer. Kein Lehrer kann in der jetzigen Situation, wo er en passant Inklusion leben soll, auch noch Flüchtlingskinder, die vielfach traumatisiert sind, ohne professionelle Unterstützung beschulen, den Kindern dabei gerecht werden und ihre Potenziale frühzeitig erkennen. Ebenso bedarf es landesweiter Vorgaben und entsprechender Materialien, um eine zielführende Unterrichtsgestaltung zu ermöglichen.

Der hier im Plenum geführte Streit um die Bezahlung der Schulsozialarbeiterinnen und -arbeiter holt uns heute ein. Die beschlossene Verkleinerung von Schulklassen darf nicht ausgesetzt werden. Denn nur so ist gerade jetzt qualitätsvolle Unterrichtsgestaltung möglich. Sprache hat auch immer einen direkten Zusammenhang zu Inhalten. Wo sind die Konzepte der Landesregierung zur Vermittlung dessen, was Flüchtlingskinder an unseren Schulen über unsere Werte, unser Land und unsere Gesellschaft lernen sollen?

Aus Studentenwerken Studierendenwerke zu machen, reicht wohl kaum, um den Flüchtlingskindern von Anfang an zu vermitteln, dass wir unbedingt die Gleichberechtigung von Jungen und Mädchen, von Mann und Frau in unserem Land zu leben verpflichtet sind.

(Vereinzelt Beifall von der CDU)